Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig)
Was ist Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig)?
Steckbrief
Studientyp: Grundständiges Studium Studienmöglichkeiten: Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ( Fachhochschule: ) Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) Regelstudienzeit: 3 Jahre
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Lernorte sindHochschule der Bundesagentur für Arbeit: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenAgenturen für Arbeit, regionale Jobcenter und andere geeignete Einrichtungen: Büroräume, Besprechungsräumezu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
▶ Steckbrief
StudientypGrundständiges StudiumStudienmöglichkeitenHochschule der Bundesagentur für Arbeit (Fachhochschule)AbschlussBachelor of Arts (B.A.)Regelstudienzeit3 JahreStudienfach Beratung für Bildung, Beruf und BeschäftigungDas grundständige Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in ausgewählten Themenfeldern der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft.Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben in Agenturen für Arbeit und Jobcentern:lebensbegleitende berufliche Beratung und Orientierungbeschäftigungsorientiertes FallmanagementTeilhabe am ArbeitslebenDie Studierenden sind Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit im Ausbildungsverhältnis.Zugangsvoraussetzungenan Fachhochschulen: mindestens die FachhochschulreifeStudierende müssen zur bundesweiten Mobilität bereit sein.Je nach Abschluss gilt ein bestimmter Notendurchschnitt:Allgemeine Hochschulreife : Notendurchschnitt 2,9 oder besserFachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife: Notendurchschnitt 2,4 oder besserInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:WirtschaftswissenschaftenArbeitsmarktprozesseBetriebswirtschaftliche Grundlagen PersonalmanagementVolkswirtschaftliche GrundlagenSozialwissenschaftenBerufsberatung/-orientierungFallmanagementSozialstruktur und Teilhabechancen in der ErwerbsarbeitsgesellschaftNetzwerke und NetzwerkarbeitInklusion und Teilhabe...
▶ Studiendauer
Das Studium dauert 3 Jahre. Es untergliedert sich in 9 Trimester. Davon sind 5 Präsenztrimester an der Hochschule und 4 Praktikumstrimester. Präsenz- und Praktikumstrimester wechseln sich ab.
▶ Studienkosten
Mögliche StudienkostenStudiengebühren werden für ein Studium an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Gegebenenfalls können Kosten für Unterkunft sowie Reisekosten anfallen.
▶ Studieninhalte
Module, z.B.:WirtschaftswissenschaftenArbeitsmarktprozesseBetriebswirtschaftliche Grundlagen PersonalmanagementVolkswirtschaftliche GrundlagenSozialwissenschaftenBerufsberatung/-orientierungFallmanagementSozialstruktur und Teilhabechancen in der ErwerbsarbeitsgesellschaftNetzwerke und NetzwerkarbeitInklusion und Teilhabe am ArbeitslebenRechtswissenschaftenArbeitsrechtGrundlagen des SozialrechtsLeistungsrechtPraktische Studieninhalte:Zwischen den Präsenztrimestern sind prüfungsrelevante Praktikumstrimester zu absolvieren. Sie werden i.d.R. in Dienststellen im Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit oder anderen geeigneten Einrichtungen der Berufspraxis durchgeführt. Im 3. Praktikumstrimester besteht die Möglichkeit, ein Auslands- oder Betriebspraktikum zu machen.
▶ Auswahlverfahren
Für die Zulassung zum Studium gibt es ein mehrstufiges Auswahlverfahren.
▶ Studiensituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der Präsenztrimester an der Hochschule:Lehrveranstaltungen: in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchenPraktische Übungen: z.B. an praxisbezogenen Projekten teilnehmenEigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken bzw. im Internet recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigenOrganisation: z.B. Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der Praktikumstrimester:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Geschäftsvorgänge bearbeiten, Jugendliche bei der Berufswahl oder über berufsvorbereitende Maßnahmen beratenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweitern
▶ Studienalternativen
Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) sein:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungArbeitsmarktmanagement (grundständig)Berufspädagogik (grundständig)Soziale Arbeit (grundständig)Gemeinsamkeit:Kenntnisse über unterschiedliche soziale Zielgruppen des Arbeitsmarkts sowie über sozialstaatliche Unterstützungsmöglichkeiten erwerbenBereich WirtschaftswissenschaftenPersonalmanagement, -dienstleistung (grundständig)Verwaltungsmanagement, Public Management (grundständig)Gemeinsamkeit:Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise von Verwaltungen und Wirtschaftsgefügen erwerben, insbesondere im Hinblick auf Personalentwicklung und -förderungBereich GesellschaftswissenschaftenSozialmanagement (grundständig)Sozialwissenschaften (grundständig)Gemeinsamkeit:Kenntnisse über unterschiedliche soziale Zielgruppen des Arbeitsmarkts sowie über sozialstaatliche Unterstützungsmöglichkeiten erwerben
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Deutsch: z.B. um komplexe Beratungssituationen zu gestaltenWirtschaft/Recht: z.B. um rechtliche Aspekte in der Beratung zu erläuternPolitik/Sozialkunde: z.B. um Arbeitsmarktprozesse oder die Sozialstruktur und Teilhabechancen in der Erwerbsarbeitsgesellschaft zu analysieren
▶ Das Studium im Überblick
Das grundständige Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in ausgewählten Themenfeldern der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft. Es führt zu einem 1. Hochschulabschluss.Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben in Agenturen für Arbeit und Jobcentern:lebensbegleitende berufliche Beratung und Orientierungbeschäftigungsorientiertes FallmanagementTeilhabe am Arbeitsleben Es wird an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (BA) absolviert. Die Studierenden sind Beschäftigte der BA im Ausbildungsverhältnis.
▶ Mögliche Tätigkeitsfelder
Für Bachelorabsolventen im Bereich Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder bei der Bundesagentur für Arbeit an, z.B. Bildungsberatung, Berufsberatung, Fallmanagement oder Beratung von Menschen mit Behinderungen.
▶ Entwicklung des Studienfachs
1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden2006:Beginn des Studienbetriebs der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) mit 2 Bachelorstudiengängen:ArbeitsmarktmanagementBeschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement (Schwerpunkte: Berufsberatung, Fallmanagement)2015:Einrichtung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Arbeitsmarktorientierte Beratung2016:inhaltliche Überarbeitung der Studiengänge als Reaktion auf aktuelle Anforderungen in der BeratungUmbenennung des Studiengangs Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement in Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung mit den Studienschwerpunkten:Berufliche Beratung Fallmanagement Teilhabe am ArbeitslebenStudienangebot an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim und Schwerin2022 und 2023: Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Bachelorstudiengänge durch den Senat der Hochschule am 27.04.2022Genehmigung durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit am 15.08.2022Umbenennung des Schwerpunkts Fallmanagement zu Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung sowie des Schwerpunkts Teilhabe am Arbeitsleben zu Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussgradBachelor of Arts (B.A.)
▶ Alternativen nach Studienabbruch
Folgende Ausbildungsberufe können Alternativen für das Studienfach sein:Bereich Personalwesen und PersonaldienstleistungFachangestellter/Fachangestellte für ArbeitsmarktdienstleistungenPersonaldienstleistungskaufmann/PersonaldienstleistungskauffrauGemeinsamkeiten:Arbeitsmarktprozesse, Arbeitsrecht, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Kundenbetreuung, Berufsberatung, FallmanagementDer Sucheinstieg über Berufsfelder eröffnet ggf. weitere Alternativen.Weitere Informationen zum Thema Perspektiven nach dem Studienabbruch:Studienabbruch - und dann?studienwahl.de
▶ Vergütung während des Studiums
Die Studierenden sind Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit im Ausbildungsverhältnis und erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.925 €. Zur Ausbildungsvergütung können noch Pauschalen für Unterkunfts- und Reisekosten sowie Trennungsgeld hinzukommen.
▶ Spezialisierung während des Studiums
Ab dem 4. Präsenztrimester können die Studierenden einen der folgenden Schwerpunkte wählen:Berufliche BeratungFallmanagement in der BeschäftigungsförderungInklusion und Teilhabe am Arbeitsleben
▶ Rechtliche Regelungen für das Studium
BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)HochschulebeneStudien- und Prüfungsordnung, Praktikumsordnung und Zulassungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
▶ Zugangsvoraussetzungen für das Studium
Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen ist mindestens die Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.Je nach Abschluss gilt ein bestimmter Notendurchschnitt:Allgemeine Hochschulreife: Notendurchschnitt 2,9 oder besserFachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife: Notendurchschnitt 2,4 oder besserInformationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernStudierende müssen zur bundesweiten Mobilität bereit sein.
▶ Mögliche weiterführende Studienfächer
Bachelorabsolventen im Bereich Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung können ihr Studium in einem weiterführenden Studienfach, z.B. Arbeitsmarktorientierte Beratung , Personalmanagement, -dienstleistung oder Verwaltungsmanagement, Public Management, fortsetzen und dadurch ihre Berufs- und Karrierechancen ausbauen.Arbeitsmarktorientierte Beratung (weiterführend)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (weiterführend)Personalmanagement, -dienstleistung (weiterführend)Staats-, Verwaltungswissenschaft (weiterführend)Unternehmensführung, Management (weiterführend)Verwaltungsmanagement, Public Management (weiterführend)Wirtschaftsrecht (weiterführend)Wirtschaftswissenschaften (weiterführend)
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) in Deutschland? ▼
Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und BeschäftigungDas grundständige Studienfach Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in ausgewählten Themenfeldern der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaft.Das Studium qualifiziert für folgende Aufgaben in Agenturen für Arbeit und Jobcentern:lebensbegleitende berufliche Beratung und Orientierungbeschäftigungsorientiertes FallmanagementTeilhabe am ArbeitslebenDie Studierenden sind Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit im Ausbildungsverhältnis.Zugangsvoraussetzungenan Fachhochschulen: mindestens die FachhochschulreifeStudierende müssen zur bundesweiten Mobilität bereit sein.Je nach Abschluss gilt ein bestimmter Notendurchschnitt:Allgemeine Hochschulreife : Notendurchschnitt 2,9 oder besserFachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife: Notendurchschnitt 2,4 oder besserInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:WirtschaftswissenschaftenArbeitsmarktprozesseBetriebswirtschaftliche Grundlagen PersonalmanagementVolkswirtschaftliche GrundlagenSozialwissenschaftenBerufsberatung/-orientierungFallmanagementSozialstruktur und Teilhabechancen in der ErwerbsarbeitsgesellschaftNetzwerke und NetzwerkarbeitInklusion und Teilhabe am ArbeitslebenRechtswissenschaftenArbeitsrechtGrundlagen des SozialrechtsLeistungsrechtZwischen den Präsenztrimestern sind prüfungsrelevante Praktikumstrimester zu absolvieren. Sie werden i.d.R. in Dienststellen im Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit oder anderen geeigneten Einrichtungen der Berufspraxis durchgeführt. Im 3. Praktikumstrimester besteht die Möglichkeit, ein Auslands- oder Betriebspraktikum zu machen. Nach dem StudiumWer ein Bachelorstudium im Bereich Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung absolviert hat, steigt in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit in den Tätigkeitsfeldern Bildungsberatung, Berufsberatung, Fallmanagement oder Beratung von Menschen mit Behinderungen ins Berufsleben ein.Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich beispielsweise in weiterführenden Studienfächern wie Arbeitsmarktorientierte Beratung, Personalmanagement, -dienstleistung oder Verwaltungswissenschaft, Public Management an.
Ist Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig)" einem Studienberuf — d. h. du benötigst einen Bachelor- oder Master-Abschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule.
Wie kann ich in Deutschland als Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für das Studium an Fachhochschulen ist mindestens die Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.Je nach Abschluss gilt ein bestimmter Notendurchschnitt:Allgemeine Hochschulreife: Notendurchschnitt 2,9 oder besserFachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife: Notendurchschnitt 2,4 oder besserInformationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernStudierende müssen zur bundesweiten Mobilität bereit sein.
Wo arbeiten Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) in Deutschland typischerweise? ▼
Lernorte sindHochschule der Bundesagentur für Arbeit: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenAgenturen für Arbeit, regionale Jobcenter und andere geeignete Einrichtungen: Büroräume, Besprechungsräumezu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (grundständig) in Deutschland? ▼
Die Studierenden sind Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit im Ausbildungsverhältnis und erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.925 €. Zur Ausbildungsvergütung können noch Pauschalen für Unterkunfts- und Reisekosten sowie Trennungsgeld hinzukommen.