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Taxifahrer/Taxifahrerin

Taxifahrer/in

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 52112

Was ist Taxifahrer/Taxifahrerin?

In Deutschland sind Taxifahrer Profis, die Fahrgäste und deren Gepäck gegen Bezahlung sicher an ihr gewünschtes Ziel bringen. Sie nehmen Kunden in der Regel an Taxiständen auf, erhalten Anrufe per Funk von einer Taxizentrale oder direkt von Fahrgästen. Zu ihren Aufgaben gehören das Einladen von Fahrgästen und Gepäck ins Fahrzeug, die Bestimmung der optimalen Route oder das Fahren nach Wunsch des Fahrgastes, das Einschalten des Taxameters (Fahrpreisanzeiger), das Kassieren des Fahrpreises am Zielort und bei Bedarf das Ausstellen einer Quittung. Darüber hinaus können sie Fahrgästen Empfehlungen zu Restaurants, Hotels, kulturellen Veranstaltungen oder dem Nachtleben geben und bei Bedarf auch Krankentransporte, Kurier- oder Botendienste durchführen. Ihr Arbeitsumfeld ist hauptsächlich im Fahrzeug am Steuer, in Garagen und im Freien beim Be- und Entladen, wobei auch die Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge, die Durchführung kleinerer Reparaturen und die Sicherstellung der Sauberkeit zu ihren Verantwortlichkeiten gehören.

Für diesen Beruf ist in Deutschland keine spezielle Ausbildung (Berufsausbildungsprogramm) oder ein Universitätsstudium erforderlich. Stattdessen müssen Bewerber zunächst einen Führerschein der Klasse B besitzen, anschließend die für die Personenbeförderung erforderliche spezielle Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) erwerben und ein Taxi oder Miet-

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Taxifahrer/Taxifahrerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

ATZ - Automobiltechnische ZeitschriftAutopflegeforumF + K - Fahrzeug + KarosserieMarktbeobachtung: Verkehrstadtverkehrtaxi heuteTaxi TimesZVS - Zeitschrift für Verkehrssicherheit

Arbeitsorte

Taxifahrer und Taxifahrerinnen arbeiten meistam Steuer von Kraftfahrzeugenin Garagenim Freien beim Be- und Entladen

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)FahrzeugführungWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AbrechnungAuskünfte erteilenBetriebssicherheit von Transportmitteln kontrollierenFachkundeprüfung Taxen und Mietwagenverkehr (§ 4 PBZugV)Kraftfahrzeugwartung, KraftfahrzeugreparaturKundenberatung, -betreuungKurierdienstSprechfunkStraßen- und VerkehrsrechtWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Führerscheine, Straßenverkehrslizenzen"

Arbeitssituation

Taxifahrer/innen verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit sitzend im Fahrzeug. Fahrzeug-Check, kleinere Reparaturen, Fahrzeugreinigung und -pflege sowie das Betanken übernehmen sie üblicherweise selbst. Dabei können sie mit Schmier- und Treibstoffen in Berührung kommen.Mit dem Fahrzeug gehen sie verantwortungsbewusst um. Sie führen es sicher, umsichtig und vorausschauend, um Gefahrensituationen möglichst zu vermeiden. Sie kennen und befolgen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. In Stresssituationen bleiben sie konzentriert und gelassen. Um die jeweils günstigste Route wählen zu können, benötigen sie detaillierte Ortskenntnisse, auch wenn ihre Fahrzeuge mit Navigationsgeräten ausgestattet sind. Service- und Kundenorientierung, ein gepflegtes Äußeres sowie freundliche Umgangsformen sind wichtig. Für ortsfremde Fahrgäste sind sie auch Ansprechpartner/innen für Hotel- bzw. Restaurantempfehlungen oder Tipps zum Nachtleben. Im Umgang mit schwierigen oder aggressiven Fahrgästen reagieren sie besonnen und deeskalierend.

Existenzgründung

Taxifahrer und Taxifahrerinnen können sich z.B. mit einem Taxiunternehmen selbstständig machen.

Verdienst/Einkommen

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

Branchen im Einzelnen

Straßen-, SchienenverkehrPersonenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf

Zugang zur Tätigkeit

Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Eine Ausbildung im Güter- oder Personenkraftverkehr kann hilfreich sein.

Arbeitsbereiche/Branchen

Taxifahrer und Taxifahrerinnen finden Beschäftigungin Taxiunternehmen in Betrieben, die Mietwagen mit Fahrpersonal anbietenin plattformbasierten Unternehmen, die Gigwork-Aufträge vermitteln

Tätigkeitsbezeichnungen

Taxifahrer/inAuch übliche Berufsbezeichnung/SynonymMietwagenfahrer/inBerufsbezeichnung in englischer SpracheCab driver (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheChauffeur/Chauffeuse de taxi

Sonstige Zugangsbedingungen

Es ist eine für den jeweiligen Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis nötig.Ein Personenbeförderungsschein ist zusätzlich erforderlich.Wer als Unternehmer bzw. Unternehmerin im Personenkraftverkehr tätig werden will, benötigt eine Genehmigung. Außerdem ist die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Die Tätigkeit im Überblick

Taxifahrer und -fahrerinnen befördern Personen und ihr Gepäck gegen Entgelt zum gewünschten Ziel.

Stellen- und Bewerberbörsen

aktuelle-jobs.de

Verbände und Organisationen

BG VerkehrBundesverband Taxi und Mietwagen e.V.SVG Bundes- Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eGver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Handarbeit (z.B. kleinere Reparaturen selbst durchführen)Unfallgefahr (z.B. beim Rangieren des Fahrzeugs auf belebten Straßen)SchichtarbeitArbeit im Sitzen (im Taxi)Kundenkontakt (z.B. Fahrgäste über Freizeitangebote, touristische Einrichtungen oder beliebte Restaurants informieren)Verantwortung für Personen (z.B. Fahrgäste sicher ans Ziel befördern)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge, z.B.: Pkws, KleinbusseGeräte, z.B.: Funkgeräte, Fahrpreisanzeiger (Taxameter), NavigationsgeräteUnterlagen, z.B.: Quittungen, Arbeitszeitnachweise, Abrechnungen, Straßenverkehrsvorschriften

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Taxifahrer und -fahrerinnen nehmen Fahrgäste im Gelegenheitsverkehr innerhalb eines festgelegten Pflichtfahrgebiets auf und befördern sie zum gewünschten Ort. Vor Dienstbeginn prüfen sie die Betriebsfähigkeit ihres Fahrzeugs. Sie warten an Taxiständen auf Fahraufträge oder erhalten Aufträge per Funk durch die Taxizentrale bzw. direkt von den Fahrgästen. Vor der Fahrt stellen sie den Fahrpreisanzeiger ein, wählen die günstigste Route oder fahren nach Wunsch der Fahrgäste. Am Ziel kassieren sie die Fahrgebühr und stellen ggf. Quittungen aus. Taxifahrer und -fahrerinnen geben zudem häufig Tipps, z.B. zu Restaurants, Hotels, Kultur oder Nachtleben.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Personenverkehr, Verkehrswesen, Kundenservice).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Ausbildung (z.B. als Berufskraftfahrer/in) oder eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. als Meister/in für Kraftverkehr).

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fahrgäste befördernan Taxiständen auf Fahrgäste oder Beförderungsaufträge der Taxizentrale wartenFahrgäste aufnehmen und Gepäck einladen, ggf. beim Einstieg helfen Route wählen oder nach Wunsch der Fahrgäste festlegenFahrpreisanzeiger (Taxameter) einschalten Fahrzeug zum Zielort führen Fahrgebühr kassieren, ggf. Quittung ausstellenggf. mit den Fahrgästen kommunizieren, etwa Tipps zu Restaurants, Hotels oder Kultur gebenggf. Krankentransporte, Kurieraufträge und Botenfahrten durchführen Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge prüfen, kleinere Reparaturen selbst ausführenFahrzeug reinigen und pflegen ggf. Einnahmen prüfen, abrechnen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13.12.2010 (BGBl. I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 46)Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15.06.2000 (BGBl. I S. 851), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 5 des Gesetzes vom 11.04.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119)Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Taxifahrer/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Berufskraftfahrer/BerufskraftfahrerinDienstwagenfahrer/DienstwagenfahrerinFahrer/Fahrerin - PersonenbeförderungEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Taxifahrer/Taxifahrerin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Taxifahrer/Taxifahrerin in Deutschland?

In Deutschland sind Taxifahrer Profis, die Fahrgäste und deren Gepäck gegen Bezahlung sicher an ihr gewünschtes Ziel bringen. Sie nehmen Kunden in der Regel an Taxiständen auf, erhalten Anrufe per Funk von einer Taxizentrale oder direkt von Fahrgästen. Zu ihren Aufgaben gehören das Einladen von Fahrgästen und Gepäck ins Fahrzeug, die Bestimmung der optimalen Route oder das Fahren nach Wunsch des Fahrgastes, das Einschalten des Taxameters (Fahrpreisanzeiger), das Kassieren des Fahrpreises am Zielort und bei Bedarf das Ausstellen einer Quittung. Darüber hinaus können sie Fahrgästen Empfehlungen zu Restaurants, Hotels, kulturellen Veranstaltungen oder dem Nachtleben geben und bei Bedarf auch Krankentransporte, Kurier- oder Botendienste durchführen. Ihr Arbeitsumfeld ist hauptsächlich im Fahrzeug am Steuer, in Garagen und im Freien beim Be- und Entladen, wobei auch die Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge, die Durchführung kleinerer Reparaturen und die Sicherstellung der Sauberkeit zu ihren Verantwortlichkeiten gehören.

Für diesen Beruf ist in Deutschland keine spezielle Ausbildung (Berufsausbildungsprogramm) oder ein Universitätsstudium erforderlich. Stattdessen müssen Bewerber zunächst einen Führerschein der Klasse B besitzen, anschließend die für die Personenbeförderung erforderliche spezielle Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) erwerben und ein Taxi oder Miet-

Ist Taxifahrer/Taxifahrerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Taxifahrer/Taxifahrerin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Taxifahrer/Taxifahrerin qualifiziert werden?

Ein bestimmter Bildungsgang ist nicht vorgeschrieben. Eine Ausbildung im Güter- oder Personenkraftverkehr kann hilfreich sein.

Wo arbeiten Taxifahrer/Taxifahrerin in Deutschland typischerweise?

Taxifahrer und Taxifahrerinnen arbeiten meistam Steuer von Kraftfahrzeugenin Garagenim Freien beim Be- und Entladen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Taxifahrer/Taxifahrerin in Deutschland?

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

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