Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen
Haus- und Familienpfleger/in/Bachelor Professional in Sozialwesen
Was ist Bachelor Professional in Sozialwesen (Ev ve Aile Bakım Uzmanı)?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Bachelor Professional Weiterbildungsart: Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: 2-3,5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumehauswirtschaftliche, soziale oder pflegerische Einrichtungen (in Praxisphasen)
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Bachelor ProfessionalWeiterbildungsartWeiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer 2-3,5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Aufgaben und TätigkeitenHaus- und Familienpfleger/innen entlasten - meist vorübergehend - Familien und Alleinstehende in unterschiedlichen Lebenslagen. Fällt in einer Familie z.B. die haushaltsführende Person krankheitsbedingt aus, erledigen Haus- und Familienpfleger/innen selbstständig den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und bereiten die Mahlzeiten zu. Im Bereich Familienpflege kommen zur Haushaltsführung betreuende und pädagogische Aufgaben hinzu: Haus- und Familienpfleger/innen kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der ungewohnten Situation, z.B. durch gemeinsames Spielen, Basteln, Kochen, aber auch durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Wenn sie kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderungen versorgen, führen sie auch Grund- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe aus. Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegedienstenin Wohnheimen für Senioren oder Menschen mit BehinderungenArbeitsorte:Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Liniein Privatwohnungenin Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen EinrichtungenDarüber hina...
▶ Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 2 JahreTeilzeit: bis zu 3,5 Jahre
▶ Weiterbildungskosten
Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Fachrichtungsbezogen z.B.:GesprächsführungRechtskundePädagogik und PsychologieFamiliensoziologie und FamilienpflegeGesundheits- und KrankheitslehreErnährungs- und DiätlehreGlaubens- und Lebensfragen, EthikGestaltung und BeschäftigungHauswirtschaftSport- und BewegungserziehungPraxis der FamilienpflegeFachrichtungsübergreifend z.B.:allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Politik und Gesellschaft, WirtschaftslehreFachpraktische WeiterbildungBerufspraktikum
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Hauswirtschaft: z.B. um die zu betreuenden Personen im Haushalt zu unterstützenPädagogik/Pflege: z.B. um Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme am theoretischen Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet.Der berufspraktische Teil der Weiterbildung kann vergütet werden.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Haus- und Familienpfleger/in an:Bereich HaushaltStaatlich geprüfter Dorfhelfer/Staatlich geprüfte DorfhelferinGeprüfter Fachhauswirtschafter/Geprüfte FachhauswirtschafterinHauswirtschaftlicher Betriebsleiter/Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Bachelor Professional in WirtschaftMeister/Meisterin der HauswirtschaftStaatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Hauswirtschaft/Bachelor Professional in AgrarwirtschaftGemeinsamkeit:Fachaufgaben in der Haushaltsorganisation eigenständig planen und durchführen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
VerkürzungWeiterbildungsverkürzungen sind in den Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Eine Anrechnung von bereits vor Weiterbildungsbeginn erworbenen Kenntnissen auf die Dauer der Weiterbildung ist z.B. möglich für Bewerber bzw. Bewerberinnen mit:einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in der Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Kinderpflege, Sozialpflege, Ernährung und Versorgung oder Heilerziehungspflegeeiner abgeschlossenen Berufsausbildung in hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen BerufenVerlängerungWurde die Versetzung in den nächstfolgenden Schuljahrgang nicht erreicht, ist eine Wiederholung möglich. Teilweise ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt.Unterbrechungen und entsprechende Verlängerungen der Weiterbildung bzw. des Berufspraktikums sind in besonderen Fällen möglich, z.B. bei Krankheit oder Mutterschaft.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Bayern:Staatlich anerkannter Familienpfleger/Staatlich anerkannte Familienpflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachschulen statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit bis zu 3,5 Jahre.Daneben gibt es auch eine schulische Ausbildung zum Haus- und Familienpfleger bzw. zur Haus- und Familienpflegerin.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Haus- und Familienpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Haus- und Familienpfleger/innen z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Haus- und Familienpflege bis hin zu Hauswirtschaft.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Haus- und Familienpfleger/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitsförderung, -pädagogik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Unternehmen für hauswirtschaftliche bzw. soziale Dienstleistungen.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Schul- bzw. FachschulordnungenDie Weiterbildung ist in folgendem Bundesland landesrechtlich geregelt Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom 15.05.2017 (Bay.GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 10 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Fachschulen setzen i.d.R. einen Abschluss in einem für die Familienpflege förderlichen Beruf oder eine mehrjährige einschlägige berufliche Tätigkeit voraus.Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Zusätzlich ist erforderlich:Führungszeugnis ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Bachelor Professional in Sozialwesen (Ev ve Aile Bakım Uzmanı)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenHaus- und Familienpfleger/innen entlasten - meist vorübergehend - Familien und Alleinstehende in unterschiedlichen Lebenslagen. Fällt in einer Familie z.B. die haushaltsführende Person krankheitsbedingt aus, erledigen Haus- und Familienpfleger/innen selbstständig den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und bereiten die Mahlzeiten zu. Im Bereich Familienpflege kommen zur Haushaltsführung betreuende und pädagogische Aufgaben hinzu: Haus- und Familienpfleger/innen kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der ungewohnten Situation, z.B. durch gemeinsames Spielen, Basteln, Kochen, aber auch durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Wenn sie kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderungen versorgen, führen sie auch Grund- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe aus. Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigungin Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegedienstenin Wohnheimen für Senioren oder Menschen mit BehinderungenArbeitsorte:Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Liniein Privatwohnungenin Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen EinrichtungenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Freienin BüroräumenVoraussetzungenFachschulen setzen i.d.R. einen Abschluss in einem für die Familienpflege förderlichen Beruf oder eine mehrjährige einschlägige berufliche Tätigkeit voraus.Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Inhalte der WeiterbildungFachrichtungsbezogen z.B.:GesprächsführungRechtskundePädagogik und PsychologieFamiliensoziologie und FamilienpflegeGesundheits- und KrankheitslehreErnährungs- und DiätlehreGlaubens- und Lebensfragen, EthikGestaltung und BeschäftigungHauswirtschaftSport- und BewegungserziehungPraxis der FamilienpflegeFachrichtungsübergreifend z.B.:allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Politik und Gesellschaft, WirtschaftslehreFachpraktische WeiterbildungBerufspraktikum
Ist Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen qualifiziert werden? ▼
Fachschulen setzen i.d.R. einen Abschluss in einem für die Familienpflege förderlichen Beruf oder eine mehrjährige einschlägige berufliche Tätigkeit voraus.Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Zusätzlich ist erforderlich:Führungszeugnis ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
Wo arbeiten Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumehauswirtschaftliche, soziale oder pflegerische Einrichtungen (in Praxisphasen)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger/Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin/Bachelor Professional in Sozialwesen in Deutschland? ▼
Die Teilnahme am theoretischen Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet.Der berufspraktische Teil der Weiterbildung kann vergütet werden.