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Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A))

Berufsflugzeugführer/in (CPL (A))

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 52313

Was ist Profesyonel Uçak Pilotu (CPL (A))?

Was macht man in diesem Beruf?Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen sie zunächst als Co-Pilot/in und arbeiten im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst den Funkverkehr sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Sie müssen ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Nach der Landung führen sie organisatorische Tätigkeiten durch und dokumentieren aufgetretene Mängel oder Besonderheiten während des Fluges. Sie müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten, für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind jeweils besondere Berechtigungen erforderlich. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) finden Beschäftigungbei Chartergesellschaftenals Firmenpilot/in für ein Unternehmenbei der Bundeswehrin Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung)im Krankentransport per Flugzeugin der Schädlingsbekämpfung aus der Luftbei FlugzeugherstellernArbeitsorte:Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) arbeiten in erster Liniean Bord von Flugzeugen (im Cockpit)auf Flughäfenin der WartungshalleWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Je nach Bildungseinrichtung werden unter anderem ein Mindestalter, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie Kenntnisse in Erster Hilfe verlangt.Worauf kommt es an?Anforderungen: Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Testen der Bordinstrumente und Sicherheitseinrichtungen vor dem Flug)Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Beobachten des Luftraums bei Sichtflügen, Beobachten der Bordinstrumente)Entscheidungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und psychische Belastbarkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen und Kontrollieren von Flugzeugen bezüglich der Flugsicherheit)Schulfächer:Physik (z.B. um die Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen)Englisch (z.B. um den Funkverkehr oder englischsprachige Anleitungen zu verstehen)Mathematik (z.B. um Flugzeiten und den Treibstoffbedarf zu berechnen)Technik (z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienen)Erdkunde/Geografie (z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

Steckbrief

Berufstyp: Ausbildungsberuf AusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer: Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformLernorteFlug- und Fliegerschulen

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an Flug- und Fliegerschulen, in Flugzeugen, z.T. auch in Flugsimulatoren und im Freienbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume sowie in Flugzeugen und Flugsimulatoren bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberuf AusbildungsartSchulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt)AusbildungsdauerUnterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformLernorteFlug- und FliegerschulenWas macht man in diesem Beruf?Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen sie zunächst als Co-Pilot/in und arbeiten im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst den Funkverkehr sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Sie müssen ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Nach der Landung führen sie organisatorische Tätigkeiten durch und dokumentieren aufgetretene Mängel oder Besonderheiten während des Fluges. Sie müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten, für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind jeweils besondere Berechtigungen erforderlich. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) finden Beschäftigungbei Chartergesellschaftenals Firmenpilot/in für ein Unternehmenbei der Bundeswehrin F...

Ausbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Auswahlverfahren

Bewerber/innen müssen in einem Auswahlverfahren ihre physische und psychische Eignung bzw. ihre psychische Belastbarkeit unter Beweis stellen.

Ausbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft) Theoretischer Unterricht: 250 Stunden LuftrechtFlugzeugzelle und -systemeTriebwerkkundeInstrumente, ElektronikBeladung und SchwerpunktFlugleistungenFlugplanungMenschliches LeistungsvermögenMeteorologieAllgemeine Navigation, FunknavigationBetriebliche VerfahrenAerodynamikSprechfunkverkehrPraktische Ausbildung: 15-30 StundenSichtflugInstrumentenflugNachtflugGesamtstundenzahl:265-280 Stunden

Ausbildungskosten

Je nach Bildungsgang z.B.:LehrgangsgebührenPrüfungsgebührenKosten für Fachliteratur und ArbeitsmittelKosten für auswärtige Unterbringung

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:rechtliche Grundlagen beim Führen von Flugzeugen Teile des Flugzeugs und Bordinstrumente Ermittlung von höchstzulässigen Massen und Schwerpunktlagen, Berechnungen für Start, Reiseflug und LandungAuswirkungen von vermindertem Luftdruck in größeren Flughöhen, Ursachen und Symptome von Reisekrankheit, fliegerische FitnessAuswirkungen von Wetterphänomenen und gebirgigem Gelände auf den Flug, meteorologische Sicherung des LuftverkehrsKarten für die Flugnavigation, Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund, Flugplanung, Steuerkurs, Flughöhe und Höhenmessung, Sicht- und FunknavigationAerodynamikSprechfunk und FunkverkehrNotfallmaßnahmenDie praktische Ausbildung umfasst bei einer integrierten Ausbildung mindestens 150 Stunden (mit vorgeschriebenen Anteilen an Instrumentenflug, Überlandflug, Nachtflug, Alleinflug).

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitbei Vollzeit: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeit: Unterricht i.d.R. am Wochenende oder am Abend bzw. BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Berufsflugzeugführern und -führerinnen (CPL (A)) (ggf. nicht am Wohnort), Aufarbeitung der Inhalte zu Hausebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause ausPraktische Übungen:ggf. praktische Mitarbeit (unter Anleitung), z.B. in Flug- und FliegerschulenAnforderungen: Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Testen der Bordinstrumente und Sicherheitseinrichtungen vor dem Flug)Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Beobachten des Luftraums bei Sichtflügen, Beobachten der Bordinstrumente)Entscheidungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und psychische Belastbarkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen und Kontrollieren von Flugzeugen bezüglich der Flugsicherheit)

Ausbildung im Ausland

Für eine Ausbildung im Ausland gibt es z.B. folgende Möglichkeiten: ÖsterreichAusbildungsangebote: AMS Ausbildungskompass(z.B. mit dem Suchbegriff "Berufspilot")Ausbildungsangebote: WIFI Österreich(z.B. mit dem Suchbegriff "Berufspilotenausbildung")Dokumentation beruflicher AuslandserfahrungenDer Europass bietet die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte und Lernaufenthalte zu dokumentieren.Weitere Informationen zum Europass

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Physik: z.B. um aerodynamische Gesetzmäßigkeiten zu verstehenEnglisch: z.B. um den Funkverkehr oder englischsprachige Anleitungen zu verstehenMathematik: z.B. um Flugzeiten und Treibstoffbedarf zu berechnenTechnik: z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienenErdkunde/Geografie: z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Berufsflugzeugführer/in (CPL (A)) an:Bereich Flugzeug und LuftfahrtBerufshubschrauberführer/Berufshubschrauberführerin (CPL (H))Verkehrsflugzeugführer/Verkehrsflugzeugführerin (ATPL (A))Gemeinsamkeit:Luftfahrzeuge steuern und Flugsysteme bedienenBereich Luft- und RaumfahrttechnikFluggerätelektroniker/FluggerätelektronikerinFluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung FertigungstechnikFluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung InstandhaltungstechnikFluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Fachrichtung TriebwerkstechnikGemeinsamkeit:elektronische Flugsysteme bzw. Fluggerätkomponenten bedienen bzw. installieren, herstellen oder warten

Die Ausbildung im Überblick

Berufsflugzeugführer/in (CPL (A)) ist eine Ausbildung, die nach EU-Recht bundesweit einheitlich geregelt ist. Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.

Verkürzungen/Verlängerungen

Im Militärdienst erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden angerechnet.Pilotenlizenzen aus Drittländern (ICAO-Lizenzen) werden gemäß den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 2020/723 anerkannt.Flugzeit, die in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden ist, für die die Lizenz oder Berechtigung beantragt werden soll, kann angerechnet werden.Theoretische Kenntnisse, z.B. nachgewiesen durch den Erwerb anderer Lizenzen, können angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

AbschlussbezeichnungBerufspilot (Flugzeug)/Berufspilotin (Flugzeug)Berufsflugzeugführer (CPL (A))/Berufsflugzeugführerin (CPL (A))(CPL (A) = Commercial Pilot Licence - Aeroplane/Berufspilotenlizenz für Flugzeuge)

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) z.B. bei Fluggesellschaften der zivilen Luftfahrt, bei der Bundeswehr, im Rettungswesen oder im Bereich Schädlingsbekämpfung aus der Luft.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung können Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) ihre Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Luftverkehr bis hin zu Luftfahrttechnik.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Luft-, Raumfahrttechnik erwerben.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.02.1984 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.12.2021 (BGBl. I S. 5190)Übergreifende Rechtsvorschriften (Ausbildung/Tätigkeit)Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU L 311 S. 1), zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/2253 der Kommission vom 11.11.2025 (ABl. EU L 2253, S. 1)Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. EU L 212, S. 1), zuletzt geändert durch Deligierte Verordnung (EU) 2025/870 der Kommission vom 28.02.2025 (ABl. EU L 870 S. 1)Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2020/723 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifiz...

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Für den Zugang zur Ausbildung wird je nach Bildungseinrichtung gefordert:Mindestalter von 17 bzw. 18 Jahrenflugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1Führungszeugnisggf. SprechfunkzeugnisErklärung über schwebende Strafverfahrenggf. Nachweis einer Ausbildung in Erster HilfeAuszug aus dem VerkehrszentralregisterNachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und EnglischBewerbende für eine modulare Ausbildung müssen im Besitz einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)) sein und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden absolviert haben.Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Profesyonel Uçak Pilotu (CPL (A))

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) steuern Fracht- und Passagierflugzeuge. Nach dem Erwerb der Fluglizenz und der Lizenzierung für einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen sie zunächst als Co-Pilot/in und arbeiten im Team mit dem verantwortlichen Piloten bzw. der Pilotin zusammen. Diese Arbeit umfasst den Funkverkehr sowie das Navigieren und Fliegen des Flugzeugs. Vor Beginn des Fluges informieren sie sich z.B. über die Wetterbedingungen, legen die Flugroute fest, berechnen Flugzeit und Treibstoffbedarf und überprüfen die Fluginstrumente auf Betriebssicherheit. Sie müssen ein Flugzeug unter allen Flugbedingungen sicher fliegen und unter Kontrolle halten können. Nach der Landung führen sie organisatorische Tätigkeiten durch und dokumentieren aufgetretene Mängel oder Besonderheiten während des Fluges. Sie müssen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen beachten, für die unterschiedlichen Flugzeugtypen sind jeweils besondere Berechtigungen erforderlich. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) finden Beschäftigungbei Chartergesellschaftenals Firmenpilot/in für ein Unternehmenbei der Bundeswehrin Flugschulen (mit einer entsprechenden Ausbildungsberechtigung)im Krankentransport per Flugzeugin der Schädlingsbekämpfung aus der Luftbei FlugzeugherstellernArbeitsorte:Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) arbeiten in erster Liniean Bord von Flugzeugen (im Cockpit)auf Flughäfenin der WartungshalleWelche Vorbildung wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Je nach Bildungseinrichtung werden unter anderem ein Mindestalter, ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie Kenntnisse in Erster Hilfe verlangt.Worauf kommt es an?Anforderungen: Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt (z.B. beim Testen der Bordinstrumente und Sicherheitseinrichtungen vor dem Flug)Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. Beobachten des Luftraums bei Sichtflügen, Beobachten der Bordinstrumente)Entscheidungsfähigkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und psychische Belastbarkeit (z.B. in Gefahrensituationen)Technisches Verständnis (z.B. beim Prüfen und Kontrollieren von Flugzeugen bezüglich der Flugsicherheit)Schulfächer:Physik (z.B. um die Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik zu verstehen)Englisch (z.B. um den Funkverkehr oder englischsprachige Anleitungen zu verstehen)Mathematik (z.B. um Flugzeiten und den Treibstoffbedarf zu berechnen)Technik (z.B. um Bordinstrumente korrekt zu bedienen)Erdkunde/Geografie (z.B. um Wetterbedingungen in verschiedenen Klimazonen einzuschätzen)Was verdient man in der Ausbildung?Während der Ausbildung erhält man keine Vergütung. Gegebenenfalls fallen Kosten an, z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren.

Ist Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A))" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A))" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) in Deutschland typischerweise?

Berufsflugzeugführer/innen (CPL (A)) werden in schulischer Form ausgebildet.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume an Flug- und Fliegerschulen, in Flugzeugen, z.T. auch in Flugsimulatoren und im Freienbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume sowie in Flugzeugen und Flugsimulatoren bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Wie hoch ist das typische Gehalt für Berufsflugzeugführer/Berufsflugzeugführerin (CPL (A)) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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