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Amtsanwalt/Amtsanwältin

Amtsanwalt/-anwältin

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73253

Was ist Amtsanwalt/Amtsanwältin?

Aufgaben und TätigkeitenAmtsanwälte und Amtsanwältinnen nehmen in Vertretung die Aufgaben von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen wahr. Als Organ der Rechtspflege in der Strafjustiz ist es ihre Hauptaufgabe, die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählen daher ausschließlich Verbrechen der leichten bis mittleren Kriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verkehrsdelikte. Ansonsten agieren Amtsanwälte und Amtsanwältinnen genauso selbstständig sowie eigenverantwortlich wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Sie leiten Ermittlungen, erheben Klage gegen Betroffene und führen die Hauptverhandlungen vor Richtern und Richterinnen. Dort stellen sie Anträge und halten am Ende ein Schlussplädoyer. Somit tragen Amtsanwälte und Amtsanwältinnen erheblich zum zügigen und effizienten Funktionieren der Rechtspflege bei.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen finden Beschäftigung in erster Liniebei Gerichtenbei Staatsanwaltschaften bzw. Amtsanwaltschaftenbei JustizverwaltungenArbeitsorte:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungszimmernin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenEine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerin ist Voraussetzung.Darüber hinaus:Höchstaltersgrenzen in einzelnen BundesländernAnwärter/innen für den Amtsanwaltsdienst müssen je nach Bundesland mindestens 3 Jahre als Beamte/Beamtinnen im gehobenen Dienst tätig gewesen seinInhalte des StudiumsTheoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Aufgaben, Geschichte und Bedeutung des StrafrechtsStellung des Strafrechts im Rechtssystem aus historischer SichtAllgemeiner und Besonderer Teil des StrafgesetzbuchsStraßenverkehrsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtAllgemeiner und Besonderer Teil des materiellen StrafrechtsStrafprozessrechtNebengesetzeSchulung im freien Vortrag und SchlussvortragEinführung in die KlausurtechnikPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. zum Entwerfen von Anklagen und Einstellungsbescheiden sowie zur Vertretung der Anklage vor Gericht (Vortrag).Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Zusatzausbildung findet in Form einer Einführungszeit für die dazu zugelassenen Beamten und Beamtinnen statt. Während dieser Einführungszeit behalten die angehenden Amtsanwälte und Amtsanwältinnen ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und erhalten eine dementsprechende Besoldung.

Steckbrief

Berufstyp: Beamtenausbildunggehobener DienstAusbildungsartfachwissenschaftlicher Lehrgang an der Fachhochschule für Rechtspflege (Nordrhein-Westfalen), fachpraktische Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Abschluss: SonderlaufbahnDauer15-20 Monate

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Amtsanwalt/Amtsanwältin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Lernorte sind:Fachhochschule für Rechtspflege (Nordrhein-Westfalen): Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenGerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden: Büroräume, Besprechungszimmer, GerichtssäleZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Referaten)

Aktuelles

Novellierung der BundeslaufbahnverordnungAm 17.03.2026 trat die neue Bundeslaufbahnverordnung in Kraft. Sie eröffnet bedarfsorientierte Sonderzugänge, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schwerpunkt der Reform ist u.a. die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ist nun z.B. auch der Zugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional möglich.

Steckbrief

BerufstypBeamtenausbildunggehobener DienstAusbildungsartfachwissenschaftlicher Lehrgang an der Fachhochschule für Rechtspflege (Nordrhein-Westfalen), fachpraktische Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und PolizeibehördenAbschlussSonderlaufbahnDauer15-20 MonateAufgaben und TätigkeitenAmtsanwälte und Amtsanwältinnen nehmen in Vertretung die Aufgaben von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen wahr. Als Organ der Rechtspflege in der Strafjustiz ist es ihre Hauptaufgabe, die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählen daher ausschließlich Verbrechen der leichten bis mittleren Kriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verkehrsdelikte. Ansonsten agieren Amtsanwälte und Amtsanwältinnen genauso selbstständig sowie eigenverantwortlich wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Sie leiten Ermittlungen, erheben Klage gegen Betroffene und führen die Hauptverhandlungen vor Richtern und Richterinnen. Dort stellen sie Anträge und halten am Ende ein Schlussplädoyer. Somit tragen Amtsanwälte und Amtsanwältinnen erheblich zum zügigen und effizienten Funktionieren der Rechtspflege bei.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen finden Beschäftigung in erster Liniebei Gerichtenbei Staatsanwaltschaften bzw. Amtsanwaltschaftenbei JustizverwaltungenArbeitsorte:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungszimmernin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. m...

Ausbildungsdauer

I.d.R. 15-20 Monate

Auswahlverfahren

Im Auswahlverfahren wird die persönliche und fachliche Eignung geprüft. Es erfolgt z.B. im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs.

Ausbildungsaufbau

Gliederung einer Ausbildung im AmtsanwaltsdienstFachwissenschaftlicher Lehrgang I an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen: 4 MonateFachpraktische Ausbildung in den Geschäften des Amtsanwaltsdienstes oder bei einer Staatsanwaltschaft sowie ggf. in einer Polizeibehörde: 9 MonateFachwissenschaftlicher Lehrgang II an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen: 2 MonateLaufbahnprüfungStudiendauer insgesamt: 15 Monate

Ausbildungskosten

Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Für die Unterbringung am Ausbildungsort können ebenfalls Kosten entstehen.

Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Aufgaben, Geschichte und Bedeutung des StrafrechtsStellung des Strafrechts im Rechtssystem aus historischer SichtAllgemeiner und Besonderer Teil des StrafgesetzbuchsStraßenverkehrsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtAllgemeiner und Besonderer Teil des materiellen StrafrechtsStrafprozessrechtNebengesetzeSchulung im freien Vortrag und SchlussvortragEinführung in die KlausurtechnikPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. zum Entwerfen von Anklagen und Einstellungsbescheiden sowie zur Vertretung der Anklage vor Gericht (Vortrag).

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Ausbildungsabschnitte:Lehrveranstaltungen: Vorlesungen und Seminare in den Hörsälen und Seminarräumen der Fachhochschule für Rechtspflege (Nordrhein-Westfalen) besuchenPraktische Übungen: z.B. komplexe Aufgabenstellungen aus den Bereichen des materiellen Strafrechts, Straßenverkehrsrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts sowie Strafprozessrechts bearbeitenEigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der praktischen Ausbildungsabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Straftaten verfolgen, Ermittlungsverfahren leiten, Anklagen vor Gericht erhebenPraxisbezogene Lehrveranstaltungen: Fachkenntnisse vertiefenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweiternWährend der gesamten Ausbildung werden Beurteilungen vorgenommen.

Ausbildungsvergütung

Die Zusatzausbildung findet in Form einer Einführungszeit für die dazu zugelassenen Beamten und Beamtinnen statt. Während dieser Einführungszeit behalten die angehenden Amtsanwälte und Amtsanwältinnen ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und erhalten eine dementsprechende Besoldung.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst: Recht: z.B. da die Ausbildung einen hohen Anteil an Rechtswissenschaften aufweistDeutsch: z.B. um Referate zu erarbeiten und zu halten

Ausbildungsalternativen

Folgende Alternativen bieten sich für den Beruf Amtsanwalt/-anwältin an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (gehobener Dienst)Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Öffentliches Recht (grundständig)Wirtschaftsrecht (grundständig)Staats-, Verwaltungswissenschaft (grundständig)Gemeinsamkeit:Rechtskenntnisse im Hinblick auf Verwaltungsvorgänge einsetzen

Entwicklung der Ausbildung

Ab 2007:länderübergreifende Fortbildung von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen für den Amtsanwaltsdienst an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im Amtsanwaltsdienst erfolgt als Vorbereitungsdienst und dauert i.d.R. 15 bis 20 Monate. Sie ist vorwiegend als Zusatzausbildung organisiert und durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Laufbahn ist in folgenden Bundesländern eingerichtet, es liegen jedoch keine Abschluss-/Berufsbezeichnungen vor:Baden-WürttembergBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinLaufbahnbezeichnungenAmtsanwalt/Amtsanwältin (gehobener Dienst)Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Amtsanwälte und Amtsanwältinnen v.a. bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Wirtschaftsrecht bis hin zur Öffentlichen Verwaltung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Amtsanwälte und Amtsanwältinnen die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Auch ein weiterführendes Studium kann in Betracht gezogen werden. Naheliegend ist es, z.B. einen Masterabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft zu erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes (APrOAmtsanw) vom 27.11.2014 (BW.GBl. S. 747)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Berlin (APOAA) vom 22.05.2008 (Ber.GVBl. S. 132)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Brandenburg (APOAA) vom 02.05.2009 (Bra.GVBl.II/09 S. 180), geändert durch Artikel 117 des Gesetzes vom 05.03.2024 (Bra.GVBl. I Nr. 9)Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Amtsanwaltsdienst vom 20.05.2025 (Brem.GBl. S. 509)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Amtsanwaltsdienst - APO-AAD), verkündet als Artikel 7 der Verordnung vom 05.07.2011 (HmbGVBl. S. 279)Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes (AAnwAPO) vom 21.12.2008 (Hess.JMBl. S. 185), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. 12.2012 (Hess.JMBl. 2013 S. 5)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Verwendung als Amtsanwalt in der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Amtsanwaltsausbildungs- und Prüfungsordnung- APOAAD M-V...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerin ist Voraussetzung.Darüber hinaus:Höchstaltersgrenzen in einzelnen BundesländernAnwärter/innen für den Amtsanwaltsdienst müssen je nach Bundesland mindestens 3 Jahre als Beamte/Beamtinnen im gehobenen Dienst tätig gewesen sein

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Amtsanwalt/Amtsanwältin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Amtsanwalt/Amtsanwältin in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenAmtsanwälte und Amtsanwältinnen nehmen in Vertretung die Aufgaben von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen wahr. Als Organ der Rechtspflege in der Strafjustiz ist es ihre Hauptaufgabe, die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählen daher ausschließlich Verbrechen der leichten bis mittleren Kriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verkehrsdelikte. Ansonsten agieren Amtsanwälte und Amtsanwältinnen genauso selbstständig sowie eigenverantwortlich wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Sie leiten Ermittlungen, erheben Klage gegen Betroffene und führen die Hauptverhandlungen vor Richtern und Richterinnen. Dort stellen sie Anträge und halten am Ende ein Schlussplädoyer. Somit tragen Amtsanwälte und Amtsanwältinnen erheblich zum zügigen und effizienten Funktionieren der Rechtspflege bei.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen finden Beschäftigung in erster Liniebei Gerichtenbei Staatsanwaltschaften bzw. Amtsanwaltschaftenbei JustizverwaltungenArbeitsorte:Amtsanwälte und Amtsanwältinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungszimmernin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenEine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerin ist Voraussetzung.Darüber hinaus:Höchstaltersgrenzen in einzelnen BundesländernAnwärter/innen für den Amtsanwaltsdienst müssen je nach Bundesland mindestens 3 Jahre als Beamte/Beamtinnen im gehobenen Dienst tätig gewesen seinInhalte des StudiumsTheoretische Ausbildungsabschnitte, z.B.:Aufgaben, Geschichte und Bedeutung des StrafrechtsStellung des Strafrechts im Rechtssystem aus historischer SichtAllgemeiner und Besonderer Teil des StrafgesetzbuchsStraßenverkehrsrechtOrdnungswidrigkeitenrechtAllgemeiner und Besonderer Teil des materiellen StrafrechtsStrafprozessrechtNebengesetzeSchulung im freien Vortrag und SchlussvortragEinführung in die KlausurtechnikPraktische Ausbildungsabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. zum Entwerfen von Anklagen und Einstellungsbescheiden sowie zur Vertretung der Anklage vor Gericht (Vortrag).Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?Die Zusatzausbildung findet in Form einer Einführungszeit für die dazu zugelassenen Beamten und Beamtinnen statt. Während dieser Einführungszeit behalten die angehenden Amtsanwälte und Amtsanwältinnen ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und erhalten eine dementsprechende Besoldung.

Ist Amtsanwalt/Amtsanwältin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Amtsanwalt/Amtsanwältin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Amtsanwalt/Amtsanwältin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Amtsanwalt/Amtsanwältin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Amtsanwalt/Amtsanwältin in Deutschland typischerweise?

Lernorte sind:Fachhochschule für Rechtspflege (Nordrhein-Westfalen): Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenGerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden: Büroräume, Besprechungszimmer, GerichtssäleZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Referaten)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Amtsanwalt/Amtsanwältin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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