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Staatsanwalt/Staatsanwältin

Staatsanwalt/-anwältin

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73144

Was ist Staatsanwalt/Staatsanwältin?

In Deutschland sind **Staatsanwälte/Staatsanwältinnen** zentrale juristische Fachkräfte, die Straftaten verfolgen, Ermittlungsverfahren leiten und die Anklage vor Gericht vertreten, indem sie Anklage erheben. Wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, leiten sie Ermittlungen ein, wobei sie sicherstellen, dass diese Verfahren gesetzeskonform sind und

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Betrifft JUSTIZEuropäisches JustizportalJA - Juristische ArbeitsblätterJURA - Juristische AusbildungJuristenZeitung (JZ)JustamentJustizportal des Bundes und der LänderLTO - Legal Tribune OnlineMDR - Monatsschrift für Deutsches RechtNJW - Neue Juristische WochenschriftZeitschrift für Rechtspolitik (ZRP)ZJS - Zeitschrift für das Juristische Studium

Trends

Künstliche Intelligenz (KI) im RechtsbereichDie Digitalisierung im Rechtsbereich ist noch in der Entwicklung. Dennoch unterstützen moderne Technologien bereits Fachkräfte bei der Automatisierung einfacher juristischer Standardfälle oder bei der Erstellung einfacher Verträge. Doch in Kernaufgaben wie z.B. der Rechtsprechung ist Legal Tech noch schwer vorstellbar: Es sind nach wie vor Menschen, die gerichtliche Entscheidungen treffen. Nichtsdestotrotz sollten sich Juristen und Juristinnen in Zukunft darauf einstellen, dass sich der Rechtsmarkt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech verändern könnte.

Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um in diesem Studienberuf erfolgreich zu sein. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeitenz.B. Analysieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung und Anwenden in einer Strafsachez.B. Ermitteln der Sachverhalte in Besprechungen mit Beteiligten und Ermittlungsbehörden und Erkennen und Formulieren der rechtlichen Folgen der Sachverhaltez.B. Herstellen von Querverbindungen zwischen verschiedenen RechtsbereichenInteresse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeitenz.B. Einleiten von Ermittlungsverfahren und Studieren von Aktenz.B. sorgfältiges Ausfertigen und Einreichen von AnklageschriftenInteresse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. einfühlsames Führen von Verhören während einer Gerichtsverhandlung

Arbeitsorte

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungszimmernin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Strafvollzugsanstaltenan Tatortenim Freienim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt bzw. vertieft:Fachterminologie (juristisch)GremienarbeitJustizverwaltungRechtswissenschaftenWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Ermitteln, Recherchieren (Rechtsverstöße)Fachpublikationen erstellenKundenberatung, -betreuungLehrtätigkeit (Hochschule)MediationRecherche, InformationsbeschaffungRechtsvertretungStrafprozessrechtStrafrechtStrafverfolgungWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Rechtsgebiete"

Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. Anklageschriften, Strafbefehlsanträge und Verurteilungen digital anlegen, verwalten und übermitteln)E-Akte (z.B. Unterlagen zur Beweissicherung anhand elektronischer Akten prüfen)Formularmanagementsysteme (z.B. Formulare zu Strafanzeigen digital entgegennehmen und bearbeiten)Legal Technology (z.B. die Priorisierung und Analyse juristischer Texte oder die Erstellung juristischer Dokumente KI-unterstützt durchführen)

Arbeitssituation

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen tragen eine große Verantwortung bei der Ermittlung von Straftaten und der Anklageerhebung. Sie benötigen eine hohe Analysefähigkeit, um die rechtliche Relevanz von komplexen Sachverhalten darzulegen. Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, aber auch Besonnenheit sowie die Bereitschaft zum Verhandeln und zum Ausgleich widerstreitender Interessen helfen in Gerichtsverhandlungen, Sachverhalte aufzuklären. Ein hohes Maß an Professionalität und psychischer Belastbarkeit, aber auch Menschenkenntnis helfen ihnen, ihr Amt verantwortungsbewusst auszuüben. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen verhalten sich auch außerhalb des Amtes so, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird und ihre Vorbildfunktion gewahrt bleibt.Ihr Arbeitsalltag spielt sich im Wesentlichen in Büro- und Besprechungsräumen ab. Darüber hinaus nehmen sie Außenkontakte wahr, z.B. bei Gerichtsterminen, Tatortbesichtigungen oder Besuchen in Strafanstalten. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen übernehmen auch Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienste.

Verdienst/Einkommen

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe R 2, Stufe 1: 6.087 €Besoldungsgruppe R 5: 10.777 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Ausbildung, die ausgeübte Funktion und das verliehene Amt legen die Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen fest. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

Branchen im Einzelnen

JustizverwaltungRechtspflege, z.B. Staatsanwaltschaften bei Land- und Oberlandesgerichten, Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof

Zugang zur Tätigkeit

Die Berufstätigkeit ist reglementiert. Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht:ein mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaftdie Zweite juristische Staatsprüfung

Zugangsstudienfächer

Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Arbeitsbereiche/Branchen

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen finden Beschäftigung bei Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten bzw. bei der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs.

Tätigkeitsbezeichnungen

Staatsanwalt/-anwältinBerufsbezeichnungen in englischer SpracheAttorney (m/f)Public prosecutor (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheProcureur (m/f)

Sonstige Zugangsbedingungen

Zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin kann nach dem Deutschen Richtergesetz nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Diese umfasst die Erste juristische Prüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung.Neben der Befähigung zum Richteramt ist i.d.R. ein dreijähriger Probedienst als "Richter/in auf Probe" abzuleisten. Nach frühestens 3 und spätestens 5 Jahren als Richter/in auf Probe wird man bei Eignung zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt.

Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Studienberuf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft, bei personellen Engpässen engagiert zusätzliche Ermittlungsverfahren zu übernehmen)Sorgfalt (z.B. Ermittlungsakten genau lesen; juristische Schriftstücke fehlerfrei ausfertigen)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. sich der Folgen einer Anklageschrift und ihrer Inhalte für den Beklagten und für das allgemeine Rechtsempfinden bewusst sein)Entscheidungsfähigkeit (z.B. über Anklageerhebung oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens entscheiden)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Einleiten von Ermittlungsverfahren)Flexibilität (z.B. sich ständig auf neue Personen und Tatumstände einstellen)Lernbereitschaft (z.B. stets auf dem aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsprechung bleiben)Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen bewahren über vertrauliche Informationen über Angeklagte und Zeugen)Psychische Stabilität (z.B. professionelle Distanz bewahren trotz schwerster Vorwürfe gegen den Angeklagten)Kommunikationsfähigkeit (z.B. überzeugendes und nachvollziehbares Halten eines Schlussplädoyers mit Antrag auf Verurteilung oder Freispruch; geschickt...

Die Tätigkeit im Überblick

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen verfolgen Straftaten, leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht. Dort können sie auch als Vertreter der Anklage fungieren.

Stellen- und Bewerberbörsen

Anschriftenverzeichnis der deutschen Staatsanwaltschaftenbeck-stellenmarktJustizportal des Bundes und der LänderKarriere-JuraLegalCareersLegal Tribune Online JobbörseTalentRocket Juratotallylegal

Verbände und Organisationen

dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Juristen- Fakultätentag, Geschäftsstelle Universität des SaarlandesDeutscher Juristinnenbund e.V. (djb)Deutscher Richterbund (DRB)ELSA - The European Law Students' Associationver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Gesetzestexte, Kommentare, Entscheidungssammlungen)Verantwortung für Personen (Anklageschriften verfassen, die - bei erfolgreicher Verurteilung - das Leben anderer Personen beeinflussen)Verantwortung für Sachwerte (z.B. bei Entschädigungsverfahren mitwirken)gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. in Strafgerichtsprozessen)Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. zu Beschuldigten im Rahmen von Vernehmungen)Bildschirmarbeit (z.B. eine Anklageschrift bearbeiten)Arbeit in Büroräumen (in Büroräumen, in Gerichtssälen, in häuslichen Arbeitszimmern und in Besprechungszimmern)Arbeit im Freien (z.B. bei Besichtigungen von Tatorten)Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (Bereitschaftsdienst in der Nacht und am Wochenende)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Recherche- und Arbeitsunterlagen, z.B.: Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen, Kommentare, Urteile, Anklageschriften, Gutachten, Ermittlungsergebnisse, (elektronische) ProzessaktenDatenverwaltungssysteme, z.B.: juristische DatenbankenBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen leiten bei ausreichendem Verdacht einer strafbaren Handlung Ermittlungsverfahren ein und sorgen für deren sachgerechte und gesetzesmäßige Durchführung. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden sie über die Anklageerhebung, über einen Strafbefehlsantrag oder die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Im Fall einer öffentlichen Anklage reichen sie bei Gericht eine Anklageschrift oder einen Antrag auf Strafbefehl ein und vertreten die Anklage in der anschließenden Hauptverhandlung.Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wirken zudem bei der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und in Begnadigungsverfahren entscheidend mit.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Recht, öffentliche Verwaltung).Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. zur Untersuchung und Auswertung juristischer Texte einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Staatsanwälte und -anwältinnen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Absolventen der Zweiten juristischen Staatsprüfung können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder Öffentliches Recht.Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Strafverfolgung und -ermittlungStrafanzeigen und -anträge entgegennehmensämtliche belastende und entlastende Umstände zur Erforschung des objektiven Sachverhalts bei Verdacht einer strafbaren Handlung ermittelnErmittlungsverfahren einleiten und führenKriminalpolizei mit der Durchführung der eigentlichen Ermittlungsarbeit (Sachverhaltsermittlung) beauftragenArt und Umfang der einzuleitenden Ermittlungshandlungen oder Delegation an die beauftragten Behörden festlegenAkten studierenggf. eigene Ermittlungen durchführen (z.B. Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen, Tatortbesichtigungen, Teilnahmen an Durchsuchungen)ggf. notwendige Anträge bei Gericht stellen (z.B. auf Durchsuchung, Beschlagnahme, Erlass eines Haftbefehls bzw. dessen Aufhebung) Anordnen von Maßnahmen zur Beweissicherung bei "Gefahr im Verzug" wie Beschlagnahmungen, Durchsuchungen, Festnahmenüber das Einholen von Gutachten (z.B. zur Schuldfähigkeit, Verkehrstüchtigkeit) und von Behördenauskünften entscheidenrichterliche Untersuchungshandlungen beantragenüber Anklageerhebung oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens entscheidenin einfachen Fällen statt einer Anklage einen Strafbefehlsantrag bei Gericht einreichenAnklageschrift bei Gericht einreichen, Antrag auf Erteilung oder Erlass eines Strafbefehls stellenHandakten mit den wichtigsten Ermittlungsergebnissen zusammenstellen, Sachverhalt und Straftatwürdigung darstellenAnklagevertretungAnklage in der Hauptverhandlung vertreten, Schlussplädoyer mit Beantragung de...

Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)

Folgende weitere Beschäftigungsalternativen bieten sich für den Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin an:Tätigkeitsfeld Rechtsberatung, -dienstleistungenRechtsanwalt/RechtsanwältinGemeinsamkeiten:Kenntnisse der Prozess- und Verfahrensabläufe bei Gericht einsetzenrechtliche Kenntnisse auf konkrete juristische Sachverhalte anwendenTätigkeitsfeld Öffentliche VerwaltungVerwaltungsangestellter/Verwaltungsangestellte im höheren DienstGemeinsamkeiten:qualifizierte Verwaltungstätigkeiten ausführenLeitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung wahrnehmenHinweis: Die genannten Jobalternativen erfordern ggf. eine längere Einarbeitung oder eine Zusatzausbildung.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?Die Hauptaufgabe von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen ist die Verfolgung von Straftaten. Sie leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren.Ermittlungsarbeit und -verfahrenErhält die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat durch eine Strafanzeige oder auf anderem Weg Kenntnis, ist sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen tragen die Gesamtverantwortung für das Ermittlungsverfahren und sind für dessen Durchführung verantwortlich. Sie legen Art und Umfang der Ermittlungen fest. Dazu studieren sie die Akten, die ihnen von der Polizei übermittelt wurden, und entscheiden, ob die Beweislage für eine Anklage reicht, ob weiter ermittelt oder das Verfahren eingestellt werden soll. Falls weitere Ermittlungen notwendig sind, beauftragen sie die Polizei mit der Durchführung der eigentlichen Ermittlungsarbeit. Bei Kapitalverbrechen wie Mord führen sie auch eigene Ermittlungen durch. So vernehmen sie Verdächtige und wichtige Zeugen, führen Tatortbesichtigungen durch oder nehmen an Durchsuchungen teil. Verhärten sich bestimmte Verdachtsmomente, stellen sie bei dem bzw. der zuständigen Ermittlungsrichter/in Antrag auf Telefonüberwachung, Durchsuchung, Beschlagnahmung oder Haftbefehl. Bei "Gefahr im Verzug" können sie Maßnahmen zur Beweissicherung selbst anordnen. Ggf. entscheiden sie auch über das Einholen von behördlichen Auskünften oder Gutachten...

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung möglicher Tätigkeiten in diesem Studienberuf benötigt.Fähigkeitenverbales (sprachliches) Denken (z.B. Analysieren und Interpretieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Gesetzestexte, Urteile und Zeugenaussagen)Umstellungsfähigkeit (z.B. schneller und häufiger Wechsel zwischen Aktenstudium im Büro und Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder Ortsterminen unter Zeitdruck)Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Planen und Vorbereiten von Gerichtsverhandlungen; Wahrnehmen von Büroorganisationsaufgaben)Kenntnisse und FertigkeitenVerständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Rücksprache mit der Kriminalpolizei; Fallbesprechung mit Richtern und Richterinnen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Halten von Schlussplädoyers im Gerichtssaal)Textverständnis (z.B. Lesen und Verstehen von Unterlagen zur Beweissicherung)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Vorbereiten, Verfassen, Diktieren von Anklageschriften; Formulieren der rechtlichen Folgen der Sachverhalte)

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Deutsches Richtergesetz (DRiG), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320)Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in EuropaRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Schlussplädoyers im Gerichtssaal halten)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. Anklageschriften am Computer bearbeiten)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Rücksprache mit der Kriminalpolizei; Fallbesprechung mit Richtern und Richterinnen)(Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. mit problembelasteten Menschen umgehen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Staatsanwalt/Staatsanwältin ist reglementiert. Gemäß Deutsches Richtergesetz (DRiG), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320) erfordert die Ausübung der Tätigkeit die Ernennung zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin. Dies setzt den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst, abgeschlossen mit der zweiten Staatsprüfung, voraus (= Befähigung zum Richteramt).Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist eine berufliche Anerkennung notwendig.Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.deZuständige Stellen sind in der Regel Justizbehörden sowie Rechtsanwaltskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für ArbeitZentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für ArbeitMake it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationa...

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Schlussplädoyers im Gerichtssaal halten)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Anklageschriften am Computer bearbeiten)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Rücksprache mit der Kriminalpolizei; Fallbesprechung mit Richtern und Richterinnen)Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. mit problembelasteten Menschen umgehen)Stoffwechselkrankheiten (z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende)Chronische Magen- oder Darmleiden (z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Staatsanwalt/Staatsanwältin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Staatsanwalt/Staatsanwältin in Deutschland?

In Deutschland sind Staatsanwälte/Staatsanwältinnen zentrale juristische Fachkräfte, die Straftaten verfolgen, Ermittlungsverfahren leiten und die Anklage vor Gericht vertreten, indem sie Anklage erheben. Wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, leiten sie Ermittlungen ein, wobei sie sicherstellen, dass diese Verfahren gesetzeskonform sind und

Ist Staatsanwalt/Staatsanwältin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Staatsanwalt/Staatsanwältin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Staatsanwalt/Staatsanwältin qualifiziert werden?

Die Berufstätigkeit ist reglementiert. Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, braucht:ein mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaftdie Zweite juristische Staatsprüfung

Wo arbeiten Staatsanwalt/Staatsanwältin in Deutschland typischerweise?

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin Besprechungszimmernin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Strafvollzugsanstaltenan Tatortenim Freienim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Staatsanwalt/Staatsanwältin in Deutschland?

Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe R 2, Stufe 1: 6.087 €Besoldungsgruppe R 5: 10.777 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Ausbildung, die ausgeübte Funktion und das verliehene Amt legen die Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen fest. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.

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