Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen
Schulleiter/in - allgemeinbildende Schulen
Was ist Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen?
Schulleiter/innen sind in verschiedenen allgemeinbildenden Einrichtungen tätig, wie Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Sie arbeiten in der Regel in Büros und Besprechungsräumen, sind aber auch in Unterrichtsräumen anzutreffen. Ihr Arbeitsumfeld umfasst Verantwortung für Menschen und Sachwerte, Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen sowie intensive Bildschirmarbeit.
Obwohl in den Quellen kein spezifischer Ausbildungsweg (Dauer der Ausbildung oder des Studiums) für diesen Beruf angegeben ist, wird die Position des Schulleiters/der Schulleiterin in Deutschland im Allgemeinen...
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Das deutsche SchulportalDDS Die Deutsche SchuleDeutscher BildungsserverOpen Educational Resources (OER) für die Berufsbildung: Mit Offenen Bildungsmaterialien arbeitenSchool Education GatewaySchule im AufbruchSCHULEWIRTSCHAFTUnterrichtswissenschaft. Zeitschrift für LernforschungWas tun bei (Cyber)Mobbing?Wolters Kluwer Online - Schul- und KitamanagementZeitschrift für Pädagogische Psychologie
▶ Trends
Flexible und mitarbeiterorientierte FührungsstileModerne Führungsstile setzen im Umgang mit den Herausforderungen einer digitalen und globalisierten Arbeitswelt auf Anpassungsfähigkeit, Zusammenarbeit und Empathie. Führungsstile wie Digital-, Shared-, Remote-, Agile-, Collaborative- und Empathic-Leadership stellen die Bedürfnisse und Potenziale der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt. Dadurch erhöhen sie deren Motivation und Zufriedenheit und fördern Effizienz und Innovation. Zudem tragen diese Führungsansätze dazu bei, eine widerstandsfähige Unternehmenskultur zu schaffen, die sich schnell und flexibel an Veränderungen auf dem Markt und durch neue Technologien anpassen kann.Digitalisierung im KlassenzimmerDie digitale Transformation in Schulen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Schulen vermitteln Schülern und Schülerinnen die nötigen Kompetenzen für eine digitalisierte Welt. Dafür sind die richtigen Lernmedien und passende didaktische Konzepte nötig. Zum Einsatz kommen z.B. Notebooks, Smart Boards, Kamera- und Mikrofonsysteme, Augmented und Virtual Reality sowie Robotik. Lehrer und Lehrerinnen werden sich verstärkt mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht befassen.
▶ Arbeitsorte
Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Aufsicht, LeitungElternarbeitLehramt - FörderschuleLehramt - GymnasiumLehramt - HauptschuleLehramt - Primarstufe - GrundschuleLehramt - RealschuleLehramt - Sekundarstufe ILehramt - Sekundarstufe IIPersonalwesenSchulorganisation, SchulverwaltungSchulrechtWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Betreuung (Lehrerausbildung)BildungsberatungDidaktikErziehungswissenschaft, PädagogikFachtheoretische UnterweisungLehrmaterialien (erstellen, aktualisieren etc.)MethodikÖffentlichkeitsarbeit, Public RelationsPädagogische Psychologie, SchulpsychologieRhetorikUnterricht (schulischer Bereich)Verwaltungsrecht
▶ Arbeitssituation
Schulleiter/innen an allgemeinbildenden Schulen benötigen als Verantwortliche mit Führungsfunktion ein besonderes Einfühlungsvermögen für die Belange von Schülern und Schülerinnen, Eltern sowie Lehrern und Lehrerinnen. Sie bemühen sich, die verschiedenen Interessen miteinander in Einklang zu bringen, sind aber befugt, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind diejenigen, die das Konzept ihrer Schule maßgeblich prägen sowie Perspektiven für die weitere Entwicklung der Schule und des schulischen Lebens geben. Um Ansprüche und Belange der Schule gegenüber Trägern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit zu behaupten, sollten Schulleiter/innen an allgemeinbildenden Schulen zudem organisatorische Fähigkeiten und ein hohes Maß an Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen mitbringen. Darüber hinaus sollten sie bereit sein, sich intensiv für die Entwicklung ihrer Schule zu engagieren - sowohl bei verwaltungsorientierten Tätigkeiten als auch bei der Leitung von Veranstaltungen. Schulleiter/innen sind in Büroräumen tätig, wo sie am Bildschirm z.B. verwaltende Tätigkeiten erledigen. Eigenen Unterricht erteilen sie in Klassenräumen.
▶ Verdienst/Einkommen
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.
▶ Branchen im Einzelnen
Allgemeinbildende SchulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, z.B. Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien oder GesamtschulenGrundschulen
▶ Zugang zur Tätigkeit
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.
▶ Zugangsstudienfächer
Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)Lehramt an Grundschulen (weiterführend)Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)Lehramt an Gymnasien (weiterführend)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (Staatsexamen)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (weiterführend)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (weiterführend)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen sind beschäftigtan Grund-, Mittel-, Haupt- oder Realschulenan Gymnasienan Gesamtschulenan Förder- bzw. Sonderschulen
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Schulleiter/in - allgemeinbildende SchulenBerufsbezeichnung in englischer SpracheHead Teacher (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheDirecteur/Directrice d'école
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen wird die schulfachliche Bewährung vorausgesetzt. Die jeweilige Schulbehörde stellt sie fest. Einige Bundesländer schreiben eine verpflichtende Fortbildung vor.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen steuern deren Organisation, Verwaltung sowie das Qualitätsmanagement und geben das jeweilige pädagogische Konzept vor.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
BFAS Bundesverband der Freien AlternativschulenDeutscher BildungsserverDiakonie Deutschland KarriereportalErziehungskunstLehrCare - Die LehrervermittlungLehrer.bizpublicjobs.chStellenblatt.de
▶ Verbände und Organisationen
Bundesverband Deutscher Privatschulverbände (VDP) e.V.dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Lehrerverband (DL)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Verantwortung für Personen (für die pädagogische Führung der Schule)Verantwortung für Sachwerte (z.B. Budgets für Personal und Schulmittel verwalten)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (bei eigenen Unterrichtsstunden)Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Schul- und Verwaltungsrecht)BildschirmarbeitArbeit in Büroräumen (den Unterrichtsbetrieb koordinieren und organisieren, z.B. Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne erstellen)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Unterlagen, z.B.: Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne, Schulkonzepte, Rechtsvorschriften, FachliteraturBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, VideokonferenztoolsPräsentationsmittel, z.B.: Beamer, Whiteboards, Digitale Tafel
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen verantworten alle grundsätzlichen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie vertreten die Schule gegenüber dem Schulträger, den Behörden sowie der Elternschaft und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Sie verantworten auch den Zustand des Schulgebäudes und des Inventars. Außerdem leiten sie Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen, betreuen und beraten Lehrkräfte fachlich sowie pädagogisch und veranlassen Weiterbildungen. Sie veranlassen und überwachen z.B. auch die Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne und legen die Klassenleitungen fest. Zudem unterrichten sie selbst.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schulpädagogik, Öffentliche Verwaltung, Public Relations, Elternberatung).
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
organisatorische, fachliche und personelle Leitungsaufgaben in einer allgemeinbildenden Schule übernehmenden Unterrichtsbetrieb organisieren und koordinieren, z.B. Klassen einteilen, Klassenleitung bestimmen, Stunden- und Aufsichtsplanerstellung beauftragen und überwachenDienstbesprechungen und Lehrerkonferenzen leitenLehrkräfte fachlich und pädagogisch betreuen und beratenWeiterbildungsmöglichkeiten für die Lehrkräfte ermitteln und organisierendie Betriebs- und Verkehrssicherheit innerhalb des Schulgeländes sicherstellenBewirtschaftung und Pflege des Schulgebäudes und der Außenanlagen organisierendie Schule nach außen vertreten, z.B. gegenüber Schulträgern, Behörden oder Elternin der Öffentlichkeitsarbeit mitarbeitenSchüler/innen unterrichten
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Landesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland? ▼
In Deutschland leitet ein Schulleiter/eine Schulleiterin die Organisation, Verwaltung und das Qualitätsmanagement allgemeinbildender Schulen und legt gleichzeitig das pädagogische Konzept der Schule fest. Personen in diesem Beruf sind für alle grundlegenden pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule verantwortlich. Sie vertreten die Schule gegenüber dem Schulträger, den Behörden und den Eltern und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus sind sie für den Zustand des Schulgebäudes und des Inventars verantwortlich. Sie leiten Lehrerkonferenzen, beraten Lehrkräfte beruflich und pädagogisch und organisieren deren berufliche Weiterentwicklung. Sie überwachen die Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen, bestimmen Klassenlehrer/innen und unterrichten auch selbst.
Schulleiter/innen sind in verschiedenen allgemeinbildenden Einrichtungen tätig, wie Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Sie arbeiten in der Regel in Büros und Besprechungsräumen, sind aber auch in Unterrichtsräumen anzutreffen. Ihr Arbeitsumfeld umfasst Verantwortung für Menschen und Sachwerte, Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen sowie intensive Bildschirmarbeit.
Obwohl in den Quellen kein spezifischer Ausbildungsweg (Dauer der Ausbildung oder des Studiums) für diesen Beruf angegeben ist, wird die Position des Schulleiters/der Schulleiterin in Deutschland im Allgemeinen...
Ist Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen qualifiziert werden? ▼
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.
Wo arbeiten Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland typischerweise? ▼
Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin Unterrichtsräumen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Schulleiter/Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland? ▼
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.