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Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung

Seminarleiter/in - Lehrer(innen)ausbildung

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 84144

Was ist Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung?

Die Seminarleiter für die Lehrerausbildung in Deutschland koordinieren und betreuen den Ausbildungsprozess der Lehramtsanwärter (Referendare/Lehramtsanwärter) in ihren jeweiligen Fachgebieten.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

bildung.digital - Themenportal für SchulenDDS Die Deutsche SchuledidactaDIGITALDigiBits - Digitale Bildung trifft SchuleeTwinningPÄDAGOGIKSchool Education GatewaySchule im AufbruchSCHULEWIRTSCHAFTSeminarUnterrichtswissenschaft. Zeitschrift für LernforschungWas tun bei (Cyber)Mobbing?Zeitschrift für Pädagogische PsychologieZfE Zeitschrift für Erziehungswissenschaft

Trends

Hybrid LearningDie fortschreitende Digitalisierung verändert die Konzeption von Unterricht, Coaching und Trainings stetig. Lehrende kombinieren im Hybrid Learning digitale und analoge Lernformen, um die Lernergebnisse aller Teilnehmenden zu maximieren. Sie verknüpfen bestehende Blended-Learning-Modelle gezielt und passen sie an die jeweilige Zielgruppe an. Zusätzlich setzen sie Selbstlernmodule ein und intensivieren Online-Coaching, um Teilnehmende individuell zu unterstützen und Präsenzveranstaltungen gezielter vorzubereiten. Bildungsplanende, Trainer und Trainerinnen sowie Pädagogen und Pädagoginnen entwickeln kontinuierlich Strategien, wie sie kombinierte Lernformen optimal an unterschiedliche Lernsituationen und Lernziele anpassen.Digitalisierung im KlassenzimmerDie digitale Transformation in Schulen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Schulen vermitteln Schülern und Schülerinnen die nötigen Kompetenzen für eine digitalisierte Welt. Dafür sind die richtigen Lernmedien und passende didaktische Konzepte nötig. Zum Einsatz kommen z.B. Notebooks, Smart Boards, Kamera- und Mikrofonsysteme, Augmented und Virtual Reality sowie Robotik. Lehrer und Lehrerinnen werden sich verstärkt mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht befassen.

Arbeitsorte

Seminarleiter und -leiterinnen in der Lehrer(innen)ausbildung arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin UnterrichtsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Betreuung (Lehrerausbildung)DidaktikErziehungswissenschaft, PädagogikFachtheoretische UnterweisungLehrmaterialien (erstellen, aktualisieren etc.)MethodikSchulrechtSeminarleitung (Lehrerausbildung)Unterricht (schulischer Bereich)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Lehramt an beruflichen SchulenLehramt - FörderschuleLehramt - GymnasiumLehramt - HauptschuleLehramt - Primarstufe - GrundschuleLehramt - RealschuleLehramt - Sekundarstufe ILehramt - Sekundarstufe IILernzielkontrollePädagogische Psychologie, SchulpsychologiePädagogische SoziologieRhetorikSchulorganisation, SchulverwaltungSeminarplanung

Arbeitssituation

Seminarleiter/innen in der Lehrer(innen)ausbildung benötigen pädagogisches und didaktisches Geschick, um die Seminarteilnehmer/innen in der lernziel- und lerngruppengemäßen Auswahl von Unterrichtsgegenständen sowie -methoden anzuleiten. Auf ihre weitreichenden fachlichen Qualifikationen greifen sie beim Vorführen eigener Unterrichtseinheiten und bei Unterrichtsbesuchen mit anschließender Beratung der Seminarteilnehmer/innen zurück. Auch deren Beurteilung und das Schreiben entsprechender Gutachten erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnis und Urteilsstärke. Letztendlich ist es Aufgabe der Seminarleiter/innen, einzuschätzen, ob die Referendare und Referendarinnen für den Lehrerberuf geeignet sind. Auch rechtliche Kenntnisse sind wichtig, denn den Studienreferendaren und -referendarinnen müssen spezielle Einzelheiten des Schulrechts sowie der Schulorganisation vermittelt werden.Seminarleiter/innen in der Lehrer(innen)ausbildung arbeiten in Unterrichtsräumen und in Büroräumen der Schule oder im Arbeitszimmer zu Hause, wo sie am Bildschirm z.B. den Unterricht planen.

Verdienst/Einkommen

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 15, Stufe 1: 6.289 €Besoldungsgruppe A 15, Stufe 8: 7.846 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

Branchen im Einzelnen

Allgemeinbildende SchulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, z.B. Sonderschulen, Hauptschulen, Realschulen oder GymnasienGrundschulenBerufsbildende SchulenBerufsbildende weiterführende Schulen

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Seminarleiter bzw. Seminarleiterin in der Lehrer(innen)ausbildung wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.

Zugangsstudienfächer

Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (weiterführend)Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)Lehramt an Grundschulen (weiterführend)Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)Lehramt an Gymnasien (weiterführend)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (Staatsexamen)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (weiterführend)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (weiterführend)Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen)

Arbeitsbereiche/Branchen

Seminarleiter und -leiterinnen in der Lehrer(innen)ausbildung sind beschäftigtan allgemeinbildenden Schulen, z.B. an Grund- und Förderschulen sowie an Mittel-, Haupt- und Realschulen bzw. an Gymnasienan berufsbildenden Schulen

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für die Tätigkeit als Seminarleiter bzw. -leiterin in der Lehrer(innen)ausbildung wird die schulfachliche Bewährung vorausgesetzt. Die jeweilige Schulbehörde stellt sie fest.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Die Tätigkeit im Überblick

Seminarleiter und -leiterinnen in der Lehrer(innen)ausbildung koordinieren die Referendarausbildung in ihrem Fachbereich und betreuen die jeweiligen Studienreferendare und -referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter und -anwärterinnen.

Stellen- und Bewerberbörsen

BFAS Bundesverband der Freien AlternativschulenDeutscher BildungsserverDiakonie Deutschland KarriereportalLehrCare - Die LehrervermittlungLehrer.bizStellenblatt.deZentralstelle für das Auslandsschulwesen

Verbände und Organisationen

dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Lehrerverband (DL)Deutscher Philologenverband - BundesgeschäftsstelleDeutscher Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung DVLfBGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (für eine fachlich einwandfreie pädagogische Ausbildung der Referendare und Referendarinnen)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (bei eigenen Unterrichtsstunden)Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Schul- und Verwaltungsrecht)BildschirmarbeitArbeit in BüroräumenArbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (angehenden Grundschul-, Hauptschul-, Realschul-, Sonderschul-, Gymnasial- oder Berufsschullehrern und -lehrerinnen theoretische oder praktische Kenntnisse vermitteln)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen und Lehrmaterial, z.B.: Unterrichts-, Stunden- und Hospitationspläne, Gutachten, Rechtsvorschriften wie Schul- und Verwaltungsrecht, Fachliteratur, Unterrichtsmaterialien, SchulbücherBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, TelefonPräsentationsmittel, z.B.: Beamer, Whiteboards, Digitale Tafel

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Seminarleiter und -leiterinnen in der Lehrer(innen)ausbildung erledigen sowohl pädagogisch-fachliche als auch organisatorisch-verwaltende Aufgaben. Sie organisieren die Ausbildung in ihrem Fachbereich und planen Unterricht sowie Hospitationen. Dabei berücksichtigen sie den Stundenplan der Schule und die theoretischen Unterweisung der Referendare und Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter und -anwärterinnen. Sie regeln auch die Zusammenarbeit mit den anderen Ausbildungsschulen ihrer Referendare und Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter und -anwärterinnen, an die diese zeitweise versetzt werden. Daneben unterrichten sie auch selbst Schüler und Schülerinnen.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Erwachsenenbildung, Schulpädagogik und Fachdidaktik, Öffentliche Verwaltung).

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Ausbildung der Referendare/Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter/-anwärterinnen im Fachbereich pädagogisch-fachlich und organisatorisch-verwaltend führenUnterrichts- und Hospitationseinheiten an Schulstundenplan anpassenStudienreferendare/-referendarinnen betreuenKontakte zu anderen ausbildenden Schulen pflegenSchüler/innen unterrichten

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Landesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Seminarleiter/in in der Lehrer(innen)ausbildung an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. ohne Einarbeitung):Betreuungslehrer/Betreuungslehrerin an allgemeinbildenden SchulenEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung in Deutschland?

Die Seminarleiter für die Lehrerausbildung in Deutschland koordinieren und betreuen den Ausbildungsprozess der Lehramtsanwärter (Referendare/Lehramtsanwärter) in ihren jeweiligen Fachgebieten.

Ist Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung qualifiziert werden?

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Seminarleiter bzw. Seminarleiterin in der Lehrer(innen)ausbildung wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.

Wo arbeiten Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung in Deutschland typischerweise?

Seminarleiter und -leiterinnen in der Lehrer(innen)ausbildung arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin UnterrichtsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Seminarleiter/Seminarleiterin - Lehrer(innen)ausbildung in Deutschland?

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 15, Stufe 1: 6.289 €Besoldungsgruppe A 15, Stufe 8: 7.846 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

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