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Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin

Berufseinstiegsbegleiter/in

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 83124

Was ist Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin?

Berufseinstiegsbegleiter sind wichtige Fachkräfte, die im Bereich der Sozialwissenschaften arbeiten und junge Menschen in Deutschland umfassend dabei unterstützen und begleiten, wenn diese von der Schule in eine berufliche Ausbildung (Ausbildung) oder direkt ins Berufsleben wechseln.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitAssistierte Ausbildung: Gesetzliche Neuausrichtung und statistische BerichterstattungAssistierte Ausbildung (AsA)Fachkonzept BerufseinstiegsbegleitungFörderung für Ihre zukünftigen Fachkräfte - Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)Weitere InformationsangeboteBeauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungenberufsbildung. Zeitschrift für Theorie-Praxis-DialogBerufsorientierung - Entdecke dein TalentBildungskettenBildungspraxis - didacta Magazin für berufliche Bildungklischee-frei - Nationale Kooperationen zur Berufs- und StudienwahlOpen Educational Resources (OER) für die Berufsbildung: Mit Offenen Bildungsmaterialien arbeitenServicestelle SGB IItalentplus. Das Portal zu Arbeitsleben und BehinderungThemenseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Jugendliche auf dem Weg ins Berufslebenueberaus.de - Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf

Arbeitsorte

Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen arbeiten meistin Besprechungs- und Büroräumenin SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Klassenzimmern

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:AusbildereignungsprüfungAusbildungsvermittlungBerufsberatungBewerbertrainingElternarbeitPädagogische Psychologie, SchulpsychologieSozialarbeitSozialpädagogikWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AusbildungsförderungsrechtBerichtswesen, InformationBerufsbildungsrechtBildungsberatungEinzelunterrichtEntwicklungspsychologieErziehungsberatungErziehungswissenschaft, PädagogikJugendarbeit, -pflegeJugendgefährdetenarbeitNetzwerkarbeit (Soziale Arbeit)Sozialpädagogische FamilienhilfeSozialrechtSupervisionUnterricht, Schulung (außerschulischer Bereich)

Arbeitssituation

Berufseinstiegsbegleiter/innen arbeiten meist eigenständig, tauschen sich aber dennoch mit den Kooperationspartnern in Schulen, Ausbildungsbetrieben, Agenturen für Arbeit und weiteren Einrichtungen aus. Um ein vertrauensvolles und konstruktives Verhältnis zu den Jugendlichen aufbauen zu können, benötigen sie u.a. pädagogische und psychologische Fachkompetenz sowie Motivations- und Kommunikationsfähigkeit. Der Umgang mit problembelasteten jungen Menschen erfordert zudem ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen sowie professionelle Distanz. Da Berufseinstiegsbegleiter/innen bis zu 20 Jugendliche gleichzeitig betreuen, brauchen sie beim Koordinieren von Terminen Organisationsvermögen. Außerdem müssen sie bei ihrer Tätigkeit eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen beachten und situationsgerecht anwenden.Berufseinstiegsbegleiter/innen arbeiten hauptsächlich in Büros und in Beratungsräumen an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen. Beratungsgespräche oder Besprechungen finden mitunter außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten statt. Bei Bedarf vereinbaren sie auch kurzfristige Termine.

Verdienst/Einkommen

Die Höhe der Vergütung hängt von der Ausbildung, der ausgeübten Funktion und vom Unternehmen, bei dem man angestellt ist, ab.

Branchen im Einzelnen

Erwachsenenbildung, sonstiger UnterrichtErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g., z.B. private BildungsträgerWirtschafts-, Berufsverbände, GewerkschaftenWirtschafts- und Arbeitgeberverbände, BerufsorganisationenSozialwesenJugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit), z.B. pädagogische bzw. sozialpädagogische FördereinrichtungenAuch denkbar:Allgemeinbildende SchulenAllgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I, v.a. Schulen, die zum Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss führen

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium, z.B. in Sozialer Arbeit. Der Zugang ist auch mit Ausbildereignungsprüfung sowie Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen möglich.

Zugangsstudienfächer

Berufspädagogik (grundständig)Berufspädagogik (weiterführend)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (weiterführend)Pädagogische Psychologie (grundständig)Pädagogische Psychologie (weiterführend)Soziale Arbeit (grundständig)Soziale Arbeit (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen finden meist Beschäftigungbei privaten Bildungsträgernbei Wirtschafts- und Arbeitgeberverbändenin (sozial-)pädagogischen FördereinrichtungenSie finden auch Beschäftigungan allgemeinbildenden Schulen

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.

Die Tätigkeit im Überblick

Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen unterstützen förderungsbedürftige Schüler und Schülerinnen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung.

Stellen- und Bewerberbörsen

INFO SOZIAL Stellenmarktsozialeberufe.deStellenblatt.de

Verbände und Organisationen

Bundesagentur für Arbeit - ZentraleDeutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSHDeutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.dvb Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung e.V. - GeschäftsstelleGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Bildschirmarbeit (z.B. die individuellen Kompetenzen, Potenziale und Neigungen erfassen und dokumentieren)Arbeit in BüroräumenBeachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (im Berufsbildungsbereich)Umgang mit Kindern und JugendlichenUmgang mit problembelasteten Menschen (junge Menschen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen)Verantwortung für Personen (die Konsequenzen des eigenen Handelns für die betroffenen Jugendlichen bedenken)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Förderpläne, Maßnahmen- und Ergebnisdokumentationen, InformationsmaterialBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen helfen jungen Menschen dabei, einen Schulabschluss zu erreichen. Zudem unterstützen sie Jugendliche bei der Berufswahl und der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie entwickeln individuelle Förderpläne, um die Schüler und Schülerinnen gezielt zu begleiten und zu beraten. Dabei geht es z.B. um Schlüsselqualifikationen, Berufsorientierung oder Bewerbungs- bzw. Verhaltenstraining. Bei Bedarf betreuen sie die Jugendlichen darüber hinaus bei persönlichen Problemen. Zu den Aufgaben von Berufseinstiegsbegleitern und -begleiterinnen gehört auch die Arbeit mit den Eltern. Zudem koordinieren sie die Zusammenarbeit z.B. mit Schulen, Ausbildungsbetrieben oder der Agentur für Arbeit.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte AusbildungsberufeGeprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin (Weiterbildung)

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Soziale Beratung, Jugendarbeit, Konfliktmanagement oder Pädagogik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Soziale Arbeit oder Pädagogische Psychologie).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Jugendliche dabei unterstützen, einen Schulabschluss zu erreichen, eine Berufswahl zu treffen, eine Ausbildungsstelle zu finden und das Ausbildungsverhältnis zu stabilisierenKompetenzen, Potenziale und Neigungen sowie schulische und soziale Situation der Schüler/innen erfassen und dokumentierenFörderpläne erarbeiten (z.B. für die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen)Maßnahmen zur Berufsorientierung sowie Bewerbungs- bzw. Verhaltenstrainings ausarbeiten und durchführen bzw. Dritte damit beauftragenSchüler/innen bei persönlichen Problemen unterstützenEltern und Lehrkräfte beraten und bei Konflikten vermittelndie Zusammenarbeit z.B. mit Schulen, Ausbildungsbetrieben oder der Agentur für Arbeit koordinieren

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufseinstiegsbegleiter/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte AusbildungsberufeBerufspädagoge/BerufspädagoginSozialarbeiter/Sozialpädagoge / Sozialarbeiterin/Sozialpädagoginfür berufliche Schwerpunkte (i.d.R. kurze Einarbeitung):Aus- und Weiterbildungspädagoge/Aus- und WeiterbildungspädagoginAusbildungsberater/AusbildungsberaterinBerufsberater/Berufsberaterinin angrenzenden Berufen:Erziehungsberater/ErziehungsberaterinJobcoachLehrer/Lehrerin für StützunterrichtEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin in Deutschland?

Berufseinstiegsbegleiter sind wichtige Fachkräfte, die im Bereich der Sozialwissenschaften arbeiten und junge Menschen in Deutschland umfassend dabei unterstützen und begleiten, wenn diese von der Schule in eine berufliche Ausbildung (Ausbildung) oder direkt ins Berufsleben wechseln.

Ist Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium, z.B. in Sozialer Arbeit. Der Zugang ist auch mit Ausbildereignungsprüfung sowie Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen möglich.

Wo arbeiten Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin in Deutschland typischerweise?

Berufseinstiegsbegleiter und -begleiterinnen arbeiten meistin Besprechungs- und Büroräumenin SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Klassenzimmern

Wie hoch ist das typische Gehalt für Berufseinstiegsbegleiter/Berufseinstiegsbegleiterin in Deutschland?

Die Höhe der Vergütung hängt von der Ausbildung, der ausgeübten Funktion und vom Unternehmen, bei dem man angestellt ist, ab.

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