Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin
Parlamentsstenograf/in
Was ist Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Archiv für Stenografie, Textverarbeitung, Informationstechnologie - Bayreuther BlätterDas ParlamentDStZ Deutsche Stenografen-ZeitungNeue Stenografische Praxis (NStP)ZParl - Zeitschrift für Parlamentsfragen
▶ Arbeitsorte
Parlamentsstenografen und -stenografinnen arbeiten meistin Plenarsälen und Sitzungszimmernin Büroräumen
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:ProtokollierenStenografieWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Daten-, TexterfassungRedaktion
▶ Arbeitssituation
Parlamentsstenografen und -stenografinnen fertigen Mitschriften von Hand an. Am Computer überprüfen sie die umgesetzten Texte oder bereiten eine drucktechnische Aufbereitung vor. Sie sind in Büroräumen, Plenarsälen und Sitzungszimmern tätig, z.T. auch im Ausland, z.B. wenn sie deutschsprachige Teile von Beratungen europäischer Institutionen stenografisch protokollieren. Die Arbeitszeiten können variieren, da sich diese nach den Zeiten der Plenar- und Ausschusssitzungen richten.Parlamentsstenografen und -stenografinnen benötigen Wissen über Gesetzgebungsverfahren (Grundgesetz), parlamentarische Geschäftsordnungen, Grundzüge des öffentlichen Rechts und des Privat- und Strafrechts. Zudem bereiten sie sich durch Lektüre der Unterlagen auf die jeweiligen Sitzungen vor und setzen ihre Fremdsprachenkenntnisse ein. Wechselnde Ansprechpartner/innen und Redner/innen sowie eine z.T. hektische Atmosphäre mit Zwischen- oder Ordnungsrufen erfordern eine ausgeprägte Konzentrationsfähigkeit.
▶ Verdienst/Einkommen
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich):Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1: 3.365 €Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 6.428 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.
▶ Branchen im Einzelnen
Öffentliche VerwaltungÖffentliche Verwaltung a. n. g., hier: Parlamente
▶ Zugang zur Tätigkeit
Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine abgeschlossene Ausbildung beim Stenografischen Dienst eines Parlamentes.
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Parlamentsstenografen und -stenografinnen finden Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Landesparlamenten, im Bundesrat oder im Bundestag.
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Parlamentsstenografen und -stenografinnen erstellen Protokolle über Sitzungen des Bundestages, Bundesrates, der Landesparlamente und anderer Gremien.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
Interamt.deservice.bund.deStellenblatt.de
▶ Verbände und Organisationen
Deutscher Stenografenbund E. V.Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband der Parlaments- und Verhandlungsstenografen e. V.
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Gesetzgebungsverfahren, einschlägige Bestimmungen der jeweiligen parlamentarischen Geschäftsordnung, Grundzüge des öffentlichen Rechts, des Privat- und Strafrechts)Verantwortung für Personen (als Leiter/in des Stenografischen Dienstes)Bildschirmarbeit (z.B. umgesetzte Beiträge auf sachliche Richtigkeit prüfen und entsprechende Korrekturen vornehmen)Arbeit in Büroräumen (z.B. Mitschriften prüfen und ggf. korrigieren)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Unterlagen, z.B.: Protokolle, Rechtsvorschriften, parlamentarische Geschäftsordnungen, Sitzungsunterlagen, StenografieregelnBüroausstattung und Zubehör, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Schreibgeräte, Stenografiermaschine, Tonaufnahmegeräte
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Parlamentsstenografen und -stenografinnen dokumentieren mündliche Beiträge nach festen Richtlinien z.B. in Form analytischer Protokolle. Sie übertragen, was sie hören und verstehen in ein stenografisches Wortbild. Sie erstellen Protokolle und achten darauf, dass diese wahrheitsgetreu, objektiv und sprachlich korrekt sind. Anschließend diktieren sie den stenografierten Text an Schreibkräfte und überführen ihn in eine sprachlich und inhaltlich korrekte Fassung. In Ausnahmefällen halten sie alle sprachlichen, grammatikalischen und syntaktischen Fehler fest.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Tastschreiben, Sekretariat, Politik, Recht).
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
sich über anstehende Sitzungsthemen anhand von Gesetzesentwürfen und sonstigen Unterlagen informierenPlenarsitzungen protokollierenRedebeiträge im i.d.R. kurzen Turnus stenografisch wörtlich aufnehmenals zweite/r Stenograf/in für jeweils 30 Minuten mitschreiben (z.B. im Bundestag)alle Vorgänge im Sitzungssaal aufnehmen, die für die Darstellung eines vollständigen Verlaufs der Sitzung erforderlich sind, z.B. Zwischenrufe, Lachen, BeifallAusschusssitzungen protokollierenlängere Sitzungsabschnitte in der dem Ausschusszweck entsprechenden Form stenografierenwesentliche Inhalte der Verhandlungen in indirekter Rede und übersichtlich zusammengefasst als sog. analytisches Protokoll wiedergebenbei der Anhörung von Sachverständigen den Wortlaut (sprachlich überarbeitet) wiedergebenim Untersuchungsausschuss Gesprochenes wortgetreu wiedergebenBeiträge auf sachliche Richtigkeit prüfen; ggf. Korrekturen vornehmen, z.B. im Hinblick auf Namen, Zahlen, Zitate oder Fundstellen von Gesetzenbei der drucktechnischen Aufbereitung der Protokolle mitarbeitenbei der Ausbildung von Stenografen und -stenografinnen mitwirkenals Leiter/in des Stenografischen Dienstes Fach-, Verwaltungs- und Personalführungsaufgaben wahrnehmen
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
BundesebeneÜbergreifende Regelungen für Bundesbeamte und -beamtinnen:Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67)Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6)Hinweis: Das Bundesbeamtengesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen des Bundes sowie zu deren Laufbahnen. LandesebeneLandesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin in Deutschland? ▼
In Deutschland sind Parlamentsstenografen (Parlamentsstenograf/in) Schlüsselpersonen, die die offiziellen Protokolle der Sitzungen des Bundestages, des Bundesrates, der Landesparlamente und anderer wichtiger politischer Gremien erstellen. Dieser Beru
Ist Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin qualifiziert werden? ▼
Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine abgeschlossene Ausbildung beim Stenografischen Dienst eines Parlamentes.
Wo arbeiten Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin in Deutschland typischerweise? ▼
Parlamentsstenografen und -stenografinnen arbeiten meistin Plenarsälen und Sitzungszimmernin Büroräumen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Parlamentsstenograf/Parmlamentsstenografin in Deutschland? ▼
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich):Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1: 3.365 €Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8: 6.428 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 9 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 13 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.