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Heimleiter/Heimleiterin

Heimleiter/in

Grundberuf Sozialwissenschaften KldB B 83194

Was ist Heimleiter/Heimleiterin?

Heimleiter und Heimleiterinnen planen, organisieren und überwachen in Deutschland den Betrieb sozialer Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheime, Seniorenheime oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Heimleiter/Heimleiterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitBerichte: Arbeitsmarkt kompakt, Februar 2025: Arbeitsmarkt Kinderbetreuung und -erziehungWeitere Informationsangebotedeutsche jugendDie Diakonie als ArbeitgeberindrugcomErziehungswissenschaftliche Revue (EWR)Fachkräfteportal der Kinder- und JugendhilfeGutes Aufwachsen mit MedienKinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch SozialgesetzbuchKinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)Kindesmisshandlung und -vernachlässigungneue praxis - Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und SozialpolitikSoziale Arbeitunsere jugendWas ist rechtliche Betreuung ?

Arbeitsorte

Heimleiter und -leiterinnen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Aufsicht, LeitungDokumentation (soziale Arbeit)Einkauf, BeschaffungEinrichtungsleitungFinanzplanungKalkulationKosten- und LeistungsrechnungPersonalwesenSozialmanagementSozialpädagogikSozialrechtWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AbrechnungAltenarbeit, SeniorenarbeitAngehörigenberatungBerichtswesen, InformationBetriebswirtschaftslehreBuchführung, BuchhaltungControllingDeeskalationstechnikenElternarbeitErholungsfürsorge, -heimeFreizeitgestaltungGemeinschaftsverpflegungHaushalts-, ErnährungstechnikHeimerziehungJugendarbeit, -pflegeNetzwerkarbeit (Soziale Arbeit)Öffentlichkeitsarbeit, Public RelationsQualitätsmanagementVorratshaltungWohngruppenWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Personengruppen"

Arbeitssituation

Heimleiter/innen benötigen betriebswirtschaftliche und verwaltungstechnische Kenntnisse, Organisationstalent sowie Verantwortungsbewusstsein, aber auch pädagogisches und je nach Einrichtung pflegerisches Wissen, um ein Heim führen zu können. In ihrer Leitungsfunktion sind sie u.a. dafür verantwortlich, Aufgaben an ihre Mitarbeiter/innen zu übertragen und diese zu motivieren. Sie stellen neue Mitarbeiter/innen ein, schulen sie und leiten Teamsitzungen. Im Kontakt mit Behörden, Gemeinden oder ggf. auch Schulen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit setzen sie ihre Kommunikationsfähigkeit ein. Im Umgang mit den Anliegen der Heimbewohner/innen und deren Angehörigen ist zudem Einfühlungsvermögen notwendig.Heimleiter/innen arbeiten vorwiegend in den Büros und Arbeitsräumen einer betreuenden Einrichtung. Am Computer erledigen sie z.B. die Kostenkalkulation. Ggf. müssen sie auch abends, an Wochenenden und Feiertagen vor Ort sein, z.B. wenn es zu Problemen im Heimablauf kommt.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 4.885 € bis 6.032 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

SozialwesenSeniorenwohnheimeWohnheime für Menschen mit BehinderungHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung, z.B. Kinder-, Jugendheime, Mutter-Kind-HeimeSonstige Heime a. n. g., z.B. Heime für obdachlose oder geflüchtete Menschen

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium z.B. in den Bereichen Pädagogik, Sozialmanagement bzw. eine kaufmännische Weiterbildung in den Bereichen Sozial- oder Gesundheitswesen.

Zugangsstudienfächer

Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (weiterführend)Heilpädagogik (grundständig)Heilpädagogik (weiterführend)Kindheitspädagogik (grundständig)Kindheitspädagogik (weiterführend)Rehabilitations-, Sonderpädagogik (grundständig)Rehabilitations-, Sonderpädagogik (weiterführend)Soziale Arbeit (grundständig)Soziale Arbeit (weiterführend)Sozialmanagement (grundständig)Sozialmanagement (weiterführend)Pflegepraxis (grundständig)

Arbeitsbereiche/Branchen

Heimleiter und -leiterinnen finden Beschäftigungin Heimen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen in Kinder- und Jugendheimen, Erziehungsheimen und Jugendwohnheimen in Mutter-Kind-Heimenin Heimen für Obdachlose oder Geflüchtete

Tätigkeitsbezeichnungen

Heimleiter/inAuch übliche Berufsbezeichnung/SynonymEinrichtungsleiter/in

Sonstige Zugangsbedingungen

Wer ein Heim leitet, muss hierzu gemäß Heimpersonalverordnung persönlich und fachlich geeignet sein.Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Die Tätigkeit im Überblick

Heimleiter und -leiterinnen planen, organisieren und überwachen die Abläufe in sozialen Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheimen, Seniorenheimen oder Heimen für Menschen mit Behinderungen.

Stellen- und Bewerberbörsen

CareLoungeDeutscher BundesjugendringDiakonie Deutschland KarriereportalEKD-StellenbörseErziehungskunstFachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfeinfo3INFO SOZIAL Stellenmarktsocialnetsozialeberufe.de

Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. - DBSHDeutscher Caritasverband e.V.Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)DGfPI - Deutsche Gesellschaft f. Prävention u. Intervention bei Kindesmisshandlung e.V.Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Umgang mit Kindern und Jugendlichen (z.B. bei Problemen klärend und vermittelnd eingreifen)Umgang mit alten Menschen (z.B. auf Anliegen eingehen, bei Problemen eingreifen)Umgang mit Menschen mit Behinderungen (z.B. bei Beschwerden reagieren und Abhilfe schaffen)Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen; Lebensqualität der Heimbewohner/innen sichern)Verantwortung für Sachwerte (z.B. wirtschaftliche Betriebsleitung von Heimen gewährleisten)Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher VorgabenBildschirmarbeit (z.B. administrative Aufgaben am PC mithilfe gängiger Abrechnungs-, Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme erledigen)Arbeit in Büroräumen (in Büros und Arbeitsräumen von Einrichtungen, die Jugendliche im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit betreuen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: pflegerische und pädagogische Konzepte, Entwicklungsberichte, Dienst- und Belegungspläne, Gutachten, Kostenkalkulationen, Budgetpläne, Buchhaltungsdokumente, Rechtsvorschriften, Hygiene- und ArbeitssicherheitsvorschriftenBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Heimleiter und -leiterinnen führen soziale Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheime, Seniorenheime oder Heime für Menschen mit Behinderungen. Dabei legen sie die Rahmenbedingungen für die pädagogische bzw. pflegerische Betreuung, das Angebot an Aktivitäten und die Infrastruktur fest. Sie planen den Personaleinsatz, leiten Mitarbeitende an und motivieren sie. Mit den Angehörigen der Betreuten sowie mit Behörden, Gemeinden und ggf. Schulen stehen sie in engem Kontakt. Bei Problemen greifen Heimleiter und -leiterinnen klärend und vermittelnd ein. Darüber hinaus nehmen sie administrative Aufgaben im Bereich der Finanzplanung wahr und sorgen für eine wirtschaftliche Betriebsführung.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für SozialwesenFachwirt/Fachwirtin für ErziehungswesenGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und SozialwesenStaatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt SozialpädagogikStaatlich anerkannter Heilpädagoge/Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Bachelor Professional in Sozialwesen

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Pädagogik, Sozialmanagement, Supervision oder Finanz- und Rechnungswesen).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Soziale Arbeit oder Sozialmanagement).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

organisatorische, fachliche und personelle Leitungsaufgaben erledigendas Konzept eines Heimes zusammen mit dem Träger erarbeiten, umsetzen und weiterentwickeln, z.B. hinsichtlich der Gestaltung des Heimalltags, des Angebots an Aktivitäten und der Infrastrukturdie Neuaufnahmen oder das Ausscheiden von Heimbewohnern/-bewohnerinnen bearbeitenMitarbeitende der verschiedenen Arbeitsbereiche (z.B. pädagogisches und hauswirtschaftliches Personal, Verwaltungsfachkräfte) einstellen, anleiten und ggf. qualifizierenPersonal einteilen, Dienst- und Belegungspläne erstellenmit Angehörigen, Behörden, Gemeinden, ggf. Schulen und anderen Fachstellen Kontakt halten und die Zusammenarbeit koordinierenpersönliche Anliegen und Beschwerden von Heimbewohnern/-bewohnerinnen, Angehörigen und Beschäftigten entgegennehmen, Ursachen klären und Abhilfe schaffendie Einrichtung für regionale Kooperationen vernetzen bzw. sie in der Öffentlichkeit und in Fachgremien vertretenadministrative Aufgaben im Bereich der Finanzplanung und des Rechnungswesens wahrnehmendie Einhaltung des Budgets kontrollieren und überwachen; eine effiziente Betriebsführung gewährleistenInvestitionen planen und organisieren; die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern regelnden Schriftverkehr mit Behörden führen, ggf. Fördermittel akquirieren

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV) vom 19.07.1993 (BGBl. I S. 1205), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.06.1998 (BGBl. I S. 1506)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Heimleiter/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Fachwirt/Fachwirtin für ErziehungswesenKindheitspädagoge/KindheitspädagoginLeiter/Leiterin einer AltenpflegeeinrichtungSozialarbeiter/Sozialpädagoge / Sozialarbeiterin/Sozialpädagoginin angrenzenden Berufen:Leiter/Leiterin eines SchullandheimesEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Heimleiter/Heimleiterin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Heimleiter/Heimleiterin in Deutschland?

Heimleiter und Heimleiterinnen planen, organisieren und überwachen in Deutschland den Betrieb sozialer Einrichtungen wie Kinder- und Jugendheime, Seniorenheime oder Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Ist Heimleiter/Heimleiterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Heimleiter/Heimleiterin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Heimleiter/Heimleiterin qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium z.B. in den Bereichen Pädagogik, Sozialmanagement bzw. eine kaufmännische Weiterbildung in den Bereichen Sozial- oder Gesundheitswesen.

Wo arbeiten Heimleiter/Heimleiterin in Deutschland typischerweise?

Heimleiter und -leiterinnen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenin SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Heimleiter/Heimleiterin in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 4.885 € bis 6.032 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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