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Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft

Integrations-/Inklusionsfachkraft

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 83132

Was ist Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft?

In Deutschland sind Integrations-/Inklusionsfachkräfte wichtige sozialwissenschaftliche Fachkräfte, die dafür zuständig sind, die volle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Diese Fachkräfte unterstützen die inklusive Bildung und den Alltag von Kindern und Jugendlichen und fördern die Einführung eines inklusiven Ansatzes in ihren Einrichtungen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Erstellung individueller Entwicklungspläne, die Gestaltung pädagogischer Aktivitäten, die Dokumentation von Maßnahmen, die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Therapeuten sowie die Verwaltung von Förderanträgen. Diese Fachkräfte, die in der Regel in Kindergärten, Krippen, Schulen, Kinder- und Jugendheimen sowie in Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe beschäftigt sind, können in Spiel-, Ess- und Schlafräumen, Klassenzimmern, Sporthallen, aber auch im Freien oder in Büroumgebungen arbeiten.

Die Integrations-/Inklusionsfachkraft ist in Deutschland ein "Grundberuf" (grundlegender Beruf) und gehört zum sozialen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenBehindertenpädagogikDie RehabilitationEnable Me. Leben mit Behinderung oder chronischer Krankheit.Fachportal Inklusion - Aktion Menschheilpaedagogik.deREHADAT - Informationssystem zur beruflichen TeilhabeReha-Recht.de - Onlineportal für Rehabilitations- und TeilhaberechtREHAVISIONTeilhabeVerzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte MenschenZB Zeitschrift: Behinderung & BerufZeitschrift für Heilpädagogik

Arbeitsorte

Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte arbeiten meistin Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräumenin Klassenzimmern und GymnastikräumenSie arbeiten ggf. auchim Freien in Büro- und Besprechungsräumen

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Einfache SpracheErziehungFrühförderungHeilpädagogik, BehindertenpädagogikInklusionInklusionspädagogikIntegrative Erziehung für Kinder mit und ohne BehinderungenKinder (Betreuung etc.)Leichte SpracheNachteilsausgleichSonderpädagogikSoziale EinzelfallhilfeSozialpädagogikTeilhabeplanungWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:BehindertenpsychologieBerichtswesen, InformationDokumentation (Erziehung)ElternarbeitFreizeitgestaltungGruppenarbeitNetzwerkarbeit (Soziale Arbeit)RehabilitationsrechtUnterstützte Kommunikation (UK)Vorschularbeit, -erziehung

Arbeitssituation

Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte sind für die inklusive Erziehung und Alltagsgestaltung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen verantwortlich. Gewissenhaft arbeiten sie Förderpläne bzw. -anträge aus und sorgen für die Umsetzung inklusiver Leitbilder in ihren Einrichtungen. Kreativität beweisen sie bei der Konzeption pädagogischer Angebote. Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf verlangt von ihnen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen. Sie beobachten deren Verhalten und Befinden genau, um bei Problemen wirksame Maßnahmen ergreifen oder einleiten zu können. Konfliktfähigkeit ist erforderlich, wenn sie mit verhaltensauffälligen oder aggressiven Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden. Besonders bei der Arbeit mit größeren Gruppen sollten sie psychisch belastbar sein. Da sie eng mit Erziehungsberechtigten, Therapeuten/Therapeutinnen und Kooperationspartnern im Sozialraum zusammenarbeiten, ist Kommunikationsfähigkeit wichtig. Persönliche Daten behandeln sie vertraulich.Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte erstellen in Büroräumen am Computer z.B. Förderpläne oder Konzepte für barrierefreie Raumgestaltung. In Besprechungsräumen nehmen sie an Teammeetings teil und führen Gespräche mit Erziehungsberechtigten und Kooperationspartnern. Kinder und Jugendliche betreuen sie in Unterrichts-, Aufenthaltsräumen oder auch im Freien, was zum Teil mit engem Körperkontakt verbunden ist. We...

Verdienst/Einkommen

HeilpädagogeBeispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): 4.017 € bis 5.101 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

Kindergärten, KinderbetreuungKindergärten, z.B. auch BetriebskindergärtenVorklassen, SchulkindergärtenTagesbetreuung von Kindern, z.B. Kinderthorte, Kindertagespflege, KinderkrippenSozialwesenHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung, z.B. Kinderheime, Jugendwohnheime, ErziehungsheimeJugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit), z.B. JugendzentrenErziehungsberatung, z.B. Erziehungs-, Jugend- und FamilienberatungsstellenAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung, z.B. Einrichtungen der Gemeinschafts- und NachbarschaftshilfeSonstige soziale Beratungsdienste, z.B. Häuser offenen TürAllgemeinbildende SchulenGrundschulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, mit pädagogischer Freizeitbetreuung, z.B. Gesamtschulen, Sonderschulen, Internate

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung in den Bereichen Erziehung, Heilerziehungspflege, sozialpädagogische Assistenz oder Kinderpflege oder ein Studium im Bereich Heilpädagogik.

Zugangsstudienfächer

Heilpädagogik (grundständig)Heilpädagogik (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Integrations- und Inklusionsfachkräfte finden Beschäftigungin Kindergärten, Kinderkrippen und Hortenin Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimenim privaten und öffentlichen Schulwesenbei Organisationen bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfebei Organisationen der Jugend- und Familienhilfe

Tätigkeitsbezeichnungen

Integrations-/InklusionsfachkraftAuch übliche Berufsbezeichnungen/SynonymeFachkraft für Integration und InklusionPädagogische Fachkraft für Inklusion

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.

Die Tätigkeit im Überblick

Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte sorgen für die gesellschaftliche Teilhabe v.a. von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen.

Stellen- und Bewerberbörsen

BAG:WfbMConnectoor StellenbörseDeutsche PflegejobsDiakonie Deutschland Karriereportaldkm-stellenmarkt.deGesundheit.JobsINFO SOZIAL StellenmarktMedidooMedizinischer-Stellenmarkt.desocialnetsozialeberufe.devalmedi.de

Verbände und Organisationen

BDH Bundesverband RehabilitationBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (z.B. Verantwortung für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen übernehmen)Kundenkontakt (z.B. Gespräche mit Erziehungsberechtigten führen)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf betreuen)Umgang mit Menschen mit Behinderungen (Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen betreuen)gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. bei der Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern oder Kindern mit schweren Behinderungen)Bildschirmarbeit (z.B. pädagogische Angebote planen und ausarbeiten)Arbeit in Büroräumen (z.B. die Umsetzung von Fördermaßnahmen mit Therapeuten und Therapeutinnen sowie Fachdiensten abstimmen)Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (z.B. Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Kinder- und Jugendgruppen durchführen)Arbeit im Freien (z.B. auf Spielplätzen oder bei sportlichen Betätigungen)enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. bei lebenspraktischen Hilfestellungen)unregelmäßige Arbeitszeiten (z.B. Wochenendarbeit in Heimen und Einrichtungen der Pflege von Menschen mit Behinderungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Geräte und Zubehör, z.B.: Sportgeräte, Musikinstrumente, Tonträger, Lerncomputer, Spielzeug, Mal- und BastelutensilienUnterlagen und Lehrmaterial, z.B.: Erziehungs- und Förderpläne, Dokumentationen, Tages- und Wochenpläne, Anträge, Gutachten, Bücher, Arbeitsblätter, BildtafelnBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte sind für die inklusive Erziehung und Alltagsgestaltung von Kindern und Jugendlichen zuständig. Sie setzen auch ein inklusives Leitbild in der jeweiligen Einrichtung um. Dazu erstellen sie Förderpläne, konzipieren pädagogische Angebote und dokumentieren ihre Ergebnisse. Darüber hinaus arbeiten Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte eng mit Erziehungsberechtigten und Therapeuten bzw. Therapeutinnen zusammen. Außerdem kümmern sie sich um Förderanträge.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte ErzieherinErzieher/Erzieherin Fachrichtung Jugend- und HeimerziehungStaatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinStaatlich anerkannter Heilpädagoge/Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Bachelor Professional in SozialwesenSozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerin

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Frühförderung, Elternberatung oder Jugendarbeit).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. als Fachwirt/in für Erziehungswesen) oder ein grundständiges oder weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Rehabilitations-, Sonderpädagogik).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf in einer Einrichtung unterstützen und deren Umsetzung begleiten individueller Förderpläne und pädagogischer Angebote konzipieren Bildungs- und Erziehungsarbeit mit heterogenen Kinder- und Jugendgruppen planen und durchführen Kinder und Jugendliche betreuen, lebenspraktische Hilfestellungen leisten und zur gesellschaftlichen Teilhabe anregenMaßnahmen dokumentieren und auf Wirksamkeit überprüfenHandlungsimpulse für die Umsetzung des inklusiven Ansatzes in einer Einrichtung entwickeln und die Konzeptarbeit der eigenen Einrichtung an inklusiven Leitbildern ausrichtenden besonderen Bedarf an Raumgestaltung feststellen und Barrieren abbauen, um allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichenTeamprozesse anregen, um geeignete Formen inklusiver Arbeitsweisen zu entwickeln sich mit Therapeuten/Therapeutinnen sowie Fachdiensten und Erziehungsberechtigten bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen abstimmenKontakte für geeignete Kooperationen im Sozialraum aufrechterhalten, ausbauen und vernetzenhauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben übernehmen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Integrations- bzw. Inklusionsfachkraft an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte ErzieherinErzieher/Erzieherin Fachrichtung Jugend- und HeimerziehungErzieher/Erzieherin in sonderpädagogischen EinrichtungenStaatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinStaatlich anerkannter Heilpädagoge/Staatlich anerkannte HeilpädagoginSozialpädagogischer Assistent/Kinderpfleger / Sozialpädagogische Assistentin/Kinderpflegerinin angrenzenden Berufen:Arbeitsassistent/Arbeitsassistentin Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Fachkraft für Sprachförderung Waldorferzieher/Waldorferzieherin mit niedrigerem Qualifikationsniveau:Schulbegleiter/SchulbegleiterinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft in Deutschland?

In Deutschland sind Integrations-/Inklusionsfachkräfte wichtige sozialwissenschaftliche Fachkräfte, die dafür zuständig sind, die volle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen, am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Diese Fachkräfte unterstützen die inklusive Bildung und den Alltag von Kindern und Jugendlichen und fördern die Einführung eines inklusiven Ansatzes in ihren Einrichtungen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Erstellung individueller Entwicklungspläne, die Gestaltung pädagogischer Aktivitäten, die Dokumentation von Maßnahmen, die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Therapeuten sowie die Verwaltung von Förderanträgen. Diese Fachkräfte, die in der Regel in Kindergärten, Krippen, Schulen, Kinder- und Jugendheimen sowie in Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe beschäftigt sind, können in Spiel-, Ess- und Schlafräumen, Klassenzimmern, Sporthallen, aber auch im Freien oder in Büroumgebungen arbeiten.

Die Integrations-/Inklusionsfachkraft ist in Deutschland ein "Grundberuf" (grundlegender Beruf) und gehört zum sozialen

Ist Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung in den Bereichen Erziehung, Heilerziehungspflege, sozialpädagogische Assistenz oder Kinderpflege oder ein Studium im Bereich Heilpädagogik.

Wo arbeiten Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft in Deutschland typischerweise?

Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte arbeiten meistin Spiel-, Ess-, Schlaf- und Aufenthaltsräumenin Klassenzimmern und GymnastikräumenSie arbeiten ggf. auchim Freien in Büro- und Besprechungsräumen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Integrationsfachkraft/Inklusionsfachkraft in Deutschland?

HeilpädagogeBeispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): 4.017 € bis 5.101 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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