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Rechtswissenschaft (weiterführend)

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73104

Was ist Rechtswissenschaft (weiterführend)?

In Deutschland ist der Bereich „Rechtswissenschaft (weiterführend)“ ein Bildungsweg, der über die grundlegende juristische Ausbildung hinausgeht und darauf abzielt, eine tiefgehende Spezialisierung und fortgeschrittene Kenntnisse in der Rechtswissenschaft zu erwerben.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Rechtswissenschaft (weiterführend) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Studiendauer

Regelstudiendauer: 2-4 Semester

Studienkosten

Studienkosten Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)ggf. Studiengebühren Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)FörderungsmöglichkeitenInformationen: Deutsches Studierendenwerk - FinanzierungsmöglichkeitenBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)

Studieninhalte

Module, z.B.:Allgemeines VerwaltungsrechtArbeitsrechtAußenwirtschaft und InvestitionsrechtBetreuungsrechtDatenschutzrechtE-Government und VergaberechtEuropäisches WirtschaftsrechtGesetzliche Schuldverhältnisse und SachenrechtMedizinprodukterechtSozialversicherungsrechtStaatsrechtStrafrechtTitelschutz und MarkenrechtUrheberrechtWettbewerbs- und WerberechtPraktische Studieninhalte:Je nach Hochschule ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in Rechtsanwaltskanzleien)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmenBerufsbegleitendes Studium: unter der Woche tagsüber im Beruf tätig und in den Abendstunden oder am Wochenende an der Hochschule Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Wissenschaftliche Forschung: Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen Organisation und Planung: das Studium eigenverantwortlich planen, vorgegebene Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in einer Kanzlei oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen), Berufseinstieg vorbereiten

Studium im Ausland

Studierende können Teile des Studiums im Ausland durchlaufen, z.B.:Verschiedene LänderInternationaler Masterstudiengang "IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums"Hochschulen: Universität Hannover und PartnerhochschulenAbschluss: Master of Laws (LL.M.), Doppelabschluss an der Partnerhochschule in Norwegen (Oslo) möglichWeitere Informationen: Universität Hannover: Masterstudiengang Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums

Studienalternativen

Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Rechtswissenschaft (weiterführend) sein:Bereich Recht und VerwaltungÖffentliches Recht (weiterführend)Wirtschaftsrecht (weiterführend)Staats-, Verwaltungswissenschaft (weiterführend)Verwaltungsmanagement, Public Management (weiterführend)Gemeinsamkeiten:Kenntnisse über Verwaltungsvorgänge bzw. wirtschaftliche Abläufe und ihre rechtlichen Grundlagen erwerbeneinschlägige Rechtsvorschriften für den jeweiligen Vorgang identifizieren und anwendenBereich GesellschaftswissenschaftenKriminologie (weiterführend)Gemeinsamkeit:Kenntnisse über die Bedingungen für rechtskonformes bzw. kriminelles Verhalten erwerben

Zugangsstudienfächer

Hochschulen setzen z.B. folgende Abschlüsse voraus:Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)Öffentliches Recht (grundständig)Wirtschaftsrecht (grundständig)

Zusatzqualifikationen

Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erleichtern einen erfolgreichen Berufseinstieg. Folgende Themen kommen z.B. infrage:FremdsprachenBeratung und MediationKommunikationAuch Praktika, z.B. in einer Kanzlei oder in Rechtsabteilungen von Unternehmen bereiten gezielt auf das Berufsleben vor.Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Das Studium im Überblick

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen. Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.

Studiengangsbezeichnungen

Beispiele Compliance, IT und Datenschutz (Master) Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung (Master) Digitalization and Law (Master) Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik (Master) International Human Rights and Humanitarian Law (Master) Medizinrecht (Master) Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt (Master) Rechtsinformatik (Master) Rechtswissenschaft (Master) Sozialrecht und Sozialwirtschaft (Master)

Mögliche Tätigkeitsfelder

Für Masterabsolventen der Rechtswissenschaft bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst an, z.B. Unternehmensberatung oder Öffentliche Verwaltung.Wer eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule anstrebt, muss i.d.R. promovieren. Eine Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft und Forschung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Entwicklung des Studienfachs

Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts:Etablierung einer eigenständigen deutschen Rechtswissenschaft, eine der klassischen Universitätsdisziplinen neben Theologie, Philosophie und Medizin1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und LehrendenAktuell:Gliederung der Rechtswissenschaft in Spezialgebiete, z.B.: Arbeits- und SozialrechtEuroparecht Informationsrecht

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussgradeje nach StudiengangMaster of Arts (M.A.)Master of Laws (LL.M.)Magister/Magistra LegumDarüber hinaus gibt es Studiengänge mit anderen Abschlussbezeichnungen.

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Rechtliche Regelungen für das Studium

BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)LandesebeneHochschulgesetze in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften, z.B. über die Akkreditierung von StudiengängenQualifikations- oder HochschulzugangsverordnungenHochschulebeneSatzung der Hochschule Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge im jeweiligen Studienfach

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Rechtswissenschaft vorausgesetzt.Bei weiterbildenden Studiengängen ist eine mindestens 1-jährige Berufspraxis erforderlich.Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren. Auswahlkriterien sind z.B. Leistungen im ersten berufsqualifizierenden Studium.Ggf. müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Rechtswissenschaft (weiterführend)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Rechtswissenschaft (weiterführend) in Deutschland?

In Deutschland ist der Bereich „Rechtswissenschaft (weiterführend)“ ein Bildungsweg, der über die grundlegende juristische Ausbildung hinausgeht und darauf abzielt, eine tiefgehende Spezialisierung und fortgeschrittene Kenntnisse in der Rechtswissenschaft zu erwerben.

Ist Rechtswissenschaft (weiterführend) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Rechtswissenschaft (weiterführend)" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Rechtswissenschaft (weiterführend) qualifiziert werden?

Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Rechtswissenschaft vorausgesetzt.Bei weiterbildenden Studiengängen ist eine mindestens 1-jährige Berufspraxis erforderlich.Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren. Auswahlkriterien sind z.B. Leistungen im ersten berufsqualifizierenden Studium.Ggf. müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

Wo arbeiten Rechtswissenschaft (weiterführend) in Deutschland typischerweise?

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Rechtswissenschaft (weiterführend) in Deutschland?

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

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