Jobsuche in Deutschland: Chancenkarte und 18-Monats-Aufenthalt für Absolventen (Leitfaden)
Zwei offizielle Wege zur Jobsuche in Deutschland: Chancenkarte (§ 20a) mit ausländischem Abschluss und bis zu 18 Monate Arbeitsplatzsuche (§ 20) nach einem Studium in Deutschland. Voraussetzungen, Arbeitsrecht, Finanzierungsnachweis, häufige Fehler.
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Welcher Aufenthaltstitel für die Jobsuche in Deutschland gilt, hängt davon ab, wo du deinen Abschluss gemacht hast:
- Abschluss im Ausland: Der Weg ist die Chancenkarte (§ 20a AufenthG). Sie wird zunächst für bis zu 1 Jahr erteilt. In dieser Zeit darfst du im Durchschnitt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und Probebeschäftigungen bei Arbeitgebern von jeweils höchstens 2 Wochen machen.
- Studium in Deutschland abgeschlossen: Nach § 20 AufenthG bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate.
Aktueller Stand (geprüft am 15.10.2026): Die Regeln in diesem Leitfaden stammen aus § 20a AufenthG und § 20 AufenthG. Eine frühere Version dieser Seite beschrieb ein „Jobsuchvisum für 6 Monate ohne Arbeitserlaubnis“; diese Beschreibung entspricht nicht dem aktuellen Gesetzestext.
1. Chancenkarte (§ 20a): für Absolventen aus dem Ausland
Wer kann sie bekommen?
Das Gesetz kennt zwei Wege (§ 20a AufenthG):
- Als Fachkraft: Ist dein ausländischer Abschluss oder deine Berufsqualifikation in Deutschland voll anerkannt, kannst du ohne Punktesystem beantragen.
- Über das Punktesystem: Ohne volle Anerkennung brauchst du eine ausreichende Punktzahl nach der Tabelle in der Anlage zum Gesetz. Zusätzlich nötig:
- ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder eine staatlich anerkannte mindestens zweijährige Berufsausbildung,
- einfache Deutschkenntnisse oder Englisch auf B2-Niveau.
Prüfe vor dem Antrag in den offiziellen Quellen, wie die Punkte berechnet werden.
Dauer und Arbeitsrecht
- Die erste Chancenkarte wird für bis zu 1 Jahr erteilt.
- In dieser Zeit darfst du im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Probebeschäftigungen bei Arbeitgebern sind für jeweils höchstens 2 Wochen erlaubt.
- Findest du einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung, kann die Karte mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte).
Finanzierungsnachweis
Die Chancenkarte wird nur erteilt, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 20a AufenthG). Einen Betrag nennt das Gesetz nicht. Der für Studierende bekanntgegebene Betrag (992 € pro Monat für 2026) gilt nicht für die Chancenkarte (BMI-Bekanntmachung BAnz AT 29.08.2025 B1). Einen offiziellen Monatsbetrag für die Chancenkarte konnten wir bei dieser Prüfung nicht verifizieren. Kläre Betrag und Nachweisform (z. B. Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung) mit deiner Auslandsvertretung.
Antrag
- Du brauchst ein nationales Visum (Typ D). Die Gebühr beträgt 75 € (§ 46 AufenthV).
- Bei einem Antrag aus der Türkei prüfe auf der Seite der deutschen Vertretungen in der Türkei zu nationalen Visa, welcher Weg gilt (Auslandsportal oder Termin über iDATA / IOM-FAP).
- Typische Unterlagen: Pass, Abschluss und gegebenenfalls Anerkennungsbescheid, Sprachnachweis, Finanzierungsnachweis, Krankenversicherung. Die genaue Liste legt die Vertretung fest.
2. § 20: bis zu 18 Monate nach einem Studium in Deutschland
Hast du dein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).
- Sie wird nicht automatisch erteilt; du musst sie bei der Ausländerbehörde beantragen.
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Eine Verlängerung über 18 Monate hinaus ist ausgeschlossen.
- Die gesuchte Stelle muss zu einem Aufenthaltstitel passen, etwa der Blauen Karte oder einer Erlaubnis für Fachkräfte.
Welcher Weg passt zu mir?
| Situation | Weg | Dauer | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Abschluss im Ausland | Chancenkarte (§ 20a) | Zunächst bis zu 1 Jahr | Fachkraft oder genug Punkte; Lebensunterhalt |
| Studium in Deutschland abgeschlossen | Arbeitsplatzsuche (§ 20) | Bis zu 18 Monate | Erfolgreicher Abschluss in Deutschland; Lebensunterhalt |
Häufige Fehler
- Mit der alten Beschreibung „6 Monate gültig, Arbeit verboten“ planen. Für Absolventen aus dem Ausland ist die Chancenkarte der aktuelle Weg; Arbeit ist im Durchschnitt bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt.
- Den Finanzierungsnachweis mit dem Studierendenbetrag berechnen. Kläre den Betrag für die Chancenkarte mit deiner Vertretung.
- Im Durchschnitt mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist die Grenze der Chancenkarte.
- Die Anerkennung des Abschlusses zu spät prüfen. Der Fachkraft-Weg braucht die Anerkennung, der Punkte-Weg einen staatlich anerkannten Abschluss oder eine Berufsausbildung.
Quellen (geprüft am 15.10.2026)
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Über den Autor
Dr. Filiz Özkan
Content-Direktorin
Expertin für Masterprogramme in Deutschland und Karriere nach dem Studium; leitet die Content-Strategie. Promoviert (Dr.).
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