Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen
Fachlehrkraft - Förderschulen
Was ist Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach landesrechtlichen Regelungen Weiterbildungsdauer: 1-3 Jahre (Vollzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Sozialwissenschaften →Der Beruf Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:
- Arabistik/Islamwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Christianity in Global Transformations
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Geschichte
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Psychologie
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Sprechwissenschaft
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Wissenschaft vom Christlichen Orient
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet als Vorbereitungsdienst in Fachseminaren statt.Lernorte sindSchulungsräumeKlassenzimmer, Funktions- und sonstige Räume an Förderschulen für Schüler und Schülerinnen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Schulen mit entsprechendem Bildungsgang oder an inklusiven Schulen und frühpädagogischen Einrichtungen
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach landesrechtlichen RegelungenWeiterbildungsdauer 1-3 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenFachlehrkräfte für Förderschulen unterrichten Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung. Dazu erarbeiten sie je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung Förderpläne, wählen Lerninhalte und -ziele aus und gestalten den Unterricht. Sie fördern ggf. als technische Lehrkräfte in der Werkstufe handwerkliche Fertigkeiten und bereiten Schüler und Schülerinnen auf eine spätere Berufstätigkeit vor. Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen führen sie motorische und ergonomische Fördermaßnahmen durch, z.B. Bewegungsübungen oder einfache Handarbeiten. Für Schüler und Schülerinnen mit Hör- oder Seheinschränkungen entwickeln sie Übungen zur Bewältigung des Alltags und leiten sie im Umgang mit Hilfsmitteln an. Außerdem führen sie Beratungsgespräche mit Eltern und stimmen Fördermaßnahmen mit anderen Fachkräften ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachlehrkräfte für Förderschulen finden Beschäftigungin Förderschulen und -zentrenin Schulen mit Förderklassenin Schulkindergärtenin Pflegeheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungenin Rehabilitationskliniken und Schulen für kranke Kinder und JugendlicheArbeitsorte:Fachlehrkräfte für Förderschulen arbeiten in erster Liniein Klassenzimmernin Sporthallen, Schwimmbädern und Gymnastikräumenin Werkräu...
▶ Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 1-3 Jahre
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Weiterbildung am Fachseminar, z.B.:förderpädagogische Grundlagen einschließlich Psychologie, Soziologie, medizinischer Grundlagen sowie Grundfragen der InklusionPädagogik, Diagnostik, Didaktik und Methodik im sonderpädagogischen Förderschwerpunktförderpädagogische HandlungsfelderGrundlagen Deutsch und MathematikKommunikation und MedienbildungSchulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend-, Eltern- und SozialrechtWeiterbildung am Fachseminar insgesamt: 4 UnterrichtshalbjahreWeiterbildung an der Schule und an Einrichtungen mit förderpädagogischen Handlungsfeldern, z.B.:Unterrichtshospitation mit 15 bzw. 16 Wochenstunden, wobei 7 bzw. 8 Stunden selbstständig zu unterrichten sindsonstige Veranstaltungen der SchuleSchulkundeWeiterbildung an der Schule insgesamt: 2 UnterrichtshalbjahreGesamtdauer:6 Unterrichtshalbjahre
▶ Weiterbildungskosten
Die Weiterbildung ist für die angehenden Fachlehrkräfte kostenfrei.Kosten entstehen z.B. für:auswärtige Unterbringung, Verpflegung und FachliteraturLern- und ArbeitsmittelFahrten zur WeiterbildungsstätteFörderungsmöglichkeitDie Weiterbildung kann gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung
▶ Weiterbildungsinhalte
Theoretischer AbschnittFörderpädagogik einschließlich Sozialpädagogik förderpädagogische Psychologiemedizinische GrundlagenGrundfragen der InklusionSchulrecht, BeamtenrechtKommunikation und Medienbildungpflegerische AufgabenSchulpraktischer AbschnittDer schulpraktische Teil findet statt anFörderschulen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Schulen mit entsprechendem Bildungsgangoder inklusiven Schulen und frühpädagogischen Einrichtungen.Die Anwärter und Anwärterinnen arbeiten mit einem Mentor oder einer Mentorin zusammen und sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden.
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Kommunikation/Didaktik: z.B. um Menschen mit Behinderungen kompetent anzuleiten und individuelle Förderpläne zu erarbeitenMusik/Kunst: z.B. um im Unterricht mit musikalischen Methoden und Mitteln der bildnerischen Kunst zu arbeitenPhysiologie/Psychologie: z.B. um Schüler/innen mit Förderbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung zu unterrichten
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie Schulpraktika.Je nach Bildungseinrichtung sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens 4 WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort), bei Praktika an Schulen und frühpädagogischen Fördereinrichtungen
▶ Weiterbildungsvergütung
Erfolgt die Weiterbildung als Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, erhalten die Fachlehrkräfte Anwärterbezüge.Monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.744 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Anwärtergrundbeträge der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz, können aber davon abweichen.Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachlehrkraft für Förderschulen an:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungFachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende SchulenFachlehrer/Fachlehrerin (staatlich geprüft) für musisch-technische FächerFörderlehrer/FörderlehrerinGemeinsamkeit:Kinder und Jugendliche in fachpraktischen Unterrichtsfächern unterrichtenBereich Menschen mit BehinderungenStaatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinFachpflegekraft für PsychiatrieStaatlich anerkannter Heilpädagoge/Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Bachelor Professional in SozialwesenGemeinsamkeit:Kinder und Jugendliche mit Behinderungen durch unterschiedliche Maßnahmen bei der psychischen oder körperlichen Entwicklung unterstützen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
VerkürzungDie Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer regeln Verkürzungsmöglichkeiten. In Nordrhein-Westfalen kann eine für die Laufbahn geeignete Berufstätigkeit auf Antrag die Weiterbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzen.VerlängerungEine nicht bestandene Abschlussprüfung kann i.d.R. wiederholt werden. Je nach Bundesland dauert es bis zum Ablegen der Wiederholungsprüfung zwischen 3 Monaten und 2 Unterrichtshalbjahren. Verlängerungen der Weiterbildung sind i.d.R. für besondere Fälle vorgesehen, z.B. bei Mutterschaft. Gleiches gilt, wenn dem Anwärter bzw. der Anwärterin der selbstständige Unterricht nicht übertragen werden kann. Entscheidungen hierüber trifft die zuständige Ausbildungsbehörde.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Staatlich geprüfte Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige EntwicklungStaatlich geprüfte Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische EntwicklungStaatlich geprüfte Technische Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige EntwicklungBayern:Fachlehrkraft SonderpädagogikNordrhein-Westfalen:Fachlehrer an Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung/Fachlehrerin an Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige EntwicklungFachlehrer an Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung/Fachlehrerin an Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische EntwicklungFachlehrer in der pädagogischen Frühförderung im Förderschwerpunkt Sehen/Fachlehrerin in der pädagogischen Frühförderung im Förderschwerpunkt SehenFachlehrer in der pädagogischen Frühförderung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation/Fachlehrerin in der pädagogischen Frühförderung im Förderschwerpunkt Hören und KommunikationSachsen:Fachlehrkraft für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Fachlehrkraft für Förderschulen ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt.Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 1-3 Jahre.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachlehrkräfte für Förderschulen z.B. in Förderschulen und förderpädagogischen Einrichtungen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Förderpädagogik bis hin zu Elternberatung.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachlehrkräfte für Förderschulen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Rehabilitations-, Sonderpädagogik erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
LandesebeneDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (Qualifikationsverordnung Fachlehrkräfte - QualVFL) vom 26.08.2021 (Bay.GVBl. S. 571), geändert durch § 2 der Verordnung vom 04.07.2025 (Bay.GVBl. S. 298)Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, der Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie der Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Fachlehrkräfteverordnung Sonderpädagogik - APrOFTL) vom 24.11.2015 (BW.GBl. S. 1103), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.10.2023 (BW. GBl. S. 389)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung (APO FLFS) vom 25.04.2016 (GV.NRW S. 216), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 07.01.2026 (GV. NRW. S. 93)Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrkräfte (Fachlehrkräfteverordnung - FachlkVO) vom 22.03.2022 (SächsGVBl. S. 262)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:BerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSchleswi...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss sowie, je nach Bundesland, folgende berufliche Vorbildung:Bayern: Abschluss als Erzieher/in, Heilpädagoge/-pädagogin oder Heilerziehungspfleger/inundeine anschließende mindestens 3-jährige Berufspraxis an einer FörderschuleundBestehen einer EignungsprüfungBaden-Württemberg:eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Ausbildung z.B. im Bereich (Heil-)Erziehung, Physio- oder Ergotherapie, ggf. auch eine MeisterprüfungNordrhein-Westfalen:Berufsausbildung sowie Abschlussprüfung als Handwerks-, Industrie- bzw. Hauswirtschaftsmeister/inoderFachschulabschluss für Sozialpädagogik und nachfolgend mindestens 18 Monate BerufspraxisSachsen:mindestens 5-jährige Berufspraxis als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule in einer Klasse für Schüler/innen mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklungundz.B. ein Abschluss als Erzieher/in, ein Abschluss konfessioneller Bildungseinrichtungen mit pädagogischem oder medizinischem Schwerpunkt, ein Fachschulabschluss für Heilerziehungspflege, einen medizinischen oder medizinpädagogischen Fachschulabschluss oder einen Hoch- oder Fachschulabschluss für SozialpädagogikDarüber hinaus sind für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen UnionGewähr für das Eintreten für die f...
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenFachlehrkräfte für Förderschulen unterrichten Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf in der geistigen und/oder körperlich-motorischen Entwicklung. Dazu erarbeiten sie je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung Förderpläne, wählen Lerninhalte und -ziele aus und gestalten den Unterricht. Sie fördern ggf. als technische Lehrkräfte in der Werkstufe handwerkliche Fertigkeiten und bereiten Schüler und Schülerinnen auf eine spätere Berufstätigkeit vor. Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen führen sie motorische und ergonomische Fördermaßnahmen durch, z.B. Bewegungsübungen oder einfache Handarbeiten. Für Schüler und Schülerinnen mit Hör- oder Seheinschränkungen entwickeln sie Übungen zur Bewältigung des Alltags und leiten sie im Umgang mit Hilfsmitteln an. Außerdem führen sie Beratungsgespräche mit Eltern und stimmen Fördermaßnahmen mit anderen Fachkräften ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachlehrkräfte für Förderschulen finden Beschäftigungin Förderschulen und -zentrenin Schulen mit Förderklassenin Schulkindergärtenin Pflegeheimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungenin Rehabilitationskliniken und Schulen für kranke Kinder und JugendlicheArbeitsorte:Fachlehrkräfte für Förderschulen arbeiten in erster Liniein Klassenzimmernin Sporthallen, Schwimmbädern und Gymnastikräumenin Werkräumenin Büro- und BesprechungsräumenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss. Die einzelnen Bundesländer setzen zudem eine bestimmte berufliche Vorbildung voraus.Darüber hinaus sind für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlichen Grundvoraussetzungen zu erfüllen.Inhalte der WeiterbildungTheoretischer AbschnittFörderpädagogik einschließlich Sozialpädagogik förderpädagogische Psychologiemedizinische GrundlagenGrundfragen der InklusionSchulrecht, BeamtenrechtKommunikation und Medienbildungpflegerische AufgabenSchulpraktischer AbschnittDer schulpraktische Teil findet statt anFörderschulen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Schulen mit entsprechendem Bildungsgangoder inklusiven Schulen und frühpädagogischen Einrichtungen.Die Anwärter und Anwärterinnen arbeiten mit einem Mentor oder einer Mentorin zusammen und sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden.
Ist Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss sowie, je nach Bundesland, folgende berufliche Vorbildung:Bayern: Abschluss als Erzieher/in, Heilpädagoge/-pädagogin oder Heilerziehungspfleger/inundeine anschließende mindestens 3-jährige Berufspraxis an einer FörderschuleundBestehen einer EignungsprüfungBaden-Württemberg:eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Ausbildung z.B. im Bereich (Heil-)Erziehung, Physio- oder Ergotherapie, ggf. auch eine MeisterprüfungNordrhein-Westfalen:Berufsausbildung sowie Abschlussprüfung als Handwerks-, Industrie- bzw. Hauswirtschaftsmeister/inoderFachschulabschluss für Sozialpädagogik und nachfolgend mindestens 18 Monate BerufspraxisSachsen:mindestens 5-jährige Berufspraxis als pädagogische Fachkraft an einer Förderschule in einer Klasse für Schüler/innen mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklungundz.B. ein Abschluss als Erzieher/in, ein Abschluss konfessioneller Bildungseinrichtungen mit pädagogischem oder medizinischem Schwerpunkt, ein Fachschulabschluss für Heilerziehungspflege, einen medizinischen oder medizinpädagogischen Fachschulabschluss oder einen Hoch- oder Fachschulabschluss für SozialpädagogikDarüber hinaus sind für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen UnionGewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GrundgesetzesFähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, d.h. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die durch ein Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung
Wo arbeiten Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet als Vorbereitungsdienst in Fachseminaren statt.Lernorte sindSchulungsräumeKlassenzimmer, Funktions- und sonstige Räume an Förderschulen für Schüler und Schülerinnen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Schulen mit entsprechendem Bildungsgang oder an inklusiven Schulen und frühpädagogischen Einrichtungen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachlehrkraft (staatlich geprüft) an Förderschulen in Deutschland? ▼
Erfolgt die Weiterbildung als Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, erhalten die Fachlehrkräfte Anwärterbezüge.Monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.744 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Anwärtergrundbeträge der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz, können aber davon abweichen.Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.