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Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO)

Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 71401

Was ist Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Was macht man in diesem Beruf?Telefonisten und Telefonistinnen leiten Telefonanrufe und Nachrichten weiter. Sie geben zum Beispiel Anrufern Informationen und vereinbaren Termine. Zum Teil nutzen sie dabei ihre Kenntnisse in Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch oder Französisch. Zudem lesen Telefonisten und Telefonistinnen Gesprächsgebühren ab und stellen diese zusammen. Auch erledigen Telefonisten und Telefonistinnen viele Aufgaben am Computer. So schreiben sie zum Beispiel Gesprächsnotizen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:WirtschaftsunternehmenÄmter und BetriebeArbeitsorte:BüroräumeTelefonzentralenAbteilungen für TelekommunikationWas ist wichtig?Anforderungen:Kontaktbereitschaft (z.B. bei der Kontaktaufnahme mit Kunden)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. klare Aussprache) Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Merken von Namen und Zahlen)Schulfächer:Deutsch (z.B. um am Telefon flüssig und partnerorientiert zu kommunizieren)Englisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um bei Telefonaten ins Ausland passende Redewendungen zu nutzen)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Telefonisten bzw. zur Telefonistin kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:welche Arten von Telekommunikationsdiensten es gibtwie man Telefonanrufe vermitteltwie man Rufnummern heraussucht und speichert wie man am Telefon kommuniziertwie man Gesprächsgebühren abliest und zusammenstelltwie man Texte nach Diktat schreibtwas bei bürowirtschaftlichen Aufgaben wie dem Postein- und -ausgang oder der Arbeit mit bürotechnischen Arbeitsmitteln zu beachten istwie man mit berufsrelevanter Hard- und Software umgeht

Steckbrief

Berufstyp: Ausbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO) Ausbildungsdauer: 1 oder 2 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Die Kaufleute für BüromanagementEnable Me. Leben mit Behinderung oder chronischer Krankheit.OFFICE ROXXREHADAT - Informationssystem zur beruflichen TeilhabeTeleTalkVerzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschenworking@office

Lernorte

Telefonisten und Telefonistinnen werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: BüroräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeAusbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Übungsbüro, ggf. Ausbildungsfirma der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. Beraten und Informieren von Kunden/Kundinnen bei der Kaufentscheidungz.B. geduldiges Entgegennehmen von Beschwerden und Reklamationenz.B. freundlicher Umgang mit Kunden/KundinnenInteresse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeitenz.B. Dokumentieren von Gesprächenz.B. Erfassen und Pflegen von Rufnummern in einer Datenbank

Steckbrief

BerufstypAusbildungsberuf für besondere PersonengruppenAusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)Ausbildungsdauer 1 oder 2 Jahre LernorteBetrieb und Berufsschule oder Einrichtung der beruflichen RehabilitationWas macht man in diesem Beruf?Telefonisten und Telefonistinnen leiten Telefonanrufe und Nachrichten weiter. Sie geben zum Beispiel Anrufern Informationen und vereinbaren Termine. Zum Teil nutzen sie dabei ihre Kenntnisse in Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch oder Französisch. Zudem lesen Telefonisten und Telefonistinnen Gesprächsgebühren ab und stellen diese zusammen. Auch erledigen Telefonisten und Telefonistinnen viele Aufgaben am Computer. So schreiben sie zum Beispiel Gesprächsnotizen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:WirtschaftsunternehmenÄmter und BetriebeArbeitsorte:BüroräumeTelefonzentralenAbteilungen für TelekommunikationWas ist wichtig?Anforderungen:Kontaktbereitschaft (z.B. bei der Kontaktaufnahme mit Kunden)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. klare Aussprache) Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Merken von Namen und Zahlen)Schulfächer:Deutsch (z.B. um am Telefon flüssig und partnerorientiert zu kommunizieren)Englisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um bei Telefonaten ins Ausland passende Redewendungen zu nutzen)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Telefonisten bzw. zur Telefonistin kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.D...

Kompetenzen

Wichtige Fertigkeiten und Kenntnisse:Auskünfte erteilenBlindenschriftE-Mail-Kommunikation, -KorrespondenzFernsprechauskunftKorrespondenzKundenberatung, -betreuungMaschinen-, Tastaturschreiben (Zehn-Finger-System)PC-TechnikTelefondienstTelekommunikationsrechtWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Bürokommunikation, MS-Office"Kompetenzgruppe "Informations-, Telekommunikationstechnik"

Ausbildungsdauer

1-2 Jahre

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 1-jährigen Ausbildung Telefonist/inAusbildung im Betrieb:1. Ausbildungshalbjahr u.a.:Grundzüge der TelekommunikationÜbersicht der TelekommunikationsdiensteEntgegennehmen und Weiterleiten von NachrichtenUmgang mit TextverarbeitungssystemenZwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungshalbjahr2. Ausbildungshalbjahr u.a.:Besondere sprachliche FertigkeitenBürowirtschaft (Postein- und -ausgang, Registratur, Aktennotizen)Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungshalbjahr

Ausbildungskosten

Betriebliche Ausbildungen sind für die Auszubildenden kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel oder Fahrten zur Ausbildungsstätte. Informationen zu Förderungsmöglichkeiten erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.Förderungsmöglichkeiten:Unter bestimmten Bedingungen ist die Gewährung von Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:welche Arten von Telekommunikationsdiensten es gibtwie man Telefonanrufe vermitteltwie man Rufnummern heraussucht und speichert wie man am Telefon kommuniziertwie man Gesprächsgebühren abliest und zusammenstelltwie man Texte nach Diktat schreibtwas bei bürowirtschaftlichen Aufgaben wie dem Postein- und -ausgang oder der Arbeit mit bürotechnischen Arbeitsmitteln zu beachten istwie man mit berufsrelevanter Hard- und Software umgehtDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Fächernin allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im Ausbildungsbetrieb, im ÜbungsbüroPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. telefonisch Informationen erteilen und Termine vereinbarenUmgebung: Büroarbeit an Telefon und ComputerAnforderungen:Kontaktbereitschaft (z.B. bei der Kontaktaufnahme mit Kunden)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. klare Aussprache) Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Merken von Namen und Zahlen)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungsvergütung

Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Deutsch: z.B. um am Telefon flüssig und partnerorientiert zu kommunizierenEnglisch und weitere Fremdsprachen: z.B. um bei Telefonaten ins Ausland passende Redewendungen zu nutzen

Ausbildungsalternativen

Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Telefonist/in an:Bereich Büro und SekretariatFachpraktiker/Fachpraktikerin für Büromanagement (§66 BBiG/§42r HwO)Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Dialogmarketing (§66 BBiG/§42r HwO)Gemeinsamkeit:Telefongespräche führen, am Computer arbeiten

Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich sind die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale wichtig, um diesen Beruf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft, engagiert und ausdauernd auf Kundenanfragen einzugehen)Sorgfalt (z.B. fehlerfreies Pflegen von Kundendaten in Datenbanken)Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen über persönliche Daten der Kunden/Kundinnen wahren)Psychische Belastbarkeit (z.B. Umgehen mit einem über längere Zeit hohen Gesprächsaufkommen, einzuhaltenden Zeitvorgaben)Kommunikationsfähigkeit (z.B. Informieren von Kunden/Kundinnen über Produkte oder Dienstleistungen; Eingehen auf deren Rückfragen)Kontaktbereitschaft (z.B. telefonische Kontaktaufnahme mit Kunden/Kundinnen und Präsentieren von Produkten bzw. Dienstleistungen)Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. Ruhe bewahren bei Telefonaten mit ungeduldigen Kunden/Kundinnen)Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. angenehmes Auftreten in den Telefonmarketinggesprächen)Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Nachfragen der Kunden/Kundinnen)

Die Ausbildung im Überblick

Telefonist/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 1- bzw. 2-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Telefonist/in erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Verbände und Organisationen

Bundesverband Sekretariat und Büromanagement e.V. (bSb)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG)

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.Telefonist/TelefonistinTelefonist für Blinde und Sehbehinderte/Telefonistin für Blinde und SehbehinderteBlinder/Sehbehinderter Telefonist/ Blinde/Sehbehinderte TelefonistinBlinder/Sehbehinderter Telekommunikationsoperator/ Blinde/Sehbehinderte Telekommunikationsoperatorin

Perspektiven nach der Ausbildung

Die passende Beschäftigung findenTelefonisten und Telefonistinnen arbeiten in Telefonzentralen und Telekommunikationsabteilungen von Unternehmen und Behörden oder bei Dienstleistungsfirmen im Bereich der Telekommunikation. Dort bedienen sie Telefonanlagen, vermitteln Telefongespräche, nehmen Nachrichten entgegen und erteilen Auskünfte.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernFür Telefonisten und Telefonistinnen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Im Laufe des Berufslebens muss man sein Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten und sich beispielsweise über Neuerungen im Bereich Telekommunikationstechnik und berufsspezifische IT-Anwendungen informieren.Beruflich weiterkommenWer als Telefonist/in weiterkommen möchte, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ausbildung beispielsweise in folgenden Berufen weiterqualifizieren:Servicefachkraft für DialogmarketingKaufmann/Kauffrau für DialogmarketingKaufmann/Kauffrau für BüromanagementAuskünfte über Anrechnungsmöglichkeiten erteilen die für die jeweilige Berufsausbildung zuständigen Stellen.Informationen zu möglichen Weiterbildungen erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sind wichtig, um den Beruf lernen und ausüben zu können.Fähigkeitenverbales (sprachliches) Denken (Beispiele siehe unter Kenntnisse und Fertigkeiten)Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.B. Umsetzen von Handlungsanweisungen aus einem Gesprächsleitfaden unter Zeitdruck)Konzentration (z.B. Telefonieren und gleichzeitiges Nutzen der Datenbank)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Personen, Zahlen und Vorgänge bei Telefongesprächen)Umstellungsfähigkeit (z.B. schnelles Wechseln zwischen dem Telefonieren und dem Erfassen der Angaben in der Datenbank)Handgelenk-Finger-Geschwindigkeit (z.B. Erledigen von Schreibarbeiten am Computer)Kenntnisse und FertigkeitenVerständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen von Kundengesprächen, selbst bei Hintergrundgeräuschen im Großraumbüro)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Informieren von Kunden/Kundinnen im Fall von Reklamationen)Textverständnis (z.B. Verstehen von Gesprächsleitfäden und Produktbeschreibungen)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Dokumentieren von Ergebnissen)

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Für die Berufsausbildung zum Telefonisten bzw. zur Telefonistin gibt es keine bundeseinheitliche rechtliche Regelung. Die zuständigen Kammern erlassen ihre Ausbildungsregelungen entsprechend den Hauptausschussempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Beispiel einer Kammerregelung:Besondere Regelung für die Berufsausbildung behinderter Menschen zum/zur Telefonist/Telefonistin vom 10.06.1992 (IHK Südwestsachsen)Weitere Regelungen der zuständigen Stellen:Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Eine Eignungsuntersuchung ist i.d.R. notwendig. Die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst diese.Die Ausbildung richtet sich insbesondere an blinde Auszubildende und Auszubildende mit hochgradiger Sehbehinderung. Je nach Ausbildung wird eine abgeschlossene blindentechnische Grundausbildung vorausgesetzt.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland?

Was macht man in diesem Beruf?Telefonisten und Telefonistinnen leiten Telefonanrufe und Nachrichten weiter. Sie geben zum Beispiel Anrufern Informationen und vereinbaren Termine. Zum Teil nutzen sie dabei ihre Kenntnisse in Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch oder Französisch. Zudem lesen Telefonisten und Telefonistinnen Gesprächsgebühren ab und stellen diese zusammen. Auch erledigen Telefonisten und Telefonistinnen viele Aufgaben am Computer. So schreiben sie zum Beispiel Gesprächsnotizen.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:WirtschaftsunternehmenÄmter und BetriebeArbeitsorte:BüroräumeTelefonzentralenAbteilungen für TelekommunikationWas ist wichtig?Anforderungen:Kontaktbereitschaft (z.B. bei der Kontaktaufnahme mit Kunden)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. klare Aussprache) Konzentrationsfähigkeit (z.B. beim Merken von Namen und Zahlen)Schulfächer:Deutsch (z.B. um am Telefon flüssig und partnerorientiert zu kommunizieren)Englisch und weitere Fremdsprachen (z.B. um bei Telefonaten ins Ausland passende Redewendungen zu nutzen)Welche Voraussetzungen braucht man für die Ausbildung?Die Ausbildung zum Telefonisten bzw. zur Telefonistin kann man auch ohne Schulabschluss beginnen.Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.Was lernt man in der Ausbildung?Die Auszubildenden lernen beispielsweise:welche Arten von Telekommunikationsdiensten es gibtwie man Telefonanrufe vermitteltwie man Rufnummern heraussucht und speichert wie man am Telefon kommuniziertwie man Gesprächsgebühren abliest und zusammenstelltwie man Texte nach Diktat schreibtwas bei bürowirtschaftlichen Aufgaben wie dem Postein- und -ausgang oder der Arbeit mit bürotechnischen Arbeitsmitteln zu beachten istwie man mit berufsrelevanter Hard- und Software umgeht

Ist Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.

Wie kann ich in Deutschland als Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) qualifiziert werden?

In Deutschland folgt "Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.

Wo arbeiten Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland typischerweise?

Telefonisten und Telefonistinnen werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.Betriebliche Ausbildung:Ausbildungsbetrieb: BüroräumeBerufsschule: UnterrichtsräumeAusbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:Ausbildungseinrichtung: Übungsbüro, ggf. Ausbildungsfirma der EinrichtungBerufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

Wie hoch ist das typische Gehalt für Telefonist/Telefonistin (§66 BBiG/§42r HwO) in Deutschland?

Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.

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