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Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen

Schulleiter/in - berufliche Schulen

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 84294

Was ist Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen?

Schulleiter von Berufsschulen in Deutschland sind Schlüsselpersonen, die die Organisation, die administrativen Prozesse und das Qualitätsmanagement von berufsbildenden Schulen leiten; gleichzeitig legen sie das pädagogische Konzept der Schule fest. Personen in dieser Position sind für alle grundlegenden pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule verantwortlich.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetzberufsbildung. Zeitschrift für Theorie-Praxis-DialogBerufsschullehrerinitiativeBildungspraxis - didacta Magazin für berufliche BildungBWP - Berufsbildung in Wissenschaft und PraxisDDS Die Deutsche SchuleDigitale Medien in der betrieblichen BerufsbildungDringend gesucht: BerufsschullehrerNABIBB Bildung für EuropaPOSITION. Das IHK-Magazin für die BerufsbildungSchool Education Gatewayueberaus.de - Fachstelle Übergänge in Ausbildung und BerufVier sind die Zukunft. Digitalisierung. Nachhaltigkeit. Recht. Sicherheit.Was tun bei (Cyber)Mobbing?Wolters Kluwer Online - Schul- und Kitamanagement

Trends

Flexible und mitarbeiterorientierte FührungsstileModerne Führungsstile setzen im Umgang mit den Herausforderungen einer digitalen und globalisierten Arbeitswelt auf Anpassungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Empathie. Führungsstile wie Digital-, Shared-, Remote-, Agile-, Collaborative- und Empathic-Leadership stellen die Bedürfnisse und Potenziale der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. Dadurch erhöhen sie deren Motivation und Zufriedenheit und fördern Effizienz und Innovation. Zudem tragen diese Führungsansätze dazu bei, eine widerstandsfähige Unternehmenskultur zu schaffen, die sich schnell und flexibel an Veränderungen auf dem Markt und durch neue Technologien anpassen kann.Digitalisierung im BildungsbereichDie Digitalisierung verändert das Lernen in der Schule und in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Digitale Elemente erweitern klassische Unterrichtskonzepte, Bildungsangebote finden zunehmend online oder in hybrider Form statt. Neue Lernformen wie Social Learning fördern die Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden via Internet, z.B. mithilfe von Chats oder Mikroblogs. Über interaktive Tools können Lernende Inhalte an mobilen Endgeräten nutzen. Cloudbasierte Lernplattformen und Lern-Apps sowie personalisierte Lernangebote, die Inhalte an Vorkenntnisse und Lernerfolge anpassen oder spielerische Elemente in den Lernprozess integrieren (Gamification) erweitern das Angebot. Fach- und Führungskräfte im Bildungswesen werden die Entwicklungen in diesem Bereich verfolgen und...

Arbeitsorte

Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Aufsicht, LeitungLehramt an beruflichen SchulenPersonalwesenSchulorganisation, SchulverwaltungSchulrechtWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Berufs- und ArbeitspädagogikBetreuung (Lehrerausbildung)BildungsberatungDidaktikElternarbeitErziehungswissenschaft, PädagogikFachtheoretische UnterweisungLehrmaterialien (erstellen, aktualisieren etc.)MethodikÖffentlichkeitsarbeit, Public RelationsPädagogische Psychologie, SchulpsychologieRhetorikUnterricht (schulischer Bereich)Verwaltungsrecht

Arbeitssituation

Schulleiter/innen an beruflichen Schulen verfügen als Pädagogen und Pädagoginnen mit Führungsfunktion über ein besonderes Gespür für die Belange von Schülern, Eltern und Lehrern. Sie bemühen sich, die verschiedenen Interessen miteinander in Einklang zu bringen, sind aber auch befugt, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind diejenigen, die das Konzept ihrer Schule maßgeblich prägen und Schülern, Eltern und Lehrern Perspektiven für die weitere Entwicklung der Schule und des schulischen Lebens geben. Um Ansprüche und Belange der Schule gegenüber Trägern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit zu behaupten, sollten Schulleiter/innen an beruflichen Schulen zudem organisatorische Fähigkeiten und ein hohes Maß an Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen mitbringen. Darüber hinaus sollten sie bereit sein, sich intensiv für die Entwicklung ihrer Schule zu engagieren - sowohl bei verwaltungsorientierten Tätigkeiten als auch bei der Leitung von Veranstaltungen. Im Büro am Computer erledigen sie organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie haben jedoch auch außerhalb der Schule zu tun, z.B. bei Behördenbesuchen.

Verdienst/Einkommen

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

Branchen im Einzelnen

Berufsbildende SchulenBerufsbildende weiterführende SchulenHochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienEinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs a. n. g., z.B. Berufsakademien

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an beruflichen Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich..

Zugangsstudienfächer

Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (weiterführend)Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen)

Arbeitsbereiche/Branchen

Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen finden Beschäftigungan Berufsschulen und Berufsfachschulenan Berufs- und Fachakademien sowie Schulen des Gesundheitswesens

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an beruflichen Schulen wird die schulfachliche Bewährung vorausgesetzt. Sie wird durch die jeweilige Schulbehörde festgestellt. Einige Bundesländer schreiben eine verpflichtende Fortbildung vor.

Die Tätigkeit im Überblick

Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen steuern die Organisation, Verwaltung sowie das Qualitätsmanagement einer berufsbildenden Schule. Sie geben das pädagogische Konzept vor.

Stellen- und Bewerberbörsen

Deutscher BildungsserverLehrCare - Die LehrervermittlungLehrer.biz

Verbände und Organisationen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) e.V.Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. (BVLB)Bundesverband Deutscher Privatschulverbände (VDP) e.V.dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Lehrerverband (DL)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (für die pädagogische Führung der Schule)Verantwortung für Sachwerte (z.B. Budgets für Personal und Schulmittel verwalten)Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Schul- und Verwaltungsrecht)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (bei der eigenen Lehrtätigkeit)BildschirmarbeitArbeit in Büroräumen (verwaltungsorientierte Tätigkeiten ausführen)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Rechenschaftsberichte, Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne, UnterrichtsmaterialienBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, VideokonferenztoolsPräsentationsmittel, z.B.: Smartboards, Whiteboards, Beamer

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen verantworten alle grundsätzlichen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie erstellen z.B. Stunden- und Vertretungspläne, legen die Klassenleitungen fest und unterrichten selbst. Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen leiten Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen und sind für den Zustand des Schulgebäudes sowie des Inventars verantwortlich. Sie betreuen und beraten die Lehrkräfte in fachlichen und pädagogischen Fragen und veranlassen Weiterbildungen. Sie vertreten die Schule gegenüber dem Schulträger, den Behörden und der Elternschaft und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus pflegen sie Kontakte zu Ausbildungsbetrieben.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schulpädagogik, Erwachsenenbildung, Öffentliche Verwaltung, Public Relations).

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

berufliche Schulen leitenDienstbesprechungen und Lehrerkonferenzen leitenden Unterrichtsbetrieb organisieren und koordinieren, z.B. Klassen und Kurse einteilen, Klassenleitende bestimmen, die Stunden- und Aufsichtsplanerstellung beauftragen und überwachenLehrkräfte betreuen und in fachlichen und pädagogischen Fragen beratenWeiterbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte eruieren und organisierendie Betriebs- und Verkehrssicherheit innerhalb des Schulgeländes sicherstellenBewirtschaftung und Pflege des Schulgebäudes und der Außenanlagen organisierenjährliche Rechenschaftsberichte erstellen und präsentierenggf. Schüler/Schülerinnen akquirieren, Auswahlgespräche führendie Schule nach außen vertreten, z.B. gegenüber Schulträgern, vorgesetzten Dienststellen, Behörden und InstitutionenKontakte zu Ausbildungsbetrieben und Praktikumsstellen pflegenAufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit übernehmenUnterricht erteilen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Landesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen in Deutschland?

Schulleiter von Berufsschulen in Deutschland sind Schlüsselpersonen, die die Organisation, die administrativen Prozesse und das Qualitätsmanagement von berufsbildenden Schulen leiten; gleichzeitig legen sie das pädagogische Konzept der Schule fest. Personen in dieser Position sind für alle grundlegenden pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule verantwortlich.

Ist Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen qualifiziert werden?

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an beruflichen Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich..

Wo arbeiten Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen in Deutschland typischerweise?

Schulleiter und Schulleiterinnen an beruflichen Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Schulleiter/Schulleiterin an beruflichen Schulen in Deutschland?

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

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