Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Rechtspfleger/in
Was ist Rechtspfleger/Rechtspflegerin?
Steckbrief
Berufstyp: Beamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartStudium an Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, praktische Studienzeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Abschluss: DiplomDauer3 Jahre
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Rechtspfleger/Rechtspflegerin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Lernorte sind:Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenGerichte, Staatsanwaltschaften: BüroräumeZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
▶ Aktuelles
Novellierung der BundeslaufbahnverordnungAm 17.03.2026 trat die neue Bundeslaufbahnverordnung in Kraft. Sie eröffnet bedarfsorientierte Sonderzugänge, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schwerpunkt der Reform ist u.a. die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ist nun z.B. auch der Zugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional möglich.
▶ Steckbrief
BerufstypBeamtenausbildung;abweichende Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen BundesländernAusbildungsartStudium an Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, praktische Studienzeiten bei Gerichten und StaatsanwaltschaftenAbschlussDiplomDauer3 JahreAufgaben und Tätigkeiten Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen setzen als selbstständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen in bestimmten Rechtsgebieten fest. Sie sind z.B. für Einträge und Löschungen in öffentliche Register wie dem Handelsregister oder dem Grundbuch verantwortlich, eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Sie ordnen außerdem z.B. Betreuungen oder Vormundschaften an und kontrollieren diese oder nehmen in der Rechtsantragsstelle Schriftsätze wie Klageanträge oder -erwiderungen auf. Sie setzen Verfahrenskosten fest, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide, entscheiden über Pfändungen und leiten Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren. Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen sorgen bei den Staatsanwaltschaften für die Strafvollstreckung und laden z.B. verurteilte Personen zum Haftantritt. Im Bereich der Justizverwaltung übernehmen sie verantwortungsvolle Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung und sorgen z.B. als Geschäftsleiter bzw. -leiterin für den reibungslosen Geschäftsbetrieb innerhalb der Justizbehörden.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen finden Beschäftigung in erster Li...
▶ Ausbildungsdauer
3 Jahre
▶ Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren besteht i.d.R. aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Es testet u.a. die Allgemeinbildung, das Sprachverständnis, die Konzentrationsfähigkeit sowie das logische, strukturelle und analytische Denkvermögen.
▶ Ausbildungsaufbau
Gliederung eines Studiums im RechtspflegerdienstFachtheoretischer Studienabschnitt an Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege: 12 MonateBerufspraktischer Studienabschnitt bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften: 6 MonateFachtheoretischer Studienabschnitt an Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege: 6 MonateBerufspraktischer Studienabschnitt bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften: 6 MonateFachtheoretischer Studienabschnitt an Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege: 6 MonateLaufbahn- bzw. RechtspflegerprüfungStudiendauer insgesamt: 3 Jahre
▶ Ausbildungskosten
Studienbeiträge werden nicht erhoben. Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an den Bildungsstätten, können ebenfalls Kosten entstehen.
▶ Ausbildungsinhalte
Theoretische Studienabschnitte, z.B.:Einführung in das ZivilrechtErbrecht einschließlich des Verfahrensrechts Familienrecht einschließlich des VerfahrensrechtsGerichtsverfassungs- und RechtspflegerrechtGrundstücksrecht einschließlich Grundbuchverfahren Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich RegisterverfahrenInsolvenzrecht, Mobiliar- und ImmobiliarvollstreckungsverfahrenInternationales Privatrecht Organisations- und VerwaltungskundeStrafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht Verfassungs- und VerwaltungsrechtZivilprozessrecht, Kostenrecht in Zivil- und FamilienverfahrenPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Während der theoretischen Studienabschnitte:Lehrveranstaltungen: Vorlesungen und Seminare in den Hörsälen und Seminarräumen der Fachhochschule/Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege besuchenPraktische Übungen: z.B. an praxisbezogenen Projekten zur Lösung einer komplexeren Aufgabenstellung aus dem Bereich des Insolvenzrechts teilnehmenEigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: z.B. vorgegebene Abgabetermine für Referate und Hausarbeiten einhaltenWährend der praktischen Studienabschnitte:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Register führen, Insolvenzangelegenheiten bearbeiten, Schriftsätze wie Klageanträge aufnehmenPraxisbezogene Lehrveranstaltungen: Fachkenntnisse vertiefenSchlüsselqualifikationen: z.B. Problemlösungs-, Organisations- und Kommunikationskompetenzen erweiternWährend des gesamten Studiums werden Beurteilungen vorgenommen.
▶ Ausbildungsvergütung
Beispielhafter monatlicher Anwärtergrundbetrag (brutto): 1.549 €Quelle:LandesbesoldungsgesetzeHinweis: Neben dem Anwärtergrundbetrag umfassen die Anwärterbezüge die vermögenswirksamen Leistungen, ggf. auch den Familienzuschlag und weitere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge.
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Recht: z.B. um sich mit Rechtswissenschaften (z.B. Familienrecht, Nachlassrecht, Vollstreckungs- und Insolvenzrecht) zu beschäftigenDeutsch: z.B. um Referate zu erarbeiten und zu halten
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Alternativen bieten sich für den Beruf Rechtspfleger/in an:Bereich Recht und VerwaltungBeamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Gerichtsvollzieher/Gerichtsvollzieherin (gehobener Dienst)Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Öffentliches Recht (grundständig)Wirtschaftsrecht (grundständig)Staats-, Verwaltungswissenschaft (grundständig)Gemeinsamkeit:Rechtskenntnisse im Hinblick auf Verwaltungsvorgänge einsetzen
▶ Entwicklung der Ausbildung
1921: Reichsgesetz zur Entlastung der Gerichteoffizielle Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erledigung auf die Urkundsbeamten/-beamtinnen der Geschäftsstelle in den Bereichen: streitige und freiwillige GerichtsbarkeitStrafvollstreckung1941:Übernahme der in Preußen für die Urkundsbeamten/-beamtinnen eingeführte Bezeichnung Rechtspfleger/in durch alle LänderGrundlage für die gleichmäßige Heranbildung des Nachwuchses durch die Reichs-Rechtspfleger-Ausbildungsordnung1957:Verabschiedung des Rechtspflegergesetzes: erstmalige Festlegung der gerichtsverfassungsmäßigen Stellung der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen durch ein Bundesgesetz
▶ Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung im Rechtspflegerdienst erfolgt als Vorbereitungsdienst und dauert i.d.R. 3 Jahre. Sie ist als Diplomstudium organisiert und durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Sie schließt mit der Laufbahn- bzw. Rechtspflegerprüfung ab.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Das Studium ist in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschluss-/Berufsbezeichnungen:Brandenburg, Bremen, Hamburg:Diplom-Rechtspfleger/Diplom-RechtspflegerinBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:Diplom-Rechtspfleger/Diplom-Rechtspflegerin (FH)LaufbahnbezeichnungenRechtspfleger/Rechtspflegerin (gehobener Dienst)Rechtspfleger/Rechtspflegerin (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt)Rechtspfleger/Rechtspflegerin (Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene)Rechtspfleger/Rechtspflegerin (dritte Qualifikationsebene)Rechtspfleger/Rechtspflegerin (drittes Einstiegsamt)Die Laufbahnbezeichnungen sind beispielhaft und können je nach Bundesland variieren.Hinweis: Die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern legen fest, ob die Laufbahn als Studium angeboten wird.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Den passenden Einsatzbereich findenNach ihrem Studium arbeiten Rechtspfleger/innen v.a. bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen.Auf dem Laufenden bleibenDurch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell oder bringt sie auf den neuesten Stand. Das Themenspektrum reicht dabei von Zivilprozessrecht bis hin zu Öffentliche Verwaltung.Beruflich weiterkommenBei entsprechender Eignung haben Rechtspfleger/innen die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.Auch ein weiterführendes Studium kann in Betracht gezogen werden. Naheliegend ist es z.B., einen Masterabschluss im Studienfach Rechtswissenschaft zu erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Das Studium für die Beamtenlaufbahnen wird von den Bundesländern in eigenen Verordnungen geregelt. Die jeweiligen Bestimmungen können voneinander abweichen.Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27.07.2011 (BW.GBl. S. 429), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 07.08.2025 (BW.GBl. Nr. 85)Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst (Ausbildungsordnung Justiz - ZAPO-J) vom 16.06.2016 (Bay.GVBl. S. 123), zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.08.2024 (Bay.GVBl. S. 403)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - APORPfl) vom 11.02.2020 (Ber.GVBl. S. 39)Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern des Landes Brandenburg (Rechtspflegerausbildungsverordnung - BbgRPflAV) vom 8. Dezember 2020 (Bra.GVBl.II/20, Nr. 118, S. 1), geändert durch Artikel 103 des Gesetzes vom 05.03.2024 (Bra.GVBl. I Nr. 9)Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Rechtspflegerdienst (RpflAPVO) vom 27.09.2022 (Brem.GBl. S. 538)Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife bzw. ein vergleichbarer Bildungsabschluss.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Rechtspfleger/Rechtspflegerin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Rechtspfleger/Rechtspflegerin in Deutschland? ▼
Aufgaben und Tätigkeiten Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen setzen als selbstständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen in bestimmten Rechtsgebieten fest. Sie sind z.B. für Einträge und Löschungen in öffentliche Register wie dem Handelsregister oder dem Grundbuch verantwortlich, eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Sie ordnen außerdem z.B. Betreuungen oder Vormundschaften an und kontrollieren diese oder nehmen in der Rechtsantragsstelle Schriftsätze wie Klageanträge oder -erwiderungen auf. Sie setzen Verfahrenskosten fest, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide, entscheiden über Pfändungen und leiten Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren. Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen sorgen bei den Staatsanwaltschaften für die Strafvollstreckung und laden z.B. verurteilte Personen zum Haftantritt. Im Bereich der Justizverwaltung übernehmen sie verantwortungsvolle Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung und sorgen z.B. als Geschäftsleiter bzw. -leiterin für den reibungslosen Geschäftsbetrieb innerhalb der Justizbehörden.Arbeitsbereiche und -orteArbeitsbereiche:Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen finden Beschäftigung in erster Liniebei Gerichtenbei Staatsanwaltschaftenbei JustizverwaltungenArbeitsorte:Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen arbeiten in erster Liniein Büroräumenin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil.VoraussetzungenFür die Zulassung zum Studium wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt.Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.Inhalte des StudiumsTheoretische Studienabschnitte, z.B.:Einführung in das ZivilrechtErbrecht einschließlich des Verfahrensrechts Familienrecht einschließlich des VerfahrensrechtsGerichtsverfassungs- und RechtspflegerrechtGrundstücksrecht einschließlich Grundbuchverfahren Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich RegisterverfahrenInsolvenzrecht, Mobiliar- und ImmobiliarvollstreckungsverfahrenInternationales Privatrecht Organisations- und VerwaltungskundeStrafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht Verfassungs- und VerwaltungsrechtZivilprozessrecht, Kostenrecht in Zivil- und FamilienverfahrenPraktische Studienabschnitte vermitteln berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.Was verdient man während des Studiums?Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes ca. 1.549 €.
Ist Rechtspfleger/Rechtspflegerin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Rechtspfleger/Rechtspflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Rechtspfleger/Rechtspflegerin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Rechtspfleger/Rechtspflegerin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Rechtspfleger/Rechtspflegerin in Deutschland typischerweise? ▼
Lernorte sind:Fachhochschulen/Hochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, BibliothekenGerichte, Staatsanwaltschaften: BüroräumeZu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Rechtspfleger/Rechtspflegerin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.