Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Fachkraft - Arbeits- und Berufsförderung
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Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung Teilnahme: an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlich Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, 12-24 Monate - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungszentren des Sozial- und Gesundheitswesens statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher RegelungTeilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht erforderlichWeiterbildungsdauerUnterschiedlich, 12-24 Monate - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenFachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern Menschen mit Behinderungen im beruflichen wie außerberuflichen Bereich, damit diese ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen bzw. erhalten und weiterentwickeln. Sie wollen den betreuten Personen ermöglichen, eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dazu beurteilen sie die individuellen Neigungen, Kompetenzen, Förder- sowie Entwicklungsbedarfe und beziehen auch Angehörige mit ein. So erarbeiten sie Bildungs- und Teilhabepläne, bereiten Arbeitsprozesse vor und wählen passende Arbeiten bzw. Aufgaben aus oder passen Arbeitsplätze an. Des Weiteren fördern sie Gruppen- und Teambildungsprozesse, führen arbeitsbegleitende Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung durch und überwachen das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Arbeitsleistung. Sie beobachten und dokumentieren Entwicklungsschritte, passen ihre Maßnahmen an und unterstützen die betreuten Personen schließlich beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung sind in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in verg...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Teilzeit: ca. 24 MonateVollzeit: ca. 12-14 Monate
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenVorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
HandlungsbereicheEingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten, z.B.:Eingliederungspläne sowie geeignete Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen erstellenVorschläge für den Prozess der Teilhabe am Arbeitsleben umsetzenÜbergänge von Menschen mit Behinderungen in andere berufliche Bildungs-, Arbeits- oder Beschäftigungsprozesse oder -verhältnisse fördernberufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten, z.B.:individuelle Bildungspläne erarbeiten und die Durchführung dokumentierenpersönlichkeitsförderliche berufliche Begleitmaßnahmen planen und durchführenMethoden zur Selbstreflexion anwendenArbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten, z.B.:individuelle lern- und persönlichkeitsfördernde Arbeitsplätze gestaltenEingliederungspläne weiterentwickeln Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördernKommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten, z.B.:kommunikative Kompetenzen fördernGruppen moderieren und führen, Konfliktmanagementtechniken anwendenMenschen mit Behinderungen zum Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen befähigen
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Psychologie: z.B. um Eingliederungspläne individuell zu erarbeitenRecht: z.B. um Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedernPädagogik: z.B. um Kompetenzen und Fertigkeiten von betreuten Personen zu fördernMedien, Informations-, und Kommunikationssysteme: z.B. um Menschen im Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen zu qualifizieren
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als Blockunterrichtbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung an:Bereich Menschen mit BehinderungenArbeitserzieher/ArbeitserzieherinStaatlich geprüfte Fachkraft für Blinden- und SehbehindertenrehabilitationGemeinsamkeit:Menschen mit Behinderungen betreuen, z.B. bei der Eingliederung ins Arbeitsleben
▶ Entwicklung der Weiterbildung
1980:Werkstättenverordnung: neben pädagogischer Eignung wird sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung gefordert2001:Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen"2017:neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung", Schwerpunkte auf den Bereichen Personenzentrierung, Empowerment und Partizipation2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Befreiung von PrüfungsteilenBewerber bzw. Bewerberinnen können auf Antrag von Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile freigestellt werden, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder einem staatlichen Prüfungsausschuss bestanden haben.Prüflinge, die sich innerhalb von 2 Jahren zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, sind von bereits bestandenen Prüfungsteilen befreit.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungGeprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist eine berufliche Weiterbildung. Die Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.Für die Zulassung zur Prüfung ist es nicht erforderlich, an einem Lehrgang teilzunehmen.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und vergleichbaren Einrichtungen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Heil- und Sonderpädagogik bis hin zu Arbeitsrecht.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rehabilitations-, Sonderpädagogik erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Zur PrüfungVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung - GFABPrV) vom 13.12.2016 (BGBl. I S. 2909), geändert durch Artikel 78 der Verordnung vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (BehWerkPrZustV) vom 24.06.2002 (BGBl. I S. 2281)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind i.d.R. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen jeweils in Verbindung mit einer 2-jährigen Berufspraxisoderein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige Berufspraxis6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen abgeleistet werden, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Engelli Bireyler için İş ve Mesleki Destek Uzmanı
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenFachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern Menschen mit Behinderungen im beruflichen wie außerberuflichen Bereich, damit diese ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen bzw. erhalten und weiterentwickeln. Sie wollen den betreuten Personen ermöglichen, eine Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dazu beurteilen sie die individuellen Neigungen, Kompetenzen, Förder- sowie Entwicklungsbedarfe und beziehen auch Angehörige mit ein. So erarbeiten sie Bildungs- und Teilhabepläne, bereiten Arbeitsprozesse vor und wählen passende Arbeiten bzw. Aufgaben aus oder passen Arbeitsplätze an. Des Weiteren fördern sie Gruppen- und Teambildungsprozesse, führen arbeitsbegleitende Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung durch und überwachen das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Arbeitsleistung. Sie beobachten und dokumentieren Entwicklungsschritte, passen ihre Maßnahmen an und unterstützen die betreuten Personen schließlich beim Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung sind in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und in vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt.Arbeitsorte:Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten meistin Werkstätten je nach Anleitungsbereich auch in anderen Arbeitsumgebungen: z.B. im Freien (Baustellen, Felder, Pflanzungen), in Gewächshäusern, in Küchen, in Hauswirtschaftsräumenin Büro- und BesprechungsräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind i.d.R.der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen jeweils in Verbindung mit einer 2-jährigen Berufspraxis oderein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige Berufspraxis6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen abgeleistet werden, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.Inhalte der WeiterbildungEingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten, z.B.:Eingliederungspläne sowie geeignete Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen erstellenVorschläge für den Prozess der Teilhabe am Arbeitsleben umsetzenÜbergänge von Menschen mit Behinderungen in andere berufliche Bildungs-, Arbeits- oder Beschäftigungsprozesse oder -verhältnisse fördernberufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten, z.B.:individuelle Bildungspläne erarbeiten und die Durchführung dokumentierenpersönlichkeitsförderliche berufliche Begleitmaßnahmen planen und durchführenMethoden zur Selbstreflexion anwendenArbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten, z.B.:individuelle lern- und persönlichkeitsfördernde Arbeitsplätze gestaltenEingliederungspläne weiterentwickeln Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördernKommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten, z.B.:kommunikative Kompetenzen fördernGruppen moderieren und führen, Konfliktmanagementtechniken anwendenMenschen mit Behinderungen zum Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen befähigen
Ist Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind i.d.R. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen jeweils in Verbindung mit einer 2-jährigen Berufspraxisoderein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine 2-jährige Berufspraxis odereine mindestens 6-jährige Berufspraxis6 Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen abgeleistet werden, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Wo arbeiten Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungszentren des Sozial- und Gesundheitswesens statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.