Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin
Genehmigungsplaner/in
Was ist Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Deutsches AusschreibungsblattDeutsches VergabeportalEuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrechtforum vergabeProjekt Magazin - Fachportal für ProjektmanagementprojektMANAGEMENT aktuellTED (Tenders Electronic Daily)VergabeBriefVergabekammern der LänderZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
▶ Arbeitsorte
Genehmigungsplaner und -planerinnen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Ausschreibung, Vergabe, LeistungsbeschreibungBau- und ArchitektenrechtDetailplanung, Ausführungsplanung (Architektur, Bautechnik)Grundbuchrecht, LiegenschaftsrechtNatur- und LandschaftsschutzrechtProjektmanagementRaumordnungsrechtUmweltrechtVergaberechtVerhandlungsführungVOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:BauleitplanungBuilding Information Modeling - BIMCAD (Computer Aided Design)-Systeme anwendenDokumentation (technisch)Energieverteilung, EnergieversorgungGeoinformatikGeoinformationssysteme - GISHOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)Industrie-, Gewerbebau (Planung, Überwachung)IngenieurvermessungKataster-, LiegenschaftsvermessungKundenberatung, -betreuungRegional- und RaumordnungsplanungStadtplanungTiefbau (Planung, Überwachung)UmweltplanungVerfahrenstechnikVermessungVertragsrechtWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe " Geoinformationssysteme, Kartografie-, Vermessungssoftware"
▶ Arbeitssituation
Genehmigungsplaner/innen sind für die Planung und Koordination von öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren verantwortlich. Systematisch und sorgfältig bereiten sie die Verfahren vor und beachten dabei gewissenhaft bautechnische und rechtliche Vorgaben. Bei Abstimmungsgesprächen mit Projektleitungen, Genehmigungs- und Fachbehörden treten sie sicher und kommunikationsstark auf, mit Land- bzw. Grundstückseigentümern verhandeln sie geschickt. Für Planungsbüros, die überregional oder international tätig sind, sind sie ggf. auf Reisen und länger von ihrem Wohnort abwesend. Daten und Informationen ihrer Verhandlungspartner behandeln sie vertraulich.Genehmigungsplaner/innen erstellen oder prüfen Genehmigungsunterlagen meist im Büro am Computer. Sie präsentieren Reportings in Besprechungszimmern oder informieren beteiligte Stellen zum Stand der Genehmigungsverfahren. Auf Baustellen halten sie sich auf, um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu überprüfen. Hier sind sie ggf. Baulärm und -staub sowie der Witterung ausgesetzt.
▶ Existenzgründung
Genehmigungsplaner und -planerinnen können sich z.B. mit einem eigenen Planungsbüro selbstständig machen.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 6.094 € bis 7.811 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
Architektur, BauplanungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungIngenieurdienstleistungenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen AnlagenVermessungsbürosSonstige IngenieurbürosTiefbau, Straßenbau, WasserbauBau von Straßen und BahnverkehrsstreckenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauEnergieversorgungElektrizitätsversorgungGasversorgungÖffentliche VerwaltungAllgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Planungs- oder VermessungsämterImmobilien, GebäudewirtschaftErschließung von Grundstücken; Bauträger
▶ Zugang zur Tätigkeit
Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Studium, z.B. in den Bereichen Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder Stadt-, Regionalplanung.
▶ Zugangsstudienfächer
Bauingenieurwesen (grundständig)Bauingenieurwesen (weiterführend)Energietechnik (grundständig)Energietechnik (weiterführend)Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung (grundständig)Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung (weiterführend)Landschaftsbau (grundständig)Landschaftsbau (weiterführend)Projektmanagement, -ingenieurwesen (grundständig)Projektmanagement, -ingenieurwesen (weiterführend)Stadt-, Regionalplanung (grundständig)Stadt-, Regionalplanung (weiterführend)Umwelttechnik (grundständig)Umwelttechnik (weiterführend)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Genehmigungsplaner und -planerinnen finden Beschäftigung z.B.in Ingenieur- bzw. Planungsbüros (z.B. in Unternehmen der Baubranche, der Energie-, Umwelt-, Vermessungstechnik oder der Verkehrs-, Landschaftsplanung)bei Behörden (z.B. Ämter für Geoinformation oder Straßenbau)
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Genehmigungsplaner/inAuch übliche Berufsbezeichnung/SynonymProjektmanager/in - Genehmigungswesen
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Genehmigungsplaner und -planerinnen bereiten öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren vor, koordinieren sie und führen sie durch.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
Bauverlag BV GmbHBIngK Bundesingenieurkammeringenieur.deingenieur1.de
▶ Verbände und Organisationen
BundeskartellamtBundesvereinigung Öffentliches Recht BÖR e.V.Deutsches Vergabenetzwerk DVNWGPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V.
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. bautechnische und rechtliche Vorgaben)Verantwortung für Sachwerte (z.B. Kosten infolge von fehlenden Genehmigungen vermeiden)Kundenkontakt (z.B. mit Projektleitungen, Genehmigungs- und Fachbehörden verhandeln)Bildschirmarbeit (z.B. Genehmigungsunterlagen erstellen)häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen auf Baustellen vor Ort überprüfen)Arbeit in Büroräumen (z.B. Reportings präsentieren)Arbeit auf BaustellenArbeit im FreienArbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (bei Tätigkeit auf Baustellen)Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Baustaub)Arbeit unter Lärm (z.B. Baumaschinenlärm)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Unterlagen, z.B.: Erschließungs- und Entwicklungskonzepte, Leistungsbeschreibungen, Angebots- und Vertragsunterlagen, Antragsformulare, Gutachten, Rechtsvorschriften (z.B. Umweltschutzbestimmungen, Genehmigungsrecht)Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Geoinformationssysteme, Bauplanungssoftware, CAD-Programme, Videokonferenztools
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Genehmigungsplaner und -planerinnen koordinieren, begleiten und überwachen öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren, z.B. für Bauprojekte. Sie dienen als Schnittstelle und führen Informations- und Abstimmungsgespräche mit Genehmigungs- und Fachbehörden, der Projektleitung sowie weiteren Beteiligten. Darüber hinaus erstellen sie Antragsunterlagen, werten eingehende Stellungnahmen sowie Bescheide aus und dokumentieren den Genehmigungsprozess. Zudem verhandeln sie mit Eigentümern und Eigentümerinnen, Nutzungsberechtigten, Verbänden, Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Während eines Zulassungsverfahrend berücksichtigen sie rechtliche, umweltschutzrelevante sowie (bau)technische Bestimmungen.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Projektmanagement und Umweltrecht).
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich durch ein weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Bauingenieurwesen).Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren vorbereiten, begleiten, steuern und überwachenInformations- und Abstimmungsgespräche führen, z.B. mit Genehmigungs- und Fachbehörden, mit der Projektleitung sowie weiteren beteiligten Stellen Verhandlungen führen, z.B. mit Land- bzw. Grundstückseigentümern/-eigentümerinnen, Nutzungsberechtigten, VerbändenErstellung von Genehmigungsunterlagen (z.B. Anträge, Stellungnahmen) und Sondergutachten koordinierenGenehmigungsunterlagen im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen prüfen, Qualität der Unterlagen sicherstelleneingehende Stellungnahmen, Genehmigungen bzw. Bescheide auswertenReportings und Übersichten zur Wahrung eines effizienten Projektablaufes anfertigen
▶ Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Genehmigungsplaner/in an:Job- und Besetzungsalternativenin angrenzenden Berufen:Bauleiter/BauleiterinProduct-Lifecycle-Manager/Product-Lifecycle-ManagerinTender-Manager/Tender-ManagerinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin in Deutschland? ▼
In Deutschland ist ein/e Genehmigungsplaner/in (Ruhsatlandırma Planlamacısı) ein/e entscheidende/r Expert/in, der/die die rechtlichen und administrativen Genehmigungsprozesse für verschiedene Projekte verwaltet, koordiniert und überwacht. Dieser Beruf, im Bauwesen, in der Infra-
Ist Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin qualifiziert werden? ▼
Arbeitgebende erwarten häufig ein abgeschlossenes Studium, z.B. in den Bereichen Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder Stadt-, Regionalplanung.
Wo arbeiten Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin in Deutschland typischerweise? ▼
Genehmigungsplaner und -planerinnen arbeiten meistin Büro- und Besprechungsräumenbei Kunden/KundinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
Wie hoch ist das typische Gehalt für Genehmigungsplaner/Genehmigungsplanerin in Deutschland? ▼
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 6.094 € bis 7.811 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.