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Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin

Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in

Ausbildung Sozialwissenschaften KldB B 83112

Was ist Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin?

Was macht man in diesem Beruf?Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigungin Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulenin Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Privathaushalten (mit Kleinkindern)in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -klinikenArbeitsorte:Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs wählen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Handgeschick und Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Bastelarbeiten, beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen einer Vorbildfunktion für die Betreuten, Beaufsichtigen von spielenden und tobenden Kleinkindern)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. beim geduldigen Zuhören bei Problemen, im Umgang mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)Schulfächer:Deutsch (z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken)Kunst/Werken (z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malen)Musik (z.B. um mit Kindern zu musizieren)Pädagogik/Psychologie (z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern)Hauswirtschaftslehre (z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt. Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.895 € im Monat.

Steckbrief

Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA) Ausbildungsdauer: Ca. 2-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit), mit Zusatzqualifikation 3-4 JahreLernorte Berufsfachschule: /Berufskolleg und Praktikumsbetrieb

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Übungs- und Funktionsräume wie Schulküchen, Werkstatträume, SporthallenPraktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kinderkrankenhäusern, Säuglingsheimen, Privathaushalten (mit Kleinkindern)

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartSchulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs (landesrechtlich geregelt), ggf. in praxisintegrierter Form (PiA)AusbildungsdauerCa. 2-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit), mit Zusatzqualifikation 3-4 JahreLernorteBerufsfachschule/Berufskolleg und PraktikumsbetriebWas macht man in diesem Beruf?Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigungin Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulenin Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Privathaushalten (mit Kleinkindern)in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -klinikenArbeitsorte:Sozialpädagogische Assistenten u...

BERUF AKTUELL

BerufsbezeichnungSozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/inBerufstypBerufsfachschulberufAusbildungsdauer2-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. Hauptschulabschluss oder mittlerer BildungsabschlussWas macht man in diesem Beruf?Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.Wo arbeitet man?Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigungin Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulenin Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Privathaushalten (mit Kleinkindern)in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -klinikenWeitereBerufe in der PflegeBerufe in Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungBerufe mit Kindern und Jugendlichen

Ausbildungsdauer

Vollzeit: ca. 2-3 JahreTeilzeit: 2-3 JahreMit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: 3-4 Jahre

Ausbildungsaufbau

Beispiel für die Stundenverteilung1. Berufsübergreifender Lernbereich:Deutsch/Kommunikation: Fachstufe I 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 120 UnterrichtsstundenMathematik: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 UnterrichtsstundenFremdsprache (Französisch oder Englisch): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 UnterrichtsstundenWirtschafts- und Sozialkunde: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 UnterrichtsstundenReligionslehre/allgemeine Ethik: Fachstufe I 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 40 UnterrichtsstundenSport/Gesundheitsförderung: Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 UnterrichtsstundenBerufsübergreifender Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 440 Unterrichtsstunden2. Berufsbezogener Lernbereich:Berufliche Kompetenz I: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 UnterrichtsstundenBerufliche Kompetenz II: Fachstufe I 360 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 360 UnterrichtsstundenBerufliche Kompetenz III (Kindertagespflege): Fachstufe I 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 80 UnterrichtsstundenFachpraktikum: Fachstufe I 200 Unterrichtsstunden, Fachstufe II 200 UnterrichtsstundenBerufsbezogener Lernbereich insgesamt: Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.000 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl:Fachstufe I und Fachstufe II jeweils 1.440 UnterrichtsstundenDarüber hinaus sind mindestens 1.350 Stunden berufspraktische Ausbildung abzuleisten.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenUnter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Ausbildungsinhalte

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen:Sozialpädagogik, ErziehungslehreGesundheitslehre, Theorie und Praxis der GesundheitsförderungBewegungserziehungNaturwissenschaftliche ErziehungMusisch-kreative Erziehung, Werken, Musik und Rhythmik Ernährung und Hauswirtschaft, hauswirtschaftliche VersorgungWährend der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.PraktikaIn den außerschulischen Praktika erhalten die Schüler/innen Einblicke in die sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben der Kinderpflege. Sie lernen den Berufsalltag in Familienhaushalten, Krankenhäusern und sozialpädagogischen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Kinderheime, auch für Kinder mit Behinderungen) kennen und führen entsprechende Aufgaben zunehmend selbstständig aus.ZusatzkenntnisseJe nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses, der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ermöglichen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im theoretischen Unterricht:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIn der Praktikumseinrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreuen, Freizeitaktivitäten organisieren und durchführenUmgebung: Wechsel zwischen Spiel- und Schlafräumen, Patientenzimmern, Freiflächen, privaten Haushalten, BüroräumenArbeitszeit: Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst (z.B. in Heimen und Kinderkrankenhäusern)Anforderungen:Handgeschick und Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Bastelarbeiten, beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen einer Vorbildfunktion für die Betreuten, Beaufsichtigen von spielenden und tobenden Kleinkindern)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. beim geduldigen Zuhören bei Problemen, im Umgang mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)

Ausbildung im Ausland

Für eine Ausbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:ÖsterreichAusbildungsangebote: AMS Ausbildungskompass(z.B. mit dem Suchbegriff "Kindergartenassistent/Kindergartenassistentin")FrankreichAusbildungsangebote: onisep - französische Ausbildungsdatenbank(z.B. über die Freitextsuche mit dem Suchbegriff "puériculteur/puéricultrice")

Ausbildungsvergütung

Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.895 € im Monat.Quelle:Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Quelle:Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirkenKunst/Werken: z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malenMusik: z.B. um mit Kindern zu musizierenPädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördernHauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in an:Bereich PflegeGesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und KrankenpflegehelferinStaatlich anerkannter Heilerziehungspflegeassistent/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegeassistentinStaatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger/Staatlich anerkannte Haus- und FamilienpflegerinSozialassistent/SozialassistentinGemeinsamkeit:hilfsbedürftige Menschen, ggf. Kinder und Jugendliche, versorgen, betreuen und pflegen

Ausbildungsdauer (Bayern)

Vollzeit: 2 JahreTeilzeit: 3 Jahre

Ausbildungsdauer (Berlin)

Vollzeit: 2 Jahre

Ausbildungsdauer (Bremen)

Vollzeit: 2 bzw. 3 JahreTeilzeit: 2 JahreStaatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in:Teilzeit: 2 JahreStaatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in:Vollzeit: 3 Jahre (davon zwei Jahre schulische Ausbildung und ein Anerkennungsjahr)Staatlich geprüfte/r sozialpädagogische/r Assistent/in:Vollzeit: 2 Jahre (einschließlich praktischer Ausbildungsanteile)Teilzeit: Die Ausbildung ist auch in Teilzeitform möglich, derzeit liegen jedoch keine Informationen zur Dauer vor.

Ausbildungsdauer (Hamburg)

Vollzeit: 2 bzw. 2,5 Jahre2 Jahre (bei Nachweis des mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe)2,5 Jahre (bei Nachweis des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses)Teilzeit: 2,5 Jahre (bei Nachweis des mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe sowie Berufstätigkeit in einer geeigneten Kindertagesbetreuungseinrichtung)

Ausbildungsdauer (Saarland)

Vollzeit: 3 Jahre (einschließlich praktischer Ausbildungsanteile)

Ausbildungsinhalte (Bayern)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtfächerReligionslehre und Religionspädagogik nach Konfession bzw. Ethik und ethische Erziehung oder ggf. Islamischer Unterricht und Religionspädagogik Deutsch und KommunikationEnglischPolitik und Gesellschaft sowie Berufskunde Pädagogik und PsychologieÖkologie und GesundheitRechtskundemathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung Praxis- und Methodenlehre und MedienerziehungWerkerziehung und GestaltungMusik und MusikerziehungSport- und Bewegungserziehunghauswirtschaftliche ErziehungSäuglingsbetreuungsozialpädagogische PraxisFachpraktische AusbildungDie fachpraktische Ausbildung (sozialpädagogische Praxis) dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Sie wird in geeigneten außerschulischen Einrichtungen, z.B. im Kindergarten oder Hort, durchgeführt.

Ausbildungsinhalte (Berlin)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender LernbereichDeutsch/KommunikationEnglischMathematikWirtschafts- und SozialkundeSportBerufsbezogener LernbereichLernfeld 1: berufliche Identität entwickeln und im gesellschaftlichen Kontext wahrnehmen Lernfeld 2: Kinder in Ihrer Lebenswelt wahrnehmen, pädagogische Beziehungen aufbauen, Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten sowie Übergänge mitgestalten Lernfeld 3: gesunde Entwicklung von Kindern unterstützen sowie Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen Lernfeld 4: sozialpädagogische Bildungsarbeit begleiten: Kunst, Musik, SpielBerufspraktikaWährend der Ausbildung werden Praktika in geeigneten Einrichtungen, z.B. Kindertagesstätten, durchgeführt.

Ausbildungsinhalte (Bremen)

Staatlich geprüfte/r bzw. Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/inWährend des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichBerufsübergreifender LernbereichKommunikation - Deutsch/Kinderliteratur/MedienMathematikFremdsprachePolitikBerufsbezogener Lernbereichsozialpädagogische GrundlagenTheorie und Praxis sozialpädagogischen Handelns - Methodik/Berufskunde/Rechtskunde/Praxissozialpädagogische Fachtheoriegestaltende Techniken - Werken/TextilBewegungslehrekreatives Gestaltenmusisch-rhythmisches Gestaltenhauswirtschaftliche Theorie und Praxis - Ernährung/Hauswirtschaft/BetriebswirtschaftslehreGesundheit und ÖkologieWahlpflichtbereichDatenverarbeitungAngebote zur Vertiefung und Erweiterung nach Möglichkeiten der SchuleFachpraktische AusbildungDie fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum) wird unterrichtsbegleitend im dritten Schuljahr durchgeführt. Sie dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis. Staatlich geprüfte/r sozialpädagogischer Assistent/inWährend des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichBerufsübergreifender LernbereichDeutschGesellschaftEnglischMathematikBerufsbezogener LernbereichKommunikationsozialpädagogische Theorie und PraxisRecht/Verwaltung/OrganisationMusik als pädagogisches MediumKörper- und Bewegungserfahrungspielpädagogische Prozessekreative GestaltungsprozesseUmwelt/Natur und TechnikTheorie und Praxis der Gesundheit...

Ausbildungsinhalte (Hamburg)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsbezogener Unterrichtsozialpädagogisches HandelnEntwicklung und BildungSprache und Kommunikation Bewegung, Spiel, Musikkreative GestaltungNaturwissenschaften und GesundheitBerufsübergreifender UnterrichtFachenglischMathematik Wirtschaft und GesellschaftWahlpflichtbereichKurse, die inhaltlich an die Unterrichtsfächer des Pflichtbereiches anschließenPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung wird in geeigneten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durchgeführt.

Die Ausbildung im Überblick

Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.

Ausbildungsdauer (Thüringen)

Vollzeit: 2 Jahre

Ausbildungsinhalte (Saarland)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender Lernbereich (Kinderpfleger/in sowie Sozialpädagogische/r Assistent/in, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung)Deutsch/KommunikationMathematikFremdsprache (Französisch oder Englisch)Wirtschafts- und SozialkundeReligionslehre/allgemeine EthikSport/GesundheitsförderungBerufsbezogener Lernbereich (Kinderpfleger/in)Berufliche Kompetenz IBerufliche Kompetenz IIBerufliche Kompetenz III (Kindertagespflege)FachpraktikumBerufsbezogener Lernbereich (Sozialpädagogische/r Assistent/in, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung)Berufliche Kompetenz IBerufliche Kompetenz IIFachpraktikumBerufspraktische Ausbildung

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Ausbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte KinderpflegerinSozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische AssistentinBayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte KinderpflegerinBerlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein:Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent/Staatlich geprüfte sozialpädagogische AssistentinBremen:Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte KinderpflegerinStaatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte KinderpflegerinStaatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent/Staatlich geprüfte sozialpädagogische AssistentinMecklenburg-Vorpommern:Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte KinderpflegerinStaatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte KinderpflegerinSaarland:Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte KinderpflegerinStaatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung/Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung

Ausbildungsinhalte (Thüringen)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Allgemeinbildender LernbereichReligionslehre/EthikMathamatikFremdspracheSozialkundeDeutschSportBerufsbezogener LernbereichFachtheoretischer UnterrichtBerufliches Handeln im gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext verstehenEntwicklungs- und Bildungsprozesse bis zum Ende des Grundschulalters gestalten und begleitenGesundheitserziehung und -förderung gestalten und begleitenSozialpädagogische Prozesse wahrnehmen und Beziehungen gestalten und begleitenGrundlagenwissen in ausgewählten Bildungs- und Entwicklungsbereichen erwerbenFachpraktischer UnterrichtBei Alltagsaufgaben in der Versorgung von Kindern mitwirken und unterstützenBei Pflegehandlungen der Kinder mitwirken und unterstützenBei Bildungsprozessen in ausgewählten Bildungs- und Entwicklungsbereichen mitwirken und unterstützen Fachpraktische AusbildungAusprägung grundlegender Kompetenzen im Tätigkeitsbereich der KinderpflegeAusprägung beruflicher Handlungskompetenzen in der Beobachtung und in ausgewählten TagessequenzenAusprägung beruflicher Handlungskompetenzen in unterschiedlichen BildungsgelegenheitenDie fachpraktische Ausbildung findet in geeigneten Praktikumseinrichtungen statt.

Ausbildungsdauer (Niedersachsen)

Vollzeit: 2-3 JahreBerufsfachschulausbildung:2 Jahre (einschließlich praktischer Ausbildungsanteile)Doppeltqualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:3 Jahre (mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur))

Perspektiven nach der Ausbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen z.B. in Kinderheimen, Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Hauswirtschaft.Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin absolvieren.Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.

Ausbildungsdauer (Sachsen-Anhalt)

Vollzeit: 2 Jahre

Ausbildungsinhalte (Niedersachsen)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/KommunikationFremdsprache/KommunikationPolitikMathematikReligionSportBerufsbezogener Lernbereich - TheorieErwerb der sozialpädagogischen BerufsrolleBetreuung und Begleitung von Kindern Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltungpädagogische Begleitung von BildungsprozessenVielfalt in der Lebenswelt von KindernEntwicklung beruflicher IdentitätEntwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern pädagogische KonzepteArbeit mit Familien und Bezugspersonen optionale LernangeboteBerufsbezogener Lernbereich - PraxisReflexion der praktischen AusbildungPraktische AusbildungWährend des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt.

Ausbildungsinhalte (Sachsen-Anhalt)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender LernbereichDeutschSozialkundeSportReligion oder EthikBerufsbezogener LernbereichMathematikEnglischLernfelderberufliches Handeln theoretisch und methodisch erklärenPersonen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklärenBedürfnisse des täglichen Lebens erkennen und ihnen gerecht werdenBewegung initiieren und Gesundheit fördernSpiel als Lerntätigkeit gestaltenmusisch-kreative Tätigkeiten anregen und begleitenSprachentwicklung und Kommunikation fördernWahlpflichtangebotePraktische AusbildungWährend der Ausbildung an der Berufsfachschule wird zusätzlich eine praktische Ausbildung durchgeführt.

Ausbildungsdauer (Baden-Württemberg)

Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in:Vollzeit: 36 Monate (einschließlich 12 Monate Berufspraktikum)Die Ausbildung kann auch in Teilzeitform erfolgen, derzeit liegen jedoch keine Informationen zur Dauer vor.Sozialpädagogische/r Assistent/in:Vollzeit: 23-36 Monate (einschließlich Berufspraktikum bzw. praktischer Ausbildungsanteile)

Ausbildungsdauer (Schleswig-Holstein)

Vollzeit: 2-4 JahreBerufsfachschulausbildung:2 Jahre (Zugang mit mittlerem Schulabschluss; mit Erwerb der Fachhochschulreife)3 Jahre (Zugang mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss; ggf. mit Erwerb des mittleren Schulabschlusses)Doppelt qualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:4 Jahre (mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur))

Ausbildungsdauer (Nordrhein-Westfalen)

Vollzeit: 2 Jahre

Ausbildungsinhalte (Baden-Württemberg)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:PflichtbereichFächerReligionslehre und ReligionspädagogikDeutschGemeinschaftskundeggf. EnglischHandlungsfelderberufliches Handeln theoretisch und methodisch fundierenFörderung der körperlichen Entwicklung und GesunderhaltungAnregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten Unterstützung der SprachentwicklungUnterstützung der kognitiven EntwicklungUnterstützung der emotional-sozialen Entwicklung Berufspraktisches HandelnPraktische AusbildungDie praktische Ausbildung wird im Handlungsfeld "Berufspraktisches Handeln" durchgeführt. Sie dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Ausbildungsinhalte (Schleswig-Holstein)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldernberufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickelnKinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickelnEntwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswertenkonzeptionell und kooperativ im sozial-pädagogischen Handlungsfeld agierenWahlpflichtbereichUnterrichtsangebote, um die Ausbildung in einem Arbeitsfeld und/oder um Themenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe exemplarisch zu erweitern oder zu vertiefen.Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den FächernDeutsch/KommunikationEnglischWirtschaft/PolitikReligion/PhilosophiePraxiszeitenPraxiszeiten werden wie ein Fach oder ein Lernfeld behandelt und im Zeugnis mit einer Note ausgewiesen.

Ausbildungsinhalte (Nordrhein-Westfalen)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsbezogener Lernbereichbereichsspezifische Fächer (inkl. Praktika)SozialpädagogikGesundheitsförderung und PflegeArbeitsorganisation und RechtMathematikEnglischBerufsübergreifender LernbereichDeutsch/Kommunikationggf. ReligionslehreSport/GesundheitsförderungPolitik/GesellschaftslehreDifferenzierungsbereichMöglichkeit zur Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung individueller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

Ausbildungsdauer (Mecklenburg-Vorpommern)

Vollzeit: 2 bzw. 3 JahreStaatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in:2 JahreStaatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in:3 Jahre

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Regelungen auf BundesebeneRahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i.d.F. vom 21.03.2024)Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Berufsfachschulen ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Assistentenausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.Regelungen auf LandesebeneDie Ausbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:SchulversuchsbestimmungenVerordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) vom 21.07.2015 (BW.GBl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 27.08.2021 (BW.GBl. S. 742)Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung - BFSO) vom 25.05.2023 (Bay.GVBl. S. 257), zuletzt geändert durch § 32a Abs. 1 der Verordnung vom 07.08.2025 (Bay.GVBl. S. 443)Schulversuch "Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in an Fachakademien für Sozialpädagogik", Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.07.2023 (Az. VI.5-BS9202.0-8/70/25, BayMBl. 2023 Nr. 380), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 05.01.2026 (Az. VII.5-BS9641.0-5/39/102, BayMBl. 2026 Nr. 31)...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

In der Regel ist ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen. Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsangebot vorliegen.

Ausbildungsinhalte (Mecklenburg-Vorpommern)

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:Berufsübergreifender BereichDeutschEnglischSozialkundePhilosophieSportBerufsbezogener LernbereichMethoden- und PraxislehreSpielerziehungBerufskundeHauswirtschaftslehresozialpädagogischer BereichPädagogikPsychologieMusikKunstsozialpflegerischer BereichGesundheitslehreallgemeine KinderpflegePraktikaDie Ausbildung ist unterteilt in theoretische und praktische Abschnitte.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bayern)

Schulische Vorbildung:Abschluss der MittelschuleWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)persönliche Eignung (Führungszeugnis)für die Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax) zusätzlich: Vertrag mit dem Träger einer geeigneten Einrichtung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Berlin)

Schulische Vorbildung:Mindestens BerufsbildungsreifeWeitere Voraussetzungen:Platz für die praktische Ausbildunggesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)persönliche Eignung (erweitertes Führungszeugnis)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Bremen)

Schulische Vorbildung:Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in:Berufsbildungsreife (mindestens Note 3,0 in Deutsch und 4,0 in Mathematik) Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in:erweiterte Berufsbildungsreife (mindestens Note 3,0 in Deutsch und 4,0 in Mathematik und im Fremdsprachenfach)Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in:mittlerer Schulabschluss (mindestens Note 3,0 in Deutsch)Weitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in zusätzlich:FührungszeugnisMindestalter 22 Jahre, Höchstalter 45 JahreNachweis einer Tätigkeit in einer sozialpädagogischen EinrichtungStaatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in zusätzlich:erweitertes FührungszeugnisPraktikumsplatz bzw. Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen EinrichtungErste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Hamburg)

Schulische Vorbildung:bei 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform und Ausbildung in Teilzeitform: mittlerer SchulabschlussoderBerechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufebei 2,5-jähriger Ausbildung in Vollzeitform:erweiterter erster allgemeinbildender SchulabschlussWeitere Voraussetzungen:Platz für die praktische Ausbildungerweitertes FührungszeugnisErste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)Für den Bildungsgang in Teilzeit zusätzlich:Nachweis einer Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung (mindestens durchschnittlich 9 Wochenstunden)oderTätigkeit als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens 2 Jahren mit nicht weniger als 3 Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden sowie erfolgreiche Teilnahme an der 180 Unterrichtsstunden umfassenden Langzeitqualifizierung und Nachweis des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, dass Bewerber/innen von der Arbeitsleistung freigestellt werden

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Saarland)

Schulische Vorbildung:HauptschulabschlussWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)erweitertes Führungszeugnis

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Thüringen)

Schulische Vorbildung:HauptschulabschlussWeitere Voraussetzungen:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)erweitertes Führungszeugnis (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Niedersachsen)

Schulische Vorbildung:2-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule:Sekundarabschluss I - RealschulabschlussDoppeltqualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:Berechtigung zum Besuch der gymnasialen OberstufeWeitere Voraussetzungen:erweitertes Führungszeugnisgesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)Platz für die praktische Ausbildung bzw. Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Sachsen-Anhalt)

Schulische Vorbildung:HauptschulabschlussWeitere Voraussetzungen:erweitertes FührungszeugnisHöchstalter 24 Jahre

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Baden-Württemberg)

Schulische bzw. berufliche Vorbildung:Kinderpfleger/in:HauptschulabschlussoderAbschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder eines anderen nach Erwerb des Hauptschulabschlusses erworbenen schulischen Abschluss- oder Versetzungszeugnisses (jeweils in Deutsch mindestens Note befriedigend, im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0)Sozialpädagogische/r Assistent/in:Hauptschulabschluss (mindestens Note 3,0 in Deutsch, Durchschnittsnote mindestens 3,0)undeine abgeschlossene Berufsausbildung (Regelausbildungsdauer mindestens 2 Jahre)Weitere Voraussetzung:Für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung der Kinderbetreuung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Schleswig-Holstein)

Schulische Vorbildung:3-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule:erster allgemeinbildender Schulabschluss2-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule bzw. doppeltqualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:mittlerer SchulabschlussoderBerechtigung zum Besuch der gymnasialen OberstufeWeitere Voraussetzungen:erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Anstellungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Nordrhein-Westfalen)

Schulische Vorbildung:Erster SchulabschlussWeitere Voraussetzungen:persönliche Eignung (erweitertes Führungszeugnis)gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsplatznachweis einer zugelassenen Kindertagesstätte

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (Mecklenburg-Vorpommern)

Schulische Vorbildung:BerufsreifeWeitere Voraussetzung:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigungin Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten sowie an Ganztagesschulenin Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin Privathaushalten (mit Kleinkindern)in Erholungs- und Ferienheimen sowie in Kinderkrankenhäusern und -klinikenArbeitsorte:Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen.Welcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung ist i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss erforderlich. Die Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs wählen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Handgeschick und Sorgfalt (z.B. beim Durchführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Bastelarbeiten, beim Ausführen von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen)Verantwortungsbewusstsein (z.B. Wahrnehmen einer Vorbildfunktion für die Betreuten, Beaufsichtigen von spielenden und tobenden Kleinkindern)Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. beim geduldigen Zuhören bei Problemen, im Umgang mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern)Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz)Schulfächer:Deutsch (z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken)Kunst/Werken (z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malen)Musik (z.B. um mit Kindern zu musizieren)Pädagogik/Psychologie (z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern)Hauswirtschaftslehre (z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten)Was verdient man in der Ausbildung?Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt. Wird die Ausbildung in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.895 € im Monat.

Ist Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin in Deutschland typischerweise?

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), schuleigene Übungs- und Funktionsräume wie Schulküchen, Werkstatträume, SporthallenPraktikumsbetriebe: Räumlichkeiten z.B. von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten, Kinderkrankenhäusern, Säuglingsheimen, Privathaushalten (mit Kleinkindern)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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