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Visum

Wie beantragst du die Chancenkarte für Deutschland?

✓ Beantwortet · 2 Min. Lesezeit · Community · 16 Aufrufe

Die Chancenkarte gibt es seit dem 01.06.2024. Sie ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland (§ 20a AufenthG). Sie wird zunächst für bis zu ein Jahr erteilt (Such-Chancenkarte). Mit einem qualifizierten Arbeitsvertrag oder konkreten Arbeitsplatzangebot und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann sie als Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Weg 1: Anerkannte Fachkraft

Ist dein ausländischer Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland voll anerkannt (Fachkraft), brauchst du keine Punkte.

Weg 2: Punktesystem

Ohne volle Anerkennung brauchst du alles Folgende:

  • Qualifikation: eine im Ausbildungsstaat staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen Hochschulabschluss (laut Auslandsvertretung zählt auch ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer, AHK)
  • Sprache: mindestens einfache Deutschkenntnisse (in der Praxis A1) oder mindestens Englisch B2
  • Mindestens 6 Punkte: u. a. für teilweise Anerkennung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, frühere Aufenthalte in Deutschland und das Potenzial eines mitkommenden Ehepartners.

Für beide Wege

  • Dein Lebensunterhalt muss gesichert sein. Den nötigen Monatsbetrag und die akzeptierten Nachweise erfährst du bei der Auslandsvertretung – eine Zahl nennen wir hier nicht.
  • Arbeiten: Du darfst durchschnittlich insgesamt höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und zusätzlich Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen ausüben.

Antrag

Aus der Türkei stellst du den Antrag online über das Auslandsportal der deutschen Vertretung und lädst die Unterlagen laut Checkliste hoch. Bist du schon in Deutschland, bekommst du die Karte nur, wenn du einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 3 oder 4 AufenthG hast – die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b gehört dazu.

Punktetabelle und Details können sich ändern; prüf vor dem Antrag die offiziellen Quellen.

Offizielle Infos: § 20a AufenthG · tuerkei.diplo.de – Erwerbstätigkeit

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