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Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin

Prorektor/in / Vizepräsident/in

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 84394

Was ist Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin?

Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sind wichtige Persönlichkeiten, die zum oberen Management von Hochschulen in Deutschland gehören. Diese Pos

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

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Arbeitsorte

Prorektoren bzw. Vizepräsidenten und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidentinnen arbeiten meistin Büro- und BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Unterrichtsräumen und Hörsälenim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Aufsicht, LeitungHaushaltsrechtHaushaltswesen (öffentliche Verwaltung)Hochschulorganisation, -verwaltungÖffentliches DienstrechtPersonalwesenVerwaltungsrechtWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:DidaktikFachpublikationen erstellenForschungLehrtätigkeit (Hochschule)MethodikÖffentlichkeitsarbeit, Public RelationsRhetorik

Arbeitssituation

Prorektoren/Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten/-präsidentinnen sind dem Rektor/der Rektorin der Hochschule unterstellt. In ihrem Aufgabenbereich arbeiten sie selbstständig und eigenverantwortlich. Sie haben viel Kontakt zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Hochschule, aber auch zu Studierenden sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen anderer Hochschulen, wenn sie z.B. eine Forschungsgruppe oder ein Institut leiten. Um Entwicklungslinien beispielsweise für Planung und Haushalt oder in Forschung und Lehre zu erarbeiten und durchzusetzen, verbinden sie ihr fachliches Wissen mit überzeugendem Auftreten.Prorektoren/Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten/-präsidentinnen arbeiten viel am Schreibtisch. Lehrveranstaltungen halten sie in Hörsälen, Seminar- oder Fachräumen ab.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen orientiert sich an der Bundesbesoldungsordnung W. Da die Grundgehaltssätze der Bundesländer ebenso wie die Leistungszulagen stark voneinander abweichen, sind keine allgemeingültigen Angaben möglich.

Branchen im Einzelnen

Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienUniversitäten, z.B. auch: Kunsthochschulen, Pädagogische HochschulenFachhochschulen, Duale Hochschulen, Verwaltungsfachhochschulen

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Arbeitsbereiche/Branchen

Prorektoren bzw. Vizepräsidenten und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidentinnen finden Beschäftigungan Universitäten und gleichgestellten Hochschulenan Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen

Sonstige Zugangsbedingungen

Prorektoren und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen werden aufgrund eines Wahlvorschlages der jeweiligen Hochschule auf Zeit gewählt. Sie werden von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt.

Die Tätigkeit im Überblick

Prorektoren und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen gehören der Hochschulleitung an. Sie leiten Kommissionen und unterstützen bzw. vertreten die Rektoren und Rektorinnen bzw. die Präsidenten und Präsidentinnen.

Stellen- und Bewerberbörsen

academics.deduz wissenschaftskarriereEconJobMarket.orgHochschul-JobSCIENCE-JOBS-DE

Verbände und Organisationen

Deutsche Gesellschaft für wissens. Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V.Hochschullehrerbund - Bundesvereinigung e. V. (HLB)HRK HochschulrektorenkonferenzVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)Verband Hochschule und Wissenschaft (VHW)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. verwaltungsrechtliche Bestimmungen des Landes und der Hochschule)Bildschirmarbeit (z.B. Konzepte für Planung und Haushalt oder in Forschung und Lehre erarbeiten)Arbeit in Büroräumen (an Hochschulen wie Universitäten, Kunsthochschulen und pädagogischen Hochschulen)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (Lehr- und Prüfungsveranstaltungen abhalten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Haushaltspläne, Förderanträge, Hochschulentwicklungskonzepte, Vortragsmanuskripte, Forschungsergebnisse und -publikationen, Kommissionsprogramme, Sitzungsprotokolle, Hochschulsatzung, RechtsvorschriftenBüroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, VideokonferenztoolsPräsentationsmittel, z.B.: Beamer, Smartboards, Whiteboards

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Prorektoren und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen vertreten und unterstützen den Rektor oder die Rektorin bzw. den Präsidenten oder die Präsidentin der Hochschule. Zudem leiten sie Kommissionen, z.B. für Studium und Lehre, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs oder für Planung und Haushalt. Sie berufen die Sitzungen der Kommissionen ein, bereiten sie vor und führen sie durch. Beispielsweise erarbeiten sie Konzepte für die künftige institutionelle Entwicklung der Hochschule, ihre Forschungsausrichtung oder Lehrmethoden. Daneben nehmen sie ihre Lehr-, Prüfungs- und Forschungsverpflichtungen wahr. Oft werden sie auch ehrenamtlich in außeruniversitären Gremien von Forschungs- oder Arbeitsgemeinschaften tätig, die wichtige Partner für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sind.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsrecht, Management und Organisation oder Forschung und Entwicklung).

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Rektor bzw. Rektorin oder Präsidenten bzw. Präsidentin der Hochschule vertreten und unterstützen(ständige) Kommission(en) einberufen, vorbereiten und leitend durchführen, z.B. Kommissionen für Studium und Lehre, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, für Planung und Haushalt, für Raum- und Bauangelegenheiten, für Angelegenheiten der Datenverarbeitung, zentrale Einrichtungen sowie für Lehrerbildung Hochschulentwicklungskonzepte erarbeitenLehrveranstaltungen durchführenPrüfungen abhaltenLehr- und Forschungsgruppen oder -institute leitenehrenamtliche Tätigkeiten in außerhochschulischen Gremien ausüben

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Hochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer:Grundlegende rechtliche Regelungen zu Hochschulen und anderen Einrichtungen des Tertiären Bereichs in der Bundesrepublik Deutschland

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin in Deutschland?

Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sind wichtige Persönlichkeiten, die zum oberen Management von Hochschulen in Deutschland gehören. Diese Pos

Ist Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Wo arbeiten Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin in Deutschland typischerweise?

Prorektoren bzw. Vizepräsidenten und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidentinnen arbeiten meistin Büro- und BesprechungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Unterrichtsräumen und Hörsälenim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Prorektor/Vizepräsident / Prorektorin/Vizepräsidentin in Deutschland?

Das Einkommen orientiert sich an der Bundesbesoldungsordnung W. Da die Grundgehaltssätze der Bundesländer ebenso wie die Leistungszulagen stark voneinander abweichen, sind keine allgemeingültigen Angaben möglich.

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