Was ist Übersetzer/Übersetzerin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Übersetzer/Übersetzerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Europäische Kommission: Generaldirektion DolmetschenLebende SprachenMDÜ - Fachzeitschrift für Dolmetscher und Übersetzertrans-kom. Zeitschrift für Translationswissenschaft und Fachkommunikation
▶ Interessen
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeitenz.B. sorgfältiges und stilsicheres Übersetzen von Fachtexten, Korrespondenz oder Verträgenz.B. sorgfältiges Recherchieren und Erarbeiten von Übersetzungen für die Fachterminologie eines Unternehmens oder Projekts und Einsetzen von Terminologie-Managementsystemenz.B. effektives und versiertes Einsetzen maschineller Übersetzungssysteme zur Unterstützung des ÜbersetzungsprozessesInteresse an kreativ-gestaltenden Tätigkeitenz.B. kreatives Umgehen mit Sprache, Stilebenen, Formulierungen und Redewendungenz.B. künstlerisch ansprechendes Übersetzen literarischer Texte; genaues Erfassen der Aussagen von Autoren und Autorinnen unter Berücksichtigung kultureller Kontextez.B. eigenständiges Zusammenfassen und Kommentieren fremdsprachlicher Texte
▶ Arbeitsorte
Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt bzw. vertieft:Computer-Aided Translation - CATEinfache SpracheInterkulturelle KommunikationKonferenzdolmetschenLinguistikMaschinelle Übersetzung - MÜPhonetikRecherche, InformationsbeschaffungTransliterationÜbersetzenWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:ComputerlinguistikFachterminologie (geistes-, gesellschaftswissenschaftlich)Fachterminologie (juristisch)Fachterminologie (medizinisch)Fachterminologie (naturwissenschaftlich)Fachterminologie (technisch)Fachterminologie (Wirtschaft)KI-SystemeLeichte SpracheLektoratLiteraturübersetzungMaschinelle SpracherkennungNatural Language Processing - NLPProjektmanagementSoftwarelokalisierungTechnikübersetzenTextverarbeitungWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Sprachkenntnisse"
▶ Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Übersetzer/innen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Computer-Aided Translation - CAT (z.B. CAT-Tools einsetzen, um Übersetzungen zu erstellen und eine höhere Qualität und Konsistenz zu erreichen)Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. Übersetzungen über DM-Systeme verwalten, archivieren und für Auftraggebende verfügbar machen)Maschinelle Übersetzung - MÜ (z.B. an der Entwicklung von MÜ-Tools mitwirken)
▶ Arbeitssituation
Übersetzer/innen beherrschen mindestens zwei Sprachen. Beim schriftlichen Übersetzen greifen sie auf ihre hohe Sprachkompetenz zurück. Dazu gehören auch Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten sowie der Fachterminologie. Sie sind in der Lage, auch komplizierte Sachverhalte verständlich und zielgruppengerecht zu formulieren. Genauigkeit ist dabei entscheidend, da Übersetzungen oft für rechtliche, wirtschaftliche Fragen oder den Gesundheitsschutz relevant sind. Übersetzer/innen beweisen interkulturelle Kompetenz, wenn sie zum Beispiel entscheiden, ob eine wörtliche Übersetzung in der Zielsprache missverstanden oder als unangemessen empfunden werden könnte. Nach gründlicher Analyse wählen sie dann eine freiere Übersetzung, die die gewünschte Wirkung in der Zielsprache erzielt. Feingefühl für die Ausgangs- und Zielkultur ist dabei unerlässlich. Übersetzer/innen verwenden zur Unterstützung ihrer Arbeit z.B. CAT-Tools (computer-aided translation) oder Tools zum Terminologiemanagement. Im Büro übersetzen sie am Computer zum Beispiel technisch-wissenschaftliche Fachtexte, Software-Benutzeroberflächen, literarische Texte oder bearbeiten maschinelle Übersetzungen nach. Auch das Auftragsmanagement erledigen sie am Computer. Sind sie als Konferenzübersetzer/innen tätig, kann es zu unregelmäßigen Arbeitszeiten kommen.
▶ Existenzgründung
Übersetzer und Übersetzerinnen können z.B. ein eigenes Übersetzungsbüro übernehmen oder gründen.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 3.956 € bis 5.181 €Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (monatlich): 3.843 € bis 4.525 €Quellen:Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
Übersetzungs-, DolmetscherdiensteÜbersetzenSonstige Dienstleistungen für Unternehmen und PrivathaushalteAlle anderen Tätigkeiten typischerweise freiberuflicher, wissenschaftlicher oder technischer Art a. n. g. (ohne Künstler- und Modelagenturen), z.B. als freiberufliche/r Übersetzer/inDiplomatische Vertretungen fremder Staaten, internationale OrganisationenExterritoriale Organisationen und Körperschaften, z.B. EU-Parlament, EU-KommissionÖffentliche VerwaltungAllgemeine öffentliche VerwaltungAuswärtige Angelegenheiten
▶ Zugang zur Tätigkeit
Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht i.d.R. eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Übersetzer bzw. Übersetzerin oder ein entsprechendes Studium.Die Ausübung der Berufstätigkeit als beeidigte/r oder öffentlich bestellte/r Übersetzer bzw. Übersetzerin ist reglementiert. Wer bei Gerichten, Behörden oder Notaren übersetzen möchte, braucht eine Beeidigung und öffentliche Bestellung. Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung müssen nachgewiesen werden, i.d.R. durch Abschluss eines entsprechenden Studiums, einer staatlichen Prüfung oder durch eine Zusatzprüfung.
▶ Zugangsstudienfächer
Übersetzen (grundständig)Übersetzen (weiterführend)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Übersetzer und Übersetzerinnen finden Beschäftigungin Übersetzungsbüros und -agenturenbei EU-Institutionen (z.B. EU-Parlament, EU-Kommission)bei Behörden des Landes oder des Bundesin größeren, internationalen Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftsbereichebei internationalen Institutionen (z.B. Hilfsorganisationen)
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Übersetzer/inBerufsbezeichnung in englischer SpracheTranslator (m/f)Berufsbezeichnungen in französischer SpracheTraducteur-interprète/Traductrice-interprèteTraducteur/Traductrice
▶ Arbeits- und Sozialverhalten
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Studienberuf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft, engagiert und zeitlich flexibel Manuskripte zu übersetzen, um geplante Erscheinungstermine einzuhalten)Sorgfalt (z.B. korrektes Übertragen von Texten in die Zielsprache, um negative Konsequenzen für Geschäftspartner zu vermeiden)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Einarbeiten in eine neue Fachterminologie zur Vorbereitung einer Übersetzung)Flexibilität (z.B. Einstellen auf ständig wechselnde Fachtexte und Zielgruppen beim Übersetzen)Verschwiegenheit (z.B. Wahren von Stillschweigen über die Inhalte von Dokumenten)Psychische Belastbarkeit (z.B. konzentriertes Übersetzen unter Zeitdruck auch bei schwierigen Fachthemen)Kommunikationsfähigkeit (z.B. verständliches Übersetzen; Berücksichtigen von Ironie oder emotionalen Stimmungen bei der Übersetzung)Interkulturelle Kompetenz (z.B. angemessenes Berücksichtigen kultureller Besonderheiten beim Übersetzen)
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Übersetzer und Übersetzerinnen übertragen schriftlich aus der Ausgangssprache in eine Zielsprache und überwinden damit Sprachbarrieren. Sie beherrschen mehrere Sprachen und Fachgebiete sowie deren jeweilige Terminologie.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)Fremdsprachen-Jobs.deProZ.comThe Linguist List
▶ Verbände und Organisationen
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V. (DVÜD)Internationaler Verband der Konferenzdolmetscher Region Deutschland (AIIC)ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Kundenkontakt (z.B. Kundenaufträge für Übersetzungen entgegennehmen und bearbeiten)häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. bei einer Tätigkeit bei internationalen Institutionen)Bildschirmarbeit (z.B. technisch-wissenschaftliche Fachtexte oder kaufmännischen Schriftverkehr am Computer übersetzen, dabei Computer-Aided-Translation-Tools einsetzen)Arbeit in Büroräumenunregelmäßige Arbeitszeiten (z.T. kurzfristig dringliche Schriftstücke übersetzen)
▶ Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:Lehrtätigkeit an HochschulenDozent/Dozentin an Hochschulen und AkademienStudiengangkoordinator/StudiengangkoordinatorinWissenschaftliche ForschungForschungsreferent/ForschungsreferentinLeiter einer Forschungsgruppe/Leiterin einer ForschungsgruppeWissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche Mitarbeiterin
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Datenverwaltungssysteme und Software, z.B.: Datenbanken, Online-Wörterbücher, Online-Synonym-Lexika, Lokalisierungs-Tools, KI-gestützte Übersetzungssoftware, TerminologiemanagementsystemeRecherche- und Arbeitsunterlagen, z.B.: Grammatiken, Wörterbücher, Sprachatlanten, Protokolle, Fachliteratur Büroausstattung, z.B. PC, Internetzugang, Telefon
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Übersetzer und Übersetzerinnen beherrschen mehrere Sprachen und übertragen Texte aus der Ausgangssprache in die Zielsprache bzw. umgekehrt. Sie übersetzen bspw. Betriebsanleitungen, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Verträge, Software-Benutzeroberflächen, wissenschaftliche und literarische Werke oder Untertitel für Film und Fernsehen. Da sie sich häufig mit technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Texten beschäftigen, benötigen sie relevante Fachkenntnisse, gutes Verständnis der Ausgangs- und Zielkultur sowie Wissen um Sprach- und Kulturmittlung und in der barrierefreien Kommunikation. Sie recherchieren zu den Fachgebieten oder Themen ihrer Übersetzungen und deren Begrifflichkeiten und spezialisieren sich oft auf bestimmte Fachgebiete.
▶ Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
Der Zugang zur Tätigkeit ist ohne Hochschulabschluss z.B. mit folgenden Ausbildungen möglich:Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin (Ausbildung)Übersetzer/Übersetzerin (Weiterbildung)
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Übersetzen, Fremdsprachen, Wirtschaftssprachen oder Korrespondenz).
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendes Studium (z.B. im Studienfach Übersetzen oder Dolmetschen).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
technische, naturwissenschaftliche, medizinische, juristische und wirtschaftliche Fachtexte übersetzen, z.B. Betriebsanleitungen, Gutachten, Verträge, Urteile, Fachliteraturin der Softwarelokalisierung Menüs, Benutzeroberflächen und Onlinehilfen von Softwareprogrammen übersetzen und in Bezug auf die Usability an den Absatzmarkt anpassenfremdsprachige Medienprodukte, wie Audiobeiträge oder Film- und Fernsehsendungen sowie Computerspiele für Synchronfassungen übersetzenUntertitel für Film, Fernsehen, Theater oder Konferenzen erstellen, dabei mit spezieller Software die gesprochene Sprache in kurze schriftliche Texte übertragen geschäftlichen oder behördlichen Schriftverkehr übersetzenals Konferenzübersetzer/in am Konferenzort innerhalb kürzester Zeit Arbeitsunterlagen wie Reden oder Beschlüsse übersetzenliterarische Texte übersetzen, z.B. Belletristik, Comics, Theaterstücke, Hörspiele, dabei Stilistik und sprachliche Gestaltung berücksichtigenals beeidigte/r Übersetzer/in offiziell bestätigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen oder Dokumenten anfertigenWerkzeuge zur computerunterstützten Übersetzung, Recherche und Terminologieverwaltung einsetzen, maschinenübersetzte Texte überprüfen und überarbeitencomputergestützte bzw. KI-basierte Werkzeuge für Erstübersetzungen einsetzen, generierte Texte vor Veröffentlichung und Weitergabe überprüfen, korrigieren bzw. überarbeiten, ggf. das Training der KI-Tools übernehmenOrganisationKundenanfragen zu terminlichen, preislichen, qualita...
▶ Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?Übersetzer/innen übertragen schriftlich aus der Ausgangssprache in eine Zielsprache und überwinden damit Sprachbarrieren. Sie beherrschen mehrere Sprachen und Fachgebiete sowie deren jeweilige Terminologie.Sprachen, Kulturen, FachgebieteWo es darum geht, das geschriebene Wort in eine andere Sprache zu übertragen, sind Übersetzer/innen tätig. Dabei müssen sie sich nicht nur mit der Ausgangs- und Zielsprache, sondern ebenso mit der Ausgangs- und Zielkultur auskennen, um Missverständnisse zu vermeiden. Stets achten sie sorgfältig auf die Wirkung ihrer Wortwahl in der jeweiligen Zielkultur, berücksichtigen kulturspezifische Assoziationen, übertragen gekonnt Mehrdeutigkeiten oder sprachliche Bilder und berücksichtigen dabei das jeweilige Zielpublikum. Bedarfsweise nutzen sie dieses Wissen auch bei der Redaktion maschineller Erstübersetzungen.Bevor es an die eigentliche Übersetzungsarbeit geht, müssen die Anforderungen analysiert und bewertet werden. Dann bereiten sich Übersetzer/innen sorgfältig auf ihre Arbeit vor und machen sich mit den zu übertragenden Themen und Inhalten vertraut. Sie lesen sich in die entsprechenden Fachgebiete ein, recherchieren im Internet und legen Wörterlisten an. Sie bereiten beispielsweise die Fachterminologie eines Unternehmens in einer oder mehreren Fremdsprachen auf und führen zentrale Terminologiedatenbanken.Übersetzung, Texterstellung, Textredaktion Übersetzer/innen übertragen Schriftstücke aus Technik, Wirtschaft, Wissenschaft, Recht...
▶ Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung möglicher Tätigkeiten in diesem Studienberuf benötigt.Fähigkeitenverbales (sprachliches) Denken (z.B. Analysieren zu übersetzender, teilweise hochkomplexer Texte im Zusammenhang mit ihren kulturellen Hintergründen, Verwendungszwecken und Zielgruppen)Konzentration (z.B. Übersetzen komplizierter Fachtexte, ggf. unter Einsatz von Computer-Aided-Translation-Tools)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für recherchierte Fachterminologie)Umstellungsfähigkeit (z.B. ständiges Wechseln zwischen verschiedenen Fachgebieten und Adressaten)Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. rechtzeitiges Planen und Vorbereiten von Übersetzungsaufträgen; strukturiertes Arbeiten in großen Übersetzungsprojekten)Kenntnisse und FertigkeitenTextverständnis (z.B. tiefgehendes Verstehen von Quelltexten, um Übersetzungen schnell und exakt anfertigen zu können)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. stilsicheres und exaktes Übersetzen von Texten; unbedingte Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck; Zurückgreifen auf einen großen und differenzierten Wortschatz)
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Für beglaubigtes Übersetzen muss die Zulassung als beeidigter oder öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer bzw. beeidigte oder öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerin vorliegen. Teilweise muss zum Nachweis der fachlichen Eignung eine Prüfung als Staatlich geprüfter Übersetzer bzw. Staatlich geprüfte Übersetzerin abgelegt werden. Beispiele für Regelungen der Bundesländer:Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen sowie Dolmetschern und Übersetzern (Hamburgisches Dolmetschergesetz - HmbDolmG) vom 01.09.2005 (HmbGVBl. S. 377), 19.06.2012 (HmbGVBl. S. 254), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2022 (HmbGVBl. S. 663)Gesetz über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden (Übersetzendengesetz - ÜG M-V), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVOBl. M-V S. 592), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.11.2024 (GVOBl. M-V S. 594)Gesetz über die staatliche Prüfung und allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsisches Dolmetschergesetz - SächsDolmG) vom 15.03.2023 (SächsGVBl. S. 85)Dolmetschergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA) vom 16.12.2009 (GVBl. LSA S. 700, 702), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18.02.2020 (GVBl. LSA S. 25, 40)Dolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO) vom 11.06.2010 (GVBl. LSA S. 358), z...
▶ Charakteristische körperliche Anforderungen
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. Übersetzungen am PC schreiben)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. umfangreichen Lesestoff zur Vorbereitung der Übersetzung bewältigen; Texte am Computer übersetzen)(Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. Stress und Zeitdruck beim Übersetzen dringlicher Korrespondenz)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
▶ Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Übersetzer/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür berufliche Schwerpunkte (i.d.R. kurze Einarbeitung):Wirtschaftsübersetzer/Wirtschaftsübersetzerinin angrenzenden Berufen:Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation/Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige KommunikationDolmetscher/DolmetscherinEurokaufmann/Eurokauffraumit niedrigerem Qualifikationsniveau:Fremdsprachenkorrespondent/FremdsprachenkorrespondentinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
▶ Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Übersetzer/in ist nicht reglementiert.Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.deZuständige Stellen für die Anerkennung schulischer Ausbildungen sind Behörden der Länder wie z.B. Regierungspräsidien oder Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter. Zuständige Stellen im Bereich Weiterbildung sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden: IHK FOSAFür ausländische Hochschulabschlüsse besteht die Möglichkeit, eine individuelle Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Diese kann für Bewerbungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt hilfreich sein.Wird jedoch eine Tätigkeit als beeidigte/r oder öffentlich bestellte/r Übersetzer/in angestrebt, ist eine Feststellung der Gleichwertigkeit zwingend erforderlich. Zuständige Stellen sind in der Regel (Ober-)Landesgerichte.Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutsch...
▶ Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Eingeschränkte Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. Übersetzungen am PC schreiben)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. umfangreichen Lesestoff zur Vorbereitung der Übersetzung bewältigen; Texte am Computer übersetzen)Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. Stress und Zeitdruck beim Übersetzen dringlicher Korrespondenz)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Übersetzer/Übersetzerin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Übersetzer/Übersetzerin in Deutschland? ▼
Übersetzer in Deutschland spielen eine entscheidende Rolle bei der Überwindung von Sprachbarrieren, indem sie schriftliche Texte von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übertragen. Wer diesen Beruf ausübt, ist in mehreren Sprachen und verschiedenen Fachgebieten versiert.
Ist Übersetzer/Übersetzerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Übersetzer/Übersetzerin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Übersetzer/Übersetzerin qualifiziert werden? ▼
Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht i.d.R. eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung als Übersetzer bzw. Übersetzerin oder ein entsprechendes Studium.Die Ausübung der Berufstätigkeit als beeidigte/r oder öffentlich bestellte/r Übersetzer bzw. Übersetzerin ist reglementiert. Wer bei Gerichten, Behörden oder Notaren übersetzen möchte, braucht eine Beeidigung und öffentliche Bestellung. Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung müssen nachgewiesen werden, i.d.R. durch Abschluss eines entsprechenden Studiums, einer staatlichen Prüfung oder durch eine Zusatzprüfung.
Wo arbeiten Übersetzer/Übersetzerin in Deutschland typischerweise? ▼
Übersetzer und Übersetzerinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin BesprechungsräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
Wie hoch ist das typische Gehalt für Übersetzer/Übersetzerin in Deutschland? ▼
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 3.956 € bis 5.181 €Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (monatlich): 3.843 € bis 4.525 €Quellen:Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.