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Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen

Fachleiter/in - allgemeinbildende Schulen

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 84184

Was ist Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen?

Fachleiter/Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen sind erfahrene Pädagogen und Pädagoginnen, die die pädagogische Leitung und Koordination eines bestimmten Fachs an allgemeinbildenden Schulen übernehmen. Es handelt sich um eine berufliche Funktion.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Das deutsche SchulportalDDS Die Deutsche SchuleDeutscher BildungsserverFachportal PädagogikGrundschuleLERNEN FÖRDERNPÄDAGOGIKSchule im AufbruchSeminarUnterrichtswissenschaft. Zeitschrift für Lernforschung

Trends

Digitalisierung im KlassenzimmerDie digitale Transformation in Schulen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Schulen vermitteln Schülern und Schülerinnen die nötigen Kompetenzen für eine digitalisierte Welt. Dafür sind die richtigen Lernmedien und passende didaktische Konzepte nötig. Zum Einsatz kommen z.B. Notebooks, Smart Boards, Kamera- und Mikrofonsysteme, Augmented und Virtual Reality sowie Robotik. Lehrer und Lehrerinnen werden sich verstärkt mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht befassen.Hybrid LearningDie fortschreitende Digitalisierung verändert die Konzeption von Unterricht, Coaching und Trainings stetig. Lehrende kombinieren im Hybrid Learning digitale und analoge Lernformen, um die Lernergebnisse aller Teilnehmenden zu maximieren. Sie verknüpfen bestehende Blended-Learning-Modelle gezielt und passen sie an die jeweilige Zielgruppe an. Zusätzlich setzen sie Selbstlernmodule ein und intensivieren Online-Coaching, um Teilnehmende individuell zu unterstützen und Präsenzveranstaltungen gezielter vorzubereiten. Bildungsplanende, Trainer und Trainerinnen sowie Pädagogen und Pädagoginnen entwickeln kontinuierlich Strategien, wie sie kombinierte Lernformen optimal an unterschiedliche Lernsituationen und Lernziele anpassen.

Arbeitsorte

Fachleiter und Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Aufsicht, LeitungDidaktikFachleitung, Fachbetreuung (Schulwesen)Fachtheoretische UnterweisungLehrmaterialien (erstellen, aktualisieren etc.)LernzielkontrolleMethodikSchulorganisation, SchulverwaltungUnterricht (schulischer Bereich)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:ElternarbeitErziehungswissenschaft, PädagogikLehramt - FörderschuleLehramt - GymnasiumLehramt - HauptschuleLehramt - Primarstufe - GrundschuleLehramt - RealschuleLehramt - Sekundarstufe ILehramt - Sekundarstufe IIPädagogische Psychologie, SchulpsychologieRhetorik

Arbeitssituation

Fachleiter/innen an allgemeinbildenden Schulen sind neben ihrer Lehrtätigkeit insbesondere für planende, informierende und koordinierende Aufgaben verantwortlich. So organisieren sie z.B. Fachkonferenzen, Fachdienstbesprechungen oder Weiterbildungsmaßnahmen für Kollegen und Kolleginnen. Dies erfordert organisatorisches Geschick. Im Kontakt mit ihren Schülern und Schülerinnen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der Schulleitung sowie den Kollegen aus ihren Fachbereichen ist Kommunikationsstärke wichtig. Wenn sie bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben mitwirken, berücksichtigen sie den Kenntnisstand der jeweiligen Klassenstufe.Während des Unterrichts sind die Fachleiter/innen in Klassenzimmern tätig. Verwaltende Aufgaben oder die Unterrichtsvorbereitung erledigen sie am Computer in Büroräumen der Schule oder im Arbeitszimmer zu Hause.

Verdienst/Einkommen

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 13, Stufe 1: 5.046 €Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 6.428 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

Branchen im Einzelnen

Allgemeinbildende SchulenGrundschulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, z.B. Haupt-, Gesamt-, Realschulen oder Gymnasien

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.Zugangsmöglichkeiten bieten sich ggf. auch für Fachlehrer und -lehrerinnen.

Zugangsstudienfächer

Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)Lehramt an Grundschulen (weiterführend)Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)Lehramt an Gymnasien (weiterführend)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (Staatsexamen)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (weiterführend)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachleiter und Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen sind beschäftigtan Grund-, Mittel-, Haupt- oder Realschulenan Gymnasienan Gesamtschulenan Förder- bzw. Sonderschulen

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für die Tätigkeit als Fachleiter bzw. Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen wird die schulfachliche Bewährung vorausgesetzt. Die jeweilige Schulbehörde stellt sie fest.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Die Tätigkeit im Überblick

Fachleiter und Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen übernehmen neben ihrer Unterrichtstätigkeit zusätzliche Sonderaufgaben und stehen z.B. ihrem Fachbereich vor.

Stellen- und Bewerberbörsen

BFAS Bundesverband der Freien AlternativschulenDiakonie Deutschland KarriereportalErziehungskunstinfo3LehrCare - Die LehrervermittlungLehrer.bizpublicjobs.chStellenblatt.de

Verbände und Organisationen

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. (BVLB)Bundesverband Deutscher Privatschulverbände (VDP) e.V.dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Lehrerverband (DL)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (für die Schüler und Schülerinnen während der Unterrichtszeit)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (bei der eigenen Lehrtätigkeit)Bildschirmarbeit (z.B. Bestelllisten für Lehrmaterial erstellen)Arbeit in Büroräumen (z.B. Prüfungsaufgaben erstellen, Verwaltungsaufgaben ausführen)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (z.B. Fachkonferenzen organisieren und durchführen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Lehrmaterial, z.B.: Unterrichts- und Stundenpläne, Prüfungsaufgaben, Bestelllisten, Weiterbildungspläne, Unterrichtsmaterialien, SchulbücherBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, VideokonferenztoolsPräsentationsmittel, z.B.: Beamer, Whiteboards, Digitale Tafel

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fachleiter und Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen unterrichten selbst und informieren Lehrkräfte sowie Schulleitung z.B. über fachwissenschaftliche oder -didaktische Neuheiten und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie organisieren und moderieren Fachkonferenzen oder Dienstbesprechungen. In den einzelnen Klassenstufen koordinieren sie die Unterrichtsinhalte in den Fächern ihres Fachbereichs und legen einheitliche Leistungsanforderungen fest. Darüber hinaus vertreten sie ihren Fachbereich gegenüber der Elternschaft. Manchmal nehmen sie aufgrund ihrer Fachkompetenz auch an Verhandlungen mit dem Schulträger oder der Schulaufsichtsbehörde teil. Sie erledigen außerdem fachbereichsbezogene Verwaltungs- oder Koordinationsaufgaben und unterstützen bei Beschaffung und Einsatz von Lehr- und Lernmitteln.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende SchulenFachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schulpädagogik und Fachdidaktik, Erwachsenenbildung, Teamleitung).

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Lehrkräfte und Schulleitung über fachwissenschaftliche und -didaktische Neuerungen informierenim jeweiligen Fachbereich über fachliche und didaktische Weiterbildungsmöglichkeiten informierenan Verhandlungen mit dem Schulträger oder der Schulaufsichtsbehörde teilnehmenFachbereich leitenFachkonferenzen und Dienstbesprechungen organisieren und leitenUnterrichtsinhalte in den Fächern des Fachbereichs koordiniereneinheitliche Leistungsanforderungen bestimmenals Fachbereichssprecher/in den Fachbereich gegenüber der Elternschaft vertretenfachbereichsbezogene Verwaltungs- oder Koordinationsaufgaben übernehmen, z.B. Fachsammlungen verwalten und pflegenfachspezifische Lehr- und Lernmittel beschaffenSchüler/innen unterrichten

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Landesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachleiter/in an allgemeinbildenden Schulen an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an FörderschulenLehrer/Lehrerin an GrundschulenLehrer/Lehrerin an GymnasienLehrer/Lehrerin für Schularten der Sekundarstufe IEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland?

Fachleiter/Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen sind erfahrene Pädagogen und Pädagoginnen, die die pädagogische Leitung und Koordination eines bestimmten Fachs an allgemeinbildenden Schulen übernehmen. Es handelt sich um eine berufliche Funktion.

Ist Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen qualifiziert werden?

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.Zugangsmöglichkeiten bieten sich ggf. auch für Fachlehrer und -lehrerinnen.

Wo arbeiten Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland typischerweise?

Fachleiter und Fachleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachleiter/Fachleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland?

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 13, Stufe 1: 5.046 €Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 6.428 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

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