Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Was ist Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)?
Steckbrief
Studientyp: Grundständiges Studium Studienmöglichkeiten: Universität Abschluss: Erste juristische Prüfung Regelstudienzeit: 5 Jahre
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Das Studium findet an Universitäten statt.Lernorte sind an der Universität: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)
▶ Steckbrief
StudientypGrundständiges StudiumStudienmöglichkeitenUniversitätAbschlussErste juristische PrüfungRegelstudienzeit5 JahreStudienfach RechtswissenschaftDas grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.Mögliche grundständige StudiengängeDeutsch-Französisches Recht RechtswissenschaftZugangsvoraussetzungenan Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Pflichtmodulen:Allgemeines VerwaltungsrechtBürgerliches RechtÖffentliches RechtSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtNach dem StudiumWer die Erste juristische Prüfung der Rechtswissenschaft abgelegt hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, -dienstleistungen, Rechtsprechung, Strafverfolgung oder Öffentliche Verwaltung ins Berufsleben einsteigen. Nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst und der Zweiten juristischen Staatsprüfung kann man als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin tätig werden.
▶ Studiendauer
Regelstudiendauer: 10 SemesterDurchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 12 SemesterQuelle: Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Statistik der Prüfungen an deutschen Hochschulen - Prüfungsjahr 2024Der Vorbereitungsdienst, der sich an das Studium anschließt, erstreckt sich über 2 Jahre.
▶ Studienkosten
Studienkosten Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)ggf. Studiengebühren Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)FörderungsmöglichkeitenInformationen: Deutsches Studierendenwerk - FinanzierungsmöglichkeitenBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)
▶ Studieninhalte
Pflichtmodule, z.B.:Allgemeines VerwaltungsrechtBürgerliches RechtÖffentliches RechtSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtMögliche Schwerpunktbereiche:Internationales RechtMedien, Wirtschaft, Steuern Wirtschafts-, Steuer-, Umweltstrafrecht Staat, Wirtschaft, VerwaltungZivilrechtspflege und Internationales Privat- und ProzessrechtPraktische Studieninhalte:Praktische Studienzeiten (z.B. in Rechtsanwaltskanzleien)
▶ Studiensituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmen Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: das Studium im Rahmen des vorgegebenen Studienaufbaus eigenverantwortlich planen, vorgegebene Abgabetermine und Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)Berufsvorbereitung: Praktische Studienzeiten und ggf. Praktika absolvieren (z.B. bei Verwaltungsbehörden, Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten oder Wirtschaftsunternehmen), Berufseinstieg vorbereiten
▶ Studium im Ausland
Studierende können Teile des Studiums im Ausland durchlaufen, z.B.:FrankreichBinationaler grundständiger deutsch-französischer StudienkursHochschulen: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Université de Cergy-PontoiseAbschluss: Integrierte licence im deutschen und französischen Recht; licence mention droitWeitere Informationen: Studienkurs Rechtswissenschaften
▶ Studienalternativen
Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) sein:Bereich Recht und VerwaltungRechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Wirtschaftsrecht (grundständig)Öffentliches Recht (grundständig)Staats-, Verwaltungswissenschaft (grundständig)Verwaltungsmanagement, Public Management (grundständig)Gemeinsamkeiten:Kenntnisse über Verwaltungsvorgänge bzw. wirtschaftliche Abläufe und ihre rechtlichen Grundlagen erwerbeneinschlägige Rechtsvorschriften für den jeweiligen Vorgang identifizieren und anwenden
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Wirtschaft/Recht: z.B. um rechtswissenschaftliche Fragestellungen und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehenPolitik/Sozialkunde, Geschichte: z.B. um gesellschaftliche und politische Entwicklungen eines Gemeinwesens zu berücksichtigenDeutsch: z.B. um Texte zu interpretieren und Sachverhalte zu prüfen, klar zu formulieren und überzeugend zu argumentierenEnglisch: z.B. um Fachliteratur, Originaldokumente und Rechtsentscheidungen in englischer Sprache zu verstehenLatein: z.B. für Rechtsbegriffe und -regeln lateinischen Ursprungs und um Originalquellen in lateinischer Sprache zu verstehen
▶ Zusatzqualifikationen
Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erleichtern einen erfolgreichen Berufseinstieg. Infrage kommt z.B. das Thema Kommunikation. Auch Wahlpflichtfächer können Zusatzqualifikationen vermitteln. Möglich sind z.B. die FächerKriminologieJugendstrafrechtWirtschaftsstrafrechtPraktika bereiten gezielt auf das Berufsleben vor. In Betracht kommen z.B.VerwaltungsbehördenRechtsanwaltskanzleienNotariateWirtschaftsunternehmenAngebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass
▶ Das Studium im Überblick
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
▶ Studiengangsbezeichnungen
BeispieleDeutsch-Französisches Recht (Erste juristische Prüfung)Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung)
▶ Mögliche Tätigkeitsfelder
Für Absolventen eines Staatsexamensstudiums der Rechtswissenschaft bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst an, z.B. Rechtsberatung, -dienstleistungen, Rechtsprechung, Strafverfolgung oder Öffentliche Verwaltung.
▶ Entwicklung des Studienfachs
Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts:Etablierung einer eigenständigen deutschen Rechtswissenschaft, eine der klassischen Universitätsdisziplinen neben Theologie, Philosophie und Medizin1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und LehrendenAktuell:Gliederung der Rechtswissenschaft in Spezialgebiete, z.B.: Arbeits- und SozialrechtEuroparecht Informationsrecht
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussErste juristische Prüfung
▶ Alternativen nach Studienabbruch
Folgende Ausbildungsberufe können Alternativen für das Studienfach sein:Bereich Recht und VerwaltungJustizfachangestellter/JustizfachangestellteRechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und NotarfachangestellteRechtsanwaltsfachangestellter/RechtsanwaltsfachangestellteGemeinsamkeiten:Rechtspraxis, öffentlicher DienstGgf. kommt auch eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst infrage:Amtsanwalt/AmtsanwältinBeamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Auswärtigen Dienst (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin beim Bundesnachrichtendienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin im Justizvollzugsdienst (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Landeskriminaldienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Verfassungsschutz (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen ZolldienstPolizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der LänderPolizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin in der Bundespolizei (gehobener nichttechnischer Dienst)Rechtspfleger/RechtspflegerinDer Sucheinstieg über Berufsfelder eröffnet ggf. weitere Alternativen.Weitere Informationen zum Thema Perspektiven nach dem Studienabbruch:Studienabbruch - und dann?studie...
▶ Vergütung während des Studiums
Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.
▶ Spezialisierung während des Studiums
Je nach Hochschule und Studiengang kann eine Spezialisierung erfolgen, z.B.:European and International LawStrafrechtWirtschaftsrecht
▶ Rechtliche Regelungen für das Studium
BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)Landesebene Hochschulgesetze in Verbindung mit VerwaltungsvorschriftenQualifikations- oder HochschulzugangsverordnungenJuristenausbildungsgesetze und Juristenausbildungsordnungen der Länder z.B.:Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13.10.2003 (Bay.GVBl S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.05.2024 (Bay.GVBl. S. 89)Hochschulebene Satzung der Hochschule Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge im jeweiligen Studienfach
▶ Zugangsvoraussetzungen für das Studium
Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.
▶ Mögliche weiterführende Studienfächer
Absolventen eines Staatsexamensstudiums der Rechtswissenschaft können sich in einem weiterführenden Studienfach, z.B. Rechtswissenschaft oder Wirtschaftsrecht, weiterqualifizieren und dadurch ihre Berufs- und Karrierechancen ausbauen.Öffentliches Recht (weiterführend)Rechtswissenschaft (weiterführend)Wirtschaftsrecht (weiterführend)
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) in Deutschland? ▼
Studienfach RechtswissenschaftDas grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.Mögliche grundständige StudiengängeDeutsch-Französisches Recht RechtswissenschaftZugangsvoraussetzungenan Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Pflichtmodulen:Allgemeines VerwaltungsrechtBürgerliches RechtÖffentliches RechtSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtNach dem StudiumWer die Erste juristische Prüfung der Rechtswissenschaft abgelegt hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, -dienstleistungen, Rechtsprechung, Strafverfolgung oder Öffentliche Verwaltung ins Berufsleben einsteigen. Nach einem zweijährigen Vorbereitungsdienst und der Zweiten juristischen Staatsprüfung kann man als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin tätig werden.
Ist Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)" einem Studienberuf — d. h. du benötigst einen Bachelor- oder Master-Abschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule.
Wie kann ich in Deutschland als Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.Informationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.
Wo arbeiten Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) in Deutschland typischerweise? ▼
Das Studium findet an Universitäten statt.Lernorte sind an der Universität: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) in Deutschland? ▼
Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.