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Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen

Fachlehrkraft - berufliche/allgemeinbildende Schulen

Weiterbildung Sozialwissenschaften KldB B 84214

Was ist Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen?

Aufgaben und TätigkeitenFachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen vermitteln fachpraktische und fachtheoretische Inhalte aus verschiedenen Berufsfeldern oder Fächern, z.B. mit gewerblich-technischen oder sozialen Aspekten. Sie bereiten den Unterricht vor und wählen Lehr- sowie Lernmittel aus. Im Unterricht vermitteln sie berufsbezogene Fertigkeiten oder den vorgesehenen Lernstoff. Dabei leiten sie Schüler und Schülerinnen zum selbstständigen Lösen praktischer Aufgaben an. Zudem überprüfen sie den Wissensstand mit Lernzielkontrollen, korrigieren Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Außerhalb des Unterrichts nehmen sie an Konferenzen teil und halten Elternsprechstunden ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen sind beschäftigtan Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Bayern)an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasienan BerufsakademienArbeitsorte:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Klassenzimmernin Werkräumen, Musiksälen und Sporthallenin Büro- bzw. BesprechungsräumenVoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen:ein mittlerer Bildungsabschlussund je nach Bundesland und gewählter Fachrichtungdie Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulenodereine Meister- bzw. Technikerprüfung in Verbindung mit entsprechender BerufspraxisVoraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen:ein mittlerer Bildungsabschlussund eine für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, die ggf. durch entsprechende Berufspraxis ersetzt werden kannDarüber hinaus sind für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlichen Grundvoraussetzungen zu erfüllen.Inhalte der WeiterbildungTheoretische WeiterbildungPädagogik pädagogische PsychologieMethodik und Didaktik des fachpraktischen UnterrichtsSchulorganisation/SchulpraxisSchulpraktische WeiterbildungHospitationenUnterricht unter Anleitungselbstständiger UnterrichtFür Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen zusätzlich:z.B. Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Kunsterziehung, Kommunikationstechnik, Hauswirtschaft, Musik, SportVorbereitungsdienst für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulenpädagogische SoziologiePädagogik einschließlich sonderpädagogischer InhalteBerufspädagogikBeamten- und Berufsbildungsrecht, Schulrecht, schulbezogenes Jugend- und ElternrechtEs besteht die Möglichkeit, ggf. durch den Abschluss der Fachlehrkräfteausbildung auch die Fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, 1-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) - je nach gewählter Fächerverbindung

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Sozialwissenschaften →

Der Beruf Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Sozialwissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet als Vorbereitungsdienst in Studien- bzw. Fachseminaren, an Akademien oder in Lehrgangsform an spezialisierten Ausbildungsinstituten statt.Lernorte sindSchulungsräumebei Hospitationen bzw. im Vorbereitungsdienst: Klassenzimmer, Funktions- und sonstige Räume an Schulen

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer Unterschiedlich, 1-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit) - je nach gewählter FächerverbindungAufgaben und TätigkeitenFachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen vermitteln fachpraktische und fachtheoretische Inhalte aus verschiedenen Berufsfeldern oder Fächern, z.B. mit gewerblich-technischen oder sozialen Aspekten. Sie bereiten den Unterricht vor und wählen Lehr- sowie Lernmittel aus. Im Unterricht vermitteln sie berufsbezogene Fertigkeiten oder den vorgesehenen Lernstoff. Dabei leiten sie Schüler und Schülerinnen zum selbstständigen Lösen praktischer Aufgaben an. Zudem überprüfen sie den Wissensstand mit Lernzielkontrollen, korrigieren Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Außerhalb des Unterrichts nehmen sie an Konferenzen teil und halten Elternsprechstunden ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen sind beschäftigtan Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Bayern)an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasienan BerufsakademienArbeitsorte:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Klassenzimmernin Werkräumen, Musiksälen und Sporthallenin Büro- bzw. BesprechungsräumenVoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen:ein mittlerer Bildungsabschlussund...

Auswahlverfahren

Es werden i.d.R. Eignungstests bzw. Einstellungsprüfungen durchgeführt. Lehrversuche werden ggf. verlangt.

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Fächerverbindung:Vollzeit: 1-2 JahreTeilzeit: 1-3 JahreVorbereitungsdienst je nach Bundesland: 1-2 Jahre

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung ist für die angehenden Fachlehrkräfte kostenfrei.Kosten entstehen z.B. für:auswärtige Unterbringung, Verpflegung und FachliteraturLern- und ArbeitsmittelFahrten zur WeiterbildungsstätteFörderungsmöglichkeitenDie Vorbereitungslehrgänge zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.B. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmende monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter:Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungBesonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch:Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Weiterbildungsinhalte

Theoretische WeiterbildungPädagogikpädagogische PsychologieMethodik und Didaktik des fachpraktischen UnterrichtsSchulorganisation/SchulpraxisSchulpraktische WeiterbildungHospitationenUnterricht unter Anleitung gestaltenselbstständig Unterricht gebenFür Fachlehrerkräfte an beruflichen Schulen zusätzlich:z.B. Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Kunsterziehung, Kommunikationstechnik, Hauswirtschaft, Musik, SportVorbereitungsdienst für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulenpädagogische SoziologiePädagogik einschließlich sonderpädagogischer InhalteBerufspädagogikBeamten- und Berufsbildungsrecht, Schulrecht, schulbezogenes Jugend- und ElternrechtEs besteht die Möglichkeit, ggf. durch den Abschluss der Fachlehrkräfteausbildung auch die Fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Deutsch: z.B. um Unterricht vor der Klasse zu halten und schriftliche Arbeiten zu korrigierenPädagogik/Didaktik: z.B. um Schüler/innen kompetent anzuleiten und Inhalte anschaulich aufzubereitenZeichnen, Musik, gestaltendes Werken: z.B. um den Unterricht in einem oder mehreren Fächern qualifiziert zu gestalten

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und Hospitationen an Schulen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Weiterbildungsvergütung

Eine Vergütung für den schulischen Teil der Weiterbildung wird nicht gezahlt.In einem im Rahmen der Weiterbildung absolvierten Vorbereitungsdienst wird ein Anwärtergrundbetrag gezahlt.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachlehrkraft an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen an:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungGeprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und WeiterbildungspädagoginGeprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin (Weiterbildung)Fachlehrer/Fachlehrerin (staatlich geprüft) für musisch-technische FächerFachlehrkraft (staatlich geprüft) an FörderschulenLehrkraft - Schulen im GesundheitswesenGemeinsamkeit:Unterricht gestalten und Schüler/innen anleiten

Entwicklung der Weiterbildung

2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.

Verkürzungen/Verlängerungen

VerkürzungIm Einzelfall können einschlägige Weiterbildungen auf die Dauer der Weiterbildung als Fachlehrkraft an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen angerechnet werden. Tätigkeiten im Schuldienst oder andere förderliche berufliche Tätigkeiten können den Vorbereitungsdienst verkürzen.Verlängerung Verlängerungen der Weiterbildung sind i.d.R. für besondere Fälle vorgesehen, z.B.:bei Mutterschaft nicht bestandener AbschlussprüfungKrankheit Die zuständige Ausbildungsbehörde trifft die Entscheidungen darüber.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:Baden-Württemberg:Technische Lehrkraft an beruflichen SchulenBayern:Fachlehrkraft an beruflichen SchulenFachlehrkraft für praxisorientierte FächerStaatlich geprüfter Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement mit Fachlehrer-Prüfung/Staatlich geprüfte Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement mit Fachlehrerinnen-PrüfungStaatlich geprüfter Werklehrer im sozialen Bereich/Staatlich geprüfte Werklehrerin im sozialen BereichHessen:Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer/Fachlehrerin für arbeitstechnische FächerNordrhein-Westfalen:Fachlehrkraft an berufsbildenden SchulenTechnische LehrkraftWerkstattlehrkraftRheinland-Pfalz:Fachlehrer an berufsbildenden Schulen/Fachlehrerin an berufsbildenden SchulenLehrer für Fachpraxis/Lehrerin für FachpraxisSachsen:Fachlehrkraft für die FachpraxisSchleswig-Holstein:Fachlehrkraft für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen

Die Weiterbildung im Überblick

Fachlehrkraft an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist i.d.R. landesrechtlich geregelt.Die Weiterbildung dauert in Vollzeit je nach Fächerverbindung 1-2 Jahre, in Teilzeit 1-3 Jahre. Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Bundesland 1-2 Jahre.Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Fachschulausbildung (Werklehrkraft-Seminar) zum Staatlich geprüften Werklehrer im sozialen Bereich/zur Staatlich geprüften Werklehrerin im sozialen Bereich zu absolvieren.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Fachlehrkräfte verschaffen, indem sie bereits während ihrer WeiterbildungZusatzqualifikationen erwerben, z.B. die fachgebundene Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen z.B. an Haupt-, Real- oder Berufsschulen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Erziehung und Pädagogik bis hin zu Konfliktmanagement.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachlehrkräfte auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs erwerben.

Spezialisierung während der Weiterbildung

Fachrichtungen für die Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen z.B.:gewerblich-technische BerufeErnährung und VersorgungSozialpädagogikGesundheitspädagogikPflegepädagogikBrand- und Katastrophenschutz Fächerverbindungen für Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen z.B.:Werken, Kunst und InformationstechnikWerken, Sport und InformationstechnikErnährung, Gestaltung und InformationstechnikErnährung und GestaltungEnglisch und SportEnglisch und InformationstechnikMusik und InformationstechnikSport und Informationstechnik

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur WeiterbildungBundesebeneRahmenordnung der Ständigen Konferenz der Kultusministerkonferenz der Länder vom 06.07.1973 für die Ausbildung und Prüfung der Lehrer für Fachpraxis im beruflichen SchulwesenHinweis: Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmen(prüfungs)ordnung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Fachlehrkräfteweiterbildungen in ihren Verordnungen auf Grundlage der Rahmen(prüfungs)ordnung.LandesebeneDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Technischen Lehrkräfte an beruflichen Schulen (APrOTL) vom 14.05.2018 (BW.GBl. S. 196), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 19.02.2019 (BW.GBl. S. 37)Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16.08.2022 (Bay.GVBl. S. 553), zuletzt geändert durch § 14 der Verordnung vom 02.07.2025 (Bay.GVBl. S. 272)Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F II) vom 12.12.1996 (Bay.GVBl S. 562), zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 26.08.2025 (Bay.GVBl. S. 472)Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (Verordnung Zulassungs- u...

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen sind i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschlussund je nach Bundesland und gewählter Fachrichtungdie Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulenodereine Meister- bzw. Technikerprüfung in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis Eine Zulassung ist auch mit dem Abschluss einer Fachschule, Fachakademie bzw. eines Berufskollegs oder mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium jeweils mit anschließender Berufspraxis möglich.Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen sind:ein mittlerer Bildungsabschlussund eine für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, die ggf. durch entsprechende Berufspraxis ersetzt werden kannZum Vorbereitungsdienst wird zugelassen, wer die Weiterbildung absolviert hat.Darüber hinaus gelten für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst folgende beamtenrechtliche Grundvoraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen UnionGewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GrundgesetzesFähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die durch ein Auswahlverfahre...

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenFachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen vermitteln fachpraktische und fachtheoretische Inhalte aus verschiedenen Berufsfeldern oder Fächern, z.B. mit gewerblich-technischen oder sozialen Aspekten. Sie bereiten den Unterricht vor und wählen Lehr- sowie Lernmittel aus. Im Unterricht vermitteln sie berufsbezogene Fertigkeiten oder den vorgesehenen Lernstoff. Dabei leiten sie Schüler und Schülerinnen zum selbstständigen Lösen praktischer Aufgaben an. Zudem überprüfen sie den Wissensstand mit Lernzielkontrollen, korrigieren Hausaufgaben und Klassenarbeiten. Außerhalb des Unterrichts nehmen sie an Konferenzen teil und halten Elternsprechstunden ab.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen sind beschäftigtan Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Bayern)an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasienan BerufsakademienArbeitsorte:Fachlehrkräfte an beruflichen bzw. allgemeinbildenden Schulen arbeiten meistin Klassenzimmernin Werkräumen, Musiksälen und Sporthallenin Büro- bzw. BesprechungsräumenVoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen:ein mittlerer Bildungsabschlussund je nach Bundesland und gewählter Fachrichtungdie Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulenodereine Meister- bzw. Technikerprüfung in Verbindung mit entsprechender BerufspraxisVoraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen:ein mittlerer Bildungsabschlussund eine für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, die ggf. durch entsprechende Berufspraxis ersetzt werden kannDarüber hinaus sind für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst die beamtenrechtlichen Grundvoraussetzungen zu erfüllen.Inhalte der WeiterbildungTheoretische WeiterbildungPädagogik pädagogische PsychologieMethodik und Didaktik des fachpraktischen UnterrichtsSchulorganisation/SchulpraxisSchulpraktische WeiterbildungHospitationenUnterricht unter Anleitungselbstständiger UnterrichtFür Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen zusätzlich:z.B. Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Kunsterziehung, Kommunikationstechnik, Hauswirtschaft, Musik, SportVorbereitungsdienst für eine Lehrtätigkeit an beruflichen Schulenpädagogische SoziologiePädagogik einschließlich sonderpädagogischer InhalteBerufspädagogikBeamten- und Berufsbildungsrecht, Schulrecht, schulbezogenes Jugend- und ElternrechtEs besteht die Möglichkeit, ggf. durch den Abschluss der Fachlehrkräfteausbildung auch die Fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.

Ist Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen qualifiziert werden?

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Fachlehrkraft an beruflichen Schulen sind i.d.R.:ein mittlerer Bildungsabschlussund je nach Bundesland und gewählter Fachrichtungdie Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulenodereine Meister- bzw. Technikerprüfung in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis Eine Zulassung ist auch mit dem Abschluss einer Fachschule, Fachakademie bzw. eines Berufskollegs oder mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium jeweils mit anschließender Berufspraxis möglich.Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung als Fachlehrkraft an allgemeinbildenden Schulen sind:ein mittlerer Bildungsabschlussund eine für die gewählte Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung, die ggf. durch entsprechende Berufspraxis ersetzt werden kannZum Vorbereitungsdienst wird zugelassen, wer die Weiterbildung absolviert hat.Darüber hinaus gelten für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst folgende beamtenrechtliche Grundvoraussetzungen: Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen UnionGewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GrundgesetzesFähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die durch ein Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche EinstellungsuntersuchungFür die Zulassung zur pädagogisch-didaktischen Ausbildung muss ggf. ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Dies ist von den landesrechtlichen Bestimmungen abhängig. In den meisten Bundesländern gelten außerdem Höchstaltersgrenzen.

Wo arbeiten Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet als Vorbereitungsdienst in Studien- bzw. Fachseminaren, an Akademien oder in Lehrgangsform an spezialisierten Ausbildungsinstituten statt.Lernorte sindSchulungsräumebei Hospitationen bzw. im Vorbereitungsdienst: Klassenzimmer, Funktions- und sonstige Räume an Schulen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Fachlehrkraft für berufliche/allgemeinbildende Schulen in Deutschland?

Eine Vergütung für den schulischen Teil der Weiterbildung wird nicht gezahlt.In einem im Rahmen der Weiterbildung absolvierten Vorbereitungsdienst wird ein Anwärtergrundbetrag gezahlt.

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