Wie viel Geld muss auf dem Sperrkonto sein?
Für ein Studienvisum musst du 2026 992 € pro Monat, also 11.904 € pro Jahr nachweisen. Dieser Betrag gilt seit dem 01.09.2024.
- Der Betrag ist an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt. Er steigt nicht routinemäßig jedes Jahr, sondern nur, wenn sich der BAföG-Satz ändert.
- Das Sperrkonto ist nicht der einzige Weg: Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei akzeptieren auch eine Verpflichtungserklärung einer Person, die in Deutschland lebt.
- Für ein Sprachkursvisum (§ 16f) gilt ein anderer Betrag: Laut Merkblatt der Vertretungen müssen mindestens 1.091 € pro Monat zur Verfügung stehen. Die Seite nennt kein Stand-Datum – prüfe vor dem Antrag das aktuelle Merkblatt.
- Zusätzliche Mittel für Ehepartner oder Kinder sind hier nicht abgedeckt; frag für den Familiennachzug bei der Auslandsvertretung nach.
Mehr zu Visumarten und zur Funktionsweise des Sperrkontos: Sperrkonto-Update 2026.
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