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Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt)

Schiffsführer/in (Binnenschifffahrt)

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 52423

Was ist Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt)?

In Deutschland sind Binnenschiffsführer (Schiffsführer/Schiffsführerin) Fachleute, die Fracht- oder Passagierschiffe auf Binnenwasserstraßen selbstständig steuern und führen. Diese Berufsgruppe steuert motorisierte Schiffe sicher auf Binnenwasserstraßen wie Flüssen, Kanälen und Seen; nutzt das Ruder und moderne Navigationssysteme effektiv, regelt die Schiffsunterlagen und die operativen Abläufe an Bord.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

BinnenschifffahrtDeutsche SeeschifffahrtDigitalisierung in der BinnenschifffahrtHANSAMasterplan BinnenschifffahrtSchiff & HafenSchifffahrt und TechnikTHB Täglicher Hafenbericht

Trends

Smart ShippingDurch digitale Technologien soll die Schifffahrt effizienter und umweltfreundlicher werden. Intelligente Bordsysteme werten automatisch erfasste Schiffsdaten wie den Ladungsstatus sowie externe Informationen wie Wetter- oder Hafendaten aus. Künstliche Intelligenz (KI) könnte in Zukunft autark fahrende Schiffe steuern bzw. den gesamten Schiffsverkehr regeln. Fach- und Führungskräfte in Schifffahrtsberufen sollten diese Entwicklungen verfolgen und sich mit den veränderten Arbeitsprozessen und Technologien vertraut zu machen.Automatisiertes und vernetztes Fahren in der Binnenschifffahrt Forschungsteams entwickeln hochautomatisierte Binnenschiffe und passende Hafen- und Umschlagtechnologien. Ziel sind autonome Schiffe mit intelligenten Navigations- und Maschinensystemen, Radar- und Lasersensoren sowie Kameras, deren Daten mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. Erste Fahrerassistenzsysteme sollen bald bei Schleusenvorgängen unterstützen oder vor tiefen Brücken warnen. Fach- und Führungskräfte in der Binnenschifffahrt werden sich durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen auf veränderte Arbeitsabläufe vorbereiten.

Arbeitsorte

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt arbeiten meist auf Binnenschiffenim Freien an Deckim Maschinen- und Frachtraumauf dem Führerstand in den Passagierbereichen

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:BinnenschifffahrtFunksprechzeugnis BinnenschifffahrtGüterverkehrHafenschifffahrt (inklusive Bugsier-, Schleppschifffahrt u. a.)KalkulationMaschinenführung, Anlagenführung, -bedienungPersonenverkehrSchifffahrtsrechtSchiffs-, BootsführungSchiffsbetriebstechnikSchiffssicherheit (SSO)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Beladen, EntladenBuchführung, BuchhaltungEwer, SchutenFährschiffeFährverkehrFestmachen (Schiff)Gefahrgutverladung, -versendung, -transportHafenumschlagHafenvorschriftenKoppelverbändeKosten- und LeistungsrechnungKundenberatung, -betreuungLadegutbehandelnLadungs- und UmschlagtechnikRadarpatentRettungsmaßnahmen, Erste HilfeTauwerksarbeitenWartung, Reparatur, InstandhaltungZollvorschriften, ZollabwicklungWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Patente, Schifffahrtslizenzen - Binnen-, Hafenschifffahrt"

Arbeitssituation

Schiffsführer/innen im Bereich Binnenschifffahrt sind auf Schiffen unterschiedlicher Größe tätig, z.B. auf Booten, Barkassen oder Hafenfahrzeugen. Wartungs- und Reparaturarbeiten führen sie mit Maschinen und Handwerkzeugen durch. Sie arbeiten während der Fahrt auf begrenztem Raum und schwankendem Boden. Dabei halten sie sich sowohl in geschlossenen Räumen (Brücke, Ladebüro) als auch im Freien (Brückennock, Fangdeck) auf, wo sie der Witterung ausgesetzt sind. Eine gute körperliche Konstitution und wetterfeste Kleidung sind deshalb wichtig. Mobilitätsbereitschaft ist unerlässlich, denn sie sind mitunter längere Zeit unterwegs. Schiffsführer/innen im Bereich Binnenschifffahrt führen und motivieren die Decksmannschaft und arbeiten gleichzeitig mit der Besatzung Hand in Hand. Daher benötigen sie sowohl Führungsstärke und Organisationstalent als auch Kooperationsfähigkeit. Im Wachdienst beobachten sie die Fahrstraße und nautischen Instrumente über längere Zeiträume aufmerksam und konzentriert. Verantwortungsbewusst halten die Schiffsführer/innen die Sicherheitsbestimmungen ein, sorgen dafür, dass die Fracht fachgerecht verstaut und die Ladekapazität nicht überschritten wird. Bei Störungen des Schiffsbetriebs treffen sie rasch Entscheidungen, um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen.

Existenzgründung

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt können sich selbstständig machen und z.B. ein eigenes Unternehmen im Binnenschiffsgüter- oder -fahrgastverkehr gründen oder übernehmen.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 3.342 € bis 3.448 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

SchifffahrtGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt, z.B. Reedereien, PartikulierePersonenbeförderung in der BinnenschifffahrtErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt a. n. g., z.B. Fluss-, See- und Kanalfähren, HafenschifffahrtÖffentliche VerwaltungAllgemeine öffentliche Verwaltung, z.B. Wasser- und Schifffahrtsämter

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig eine Aus- oder Weiterbildung in der Binnen- oder Hafenschifffahrt.

Arbeitsbereiche/Branchen

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt finden Beschäftigungbei Binnenschiffsreedereien bzw. Flottenbetreibenden in der Güter- und Personenbeförderungin Fluss- und Kanalfährbetriebenin Hafenschifffahrtsbetriebenbei Wasser- und Schifffahrtsämtern

Sonstige Zugangsbedingungen

Wer ein Schiff führt, bedarf eines Unionspatentes oder Schifferzeugnisses für die entsprechende Fahrzeugkategorie.Eine Erlaubnis der Wasser- und Schifffahrtsdirektion ist für die gewerbliche Güterbeförderung mit Binnenschiffen erforderlich.Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk setzt die Erlaubnis der zuständigen Behörde voraus.Die Anforderungen an die seemännische Ausbildung sind zu erfüllen. Diese sind in einem internationalen Übereinkommen, dem STCW-Übereinkommen, festgelegt.Ein Führerschein der Klasse B ist ggf. erforderlich, z.B. um zwischen Arbeitsorten zu wechseln.

Die Tätigkeit im Überblick

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt führen eigenverantwortlich Güter- oder Personenschiffe auf Binnengewässern.

Stellen- und Bewerberbörsen

de Binnenvaartkrant

Verbände und Organisationen

BG VerkehrBundesverband der deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Radar, Funk und Echolot)Handarbeit (die Maschinenanlagen warten und instand halten)Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Schutzhandschuhe und Schutzhelm bei Lade- und Löscharbeiten)Arbeit im/am Wasser (in der Binnenschifffahrt Schiffe im Personen- oder Güterverkehr führen und dabei in geschlossenen Räumen, z.B. auf der Brücke und im Ladebüro, wie auch im Freien, z.B. auf dem Fangdeck, arbeiten)Unfallgefahr (z.B. bei An- und Ablegemanövern)Gruppen-, Teamarbeit (häufig Zusammenarbeit mit der Decksmannschaft)häufige Abwesenheit vom Wohnortschweres Heben und Tragen (vor allem bei Lade- und Löschvorgängen)Kundenkontakt (Fahrgäste betreuen, Gebühren kassieren und Fahrscheine kontrollieren)Verantwortung für Personen (Personal und Fahrgäste)Verantwortung für Sachwerte (z.B. Fracht)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Wasserfahrzeuge, z.B.: Frachtschiffe, Ausflugsschiffe, Barkassen, Hafenfahrzeuge, Fähren, Schub- und Schleppboote, TankmotorschiffeTransportgut, z.B.: Frachtstücke, Container, Fahrzeuge, SchüttgutTechnische Anlagen und Geräte, Zubehör, z.B.: Steuer- und Navigationsanlagen, AIS (Automatisches Identifikationssystem), Radar, GPS (Global Positioning System), Echolot, Funkgeräte, Ankergeräte, Taue, Winden, Ladegeschirre, Kräne, Fender und Poller, TrossenUnterlagen, z.B.: Schiffsunterlagen, Fahr- und Terminpläne, Fahrscheine, Lade- und Staupläne, Arbeitseinsatz- und Ausbildungspläne, Zollunterlagen

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt steuern motorbetriebene Schiffe auf Binnengewässern. Sie bedienen Steuer- und Navigationsanlagen, führen Schiffsunterlagen und koordinieren die Abläufe an Bord. In der Güterschifffahrt planen und steuern sie Lade- und Löschvorgänge und sorgen für eine sachgerechte Sicherung der Ladung. In der Personenschifffahrt betreuen sie Fahrgäste, kassieren Fahrgebühren oder kontrollieren Fahrscheine. Sie gewährleisten die Funktionsfähigkeit von Schiff, Maschinen und Sicherheitseinrichtungen durch regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Als Schiffseigentümer bzw. Schiffseigentümerin übernehmen sie zusätzlich betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Vertragsabschlüsse oder Investitions- und Personalplanung.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Binnenschiffer/BinnenschifferinGeprüfter Binnenschiffermeister/Geprüfte BinnenschiffermeisterinBinnenschifffahrtskapitän/BinnenschifffahrtskapitäninHafenschiffer/Hafenschifferin

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schiffsverkehr, Ladungssicherung, Transportlogistik).Darüber hinaus kann sich der Trend zur Digitalisierung in der Schifffahrt ("Smart Shipping") zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Schiffsführer/innen im Bereich Binnenschifffahrt entwickeln. Der Trend zum automatisierten und vernetzten Fahren in der Binnenschifffahrt bietet ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. als Binnenschiffermeister/in) oder ein grundständigesStudium (z.B. im Studienfach Nautik).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Schiffsführung und damit verbundene Aufgaben durchführen Schiff bzw. Wasserfahrzeug steuern, dabei elektronische Navigationshilfsmittel einsetzen und Wasserstand, Wetterverhältnisse, Verkehrsregeln beachtensichere Schifffahrt mit Radar- und modernen Navigationssystemen gewährleisten Fahrpläne und Termine einhaltenSchiff verholen, festmachen, ankernSignal-, Flaggen-, Wach- und Sicherheitsdienst verrichten, Funkverkehr durchführenPersonalführung übernehmen, z.B. Betriebsabläufe an Bord planen, bei der Ausbildung mitwirkenals Schiffseigentümer/ Schiffseigentümerin betriebswirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen, z.B. Kalkulation, Leistungsabrechnung, Vertragsabschlüsseauf Güterschiffen Lade- und Löscharbeiten steuern und überwachenLadungsumschlag planen, Lade- und Staupläne erstellen, Ladungsgewichte berechnenLade- und Löschvorgänge überwachen, Ladung sichernLadepapiere und Zulassungsdokumente kontrollieren, ggf. Zollformalitäten abwickelnauf Personenschiffen, Fähren oder Hafenbarkassen Fahrgäste betreuen, Fahrscheine kontrollieren, Auskünfte erteilenBinnenschiff instand haltendurch regelmäßige Wartung die Funktionsfähigkeit von Schiff, Maschinen, Takelung und Ausrüstung gewährleistenggf. kleinere Reparaturen im Decks-, Maschinen- und Elektrobereich selbst ausführen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung über die die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV), veröffentlicht als Artikel 1 der Verordnung vom 26.11.2021 (BGBl. I S. 4982), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 381)Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe (Kleine-Fahrgastschiffe-Verordnung - KFV) vom 22.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 178)Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18.09.1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 25.03.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 100)Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2860), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 208)Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung (BinSchZV) (Artikel 1 der Verordnung über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr) vom 30.09.1992 (BGBl. I S. 1760), geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 02.06.2016 (BGBl. I. S. 1257)Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV) vom 18.12.2002 (BGBl. I S. 4569; 2003 I S. 130), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 05.01.2022 (BGBl. I S. 2)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Schiffsführer/in im Bereich Binnenschifffahrt an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Binnenschiffer/BinnenschifferinBinnenschiffer/Binnenschifferin Schwerpunkt FrachtschifffahrtBinnenschiffer/Binnenschifferin Schwerpunkt PersonenschifffahrtGeprüfter Binnenschiffermeister/Geprüfte BinnenschiffermeisterinBinnenschifffahrtskapitän/BinnenschifffahrtskapitäninHafenschiffer/HafenschifferinSteuermann/Steuerfrau (Binnenschifffahrt)in angrenzenden Berufen:Fährschiffer/Fährschifferin (Binnenschifffahrt)Schiffsführer/Schiffsführerin (Hafen)Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) in Deutschland?

In Deutschland sind Binnenschiffsführer (Schiffsführer/Schiffsführerin) Fachleute, die Fracht- oder Passagierschiffe auf Binnenwasserstraßen selbstständig steuern und führen. Diese Berufsgruppe steuert motorisierte Schiffe sicher auf Binnenwasserstraßen wie Flüssen, Kanälen und Seen; nutzt das Ruder und moderne Navigationssysteme effektiv, regelt die Schiffsunterlagen und die operativen Abläufe an Bord.

Ist Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt)" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig eine Aus- oder Weiterbildung in der Binnen- oder Hafenschifffahrt.

Wo arbeiten Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) in Deutschland typischerweise?

Schiffsführer und Schiffsführerinnen im Bereich Binnenschifffahrt arbeiten meist auf Binnenschiffenim Freien an Deckim Maschinen- und Frachtraumauf dem Führerstand in den Passagierbereichen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Schiffsführer/Schiffsführerin (Binnenschifffahrt) in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 3.342 € bis 3.448 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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