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Fluglehrer/Fluglehrerin

Fluglehrer/in

Ausbildung Sozialwissenschaften KldB B 84523

Was ist Fluglehrer/Fluglehrerin?

Was macht man in diesem Beruf?Fluglehrer/innen unterrichten, in Abhängigkeit von der Lehrberechtigung, über die sie verfügen, Flugschüler/innen im Führen verschiedener Flugzeug- und Hubschraubertypen. Im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermitteln sie Kenntnisse über Navigation, Bedienung von Flugzeugapparaturen, Sprechfunk, Luftrecht oder Flugsicherung. Im praktischen Unterricht arbeiten Fluglehrer/innen direkt im oder am Flugzeug. Vor und nach dem Flug führen sie mit den Schülern und Schülerinnen Flugbesprechungen durch. Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Flugzeugen bzw. Hubschraubern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Fluglehrer/innen finden Beschäftigung in Flug- und Segelflugschulen bzw. -vereinen.Arbeitsorte:Fluglehrer/innen arbeiten in erster Liniein Schulungsräumenin Flugzeugen, Helikoptern und anderen Luftfahrtgerätenin BüroräumenWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein Führungszeugnis, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis und der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen der Sicherheitsausrüstung und Abarbeiten der Checklisten vor dem Flugbetrieb)Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Psychische Stabilität (z.B. Bewahren der vollen Leistungsfähigkeit auch in gefährlichen Situationen während eines Fluges)Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erteilen von theoretischem Unterricht)Technisches Verständnis (z.B. im Umgang mit Bordinstrumenten oder Antriebsmotoren)Schulfächer:Technik (z.B. um Bedienung und einzelne Funktionen des jeweiligen Flugzeugtyps zu verstehen)Deutsch (z.B. um Schüler/Schülerinnen anleiten zu können)Englisch (z.B. um im Flugverkehr zu kommunizieren)Mathematik (z.B. um Navigationsberechnungen durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

Steckbrief

Berufstyp: Aus- bzw. WeiterbildungsberufAusbildungsartSchulische Aus- bzw. Weiterbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer: Unterschiedlich, ca. 1-5 Monate (Vollzeit) - je nach Bildungsangebot und LernformLernorteBildungseinrichtung und Flugschule (im Praktikum)

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Fluglehrer/Fluglehrerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Fluglehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugenbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheitenim Praktikum: Flugschulen

Steckbrief

BerufstypAus- bzw. WeiterbildungsberufAusbildungsartSchulische Aus- bzw. Weiterbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (bundesweit einheitlich geregelt)AusbildungsdauerUnterschiedlich, ca. 1-5 Monate (Vollzeit) - je nach Bildungsangebot und LernformLernorteBildungseinrichtung und Flugschule (im Praktikum)Was macht man in diesem Beruf?Fluglehrer/innen unterrichten, in Abhängigkeit von der Lehrberechtigung, über die sie verfügen, Flugschüler/innen im Führen verschiedener Flugzeug- und Hubschraubertypen. Im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermitteln sie Kenntnisse über Navigation, Bedienung von Flugzeugapparaturen, Sprechfunk, Luftrecht oder Flugsicherung. Im praktischen Unterricht arbeiten Fluglehrer/innen direkt im oder am Flugzeug. Vor und nach dem Flug führen sie mit den Schülern und Schülerinnen Flugbesprechungen durch. Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Flugzeugen bzw. Hubschraubern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Fluglehrer/innen finden Beschäftigung in Flug- und Segelflugschulen bzw. -vereinen.Arbeitsorte:Fluglehrer/innen arbeiten in erster Liniein Schulungsräumenin Flugzeugen, Helikoptern und anderen Luftfahrtgerätenin BüroräumenWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein Füh...

Ausbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Vollzeit: ca. 1-5 Monate

Ausbildungsaufbau

Die Lehrgänge sind unterschiedlich strukturiert und von unterschiedlicher Dauer. Beispielsweise bestehen sie aus Modulen, die aufeinander aufbauen.Beispiel für ein UnterrichtsprogrammTheoretischer Unterricht: 125 StundenFlugtraining mit Fluglehrer/in auf unterschiedlichen Flugzeugmodellen: 30 StundenGesamtstundenzahl:155 Stunden

Ausbildungskosten

Je nach Bildungsgang z.B.:LehrgangsgebührenPrüfungsgebührenKosten für Fachliteratur und ArbeitsmittelKosten für auswärtige Unterbringung

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Aus- bzw. Weiterbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:Pädagogik menschliches Leistungsvermögenspezielle Risiken beim FlugunterrichtNachtflugausbildungPsychologieVerwaltungsangelegenheiten bei der AusbildungDer theoretische Unterricht wird durch eine praktische Ausbildung ergänzt, in der man z.B. die fliegerischen Standards auffrischt, auf dem zu verwendenden Flugzeugmuster auf dem Lehrersitz fliegt sowie Flugübungen demonstriert und erklärt.PraktikumIst ein Praktikum in die Aus- bzw. Weiterbildung integriert oder schließt sich eine Praxisphase an die theoretische Aus- bzw. Weiterbildung an, arbeiten die angehenden Fluglehrer/innen z.B. in Flugschulen.

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeit Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformbei Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Fluglehrern und -lehrerinnen (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu Hausebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause ausPraktische Übungen/Praktikum:ggf. praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. in Flugschulen oder MotorflugvereinenAnforderungen:Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen der Sicherheitsausrüstung und Abarbeiten der Checklisten vor dem Flugbetrieb)Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Psychische Stabilität (z.B. Bewahren der vollen Leistungsfähigkeit auch in gefährlichen Situationen während eines Fluges)Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erteilen von theoretischem Unterricht)Technisches Verständnis (z.B. im Umgang mit Bordinstrumenten oder Antriebsmotoren)

Ausbildung im Ausland

Für eine Aus- bzw. Weiterbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeit:SchweizAus- bzw. Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz(z.B. mit dem Suchbegriff "Fluglehrer")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte und Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Ausbildungsvergütung

Für die Aus- bzw. Weiterbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Aus- bzw. Weiterbildung:Technik: z.B. um Bedienung und einzelne Funktionen des jeweiligen Flugzeugtyps zu verstehenDeutsch: z.B. um Schüler und Schülerinnen anleiten zu könnenEnglisch: z.B. um im Flugverkehr zu kommunizierenMathematik: z.B. um Navigationsberechnungen durchzuführenPädagogik/Psychologie z.B. um Kenntnisse und Fertigkeiten zielgruppengerecht zu vermitteln

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fluglehrer/in an:Bereich Flugzeug und LuftfahrtBerufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A))Berufshubschrauberführer/Berufshubschrauberführerin (CPL (H))Verkehrsflugzeugführer/Verkehrsflugzeugführerin (ATPL (A))Gemeinsamkeit:Kenntnisse über das Steuern von Luftfahrzeugen, über Luftfahrtechnik und Navigation nutzen

Die Ausbildung im Überblick

Fluglehrer/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Aus- bzw. Weiterbildung auf Grundlage einer europäischen Verordnung. Sie dauert in Vollzeit ca. 1-5 Monate.Der Erwerb der Lehrberechtigung setzt Flugerfahrung in der Lizenzstufe voraus, die man ausbilden möchte.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung Fluglehrer/FluglehrerinHinzu kommt die Bezeichnung der Fluglizenz, für die die Ausbildungsberechtigung erworben wurde.

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Aus- bzw. Weiterbildung arbeiten Fluglehrer/innen in Flug- und Segelflugschulen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung können Fluglehrer/innen ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei vom Bereich Luftverkehr bis hin zu Englisch.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft- und Raumfahrttechnik erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch eine freiberufliche Tätigkeit bei Sportflugvereinen und Flugschulen oder durch die Gründung einer eigenen Flugschule.

Spezialisierung während der Ausbildung

Es sind z.B. die folgenden Kategorien von Lehrberechtigungen möglich:Lehrberechtigung für Flugausbildung - Flugzeug (FI(A))Lehrberechtigung für Flugausbildung - Hubschrauber (FI(H))Lehrberechtigung für Musterberechtigungen - Flugzeug (TRI(A))Lehrberechtigung für Musterberechtigungen - Hubschrauber (TRI(H))Lehrberechtigungen für Klassenberechtigungen - Flugzeug (CRI(A))Lehrberechtigungen für Instrumentenflug - Flugzeug (IRI(A))Lehrberechtigungen für Instrumentenflug - Hubschrauber (IRI(H))Anerkennung für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten - Flugzeug (SFI(A))Anerkennung für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten - Hubschrauber (SFI(H))

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.02.1984 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.12.2021 (BGBl. I S. 5190)Übergreifende Rechtsvorschriften (Ausbildung/Tätigkeit)Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU L 311 S. 1), zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/2253 der Kommission vom 11.11.2025 (ABl. EU L 2253, S. 1)Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. EU L 212, S. 1), zuletzt geändert durch Deligierte Verordnung (EU) 2025/870 der Kommission vom 28.02.2025 (ABl. EU L 870 S. 1)Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 68)Luftsich...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Aus- bzw. Weiterbildung gefordert:Mindestalter (i.d.R. 18 Jahre)flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1Erklärung über schwebende StrafverfahrenFührungszeugnisNachweis einer Ausbildung in Erster HilfeAuszug aus dem FahreignungsregisterWer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fluglehrer/Fluglehrerin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fluglehrer/Fluglehrerin in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Fluglehrer/innen unterrichten, in Abhängigkeit von der Lehrberechtigung, über die sie verfügen, Flugschüler/innen im Führen verschiedener Flugzeug- und Hubschraubertypen. Im Rahmen des theoretischen Unterrichts vermitteln sie Kenntnisse über Navigation, Bedienung von Flugzeugapparaturen, Sprechfunk, Luftrecht oder Flugsicherung. Im praktischen Unterricht arbeiten Fluglehrer/innen direkt im oder am Flugzeug. Vor und nach dem Flug führen sie mit den Schülern und Schülerinnen Flugbesprechungen durch. Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Flugzeugen bzw. Hubschraubern gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Fluglehrer/innen finden Beschäftigung in Flug- und Segelflugschulen bzw. -vereinen.Arbeitsorte:Fluglehrer/innen arbeiten in erster Liniein Schulungsräumenin Flugzeugen, Helikoptern und anderen Luftfahrtgerätenin BüroräumenWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Zugangsvoraussetzungen sind der Besitz der Pilotenlizenz, für die die Lehrberechtigung erworben werden soll, sowie entsprechende Flugerfahrung.Darüber hinaus werden z.B. ein Mindestalter, ein Führungszeugnis, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis und der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe gefordert.Worauf kommt es an?Anforderungen:Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Überprüfen der Sicherheitsausrüstung und Abarbeiten der Checklisten vor dem Flugbetrieb)Entscheidungsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Psychische Stabilität (z.B. Bewahren der vollen Leistungsfähigkeit auch in gefährlichen Situationen während eines Fluges)Pädagogische Fähigkeiten und mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. beim Erteilen von theoretischem Unterricht)Technisches Verständnis (z.B. im Umgang mit Bordinstrumenten oder Antriebsmotoren)Schulfächer:Technik (z.B. um Bedienung und einzelne Funktionen des jeweiligen Flugzeugtyps zu verstehen)Deutsch (z.B. um Schüler/Schülerinnen anleiten zu können)Englisch (z.B. um im Flugverkehr zu kommunizieren)Mathematik (z.B. um Navigationsberechnungen durchzuführen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

Ist Fluglehrer/Fluglehrerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fluglehrer/Fluglehrerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Fluglehrer/Fluglehrerin qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Fluglehrer/Fluglehrerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Fluglehrer/Fluglehrerin in Deutschland typischerweise?

Fluglehrer/innen werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an der Bildungseinrichtung, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugenbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, an Bord von Flugzeugen und anderen Luftfahrzeugen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheitenim Praktikum: Flugschulen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fluglehrer/Fluglehrerin in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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