Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar
Lehrbeauftragte/r - Studienseminar
Was ist Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Medien
DDS Die Deutsche SchuleDer pädagogische Blick – Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis in pädagogischen BerufenDie neue Hochschule (DNH)Fachportal PädagogikSchule im AufbruchSeminarUnterrichtswissenschaft. Zeitschrift für LernforschungZeitschrift für Pädagogische Psychologie
▶ Trends
Hybrid LearningDie fortschreitende Digitalisierung verändert die Konzeption von Unterricht, Coaching und Trainings stetig. Lehrende kombinieren im Hybrid Learning digitale und analoge Lernformen, um die Lernergebnisse aller Teilnehmenden zu maximieren. Sie verknüpfen bestehende Blended-Learning-Modelle gezielt und passen sie an die jeweilige Zielgruppe an. Zusätzlich setzen sie Selbstlernmodule ein und intensivieren Online-Coaching, um Teilnehmende individuell zu unterstützen und Präsenzveranstaltungen gezielter vorzubereiten. Bildungsplanende, Trainer und Trainerinnen sowie Pädagogen und Pädagoginnen entwickeln kontinuierlich Strategien, wie sie kombinierte Lernformen optimal an unterschiedliche Lernsituationen und Lernziele anpassen.Digitalisierung im KlassenzimmerDie digitale Transformation in Schulen ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Schulen vermitteln Schülern und Schülerinnen die nötigen Kompetenzen für eine digitalisierte Welt. Dafür sind die richtigen Lernmedien und passende didaktische Konzepte nötig. Zum Einsatz kommen z.B. Notebooks, Smart Boards, Kamera- und Mikrofonsysteme, Augmented und Virtual Reality sowie Robotik. Lehrer und Lehrerinnen werden sich verstärkt mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht befassen.
▶ Arbeitsorte
Lehrbeauftragte an Studienseminaren arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin UnterrichtsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Betreuung (Lehrerausbildung)DidaktikErziehungswissenschaft, PädagogikMethodikSchulrechtUnterricht (schulischer Bereich)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:ElternarbeitLehramt an beruflichen SchulenLehramt - FörderschuleLehramt - GymnasiumLehramt - HauptschuleLehramt - Primarstufe - GrundschuleLehramt - RealschuleLehramt - Sekundarstufe ILehramt - Sekundarstufe IILernzielkontrollePädagogische Psychologie, SchulpsychologiePädagogische SoziologieRhetorikSchulorganisation, Schulverwaltung
▶ Arbeitssituation
Lehrbeauftragte an Studienseminaren verfügen sowohl über theoretische Kenntnisse in Didaktik und Pädagogik als auch über praktische Erfahrung im Unterrichten. Neben ihrer eigenen Lehrtätigkeit bereiten sie Seminare vor, führen sie durch und werten sie aus. Dabei sind ihr Organisationstalent und ihre Kommunikationsstärke besonders gefragt. Verantwortungsbewusst leiten sie die angehenden Lehrer/innen an. Die Zusammenarbeit mit anderen Lehrbeauftragten und der Seminarleitung erfordert Team- und Kooperationsfähigkeit.Lehrbeauftragte an Studienseminaren bereiten zu Hause oder in Büroräumen der jeweiligen Schule den Unterricht am Computer vor. Sie unterrichten Referendare und Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter/innen in Seminar- und Schulungsräumen.
▶ Verdienst/Einkommen
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.
▶ Branchen im Einzelnen
Erwachsenenbildung, sonstiger UnterrichtBerufliche Erwachsenenbildung, hier: Seminarschulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
▶ Zugang zur Tätigkeit
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.
▶ Zugangsstudienfächer
Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (weiterführend)Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen)Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)Lehramt an Grundschulen (weiterführend)Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)Lehramt an Gymnasien (weiterführend)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (Staatsexamen)Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (weiterführend)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (weiterführend)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Lehrbeauftragte an Studienseminaren sind in Seminarschulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung beschäftigt.
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter bzw. Lehrbeauftragte an Studienseminaren ist die Bestellung durch das zuständige Kultusministerium erforderlich.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Lehrbeauftragte an Studienseminaren unterrichten Referendare und Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter und -anwärterinnen und bereiten sie auf ihre unterrichtspraktische Tätigkeit vor.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
BFAS Bundesverband der Freien AlternativschulenDiakonie Deutschland KarriereportalLehrCare - Die LehrervermittlungLehrer.bizStellenblatt.deZentralstelle für das Auslandsschulwesen
▶ Verbände und Organisationen
dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Lehrerverband (DL)Deutscher Philologenverband - BundesgeschäftsstelleGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Verantwortung für Personen (Anleiten und Führen der Referendare und Referendarinnen)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (bei der eigenen Lehrtätigkeit)Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit der Seminarleitung zusammenarbeiten)BildschirmarbeitArbeit in Büroräumen (z.B. Unterricht am Computer vorbereiten)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (in Seminarschulen und Einrichtungen der Lehrerausbildung Referendare und Referendarinnen unterrichten)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Unterlagen und Lehrmaterial, z.B.: Lehrpläne, Fachliteratur, Prüfungsaufgaben, Unterrichtsmaterialien, SchulbücherBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, VideokonferenztoolsPräsentationsmittel, z.B.: Beamer, Whiteboards, Digitale Tafel
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Lehrbeauftragte an Studienseminaren unterweisen angehende Lehrer und Lehrerinnen z.B. in Didaktik, Pädagogik oder in der Anwendung verschiedener Unterrichtsmethoden. Sie beraten bei der Unterrichtsvorbereitung und -strukturierung und ermutigen die Lehramtsanwärter und -anwärterinnen zu neuen Unterrichtsansätzen. Außerdem leiten sie den sach- und zielgruppengerechten Einsatz neuer Medien an. Lehrbeauftragte an Studienseminaren helfen den Referendaren und Referendarinnen, Lernvoraussetzungen und -probleme von Schülern bzw. Schülerinnen zu erkennen. Sie unterstützen auch dabei, geeignete Fördermaßnahmen zu finden und einzusetzen.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schulpädagogik und Fachdidaktik, Lernpädagogik, Erwachsenenbildung).
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
Referendare/Referendarinnen bzw. Lehramtsanwärter/innen unterrichtenKenntnisse in Didaktik, Pädagogik und Soziologie vermittelnUnterrichtsmethoden erklärenzur Unterrichtsvorbereitung und -strukturierung beratenzur Durchführung neuer Unterrichtsansätze motivierensach- und zielgruppengerechten Einsatz neuer Medien vermittelnHilfestellung beim Erkennen von Lernvoraussetzungen und -störungen und dem Einsatz von Fördermaßnahmen leisten
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Landesbeamten- und LandeslaufbahngesetzeÜbergreifende Regelung für Beamte und Beamtinnen der Bundesländer:Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389)Hinweis: Das Beamtenstatusgesetz beinhaltet generelle Regelungen, z.B. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung von Beamten und Beamtinnen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zu deren Laufbahnen.Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar in Deutschland? ▼
In Deutschland, Lehrbeauftragte an Studienseminaren, zukünftige Referendare/Lehramtsanwärter
Ist Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar qualifiziert werden? ▼
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.
Wo arbeiten Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar in Deutschland typischerweise? ▼
Lehrbeauftragte an Studienseminaren arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin UnterrichtsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
Wie hoch ist das typische Gehalt für Lehrbeauftragter/Lehrbeauftragte an einem Studienseminar in Deutschland? ▼
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe A 14, Stufe 1: 5.184 €Besoldungsgruppe A 14, Stufe 8: 6.973 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Beamten und Beamtinnen im höheren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 13 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zu den Besoldungsgruppen A 16 und B 2 verliehen werden. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.