Was ist Richter/Richterin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Richter/Richterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Betrifft JUSTIZdms - der moderne staatDRriZ - Deutsche RichterzeitungEuropäisches JustizportalJA - Juristische ArbeitsblätterJuristenZeitung (JZ)JuS Juristische SchulungJustamentJustizportal des Bundes und der LänderLTO - Legal Tribune OnlineMDR - Monatsschrift für Deutsches RechtNJW - Neue Juristische WochenschriftZJS - Zeitschrift für das Juristische Studium
▶ Trends
Künstliche Intelligenz (KI) im RechtsbereichDie Digitalisierung im Rechtsbereich ist noch in der Entwicklung. Dennoch unterstützen moderne Technologien bereits Fachkräfte bei der Automatisierung einfacher juristischer Standardfälle oder bei der Erstellung einfacher Verträge. Doch in Kernaufgaben wie z.B. der Rechtsprechung ist Legal Tech noch schwer vorstellbar: Es sind nach wie vor Menschen, die gerichtliche Entscheidungen treffen. Nichtsdestotrotz sollten sich Juristen und Juristinnen in Zukunft darauf einstellen, dass sich der Rechtsmarkt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Legal Tech verändern könnte.
▶ Interessen
Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um in diesem Studienberuf erfolgreich zu sein. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an theoretisch-abstrakten Tätigkeitenz.B. Analysieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und Urteilen sowie Anwenden in Gerichtsverhandlungenz.B. Ermitteln der Sachverhalte in Besprechungen mit Beteiligten und Ermittlungsbehörden; Beurteilen und Formulieren rechtlicher Folgenz.B. Herstellen von Querverbindungen zwischen verschiedenen RechtsbereichenInteresse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeitenz.B. Sammeln, Verwahren und Archivieren rechtlicher Dokumente im Gerichtz.B. Ausfertigen von Gerichtsbeschlüssen und UrteilsbegründungenInteresse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. unparteiisches Beraten der Parteien eines Gerichtsverfahrens beim Schließen eines Vergleichs
▶ Arbeitsorte
Richter und Richterinnen arbeiten in erster Liniein Büro- und Besprechungsräumenin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt bzw. vertieft:Fachterminologie (juristisch)GremienarbeitJustizverwaltungRechtswissenschaftenWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Fachpublikationen erstellenLehrtätigkeit (Hochschule)MediationRecherche, InformationsbeschaffungRechtsvertretungStrafprozessrechtStrafrechtStrafverfolgungZivilprozessrechtWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Rechtsgebiete"
▶ Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Richter/innen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. Stellungnahmen und Urteile digital dokumentieren, verwalten und übermitteln)E-Akte (z.B. zur Feststellung des Tatbestandes elektronische Akten prüfen; Prozessakten digital verwalten und archivieren)Legal Technology (z.B. die Priorisierung und Analyse juristischer Texte oder die Erstellung juristischer Dokumente KI-unterstützt durchführen)
▶ Arbeitssituation
Richter und Richterinnen tragen eine große Verantwortung bei der Auslegung und Anwendung von Recht. Um die rechtliche Relevanz von komplexen Sachverhalten zu beurteilen und darzulegen, benötigen sie eine hohe Analysefähigkeit, aber auch gutes Ausdrucks- und Argumentationsvermögen. Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen sowie Aufgeschlossenheit im Umgang mit den Verfahrensbeteiligten helfen bei der Ausübung der Entscheidungskompetenz. Besonnenheit sowie die Bereitschaft zum Ausgleich widerstreitender Interessen helfen in Gerichtsverhandlungen, Sachverhalte aufzuklären und Urteile zu bilden. Richter und Richterinnen verhalten sich auch außerhalb des Amtes so, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird und ihre Vorbildfunktion gewahrt bleibt.Sie arbeiten hauptsächlich in Gerichtssälen sowie in Büro- und Besprechungsräumen. Darüber hinaus nehmen sie Außenkontakte wahr, z.B. bei Tatortbesichtigungen. Richter/innen übernehmen auch Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienste, um für eilbedürftige richterliche Maßnahmen zur Verfügung zu stehen.
▶ Verdienst/Einkommen
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe R 2, Stufe 1: 6.087 €Besoldungsgruppe R 5: 10.777 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Ausbildung, die ausgeübte Funktion und das verliehene Amt legen die Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen fest. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.
▶ Branchen im Einzelnen
JustizverwaltungRechtspflege, z.B. Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, Arbeits- und Disziplinargerichtsbarkeit, Bundespatentgericht, StaatsanwaltschaftenAuch denkbar:Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienUniversitätenFachhochschulen, Duale Hochschulen, VerwaltungsfachhochschulenEinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs a. n. g.
▶ Zugang zur Tätigkeit
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:ein mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaftdie Zweite juristische Staatsprüfung
▶ Zugangsstudienfächer
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Richter und Richterinnen finden Beschäftigung in erster Liniean Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, Arbeits- und Disziplinargerichtsbarkeit sowie beim BundespatentgerichtDarüber hinaus finden sie auch Beschäftigungan Hochschulenan Bildungseinrichtungen, z.B. der Deutschen Richterakademie
▶ Tätigkeitsbezeichnungen
Richter/inBerufsbezeichnung in englischer SpracheJudge (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SpracheJuge (m/f)
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Zum Richter bzw. zur Richterin kann nach dem Deutschen Richtergesetz nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Diese umfasst die Erste juristische Prüfung und die Zweite juristische Staatsprüfung.I.d.R. ist neben der Befähigung zum Richteramt ein dreijähriger Probedienst als "Richter bzw. Richterinnen auf Probe" abzuleisten. Nach frühestens 3 und spätestens 5 Jahren als Richter bzw. Richterin auf Probe wird man bei Eignung zum Richter bzw. zur Richterin auf Lebenszeit ernannt.
▶ Arbeits- und Sozialverhalten
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Studienberuf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. Bereitschaft, bei personellen Engpässen engagiert zusätzliche Gerichtsfälle zu übernehmen und zu verhandeln)Sorgfalt (z.B. genaues Studieren von Prozessakten; exaktes und fehlerfreies Formulieren von Beschlüssen)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. Ermessen der Auswirkungen eigener Entscheidungen für die Betroffenen und das allgemeine Rechtsbewusstsein)Entscheidungsfähigkeit (z.B. Bewerten von Zeugenaussagen, um auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen und Recht zu sprechen)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Anordnen von Maßnahmen zur Beweissicherung)Flexibilität (z.B. Einstellen auf immer wieder andere Prozessbeteiligte mit unterschiedlichen persönlichen Hintergründen)Lernbereitschaft (z.B. sich auf dem Laufenden halten über den aktuellen Entwicklungsstand der Rechtsetzung und Rechtsprechung)Verschwiegenheit (z.B. Wahren von Stillschweigen über vertrauliche Informationen der Prozessbeteiligten)Psychische Stabilität (z.B. Wahren professioneller Distanz und Überparteilichkeit trotz schwerster Vorwürfe gegen Angeklagte)Kommunikationsfähigkeit...
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Richter und Richterinnen üben die rechtssprechende Gewalt aus. Sie führen den Vorsitz bei Gerichtsverfahren, treffen und verkünden Urteile, prüfen Anträge und erlassen richterliche Anordnungen.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
beck-stellenmarktJustizportal des Bundes und der LänderKarriere-JuraLegalCareersLegal Tribune Online Jobbörsetotallylegal
▶ Verbände und Organisationen
dbb beamtenbund und tarifunionDeutscher Juristen- Fakultätentag, Geschäftsstelle Universität des SaarlandesDeutscher Juristinnenbund e.V. (djb)Deutscher Richterbund (DRB)ELSA - The European Law Students' Associationver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (Gesetzestexte, Kommentare, Entscheidungssammlungen)Verantwortung für Personen (Urteile fällen, die mehr oder weniger nachhaltig in das Leben anderer Personen eingreifen)Verantwortung für Sachwerte (z.B. bei Entschädigungsverfahren)gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (bei einer Tätigkeit z.B. als Strafrichter/in)Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. Beschuldigte im Rahmen von Verhandlungen)Bildschirmarbeit (z.B. Urteilsbegründungen erstellen)Arbeit in BüroräumenBereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (für eilbedürftige richterliche Maßnahmen, z.B. als Ermittlungsrichter/in)
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Recherche- und Arbeitsunterlagen, z.B.: Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen, Kommentare, Urteile, Stellungnahmen, (elektronische) ProzessaktenDatenverwaltungssysteme, z.B.: juristische Datenbanken, Dokumentenmanagement-SystemeBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Richter und Richterinnen entscheiden neutral und unabhängig z.B. darüber, ob Rechtsbrüche oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. Zur Vorbereitung auf Verhandlungen machen sie sich mit den jeweiligen Fällen vertraut und führen Recherchen durch, um sich das erforderliche Fachwissen anzueignen. Bei Gerichtsverhandlungen ist es ihre Aufgabe, Sachverhalte zu klären. Nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Anhörung der Parteien verkünden sie ihr Urteil, setzen das Strafmaß fest oder schlagen Vergleichsmöglichkeiten vor. Neben der Rechtsprechung entscheiden sie über die Gewährung oder Ablehnung von Anträgen.
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Recht, öffentliche Verwaltung).Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. zur Untersuchung und Auswertung juristischer Texte einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Richter und Richterinnen entwickeln.
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Absolventen der Zweiten juristischen Staatsprüfung können ihre Berufs- und Karrierechancen durch ein weiterführendes Studium ausbauen, z.B. im Studienfach Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder Öffentliches Recht.Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
Verhandlungen führen Akten des Falles studieren, Fakten analysieren, ggf. eigene Recherchen durchführenSachverhalte feststellen, ggf. durch Beweisaufnahme klären (Augenschein, Geständnis, Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis und Vernehmung von Parteien)Zulässigkeit der beantragten Untersuchungshandlungen prüfenFreiheits- oder sonstige beschränkende Untersuchungshandlungen anordnen, z.B. Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung, Vorführen von BeschuldigtenMaßnahmen zur Beweissicherung anordnen, z.B. Durchsuchung, eidliche Vernehmung von Zeugen/Zeuginnen und Sachverständigenbei der Unterbrechung der Verjährung einer Straftat mitwirkenBeweisergebnisse durch gewissenhaftes Abwägen der für oder gegen die Wahrheit einer Behauptung sprechenden Umstände würdigennach der Anhörung der Parteien einschlägige Gesetze auf den zur Entscheidung anstehenden Fall anwenden, dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigenUrteil festsetzen und verkündenggf. Aufgaben als Ermittlungsrichter/in wahrnehmen, z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung, eidliche Zeugenvernehmung, als Notstaatsanwalt bzw. Notstaatsanwältin selbstständig handeltOrganisation, Verwaltung, AusbildungUrteilsbegründungen verfassen, Anträge prüfen, richterliche Anordnungen erlassenAufgaben der Gerichtsverwaltung wahrnehmen, z.B. als Gerichtspräsident/in oder Aufsicht führende/r Richter/in übernehmenRechtsreferendare und -referendarinnen ausbilden, Nachwuchskräfte bei der Einarbeitung unterstützenWissensch...
▶ Weitere Jobalternativen (Bewerbersicht)
Folgende weitere Beschäftigungsalternativen bieten sich für den Beruf Richter/in an:Tätigkeitsfeld Rechtsberatung, -dienstleistungenRechtsanwalt/RechtsanwältinGemeinsamkeiten:Kenntnisse der Prozess- und Verfahrensabläufe bei Gericht einsetzenrechtliche Kenntnisse auf konkrete juristische Sachverhalte anwendenTätigkeitsfeld Rechtsprechung, StrafverfolgungStaatsanwalt/StaatsanwältinGemeinsamkeiten:Kenntnisse der Prozess- und Verfahrensabläufe bei Gericht einsetzenrechtliche Kenntnisse auf konkrete juristische Sachverhalte anwendenTätigkeitsfeld Öffentliche VerwaltungVerwaltungsangestellter/Verwaltungsangestellte im höheren DienstGemeinsamkeiten:qualifizierte Verwaltungstätigkeiten ausführenLeitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung wahrnehmenHinweis: Die genannten Jobalternativen erfordern ggf. eine längere Einarbeitung oder eine Zusatzausbildung.
▶ Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?Richter und Richterinnen üben die rechtssprechende Gewalt aus. Sie führen den Vorsitz bei Gerichtsverfahren, treffen und verkünden Urteile, prüfen Anträge und erlassen richterliche Anordnungen. Recherche und BeweisaufnahmeSie sind als Einzelrichter/innen oder als Mitglieder eines Spruchkörpers (z.B. Kammer oder Senat) tätig und können sowohl für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, als auch für die Rechtsprechung z.B. in Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Patentgerichten zuständig sein. Vor einer Verhandlung studieren sie die Prozessakten, um sich mit dem jeweiligen Fällen vertraut zu machen. Bei rechtlich oder aufgrund der jeweiligen Thematik besonders komplizierten Fällen recherchieren sie ggf. weitere Informationen, um den Ausführungen der Anwälte bei der Anhörung problemlos folgen zu können. Erweisen sich Sachverhalte als unklar, veranlassen sie eine entsprechende Beweisaufnahme z.B. mithilfe von Urkundenbeweisen, Zeugenanhörungen, Sachverständigenaussagen und der Anhörung der Parteien, um eine Klärung herbeizuführen.Urteilsfindung und -verkündung Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, wägen sie Beweise und Aussagen gewissenhaft ab und wenden die einschlägigen Gesetze an. Neben juristischen Hilfsmitteln wie Entscheidungssammlungen, Kommentaren und Datenbanken berücksichtigen sie bei der Urteilsfindung auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, d.h. die rechtskräftigen Entscheidungen der Obersten Instanzen (z.B. Bundesgerichtshof, Bundesarbeits-, -v...
▶ Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten
Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung möglicher Tätigkeiten in diesem Studienberuf benötigt.Fähigkeitenverbales (sprachliches) Denken (z.B. Analysieren und Interpretieren von Gesetzen, Gesetzeskommentaren und aktueller Rechtsprechung)Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen möglicher Unklarheiten aufseiten der Prozessbeteiligten)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Gesetzestexte, Urteile und Verhandlungsdetails)Umstellungsfähigkeit (z.B. schneller und häufiger Wechsel zwischen Aktenstudium im Büro und Leiten von Gerichtsverhandlungen unter Zeitdruck)Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Wahrnehmen von Aufgaben in der Gerichtsverwaltung; Planen und Vorbereiten von Gerichtsverhandlungen)Kenntnisse und FertigkeitenVerständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Anhören der Parteien vor Gericht; Verstehen von Informationen Sachverständiger)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Führen von Gerichtsverhandlungen; Verkünden von Gerichtsurteilen)Textverständnis (z.B. Lesen und Verstehen von Akten, Protokollen und anderen Schriftstücken zur Feststellung des Tatbestandes; Nachschlagen in Gesetzestexten)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Verfassen von Urteilsbegründungen)
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Deutsches Richtergesetz (DRiG), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320)Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in EuropaRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)
▶ Charakteristische körperliche Anforderungen
Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Gerichtsverhandlungen führen; Gerichtsurteile verkünden)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. Urteilsbegründungen am Computer erarbeiten)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Parteien vor Gericht anhören; Informationen der Sachverständigen verstehen, auch am Telefon)(Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. Urteile verantwortlich fällen; mit problembelasteten Menschen umgehen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
▶ Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Richter/in ist reglementiert. Gemäß Deutsches Richtergesetz (DRiG), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 320) erfordert die Ausübung der Tätigkeit die Berufung in das Richterverhältnis. Dies setzt den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst, abgeschlossen mit der zweiten Staatsprüfung, voraus (= Befähigung zum Richteramt).Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist eine berufliche Anerkennung notwendig.Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.deZuständige Stellen sind in der Regel Justizbehörden sowie Rechtsanwaltskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für ArbeitZentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für ArbeitMake it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
▶ Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen
Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Gerichtsverhandlungen führen; Gerichtsurteile verkünden)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Urteilsbegründungen am Computer erarbeiten)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Parteien vor Gericht anhören; Informationen der Sachverständigen verstehen, auch am Telefon)Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. Urteile verantwortlich fällen; mit problembelasteten Menschen umgehen)Stoffwechselkrankheiten (z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende)Chronische Magen- oder Darmleiden (z.B. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in der Nacht und am Wochenende)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Richter/Richterin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Richter/Richterin in Deutschland? ▼
Richter/Richterinnen gehören zu den grundlegenden juristischen Berufen, die richterliche Gewalt ausüben und unparteiische sowie unabhängige Entscheidungen treffen. Sie leiten Gerichtsverfahren, verwalten Fälle, treffen Entscheidungen und begründen diese; sie prüfen auch Anträge.
Ist Richter/Richterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Richter/Richterin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Richter/Richterin qualifiziert werden? ▼
Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:ein mit der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaftdie Zweite juristische Staatsprüfung
Wo arbeiten Richter/Richterin in Deutschland typischerweise? ▼
Richter und Richterinnen arbeiten in erster Liniein Büro- und Besprechungsräumenin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil
Wie hoch ist das typische Gehalt für Richter/Richterin in Deutschland? ▼
Bei einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln das Bundesbesoldungsgesetz bzw. die Landesbesoldungsgesetze das Einkommen. Die Grundgehaltssätze bestimmen sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Eingangsamtes bzw. des verliehenen Amtes und werden ggf. durch den Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung ergänzt.Bruttogrundgehaltssätze (monatlich): Besoldungsgruppe R 2, Stufe 1: 6.087 €Besoldungsgruppe R 5: 10.777 €Quelle:Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)Hinweise:Die Ausbildung, die ausgeübte Funktion und das verliehene Amt legen die Zuordnung zu den verschiedenen Besoldungsgruppen fest. Die Grundgehaltssätze der Bundesländer orientieren sich am Bundesbesoldungsgesetz (Bundesbesoldungsordnung), können aber davon abweichen.