Was ist Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitBerichte: Arbeitsmarkt kompakt, Februar 2025: Arbeitsmarkt Kinderbetreuung und -erziehungWeitere InformationsangeboteDGUV Kinder, KinderFachportal Inklusion - Aktion MenschFrühe Bildung OnlineFrühe ChancenGutes Aufwachsen mit MedienHandbuch Kindertagespflegekindergarten heuteKindertagespflege: die familiennahe AlternativeKinderzeitKindesmisshandlung und -vernachlässigungklein & groß. Mein Kita-MagazinKleinstkinder in Kita und TagespflegeQualität vor Ort: Kita-Qualität aus KindersichtSoziale Arbeit
▶ Arbeitsorte
Kinderbetreuer und -betreuerinnen arbeiten meistin den elterlichen Wohnungen der zu betreuenden Kinderals Tagesmutter/-vater auch in der eigenen Wohnung
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Freizeit-, FerienbetreuungFreizeitgestaltungKinder (Betreuung etc.)Kinderpflege, KleinkinderbetreuungPflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIIIWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:HauswirtschaftKindheitspädagogikOrganisationSäuglingspflegeSpeisen zubereiten und anrichtenSpielpädagogik
▶ Arbeitssituation
Kinderbetreuer/innen beschäftigen Kinder einfallsreich mit Spielzeug, Mal-, Bastel- und Naturmaterialien, Sportgeräten oder Büchern. Auch für die Zubereitung von Mahlzeiten sind sie ggf. zuständig. Bei der Körperpflege besonders von kleineren Kindern stehen sie in Körperkontakt mit den Kindern und werden dabei mit Körperausscheidungen sowie entsprechenden Gerüchen konfrontiert. Die Kinder betreuen sie meist tagsüber während der Arbeitszeiten der Eltern. Als Babysitter/in sind sie meist in den Abendstunden im Einsatz.Kinderbetreuer/innen erledigen ihre Aufgaben in Absprache mit den Eltern selbstständig. Im Umgang mit den Kindern handeln sie stets umsichtig und verantwortungsbewusst. Um ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können, benötigen Kinderbetreuer/innen Einfühlungsvermögen und Geduld. Auch in schwierigen Situationen bewahren sie die Ruhe und reagieren angemessen. Vor allem der Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern erfordert neben Fürsorglichkeit auch Durchsetzungsvermögen.
▶ Existenzgründung
Kinderbetreuer und -betreuerinnen können z.B. als freiberufliche Tagespflegepersonen tätig werden.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.870 € bis 3.046 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
PrivathaushaltePrivate Haushalte mit Hauspersonal
▶ Zugang zur Tätigkeit
Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Eine erzieherische bzw. pädagogische Ausbildung kann vorteilhaft sein.
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Kinderbetreuer und -betreuerinnen finden meist Beschäftigung in Privathaushalten.
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Kinderbetreuer/inAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeTagesmutter/-vaterTagespflegepersonBerufsbezeichnung in englischer SpracheNanny (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheGarde d'enfants à domicile (m/f)
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Für Tätigkeiten in der Kindertagespflege benötigt man eine Erlaubnis. Wer als Tagesmutter oder -vater Kinder betreuen will, muss seine Eignung nachweisen. Als geeignet gilt, wer Sachkompetenz besitzt, mit Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten kann und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Wer über keine entsprechende pädagogische Ausbildung verfügt, muss in den meisten Jugendamtsbezirken an einem Grundqualifizierungskurs zur Kindertagespflege teilnehmen.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Kinderbetreuer und -betreuerinnen beaufsichtigen in Privathaushalten Kinder und leiten sie bei Aktivitäten an.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
Bonne MénagèreHoteljob DeutschlandHoteljob-SchweizImperial NanniesJob-Hoteljobsterne
▶ Verbände und Organisationen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Bundesverband für Kindertagespflege e. V. (BVKTP)Deutscher Caritasverband e.V.DGfPI - Deutsche Gesellschaft f. Prävention u. Intervention bei Kindesmisshandlung e.V.ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Handarbeit (Kindern bei der Körperpflege, z.B. beim Zähneputzen, sowie beim An- und Ausziehen helfen)enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. kleine Kinder auf den Arm nehmen, bei Kummer trösten)Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen (z.B. mit Körperausscheidungen und entsprechenden Gerüchen bei der Körperpflege der Kinder)Umgang mit Kindern und JugendlichenVerantwortung für Personen (z.B. für die zu betreuenden Kinder)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Lehrmaterial und Zubehör, z.B. Bilder- und Kinderbücher, Werk- und Bastelmaterialien, Musikinstrumente, SpielzeugHilfsstoffe, z.B.: Reinigungs- und KörperpflegemittelGeräte und Nahrungsmittel, z.B.: Haushalts-, Koch- und Küchengeräte, LebensmittelUnterlagen, z.B.: Lern- und Schulunterlagen, Stunden- oder Tagesablaufpläne
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Kinderbetreuer und -betreuerinnen erziehen und beschäftigen Kinder in Privathaushalten. Zu ihren Aufgaben gehört es, mit den Kindern zu spielen, sie bei den Hausaufgaben zu betreuen und zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten zu bringen. Sie versorgen Säuglinge und helfen kleineren Kindern bei der Körperpflege, z.B. beim Zähneputzen. Oft übernehmen sie auch weitere Aufgaben in der Familie, koordinieren z.B. Arbeiten im Haushalt, vereinbaren Termine oder beraten die Eltern in erzieherischen Fragen. Kinderbetreuer und -betreuerinnen können z.B. als Tagesmutter bzw. -vater, als Babysittende oder als Au-pairs arbeiten.
▶ Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
Sozialassistent/SozialassistentinSozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Elementarpädagogik, Kreative Elementarerziehung oder Hauswirtschaft).
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Ausbildung (z.B. als Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in bzw. als Erzieher/in) oder eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. zum/zur Fachwirt/in für Erziehungswesen).
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
in Privathaushalten Kinder betreuen, erziehen und beschäftigenSäuglinge versorgen, kleineren Kindern bei der Körperpflege helfen, z.B. beim Zähneputzen oder beim An- und Ausziehenmit den Kindern z.B. malen, spielen, basteln oder singenälteren Kindern bei ihren Hausaufgaben helfenKinder zur Schule, in den Kindergarten oder zu Freizeitaktivitäten bringenmit den Kindern spazieren gehen, spielen und essenggf. weitere Aufgaben in der Familie übernehmen, wie etwa den Haushalt koordinieren, Termine vereinbaren und Eltern bei erzieherischen Fragen beratenals Tagesmutter/-vater nach Absprache mit den Eltern Säuglinge, Kleinkinder, aber auch ältere Kinder meist in der eigenen Wohnung und ggf. auch zusammen mit den eigenen Kindern versorgen, betreuen und erziehenals Babysitter/in Kinder in deren Zuhause stundenweise nachmittags oder in den Abendstunden beaufsichtigen, z.B. wenn die Eltern eine Veranstaltung besuchenals Au-Pair in Gastfamilien im Ausland Kinder betreuen und hauswirtschaftliche Arbeiten übernehmen
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Kinderbetreuer/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. ohne Einarbeitung):Sozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerinfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Assistenzkraft in KindertageseinrichtungenKindergartenhelfer/KindergartenhelferinKinderpflegehelfer/KinderpflegehelferinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin in Deutschland? ▼
Kinderbetreuer/in ist ein Beruf in Deutschland, verantwortlich für die Betreuung und Anleitung von Kindern in privaten Haushalten. Fachkräfte in diesem Bereich unterstützen die Bildung und Entwicklung der Kinder, spielen mit ihnen und helfen ihnen bei den Hausaufgaben.
Ist Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin qualifiziert werden? ▼
Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Eine erzieherische bzw. pädagogische Ausbildung kann vorteilhaft sein.
Wo arbeiten Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin in Deutschland typischerweise? ▼
Kinderbetreuer und -betreuerinnen arbeiten meistin den elterlichen Wohnungen der zu betreuenden Kinderals Tagesmutter/-vater auch in der eigenen Wohnung
Wie hoch ist das typische Gehalt für Kinderbetreuer/Kinderbetreuerin in Deutschland? ▼
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 2.870 € bis 3.046 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.