Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin
Barmeister/in
Was ist Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Meister/in Weiterbildungsart: Meisterprüfung nach Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Meisterschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sind Schulungsräume, Barräume
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Meister/inWeiterbildungsartMeisterprüfung nach Rechtsvorschriften der Industrie- und HandelskammernTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)Aufgaben und TätigkeitenBarmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Betrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität der Getränke und Zutaten sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, mischen z.B. Getränke nach internationalen Richtlinien und Rezepturen und beraten die Gäste.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Barmeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Bars von Hotels, Restaurants und Diskothekenin Lokalen und an Veranstaltungsorten mit BarbetriebArbeitsorte:Barmeister und -meisterinnen arbeiten meisthinter der Thekein BüroräumenSie arbeiten ggf. auchin Lagerräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenEine abgeschlossene Berufsausbildung als Geprüfter Barmixer bzw. Geprüfte Barmixerin und entsprechende Berufspraxis sind i.d.R. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Gäste beraten und bewirten (z.B. Bar- und Veranstaltungsräume vorbereiten, Getränke zubereiten, bereitstellen...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: ca. 230 UnterrichtsstundenHandlungsspezifische Qualifikationen: ca. 310 UnterrichtsstundenLern- und Arbeitsmethodik: ca. 10 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: ca. 550 Unterrichtsstunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Handlungsspezifische Qualifikationen:Gäste beraten und bewirten, z.B.: Bar- und Veranstaltungsräume vorbereiten, Getränke zubereiten, bereitstellen und servieren, Konzepte für Getränke- und Speisenangebote entwickelnMitarbeitende führen und fördern, z.B.: Mitarbeitende in deren Aufgabenbereich einführen, Arbeitsaufträge und Anweisungen erteilen und deren sachgerechte Ausführung überwachenAbläufe planen, durchführen und kontrollieren, z.B.: Arbeits- und Zeitplanung erstellen, Kosten erfassen und kalkulieren, Preise bilden, Abrechnungen erstellenProdukte beschaffen und pflegen, z.B.: Bezugsquellen erschließen, Angebote vergleichen, Waren sachgerecht lagernWirtschaftsbezogene Qualifikationen:Volks- und Betriebswirtschaft, z.B.: betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, UnternehmenszusammenschlüsseRechnungswesen, z.B.: Finanzbuchhaltung, PlanungsrechnungRecht und Steuern: rechtliche Zusammenhänge, steuerrechtliche BestimmungenUnternehmensführung, z.B.: Betriebsorganisation, PersonalführungLern- und Arbeitsmethodik
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um Kosten zu kalkulieren und Zeitpläne zu erstellenWirtschaft/Recht: z.B. um einen Betrieb steuerrechtlich sicher zu führenMitarbeiterführung und -anleitung: z.B. um Führungsinstrumente wie Zielvereinbarung und Feedback anzuwenden
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Barmeister/in an:Bereich Management und UnternehmensführungStaatlich geprüfter Betriebsleiter/Staatlich geprüfte Betriebsleiterin Fachrichtung Hotel und Gaststätten/Bachelor Professional in HauswirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Catering/Verpflegungsmanagement/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Hotel-, Gaststättengewerbe/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Tourismus/Bachelor Professional in WirtschaftGemeinsamkeit:Fach- und Führungsaufgaben im Hotel- und Gaststättenwesen bzw. in der Touristik übernehmenBereich Hotel- und GaststättengewerbeStaatlich geprüfter Gastronom/Staatlich geprüfte Gastronomin/Bachelor Professional in WirtschaftGeprüfter Hotelmeister/Geprüfte HotelmeisterinGeprüfter Restaurantmeister/Geprüfte RestaurantmeisterinFachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im GastgewerbeGemeinsamkeit:Fach- und Führungsaufgaben im Hotel- und Gaststättengewerbe übernehmen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
1983:erste Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Barmeister/zur Geprüften Barmeisterin treten in Kraft2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungGeprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Barmeister bzw. Barmeisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geregelt. Zugangsvoraussetzungen und Abschlussbezeichnungen können je nach zuständiger Kammer unterschiedlich sein. Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Barmeister/innen in Betrieben des Gastgewerbes, vor allem in Hotelbars, Restaurants und Diskotheken.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Barservice bis hin zu Management im Hotel- und Gaststättengewerbe.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Betriebswirt/in im Hotel- und Gaststättengewerbe zu absolvieren.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Hotelmanagement erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer eigenen Bar.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Zur PrüfungDie zuständigen Industrie- und Handelskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Industrie- und Handelskammer:Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Barmeister/Geprüften Barmeisterin vom 08.12.2010 (Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar)Übersicht der zuständigen Industrie- und Handelskammern:Barmeister/Barmeisterin, Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche FortbildungAusbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88)WeiteresRahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen, Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 25.06.2009 (geänderte Fassung vom 20.06.2023)Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 04.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 60)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geprüfter Barmixer bzw. Geprüfte Barmixerin und entsprechende Berufspraxis sind i.d.R. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenBarmeister und -meisterinnen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und führen ggf. den gesamten Betrieb. Außerdem bilden sie Auszubildende aus. Sie verhandeln mit Lieferunternehmen, kalkulieren Angebote und erledigen den Schriftverkehr. Zudem stellen sie die Qualität der Getränke und Zutaten sicher. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, mischen z.B. Getränke nach internationalen Richtlinien und Rezepturen und beraten die Gäste.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Barmeister und -meisterinnen sind beschäftigtin Bars von Hotels, Restaurants und Diskothekenin Lokalen und an Veranstaltungsorten mit BarbetriebArbeitsorte:Barmeister und -meisterinnen arbeiten meisthinter der Thekein BüroräumenSie arbeiten ggf. auchin Lagerräumenim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenEine abgeschlossene Berufsausbildung als Geprüfter Barmixer bzw. Geprüfte Barmixerin und entsprechende Berufspraxis sind i.d.R. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.Inhalte der WeiterbildungDie Inhalte können je nach Bildungsangebot variieren.Handlungsspezifische Qualifikationen:Gäste beraten und bewirten (z.B. Bar- und Veranstaltungsräume vorbereiten, Getränke zubereiten, bereitstellen und servieren, Konzepte für Getränke- und Speisenangebote entwickeln)Mitarbeitende führen und fördern, z.B.: Mitarbeitende in deren Aufgabenbereich einführen, Arbeitsaufträge und Anweisungen erteilen und deren sachgerechte Ausführung überwachenAbläufe planen, durchführen und kontrollieren (z.B. Arbeits- und Zeitplanung erstellen, Kosten erfassen und kalkulieren, Preise bilden, Abrechnungen erstellen)Produkte beschaffen und pflegen (z.B. Bezugsquellen erschließen, Angebote vergleichen, Waren sachgerecht lagern)Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:Volks- und Betriebswirtschaft, z.B.: betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, UnternehmenszusammenschlüsseRechnungswesen, z.B.: Finanzbuchhaltung, PlanungsrechnungRecht und Steuern: rechtliche Zusammenhänge, steuerrechtliche BestimmungenUnternehmensführung, z.B.: Betriebsorganisation, PersonalführungLern- und Arbeitsmethodik
Ist Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin qualifiziert werden? ▼
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geprüfter Barmixer bzw. Geprüfte Barmixerin und entsprechende Berufspraxis sind i.d.R. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung.Der Umgang mit Lebensmitteln erfordert eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Wo arbeiten Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Meisterschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sind Schulungsräume, Barräume
Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfter Barmeister/Geprüfte Barmeisterin in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.