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Studium in Deutschland

Notensystem und Prüfungswiederholung an deutschen Hochschulen

Keine bundesweite 3-Versuche-Regel: was 1,0 bis 5,0 bedeuten, wie Wiederholungsprüfung, Freiversuch und Notenverbesserung funktionieren und was „endgültig nicht bestanden“ für Studium und Aufenthalt heißt. Mit Vergleich von 10 Hochschulen.

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· Aktualisiert · 24 Min Lesezeit · 57 Aufrufe

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Eine nicht bestandene Prüfung ist im deutschen Studium fast nie das Ende: In aller Regel folgt eine Wiederholungsprüfung. Wie viele Versuche Sie haben, bis wann Sie wiederholen müssen und was bei „endgültig nicht bestanden" geschieht, legt jedoch keine bundesweite Regel fest, sondern Ihre Prüfungsordnung, das Hochschulgesetz Ihres Bundeslandes und die Vorgaben Ihres Studiengangs. Ihre Prüfungsordnung und Ihr Prüfungsamt haben das letzte Wort. (Your Prüfungsordnung and your Prüfungsamt have the final word.)

Stand: September 2026 (zuletzt aktualisiert) · Prüfungsregeln unterscheiden sich je nach Bundesland, Hochschule, Fakultät und Prüfungsordnung. · ⚖️ Regelung = Vorgabe aus einem Gesetz oder einer Prüfungsordnung · 💡 Praxistipp = unsere praktische Empfehlung · Beispiele geprüft an 10 deutschen Hochschulen (September 2026); das ist keine allgemeingültige Regel.

So funktioniert das deutsche Notensystem

⚖️ Regelung: Nach der Vorlage für das Diploma Supplement von HRK und KMK kennt das deutsche Notensystem in der Regel fünf Stufen: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4) und nicht ausreichend (5). Zwischennoten sind möglich, die schlechteste bestandene Note ist „ausreichend" (4) [2]. Anders als in vielen anderen Ländern gilt also: Je niedriger die Zahl, desto besser die Note.

Zwischenstufen wie 1,3 oder 2,7 legen die Prüfungsordnungen der Hochschulen fest, nicht die KMK. Die KMK-Strukturvorgaben von 2010, inzwischen durch den Akkreditierungsrahmen abgelöst, sahen zusätzlich vor, neben der Abschlussnote eine relative Note bzw. ECTS-Note auszuweisen [1].

Sie begegnen drei Ebenen: Prüfungsnote, Modulnote und Gesamtnote. Wie sie zusammengerechnet werden, steht in Ihrer Prüfungsordnung. Unbenotete Studienleistungen zählen nur als „bestanden" oder „nicht bestanden".

Was die Noten 1,0 bis 5,0 bedeuten

In allen zehn Hochschulen unserer Stichprobe wird mit den Stufen 1,0, 1,3, 1,7, 2,0, 2,3, 2,7, 3,0, 3,3, 3,7, 4,0 und 5,0 bewertet. Mehrere Prüfungsordnungen schließen die Noten 0,7, 4,3 und 4,7 ausdrücklich aus; die TUM-Prüfungsordnung (APSO) schließt nur 0,7 und 5,3 aus [12].

Note Bezeichnung (mit englischer Entsprechung) Bedeutung in der Praxis
1,0 / 1,3 sehr gut (very good) Spitzenbereich, beste Notenstufe
1,7 / 2,0 / 2,3 gut (good) deutlich über dem Durchschnitt
2,7 / 3,0 / 3,3 befriedigend (satisfactory) solide, mittlere Leistung
3,7 / 4,0 ausreichend (sufficient) bestanden; 4,0 ist die Bestehensgrenze
5,0 nicht ausreichend (fail) nicht bestanden; an der Uni Köln WiSo „mangelhaft" genannt [19]

Diese Beispiele beziehen sich auf bestimmte Studiengänge oder Prüfungsordnungen. Ihre eigene Prüfungsordnung kann abweichen. (These examples refer to specific programmes or examination regulations. Your own Prüfungsordnung may differ.)

Regelungen geprüft im September 2026.

Für Modul- und Gesamtnoten gelten typischerweise, zum Beispiel an der TUM [12], diese Spannen: bis 1,5 „sehr gut", 1,6 bis 2,5 „gut", 2,6 bis 3,5 „befriedigend", 3,6 bis 4,0 „ausreichend", über 4,0 „nicht ausreichend".

⚖️ Regelung zur Durchschnittsbildung: Die meisten untersuchten Hochschulen berücksichtigen bei Durchschnittsnoten nur die erste Nachkommastelle; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. So ist es etwa an TUM, RWTH, TU Berlin, KIT, Goethe-Universität Frankfurt, Universität zu Köln, TH Köln und FU Berlin geregelt. Aus 2,37 wird dort also 2,3, nicht 2,4. Die LMU und die Universität Hamburg (WiSo) rechnen dagegen mit zwei Nachkommastellen.

Für ausländische Hochschulzugangszeugnisse gilt die modifizierte bayerische Formel der KMK, die Hochschulen oft auch anderweitig nutzen [3]:

X = 1 + 3 × (Nmax − Nd) / (Nmax − Nmin)

Dabei ist Nmax die beste erreichbare Note, Nmin die niedrigste bestandene Note und Nd Ihre Note. Das Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle bestimmt, ohne zu runden. Beispiel: Bei einer Skala mit 100 als Bestwert, 50 als Bestehensgrenze und Ihrer Note 80 ergibt sich 1 + 3 × 20/50 = 2,2.

💡 Praxistipp: Mit unserem Notenrechner erhalten Sie einen Orientierungswert. Notenrechner sind nur ein Richtwert: Ihre Hochschule oder uni-assist kann eigene Umrechnungsregeln anwenden.

Die Bestehensgrenze: 4,0 und ihre Ausnahmen

⚖️ Regelung: In allen untersuchten Hochschulen ist eine benotete Prüfung mit 4,0 oder besser bestanden, unbenotete Leistungen mit „bestanden". Es gibt aber wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  • Teilleistungen: In der Informatik an der RWTH Aachen muss jede Teilleistung und jede Prüfung eines Moduls mindestens mit 4,0 bewertet sein [14]. Ein guter Durchschnitt rettet eine nicht bestandene Teilprüfung dort nicht.
  • Multiple-Choice-Klausuren: An der FU Berlin ist eine Multiple-Choice-Prüfung mit 50 % der Punkte bestanden; eine relative Bestehensregel kann gelten, die Grenze fällt aber nie unter 40 % [21].
  • Unbenotete Studienleistungen: Hier gibt es keine Note, nur „bestanden" oder „nicht bestanden".

Prüfen Sie daher, ob Ihr Modul aus mehreren Teilleistungen besteht, die jeweils einzeln bestanden werden müssen.

Der Mythos von den „drei Versuchen"

Die verbreitete Annahme, in Deutschland gebe es grundsätzlich drei Versuche, stimmt nicht. Unsere Auswertung von zehn Hochschulen zeigt eine große Bandbreite:

  • 2 Versuche: KIT (eine Wiederholung) sowie Wahlmodule im WiWi-Bachelor der Goethe-Universität Frankfurt [16][18]
  • 3 Versuche: RWTH Aachen, Universität Hamburg (WiSo), Universität zu Köln (WiSo), TH Köln, FU Berlin (BWL) sowie Pflichtmodule in Frankfurt
  • 4 Versuche: TU Berlin, wobei der vierte Versuch eine Studienfachberatung voraussetzt [15]
  • Unbegrenzt, aber befristet: TUM und LMU, wo Zeitgrenzen und Leistungsfristen statt einer festen Versuchszahl greifen [12][13]
  • Zusatzversuche auf Antrag: Universität zu Köln und TH Köln [19][20]

⚖️ Regelung auf Landesebene: Die Hochschulgesetze setzen nur den Rahmen, je nach Bundesland verschieden:

  • Nordrhein-Westfalen: Nach § 64 HG NRW muss die Prüfungsordnung „die Zahl und die Voraussetzungen" für Wiederholungen regeln; eine Mindestzahl nennt das Gesetz nicht [4].
  • Hamburg: Studienbegleitende Prüfungen können nach § 65 HmbHG mindestens zweimal wiederholt werden, die Abschlussarbeit einmal, ein zweites Mal nur in begründeten Ausnahmefällen [5].
  • Berlin: Nach dem Berliner Hochschulgesetz, wie es Hochschulen wie die TU Berlin umsetzen, sind Prüfungen grundsätzlich zweimal wiederholbar, dazu kommt ein weiterer Versuch nach einer verpflichtenden Studienfachberatung [15].
  • Bayern: Nach Art. 84 BayHIG soll eine Wiederholung in der Regel innerhalb von sechs Monaten möglich sein; die Prüfungsordnung kann einen freien Prüfungsversuch vorsehen, nicht aber für die Abschlussarbeit [6].

Erstversuch, Zweitversuch, Drittversuch

Der Erstversuch ist Ihre erste Teilnahme an einer Prüfung, der Zweitversuch die erste Wiederholungsprüfung. Der Drittversuch ist die zweite Wiederholung und an vielen untersuchten Hochschulen der letzte reguläre Versuch. Wer dort scheitert, hat „endgültig nicht bestanden", sofern die Prüfungsordnung keine weiteren Möglichkeiten vorsieht.

Orientierungs- und Grundlagenprüfungen haben oft nur zwei Versuche: An TUM und LMU gilt das für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) [12][13]. Am KIT ist eine zweite Wiederholung bei Orientierungsprüfungen ausgeschlossen [16]. In Frankfurt muss die Orientierungsphase im WiWi-Bachelor innerhalb von drei Semestern abgeschlossen sein [18].

💡 Praxistipp: Notieren Sie für jedes Modul, im wievielten Versuch Sie sind, und fragen Sie im Zweifel beim Prüfungsamt nach, bevor Sie sich zum Drittversuch anmelden.

So läuft eine Wiederholungsprüfung ab

Eine Wiederholungsprüfung findet meist zum nächsten regulären Prüfungstermin statt. Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Anmeldung: An der TUM etwa ist für jede Wiederholung eine eigene Anmeldung nötig [12].

Auch die Prüfungsform kann sich ändern: In Frankfurt kann der Prüfungsausschuss eine schriftliche Wiederholungsprüfung durch eine mündliche Prüfung ersetzen [18]; am KIT und an der RWTH gibt es mündliche Ergänzungsprüfungen (siehe unten).

💡 Praxistipp: Nutzen Sie die Klausureinsicht, wenn sie angeboten wird. Dort sehen Sie, wo Punkte verloren gingen, und lernen gezielter.

Wann Sie wiederholen müssen: Wiederholungsfristen

Die Wiederholungsfrist ist oft wichtiger als die Zahl der Versuche. Beispiele:

  • Bayern: Wiederholung in der Regel innerhalb von sechs Monaten; wer Fristen selbstverschuldet versäumt, hat „abgelegt und nicht bestanden" [6].
  • TUM: Wiederholung normalerweise innerhalb von etwa sechs Monaten bzw. zum nächsten Termin; zudem schreibt § 10 APSO Mindest-Credits pro Semester vor [12].
  • LMU: Wer eine Prüfung bis zum Ende der Regelstudienzeit plus zwei Semester nicht bestanden hat, hat sie endgültig nicht bestanden [13].
  • KIT: Die Wiederholung muss bis zum Ende des Prüfungszeitraums des vierten Semesters nach dem ersten Fehlversuch abgelegt sein, sonst droht der Verlust des Prüfungsanspruchs [16].
  • TH Köln: Zusatzversuche müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses beantragt werden [20].
  • FU Berlin: Mindestens eine weitere Wiederholung ist bis zum zweiten Folgesemester vorgesehen [21].
  • Goethe-Universität Frankfurt: Die erste Wiederholung liegt am Semesterende bzw. zu Beginn des Folgesemesters; der Abschluss muss bis zum Ende des neunten Semesters erreicht sein [18].

Wiederholen, um die Note zu verbessern

An den meisten untersuchten Hochschulen können Sie eine bestandene Prüfung nicht wiederholen, um die Note zu verbessern. Ausnahmen sind genau geregelt:

  • LMU: Eine Notenverbesserung ist einmal möglich, zum nächsten regulären Termin; die bessere Note zählt [13].
  • TH Köln: Zwei der vier Zusatzversuche dürfen zur Verbesserung bestandener Erstversuche genutzt werden; auch hier zählt die bessere Note [20].
  • TUM: Nur, wenn die Fachprüfungsordnung es erlaubt; im Bachelor Informatik ist das nicht der Fall [12].
  • Goethe-Universität Frankfurt: Die Rahmenordnung würde Notenverbesserung erlauben, der WiWi-Bachelor nutzt diese Möglichkeit aber nicht [18].

Andere Wege: An der RWTH können Bachelorstudierende mit Abschluss in der Regelstudienzeit Noten im Umfang von 5 bis 30 CP streichen lassen (Informatik: bis 30 CP) [14]. An der FU Berlin können Bachelorstudierende mit Abschluss in sechs Semestern bis zu zwei benotete Module (höchstens 12 Leistungspunkte) in unbenotete umwandeln [21].

Der Freiversuch

Ein Freiversuch bedeutet: Ein früher, nicht bestandener Versuch gilt als nicht unternommen und wird nicht auf Ihre Versuche angerechnet. In Bayern erlaubt das Gesetz den Hochschulen, einen freien Prüfungsversuch vorzusehen, allerdings nicht für die Abschlussarbeit [6]. Beispiele:

  • LMU: Ein erster nicht bestandener Versuch innerhalb der Regelstudienzeit zählt nicht; ausgenommen sind GOP und Abschlussarbeit [13].
  • RWTH Aachen: Bachelorstudierende können beantragen, dass bis zu drei nicht bestandene Klausuren aus den ersten drei Semestern als nicht abgelegt gelten [14].
  • TU Berlin: Im Bachelor gelten Modulprüfungen, die im ersten Semester erstmals nicht bestanden wurden, als nicht abgelegt [15].

An TUM, KIT, Universität Hamburg, Universität zu Köln, TH Köln und FU Berlin haben wir in den untersuchten Ordnungen keinen Freiversuch gefunden; in Frankfurt erlaubt die Rahmenordnung ihn, der WiWi-Bachelor nutzt ihn nicht.

💡 Praxistipp: Beachten Sie die Bedingungen: An der RWTH braucht es einen Antrag, an der LMU zählt die Regelstudienzeit.

Die mündliche Ergänzungsprüfung

Manche Prüfungsordnungen geben nach einer nicht bestandenen Klausur eine letzte mündliche Chance, meist mit höchstens 4,0.

  • KIT: Scheitert die schriftliche Wiederholung, folgt automatisch eine mündliche Nachprüfung; die bestmögliche Note ist 4,0 [16].
  • RWTH Aachen: Nach der nicht bestandenen zweiten Wiederholung einer Klausur können Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen; das Ergebnis lautet nur 4,0 oder 5,0 [14].
  • TU Berlin: Die Prüferin oder der Prüfer kann nach einer nicht bestandenen Prüfung eine mündliche Nachprüfung anbieten; bestanden wird mit 4,0. Ein Anspruch darauf besteht nicht [15].

An der Universität Hamburg (WiSo), der Universität zu Köln (WiSo), der TH Köln und der FU Berlin (BWL) gibt es keine mündliche Ergänzungsprüfung; an TUM und LMU haben wir keine gefunden.

Unterschiedliche Prüfungsformen

Die Prüfungsordnung legt fest, in welcher Form ein Modul geprüft wird: Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit/Seminararbeit, Praktikum/Labor oder Projekt.

Unterscheiden Sie Prüfungsleistungen (benotet, begrenzte Versuche) von Studienleistungen (oft unbenotet). Studienleistungen sind häufig unbegrenzt wiederholbar, etwa am KIT, in Frankfurt und an der Universität zu Köln [16][18][19]. Wiederholungen können in anderer Form stattfinden, wenn die Prüfungsordnung das zulässt.

Wiederholung der Abschlussarbeit

In den meisten untersuchten Hochschulen dürfen Sie eine nicht bestandene Abschlussarbeit einmal wiederholen. Besonderheiten:

  • TU Berlin: zwei Wiederholungen [15].
  • Universität Hamburg: eine zweite Wiederholung nur in begründeten Ausnahmefällen [5][17].
  • RWTH Aachen: Die Wiederholung muss innerhalb von drei Semestern angemeldet werden [14].
  • TUM und Frankfurt: Die Wiederholung erfolgt mit neuem Thema [12][18].
  • TH Köln: Arbeit und Kolloquium können jeweils einmal wiederholt werden [20].
  • Universität zu Köln: Für die Abschlussarbeit gibt es keine Zusatzversuche [19].

Ein Freiversuch ist bei der Abschlussarbeit in Bayern gesetzlich ausgeschlossen [6]. Mehr zu Anmeldung, Betreuung und Fristen lesen Sie in unserem Leitfaden zur Bachelor- und Masterarbeit.

Was „endgültig nicht bestanden" bedeutet

„Endgültig nicht bestanden" heißt: Sie haben alle Versuche oder Fristen, die Ihre Prüfungsordnung für eine erforderliche Prüfung vorsieht, ausgeschöpft, ohne zu bestehen. Die Folge hängt davon ab, welches Modul betroffen ist.

  • Pflichtmodul: In der Regel verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch in diesem Studiengang.
  • Wahlmodul: Oft können Sie ein anderes Wahlmodul belegen, solange noch Alternativen übrig sind, zum Beispiel an der Universität Hamburg (WiSo), in Frankfurt oder bei Wahlmodulen der RWTH-Informatik [14][17][18]. In Frankfurt gilt jedoch: Ein drittes endgültig nicht bestandenes Wahlmodul beendet den Prüfungsanspruch [18].

Das Ergebnis erhalten Sie als Bescheid, an der LMU etwa schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung [13]. Diese nennt Frist und Form, in der Sie sich wehren können.

Wenn der Prüfungsanspruch verloren ist

Der Verlust des Prüfungsanspruchs bedeutet, dass Sie in einem bestimmten Studiengang keine Prüfungen mehr ablegen dürfen. Dazu kommt es nicht nur durch Fehlversuche, sondern auch durch versäumte Fristen:

  • Am KIT verlieren Sie den Prüfungsanspruch, wenn Sie die Wiederholungsfrist nicht einhalten [16].
  • An der TUM führt das Verfehlen der Mindest-Credits nach § 10 APSO zum endgültigen Nichtbestehen [12].
  • In Bayern gilt eine Prüfung, deren Frist Sie aus selbst zu vertretenden Gründen versäumen, als „abgelegt und nicht bestanden" [6].

⚖️ Regelung: Der Verlust des Prüfungsanspruchs betrifft zunächst Ihren Studiengang. Welche Folgen er für ein Studium an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach hat, regelt das jeweilige Landesrecht.

Hochschulwechsel nach endgültigem Nichtbestehen

Ein endgültiges Nichtbestehen bedeutet kein deutschlandweites Studienverbot, kann aber je nach Bundesland die Einschreibung in denselben oder einen verwandten Studiengang verhindern:

  • Nordrhein-Westfalen: Die Einschreibung wird versagt, wenn Sie eine erforderliche Prüfung im gewählten Studiengang an einer Hochschule in Deutschland endgültig nicht bestanden haben. Verwandte Studiengänge sind nur betroffen, wenn die Prüfungsordnung das wegen „erheblicher inhaltlicher Nähe" vorsieht (§ 50 Abs. 1 Nr. 2 HG NRW) [4].
  • Bayern: Die Einschreibung wird nach Art. 91 BayHIG versagt, es sei denn, Sie wechseln in einen anderen Studiengang [6].
  • Hamburg: Nicht im selben Studiengang; ein anderer Studiengang ist nur ausgeschlossen, wenn die nicht bestandenen Prüfungsfächer dort ebenfalls Pflicht sind (§ 44 HmbHG) [5].
  • Hessen: Die Einschreibung kann für denselben oder einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang versagt werden (§ 63 HessHG) [7].
  • KIT (Baden-Württemberg): betroffen sind derselbe oder ein verwandter Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt.
  • TU Berlin: Bewerberinnen und Bewerber erklären, dass sie im gewählten Studiengang keine erforderlichen Prüfungen in Deutschland, der EU oder dem EWR endgültig nicht bestanden haben.

Rechnen Sie mit Offenlegungs- und Nachweispflichten: Die LMU verlangt, Immatrikulationshindernisse unaufgefordert anzugeben [22]. Die FU Berlin fordert beim Wechsel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die belegt, dass Sie nicht endgültig nicht bestanden haben und Ihr Prüfungsanspruch besteht [23]. Im WiWi-Bachelor in Frankfurt zählen Fehlversuche in derselben oder einer vergleichbaren Prüfung an anderen deutschen Hochschulen mit [18].

💡 Praxistipp: Verschweigen Sie beim Wechsel keine Fehlversuche; unvollständige Angaben können Ihre Einschreibung gefährden.

Fachwechsel als Option

Wer einen Pflichtteil endgültig nicht bestanden hat, kann in vielen Fällen ein anderes Fach studieren. Einschränkungen gibt es dort, wo die nicht bestandene Prüfung auch im neuen Studiengang Pflicht ist (Hamburg [5]) oder wo der neue Studiengang eng verwandt ist und die Prüfungsordnung das vorsieht (NRW [4]).

💡 Praxistipp: Lassen Sie sich vor dem Wechsel von der Studienfachberatung des neuen Fachs beraten und klären Sie, welche Leistungen anerkannt werden. Einen Überblick über Hochschultypen finden Sie in unserem Beitrag zu Hochschule, Universität und FH. Passende Alternativen können Sie in unserer Studiengangsuche und der Hochschulübersicht recherchieren.

Exmatrikulation

⚖️ Regelung: Die Hochschulgesetze formulieren die Exmatrikulation nach endgültigem Nichtbestehen zwingend, etwa § 51 HG NRW („ist zu exmatrikulieren") [4], Art. 94 BayHIG [6] und § 42 HmbHG [5]. Trotzdem ist sie kein automatischer Vorgang: Die Hochschule muss sie durch einen eigenen Verwaltungsakt, einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, aussprechen. Beispiele zum Zeitpunkt:

  • RWTH Aachen: Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem die Entscheidung bestandskräftig wird; Widerspruch innerhalb eines Monats [14].
  • TU Berlin: Exmatrikulation von Amts wegen, frühestens nach zwei Monaten; sie wird aufgeschoben, wenn Sie sich für einen anderen Studiengang bewerben [15].
  • Universität zu Köln (WiSo): „endgültig nicht bestanden mit der Folge der Exmatrikulation aus dem Studiengang" [19].

Gegen den Bescheid können Sie mit Widerspruch vorgehen, wo das Land dieses Verfahren beibehalten hat, sonst mit Klage beim Verwaltungsgericht. In Bayern können Sie bei Prüfungsentscheidungen zwischen Widerspruch und direkter Klage wählen [6]. An der Universität Hamburg (WiSo) und in Frankfurt beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat [17][18].

💡 Praxistipp: Für ein erstes Schreiben können Sie unsere allgemeine Vorlage für einen Widerspruch gegen einen Bescheid nutzen und an Ihren Fall anpassen. Mehr zu Gründen, Folgen und Rückkehr lesen Sie in unserem Leitfaden zur Exmatrikulation.

Was das für Ihren Aufenthaltstitel bedeutet

Eine nicht bestandene Prüfung beendet Ihren Aufenthaltstitel nicht automatisch. Relevant wird das Prüfungsergebnis erst, wenn Zweifel entstehen, ob Sie Ihr Studium in angemessener Zeit abschließen können, oder nach einer Exmatrikulation.

⚖️ Regelung:

  • § 16b Abs. 2 AufenthG: Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn der Studienzweck noch nicht erreicht ist und in angemessener Zeit erreicht werden kann; die Ausländerbehörde kann die Hochschule beteiligen [8].
  • § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG: Fällt eine wesentliche Voraussetzung weg, kann die Geltungsdauer nachträglich verkürzt werden. Das ist eine Ermessensentscheidung [9].
  • § 16b Abs. 6 AufenthG: Soll der Titel aus Gründen verkürzt oder widerrufen werden, die Sie nicht zu vertreten haben, erhalten Sie bis zu neun Monate Zeit, sich bei einer anderen Hochschule zu bewerben [8]. Ob ein endgültiges Nichtbestehen darunter fällt, ist nicht geklärt.
  • Anwendungshinweise des BMI (Stand 06/2024): Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienorts ist möglich. Dafür ist ein neuer Aufenthaltstitel zu beantragen, auf den ein Anspruch besteht; das Studium muss in angemessener Zeit abschließbar sein, bis zu einem Gesamtaufenthalt von zehn Jahren [10].
  • § 20 AufenthG: Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (bis zu 18 Monate) setzt einen erfolgreichen Abschluss voraus [11].

💡 Praxistipp: Wenden Sie sich frühzeitig und schriftlich an Ihre Ausländerbehörde, wenn ein endgültiges Nichtbestehen droht, und legen Sie einen Plan vor (neuer Studiengang, Ausbildung oder Arbeitsstelle). Hintergrund finden Sie in unseren Beiträgen zum Zweckwechsel vom Studium in die Arbeit und zum Visum zur Arbeitssuche.

Krankheit, ärztliches Attest und Rücktritt

Viele Prüfungsordnungen erlauben einen Rücktritt ohne Angabe von Gründen bis kurz vor der Prüfung:

  • RWTH Aachen: bis drei Werktage vorher; ein ärztliches Attest muss bis zum dritten Werktag vorliegen [14].
  • TU Berlin: bis drei Tage vorher; ein Attest ist innerhalb von fünf Tagen einzureichen [15].
  • Universität zu Köln (WiSo): bis zwei Wochen vorher [19].
  • TH Köln: bis eine Woche vorher [20].
  • KIT: bei Klausuren bis zum Vortag, bei mündlichen Prüfungen bis drei Werktage vorher [16].

Danach ist ein Rücktritt nur aus triftigem Grund möglich und unverzüglich mitzuteilen, meist mit ärztlichem Attest. An der LMU reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber nicht aus [13]. Prüfungsausschüsse können auch amtsärztliche oder vertrauensärztliche Atteste verlangen. Erscheinen Sie ohne triftigen Grund nicht, wird die Prüfung in allen untersuchten Hochschulen mit 5,0 bzw. „nicht bestanden" gewertet.

Nutzen Sie für den Rücktritt die offiziellen Formulare Ihres Prüfungsamts. Unsere Vorlage für eine Krankmeldung hilft beim Formulieren, ist aber kein Rücktrittsformular des Prüfungsamts. Wenn Sie länger ausfallen, prüfen Sie ein Urlaubssemester, siehe unseren Leitfaden zum Urlaubssemester und die Vorlage für den Antrag auf ein Urlaubssemester.

10 Hochschulen im Vergleich

Hochschule / Studiengang (Beispiel) Bestehensgrenze Versuche Wiederholungsfrist Dritter / zusätzlicher Versuch Mündliche Ergänzungsprüfung Freiversuch Notenverbesserung Wiederholung Abschlussarbeit Folge bei endgültigem Nichtbestehen
TUM, B.Sc. Informatik [12] 4,0 unbegrenzt innerhalb der Credit-Fristen; GOP i. d. R. 2 ca. 6 Monate / nächster Termin entfällt (keine feste Zahl) nicht gefunden nein nur wenn FPSO erlaubt (hier nein) 1×, neues Thema Bescheid + Exmatrikulation
LMU, B.Sc. Informatik [13] 4,0 unbegrenzt bis Regelstudienzeit + 2; GOP 2 Regelstudienzeit + 2 Semester entfällt (keine feste Zahl) nicht gefunden ja ja, einmal 1× Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
RWTH Aachen, B.Sc. Informatik [14] 4,0 (jede Teilleistung) 3 keine allgemeine Frist; Prüfungen mind. 2× jährlich Drittversuch regulär auf Antrag nach 2. Wiederholung (4,0/5,0) auf Antrag, bis 3 Klausuren (Sem. 1–3) nein (5–30 CP streichbar) 1×, Anmeldung binnen 3 Semestern Exmatrikulation zum Semesterende; Widerspruch 1 Monat
TU Berlin, AllgStuPO [15] 4,0 3 + 4. nach Studienfachberatung in der Regel nächster regulärer Termin 4. Versuch nach Beratung Prüfer*in kann anbieten ja (Bachelor, 1. Semester) nein 2× Exmatrikulation von Amts wegen, frühestens nach 2 Monaten
KIT, B.Sc. Informatik [16] 4,0 2 bis Ende Prüfungszeitraum des 4. Semesters nach Fehlversuch nur ausnahmsweise auf Antrag automatisch, max. 4,0 nein nein 1× Verlust des Prüfungsanspruchs; Exmatrikulation nach LHG
Universität Hamburg, WiSo [17] 4,0 3 möglichst nächster Termin Härtefall: Ausschussvorsitz entscheidet nein nein nein 1× (2. nur in Ausnahmefällen) Bescheid; Widerspruch 1 Monat
Goethe-Uni Frankfurt, WiWi [18] 4,0 Pflicht 3, Wahl 2 Semesterende / Beginn Folgesemester Drittversuch nur in Pflichtmodulen mündlich statt Klausur möglich nein (hier nicht genutzt) nein (hier nicht genutzt) 1×, neues Thema Bescheid + Exmatrikulation; Widerspruch 1 Monat
Universität zu Köln, WiSo BWL [19] 4,0 3 je Modul keine allgemeine Frist genannt bis 3 Zusatzversuche je Bachelor (+1 ab 140 LP) nein nein nein 1×, ohne Zusatzversuche Exmatrikulation aus dem Studiengang
TH Köln, Rahmen-PO [20] 4,0 3 Antrag auf Zusatzversuch binnen 1 Monat 4 Zusatzversuche auf Antrag nein nein ja, 2 der 4 Zusatzversuche 1× (+ Kolloquium 1×) Bescheid + Exmatrikulation
FU Berlin, BWL [21] 4,0 (MC: 50 %, nie unter 40 %) 3 mind. eine Wiederholung bis 2. Folgesemester Härtefall: Rücktritt vom letzten Versuch (Antrag binnen 3 Monaten) nein nein nein (bis 2 Module ≤ 12 LP unbenotet) 1× Bescheid + Exmatrikulation

Diese Beispiele beziehen sich auf bestimmte Studiengänge oder Prüfungsordnungen. Ihre eigene Prüfungsordnung kann abweichen. (These examples refer to specific programmes or examination regulations. Your own Prüfungsordnung may differ.)

Regelungen geprüft im September 2026.

Vier Fallbeispiele aus dem Studium

Erstversuch nicht bestanden

  • Zuerst prüfen: den Notenbescheid und die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
  • Frage ans Prüfungsamt: „Wann ist der nächste Termin, und muss ich mich selbst anmelden?"
  • Frist: Wiederholungs- und Anmeldefrist, in Bayern in der Regel innerhalb von sechs Monaten [6].
  • Mögliche Optionen: Freiversuch (z. B. LMU, RWTH, TU Berlin), Klausureinsicht.
  • Fehler vermeiden: die Wiederholung aufschieben und eine Frist verpassen.

Drittversuch oder letzter Versuch steht an

  • Zuerst prüfen: ob es wirklich Ihr letzter Versuch ist und ob Zusatzversuche oder eine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen sind.
  • Frage ans Prüfungsamt: „Welche Möglichkeiten habe ich, falls ich auch diesen Versuch nicht bestehe?"
  • Frist: Anmelde- und Rücktrittsfristen; an der TH Köln der Monat für den Antrag auf Zusatzversuch [20].
  • Mögliche Optionen: Studienfachberatung (an der TU Berlin Voraussetzung für den 4. Versuch [15]), Härtefallantrag, Wechsel der Prüfungsform, falls zulässig.
  • Fehler vermeiden: krank zur Prüfung gehen, statt rechtzeitig mit Attest zurückzutreten.

Pflichtmodul endgültig nicht bestanden

  • Zuerst prüfen: den Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Frage ans Prüfungsamt: „Gibt es eine Härtefallregelung, und wann wird die Exmatrikulation wirksam?"
  • Frist: Widerspruchs- oder Klagefrist, häufig ein Monat (z. B. RWTH, Hamburg, Frankfurt).
  • Mögliche Optionen: Widerspruch, Härtefallantrag, Fachwechsel in einen Studiengang ohne das gescheiterte Pflichtfach.
  • Fehler vermeiden: sich an einer anderen Hochschule einschreiben, ohne den Fehlversuch anzugeben.

Internationale Studierende und Studiengangswechsel

  • Zuerst prüfen: Ihren Aufenthaltstitel und die Einschreibungsregeln des neuen Bundeslandes.
  • Frage ans Prüfungsamt: „Kann ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, und welche Leistungen werden anerkannt?"
  • Frist: Bewerbungsfristen des neuen Studiengangs und die Gültigkeit Ihres Titels.
  • Mögliche Optionen: neuer Studiengang mit neuem Aufenthaltstitel (Anspruch nach BMI-Hinweisen [10]), Ausbildung, Arbeitsstelle.
  • Fehler vermeiden: die Ausländerbehörde erst informieren, wenn der Titel bereits ausläuft.

Checkliste: Prüfung nicht bestanden – was jetzt

  • Bescheid und Rechtsbehelfsbelehrung in Ruhe lesen.
  • In der Prüfungsordnung prüfen, im wievielten Versuch Sie waren.
  • Wiederholungs- und Anmeldefrist notieren.
  • Freiversuch, Zusatzversuch oder mündliche Ergänzungsprüfung prüfen.
  • Klausureinsicht nutzen, wenn sie angeboten wird.
  • Mit Prüfungsamt und Studienfachberatung sprechen.
  • Beim letzten Versuch: Beratung suchen, Härtefallantrag prüfen, Widerspruchsfrist im Blick behalten.
  • Nicht-EU-Studierende: einen Plan erstellen und die Ausländerbehörde schriftlich kontaktieren.
  • Auf Ihre Gesundheit achten; Unterstützung finden Sie auch in unserem Beitrag zu Einsamkeit und mentaler Gesundheit.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft kann ich eine Prüfung an einer deutschen Hochschule wiederholen?

Eine bundesweite Regel gibt es nicht; entscheidend ist Ihre Prüfungsordnung. In den zehn untersuchten Hochschulen reicht die Spanne von zwei Versuchen (KIT) über drei (etwa RWTH, Hamburg, FU Berlin) und vier nach Studienfachberatung (TU Berlin) bis zu unbegrenzten Versuchen innerhalb von Zeitgrenzen (TUM, LMU). Die Universität zu Köln und die TH Köln gewähren zusätzlich Zusatzversuche.

Ist eine 4,0 bestanden?

Ja, in allen untersuchten Hochschulen ist 4,0 die Bestehensgrenze. Ausnahmen betreffen den Aufbau von Modulen: In der RWTH-Informatik muss jede Teilleistung mindestens 4,0 erreichen. An der FU Berlin gilt bei Multiple-Choice-Prüfungen eine Grenze von 50 % der Punkte, nie unter 40 %. Unbenotete Studienleistungen werden nur mit „bestanden" oder „nicht bestanden" bewertet.

Gefährdet eine nicht bestandene Prüfung mein Visum?

Eine nicht bestandene Prüfung beendet Ihren Aufenthaltstitel nicht. Relevant wird es erst, wenn fraglich ist, ob Sie Ihr Studium in angemessener Zeit abschließen können, oder nach einer Exmatrikulation. Auch dann ist eine Verkürzung des Titels eine Ermessensentscheidung. Ein Studiengangswechsel erfordert einen neuen Aufenthaltstitel. Nehmen Sie früh schriftlich Kontakt mit der Ausländerbehörde auf.

Kann ich nach endgültigem Nichtbestehen woanders studieren?

Oft ja, meist aber nicht im selben Studiengang. Je nach Bundesland wird die Einschreibung in denselben oder einen eng verwandten Studiengang versagt (etwa NRW, Bayern, Hamburg) oder kann versagt werden (Hessen). Ein anderes Fach ist häufig möglich. Rechnen Sie mit Offenlegungspflichten, etwa an der LMU, oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wie an der FU Berlin.

Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen, um die Note zu verbessern?

Meist nicht. Ausnahmen in unserer Stichprobe: An der LMU ist eine Notenverbesserung einmal zum nächsten regulären Termin möglich, an der TH Köln über zwei der vier Zusatzversuche; jeweils zählt die bessere Note. An der TUM hängt es von der Fachprüfungsordnung ab. RWTH und FU Berlin erlauben stattdessen, einzelne Noten bei Abschluss in der Regelstudienzeit zu streichen bzw. umzuwandeln.

Was ist ein Freiversuch?

Beim Freiversuch wird ein früher Fehlversuch nicht auf Ihre Versuche angerechnet. An der LMU gilt das für den ersten Fehlversuch innerhalb der Regelstudienzeit, nicht für GOP und Abschlussarbeit. An der RWTH können Bachelorstudierende das für bis zu drei Klausuren der ersten drei Semester beantragen, an der TU Berlin gilt es für Bachelor-Modulprüfungen des ersten Semesters.

Quellen

  1. KMK, Ländergemeinsame Strukturvorgaben (i. d. F. vom 04.02.2010) — https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf
  2. HRK/KMK, Vorlage Diploma Supplement (2015) — https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-01-Studium-Studienreform/Bologna_Dokumente/Diploma_Supplement_englisch_2015_aktualisiert.pdf
  3. KMK, Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen (2013) — https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Hochschulzugang_Beschluesse_der_KMK/GesNot05.pdf
  4. Hochschulgesetz NRW (§§ 50, 51, 64) — https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/07052025-gesetz-ueber-die-hochschulen-des-landes-nordrhein-westfalen-hochschulgesetz-hg/
  5. Hamburgisches Hochschulgesetz (§§ 42, 44, 65; konsolidierte Fassung, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg) — https://www.jura.uni-hamburg.de/media/service/rechtsgrundlagen/a-allgemeines/a--i--hamburgisches-hochschulgesetz--hmbhg-.pdf
  6. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (Art. 84, 91, 94) — https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHIG-84
  7. Hessisches Hochschulgesetz (2021) — https://www.uni-giessen.de/de/mug/1/pdf/1_31_00_1_HHG2021_DruckJLU
  8. § 16b AufenthG — https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html
  9. § 7 AufenthG — https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.html
  10. BMI, Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Rechtsstand 01.06.2024) — https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/anwendungshinweise-fachkraefteeinwanderungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=16
  11. § 20 AufenthG — https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
  12. TUM, APSO (Lesefassung mit Änderungen bis 2024) — https://www.edu.sot.tum.de/fileadmin/w00bed/edu/Documents/Studium/APSO/Lesb.F._APSO_vom_18.03.2011_mit_11._AES_vom_17.12.2024.pdf
  13. LMU, Prüfungs- und Studienordnung B.Sc. Informatik (2022) — https://cms-cdn.lmu.de/media/contenthub/amtliche-veroeffentlichungen/1568-16in-ba-nf30-2022-ps00.pdf
  14. RWTH Aachen, Übergreifende Prüfungsordnung (Fassung 2025) — https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaddqknak
  15. TU Berlin, AllgStuPO (Amtliches Mitteilungsblatt 29/2024) — https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10000000/Studiengaenge/StuPOs/AllgStuPO_deu.pdf
  16. KIT, SPO B.Sc. Informatik (2022) — https://www.sle.kit.edu/downloads/AmtlicheBekanntmachungen/2022_AB_034.pdf
  17. Universität Hamburg, Prüfungsordnung WiSo B.Sc. (2024) — https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungsordnungen/wirtschafts-und-sozialwissenschaften/20240508-po-wiso-bsc-82.pdf
  18. Goethe-Universität Frankfurt, Prüfungsordnung B.Sc. Wirtschaftswissenschaften (2022) — https://www.uni-frankfurt.de/112161167/BA_Wirtschaftswissenschaften_2022_01_31.pdf
  19. Universität zu Köln, WiSo Gemeinsame Prüfungsordnung (2025) — https://wiso.uni-koeln.de/sites/fakultaet/dokumente/PA/po/GPO_2025.pdf
  20. TH Köln, Rahmenprüfungsordnungen (2023) — https://www.th-koeln.de/mam/downloads/deutsch/hochschule/amtlichemitteilungen/inkraftsetzungssatzung_rpoen_2023_final.pdf
  21. FU Berlin, RSPO (2013) — https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2013/ab322013.pdf ; SPO B.Sc. BWL (2017) — https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/studien--und-pruefungsordnungen/BWLab112017.pdf
  22. LMU, Immatrikulationshindernisse und Versagungsgründe — https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/immatrikulationshindernisse-und-versagungsgruende/index.html
  23. FU Berlin WiWiss, Unbedenklichkeitsbescheinigung — https://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/pruefungsbuero/Bescheinigungen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen/

Regelungen im September 2026 an 10 deutschen Hochschulen geprüft; Regeln ändern sich – prüfen Sie die aktuelle Fassung Ihrer eigenen Prüfungsordnung. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. (Regulations checked in September 2026 across 10 German universities; rules change — check the current version of your own regulation. General information, not legal advice.)

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Über den Autor

Halil Yaprakli

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Gründer & CEO

Schreibt über Visum, Bewerbungsprozess und allgemeine Studienberatung; bestimmt die redaktionelle Ausrichtung.

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