Straßenwärter/Straßenwärterin
Straßenwärter/in
Was ist Straßenwärter/Straßenwärterin?
Steckbrief
Berufstyp: Anerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Straßenwärter/Straßenwärterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Straßenwärter/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Straßen- und Autobahnmeistereien oder Straßenbauämter): im Freien, BetriebshöfeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein):Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal- AöR -Europaschule-Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
▶ Steckbrief
BerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsartDuale Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Industrie (geregelt durch Ausbildungsverordnung)Ausbildungsdauer 3 Jahre LernorteAusbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)Was macht man in diesem Beruf?Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehören auch das Aufstellen von Verkehrszeichen, das Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Sie mähen Grünstreifen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und führen im Winter die Räum- und Streudienste durch.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Straßenwärter/innen finden Beschäftigungim öffentlichen Dienst, z.B. bei Straßenbauverwaltungen der Städte, Gemeinden, Kreisein den Straßen- und Autobahnmeistereien der Bundesländerin BaustellensicherungsunternehmenArbeitsorte:Straßenwärter/innen arbeiten in erster Linieim Freien an wechselnden ArbeitsortenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Nutzfahrzeugenin BetriebshöfenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungStraßenwärter/inBerufstypAnerkannter AusbildungsberufAusbildungsdauer3 JahreWas macht man in diesem Beruf?Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehören auch das Aufstellen von Verkehrszeichen, das Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Sie mähen Grünstreifen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und führen im Winter die Räum- und Streudienste durch.Wo arbeitet man?Straßenwärter/innen finden Beschäftigungim öffentlichen Dienst, z.B. bei Straßenbauverwaltungen der Städte, Gemeinden, Kreisein den Straßen- und Autobahnmeistereien der Bundesländerin BaustellensicherungsunternehmenWeitereBerufe rund um das Auto und den StraßenverkehrBerufe rund um Schutz und Sicherheit
▶ Ausbildungsdauer
3 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan1. und 2. Ausbildungsjahr:Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen: Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanungbetriebswirtschaftliches HandelnUmgang mit Informations- und KommunikationstechnikenEinrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige VerkehrssicherungAuswählen, Prüfen und Lagern von BaumaterialienAnfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von MessungenAufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen BestimmungenDurchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an BauwerkenDurchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an StraßenBe- und Verarbeiten von Werk- und HilfsstoffenAnlegen und Pflegen von GrünflächenAnbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und TelematiksystemenDurchführen des WinterdienstesHandhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von FahrzeugenAusbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen BestimmungenInstandhalten einer PflasterflächeHerstellen eines Bauteiles aus StahlbetonMauern eines BaukörpersPlanen einer StraßeBeschildern und Markieren von StraßenAbsichern...
▶ Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
▶ Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise: Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit, Beschädigungen und Maßhaltigkeit zu prüfen, Reklamationen zu veranlassenGrünflächen anzulegen und zu pflegenGefahrenstellen zu erkennen und abzusichern, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenstellen zu ergreifenVerkehrszeichen und Markierungsmaterialien auszuwählen und aufzustellen bzw. aufzubringenverkehrs- und wegerechtliche Bestimmungen sowie Vorschriften zum Datenschutz anzuwendenBöden hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung zu beurteilenFahrbahnen instand zu halten, Oberflächenbehandlung durchzuführen sowie Fugen zu schneiden, zu reinigen und zu vergießenSchaltungen an Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu veranlassen, insbesondere beim Durchführen eigener MaßnahmenAufgaben der Streckenwartung durchzuführen, Bauwerksbeobachtungen durchzuführen, Maßnahmen der Verkehrssicherung zu ergreifenArbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben zu überwachen und zu dokumentierenDarüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen, Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen)in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschaf...
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im BetriebPraktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Straßen säubern, Fahrbahndecken reparieren, Rasen am Straßenrand mähenUmgebung: Witterungseinflüsse im Freien auf Baustellen, Verkehrs-, und Maschinenlärm, Abgase, TeerdämpfeKleidung: Schutzkleidung (z.B. Warnkleidung, Helm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe)Arbeitszeit: z.T. auch Arbeit in den Nachtstunden; Schichtdienst und Rufbereitschaft bei Räum- und Streudienst im WinterAnforderungen:Umsicht und Aufmerksamkeit (z.B. beim Arbeiten im Straßenverkehr)Handwerkliches Geschick (z.B. beim Austausch defekter Rohre, beim Auftragen von Fahrbahnmarkierungen, bei Wartungsarbeiten)Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (z.B. auf Arbeitsbühnen beim Zurückschneiden von Bäumen)Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. beim Führen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten)An der BerufsschuleUnterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
▶ Ausbildung im Ausland
Auszubildende können Teile der Ausbildung im Ausland absolvieren, z.B.:Verschiedene europäische LänderAuslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"Dauer: mindestens 3 WochenZugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation Europaassistent/in
▶ Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.Beispiel Baugewerbe neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.122 €2. Ausbildungsjahr: 1.351 €3. Ausbildungsjahr: 1.610 €Beispiel Baugewerbe alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.122 €2. Ausbildungsjahr: 1.351 €3. Ausbildungsjahr: 1.610 €Beispiel Baugewerbe Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.122 €2. Ausbildungsjahr: 1.351 €3. Ausbildungsjahr: 1.610 €Beispiel öffentlicher Dienst (kommunale Arbeitgeber) (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.368 €2. Ausbildungsjahr: 1.418 €3. Ausbildungsjahr: 1.464 €Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.Quellen:Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Werken/Technik: z.B. um Werkstoffe zu bearbeiten und Anlagen zu bedienenMathematik: z.B. um Längen, Maße und Mengen zu berechnenPhysik: z.B. um die Wirkung von Kräften beim Einsatz von Werkzeugen zu verstehen
▶ Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" richtet sich an Auszubildende mit mindestens einem mittleren Bildungsabschluss. Sie erweitert die Erstausbildung um interkulturelle Kompetenzen und bietet den Auszubildenden die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Dazu besuchen die Auszubildenden zusätzlichen Berufsschulunterricht, z.B. im Europäischen Waren- und Wirtschaftsrecht, und absolvieren ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Die zuständige Kammer erteilt weitere Informationen, z.B.:Europaassistent/in
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Straßenwärter/in an:Bereich Auto und StraßenverkehrBerufskraftfahrer/BerufskraftfahrerinGemeinsamkeit:Nutzfahrzeuge führenBereich TiefbauAsphaltbauer/AsphaltbauerinKanalbauer/KanalbauerinKanalbauer/Kanalbauerin für InfrastrukturtechnikStraßenbauer/StraßenbauerinBaugeräteführer/BaugeräteführerinGemeinsamkeit:Arbeiten an Straßen und Entwässerungseinrichtungen ausführen, Spezialfahrzeuge führen
▶ Entwicklung der Ausbildung
1968:Staatliche Anerkennung des Berufs1982:Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz tritt in Kraft2002:Erlass einer neuen AusbildungsordnungNeue, modernisierte Ausbildungsinhalte, u.a. in den Bereichen Sicherheit, Kundenorientierung, Qualitätsmanagement, Umweltschutz2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung; Erweiterung der Möglichkeit, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren.2024:Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes mit Anpassungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. gesetzliche Verankerung der Möglichkeit des digitalen mobilen Ausbildens; Einführung eines Feststellungs- und Bescheinigungsverfahrens (Berufsvalidierung) der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Straßenwärter/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst und in der Industrie.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungStraßenwärter/Straßenwärterin
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Straßenwärter/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Straßenwärter/innen in erster Linie in Autobahn- oder Straßenmeistereien.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Straßenbau bis hin zu Baumpflege.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauingenieurwesen erwerben.
▶ Schulische Vorbildung in der Praxis
Im Jahr 2024 gab es im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst 627 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 59 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 33 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss. 6 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 2 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [2.0%]Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [59.0%]59Hochschulreife [6.0%]6*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussAusbildungsbereich öffentlicher DienstIm Ausbildungsbereich Industrie und Handel gab es 171 Ausbildungsanfänger bzw. -anfängerinnen. 54 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 37 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss. 7 Prozent verfügten über die Hochschulreife, 2 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [2.0%]Hauptschulabschluss* [37.0%]37mittlerer Bildungsabschluss [54.0%]54Hochschulreife [7.0%]7*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussAusbildungsbereich Industrie und HandelQuelle:Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufs...
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin (StrWAusbV) vom 11.07.2002 (BGBl. I S. 2604), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.05.2007 (BGBl. I S. 672)Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.06.2002)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.Für den Zugang zur Ausbildung wird i.d.R. der Nachweis über die Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE durch ein ärztliches Attest vorausgesetzt, z.T. auch ein Mindestalter von 16 Jahren.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Straßenwärter/Straßenwärterin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Straßenwärter/Straßenwärterin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehören auch das Aufstellen von Verkehrszeichen, das Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Sie mähen Grünstreifen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und führen im Winter die Räum- und Streudienste durch.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Straßenwärter/innen finden Beschäftigungim öffentlichen Dienst, z.B. bei Straßenbauverwaltungen der Städte, Gemeinden, Kreisein den Straßen- und Autobahnmeistereien der Bundesländerin BaustellensicherungsunternehmenArbeitsorte:Straßenwärter/innen arbeiten in erster Linieim Freien an wechselnden ArbeitsortenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Nutzfahrzeugenin BetriebshöfenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis haben Auszubildende folgende Bildungsabschlüsse:Ausbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss* [2.0%]Hauptschulabschluss* [33.0%]33mittlerer Bildungsabschluss [59.0%]59Hochschulreife [6.0%]6je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussAusbildungsbereich öffentlicher DienstAusbildungsanfänger/innen 2024Ausbildungsanfänger/innen 2024 (in %)ohne Hauptschulabschluss [2.0%]Hauptschulabschluss* [37.0%]37mittlerer Bildungsabschluss [54.0%]54Hochschulreife [7.0%]7*je nach Bundesland auch (Einfache)Berufsbildungsreife, Berufsreife,Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule,Erster (allgemeinbildender) SchulabschlussAusbildungsbereich Industrie und HandelWorauf kommt es an?Anforderungen:Umsicht und Aufmerksamkeit (z.B. beim Arbeiten im Straßenverkehr)Handwerkliches Geschick (z.B. beim Austausch defekter Rohre, beim Auftragen von Fahrbahnmarkierungen, bei Wartungsarbeiten)Trittsicherheit und Schwindelfreiheit (z.B. auf Arbeitsbühnen beim Zurückschneiden von Bäumen)Reaktionsgeschwindigkeit (z.B. beim Führen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten)Schulfächer:Werken/Technik (z.B. um Werkstoffe zu bearbeiten und Anlagen zu bedienen)Mathematik (z.B. um Längen, Maße und Mengen zu berechnen)Physik (z.B. um die Wirkung von Kräften beim Einsatz von Werkzeugen zu verstehen)Was verdient man in der Ausbildung?Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:1. Ausbildungsjahr: 1.122 € (Baugewerbe), 1.368 € (öffentlicher Dienst)2. Ausbildungsjahr: 1.351 € (Baugewerbe), 1.418 € (öffentlicher Dienst)3. Ausbildungsjahr: 1.610 € (Baugewerbe), 1.464 € (öffentlicher Dienst)
Ist Straßenwärter/Straßenwärterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Straßenwärter/Straßenwärterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Straßenwärter/Straßenwärterin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Straßenwärter/Straßenwärterin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Straßenwärter/Straßenwärterin in Deutschland typischerweise? ▼
Straßenwärter/innen werden im dualen System ausgebildet.Lernorte sindAusbildungsbetrieb (i.d.R. Straßen- und Autobahnmeistereien oder Straßenbauämter): im Freien, BetriebshöfeBerufsschule: UnterrichtsräumeKönnen Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein):Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal- AöR -Europaschule-Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 27.03.2025)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Straßenwärter/Straßenwärterin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.