Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin
Sozialmedizinische/r Assistent/in
Was ist Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung an Einrichtungen des Gesundheitswesens (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: 1-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens bzw. in Gesundheitsämtern statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung an Einrichtungen des Gesundheitswesens (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer 1-3 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Aufgaben und TätigkeitenSozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen bereiten epidemiologische Untersuchungen, Impfungen oder Maßnahmen der Schwangerenvorsorge vor und wirken dabei mit. Sie arbeiten z.B. auch in der Familien- und Mütterberatung, in der Gewichts- und Ernährungsberatung sowie in der sozialmedizinischen Beratung von Risiko- und Randgruppen mit und bieten jeweils Sprechtage an. Des Weiteren organisieren sie Termine für Kindergarten- oder (Vor-)Schuluntersuchungen, z.B. Schuleingangsscreenings. Sie stellen auch gesundheitserzieherische Medien und Informationsmaterialien zusammen und setzen diese ein.Darüber hinaus unterstützen sie Amtsärzte bzw. -ärztinnen dabei, Patienten bzw. Patientinnen mit Funktions- und Entwicklungsstörungen, Suchtgefährdung oder generell körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung zu untersuchen und zu beraten. Sie dokumentieren die Untersuchungs- und Befragungsdaten und bereiten amtliche Berichte sowie Statistiken auf.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen sind beschäftigtin Gesundheitsämtern bzw. bei (Amts-)Ärzten und Ärztinnenbei ambulanten sozialen Diensten in KrankenhäusernArbeitsorte:Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen arbeiten meistin Büroräumen in Beratungs- und Besprechun...
▶ Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 1-1,5 JahreTeilzeit: bis zu 3 Jahre
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Theoretischer LehrgangRechts- und Verwaltungskunde: 80 StundenEpidemiologisch bedeutsame Krankheiten und Gesundheitsrisiken: 60 StundenBerichtswesen und Dokumentation: 60 StundenGesundheitsvorsorge und -förderung: 80 StundenGesundheitspflege und -hilfe: 100 StundenExkursionen: 40 StundenTheoretischer Lehrgang insgesamt: 420 StundenPraktische Weiterbildunguntere Gesundheitsbehörde: 500 StundenFachkrankenhaus für Psychiatrie oder psychiatrische Fachabteilung eines Krankenhauses: 250 StundenEinrichtung für Körperbehinderte: 250 StundenKinderkrankenhaus, pädiatrische Fachabteilung oder Fachabteilung für Innere Medizin eines Krankenhauses oder berufspraktische Einweisung in Untersuchung und Pflege kranker Erwachsener: 340 StundenPraktische Weiterbildung insgesamt: 1.340 StundenGesamtstundenzahl:mindestens 1.760 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Theoretischer Lehrgang:Rechts- und Verwaltungskunde Berichtswesen und DokumentationGesundheitsvorsorge und -förderungepidemiologisch bedeutsame Krankheiten und Gesundheitsrisiken Gesundheitspflege und -hilfePraktische Weiterbildung:Einzelaufgaben in der Gesundheitsvorsorge Arbeits- und Funktionsweise von Fürsorge- und BeratungsstellenTeilnahme an ärztlichen Untersuchungen psychisch Erkranktergruppentherapeutische TechnikenUnterstützung von Menschen mit Behinderungengemeindenahe Betreuung von Menschen mit BehinderungenTeilnahme und Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen und bei der Pflege von kranken Kindern bzw. Erwachsenen
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin: z.B. für Impfungen und Ernährungsfragen kranker MenschenPädagogik und Psychologie: z.B. um Ratsuchende über Suchtgefahren aufzuklären
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht im Klassenverband sowie einer praktischen Unterweisung an Gesundheitsämtern und Einrichtungen des Gesundheitswesens (ggf. nicht am Wohnort).Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Sozialmedizinische/r Assistent/in an:Bereich PflegeAltentherapeut/AltentherapeutinPflegedienstleiter/PflegedienstleiterinPflegesachverständiger/PflegesachverständigeStaatlich anerkannter Stationsleiter/Staatlich anerkannte Stationsleiterin in der Krankenpflege/Altenpflege oder KinderkrankenpflegePflegeberater/PflegeberaterinGemeinsamkeit:Arbeitsabläufe koordinieren, (sozial-)medizinische Beratungen durchführenBereich Gesundheits- und SozialmanagementBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für SozialwesenGeprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und SozialwesenStaatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt SozialpädagogikQualitätsbeauftragter/Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und SozialwesenGemeinsamkeit:Arbeitsprozesse im Gesundheitswesen leiten
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
VerkürzungVerkürzungen für die Weiterbildung sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.Auf Antrag können eine in einer anderen Ausbildungsbehörde begonnene Ausbildung oder eine vergleichbare Tätigkeit auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen:Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Sozialmedizinischer Assistent bzw. Sozialmedizinische Assistentin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Einrichtungen des Gesundheitswesens statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 1-1,5 Jahre und in Teilzeit bis zu 3 Jahre.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen z.B. in Gesundheitsämtern bzw. bei Amtsärzten und -ärztinnen, aber auch in Krankenhäusern und bei ambulanten Diensten.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Gesundheitsförderung bis hin zu Sozialarbeit.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitswissenschaft, Public Health erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Zur PrüfungDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Ordnung über die Weiterbildung und Prüfung für Sozialmedizinische Assistenten, Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 21.08.2002 (AmtsBl. M-V S. 1199)Ausbildungs- und Prüfungsordnung für sozialmedizinische Assistentinnen und Assistenten (APO-SMA) vom 14.04.2015 (GV. NRW. S. 388), geändert durch Artikel 68 der Verordnung vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 121)Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe - SächsGfbWBVO) vom 22.05.2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.03.2022 (SächsGVBl. S. 189)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenNiedersachsenRheinland-PfalzSaarlandSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringenÜbergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens, z.B. alsMedizinische/r Fachangestellte/r oderPflegefachmann/-frauZusätzlich ist erforderlich:ein Führungszeugnisein ärztliches Attest über die körperliche Eignung
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenSozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen bereiten epidemiologische Untersuchungen, Impfungen oder Maßnahmen der Schwangerenvorsorge vor und wirken dabei mit. Sie arbeiten z.B. auch in der Familien- und Mütterberatung, in der Gewichts- und Ernährungsberatung sowie in der sozialmedizinischen Beratung von Risiko- und Randgruppen mit und bieten jeweils Sprechtage an. Des Weiteren organisieren sie Termine für Kindergarten- oder (Vor-)Schuluntersuchungen, z.B. Schuleingangsscreenings. Sie stellen auch gesundheitserzieherische Medien und Informationsmaterialien zusammen und setzen diese ein.Darüber hinaus unterstützen sie Amtsärzte bzw. -ärztinnen dabei, Patienten bzw. Patientinnen mit Funktions- und Entwicklungsstörungen, Suchtgefährdung oder generell körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung zu untersuchen und zu beraten. Sie dokumentieren die Untersuchungs- und Befragungsdaten und bereiten amtliche Berichte sowie Statistiken auf.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen sind beschäftigtin Gesundheitsämtern bzw. bei (Amts-)Ärzten und Ärztinnenbei ambulanten sozialen Diensten in KrankenhäusernArbeitsorte:Sozialmedizinische Assistenten und Assistentinnen arbeiten meistin Büroräumen in Beratungs- und Besprechungsräumenin Unterrichts- und SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchbei Klienten/KlientinnenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens, z.B. alsMedizinische/r Fachangestellte/r oderPflegefachmann/-frauInhalte der WeiterbildungTheoretischer Lehrgang:Rechts- und Verwaltungskunde Berichtswesen und DokumentationGesundheitsvorsorge und -förderung epidemiologisch bedeutsame Krankheiten und Gesundheitsrisiken Gesundheitspflege und -hilfePraktische Weiterbildung:Einzelaufgaben in der Gesundheitsvorsorge Arbeits- und Funktionsweise von Fürsorge- und Beratungsstellen Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen psychisch Erkranktergruppentherapeutische TechnikenUnterstützung von Menschen mit Behinderungen gemeindenahe Betreuung von Menschen mit Behinderungen Teilnahme und Mitwirkung an ärztlichen Untersuchungen und bei der Pflege von kranken Kindern bzw. Erwachsenen
Ist Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens, z.B. alsMedizinische/r Fachangestellte/r oderPflegefachmann/-frauZusätzlich ist erforderlich:ein Führungszeugnisein ärztliches Attest über die körperliche Eignung
Wo arbeiten Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin in Deutschland typischerweise? ▼
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden an Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens bzw. in Gesundheitsämtern statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.Wird der für die Weiterbildung erforderliche Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit absolviert, erhalten die Teilnehmer/innen eine entsprechende Vergütung.