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Psychotherapeut/Psychotherapeutin

Psychotherapeut/in

Grundberuf Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 81634

Was ist Psychotherapeut/Psychotherapeutin?

In Deutschland sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten grundlegende Fachkräfte im Gesundheitswesen, die psychische, psychosomatische und neuropsychologische Störungen mittels psychotherapeutischer Methoden diagnostizieren und behandeln. Diese Fachkräfte bieten umfassende Leistungen an, die darauf abzielen, die psychische Gesundheit von Einzelpersonen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen.

Zu den Hauptaufgaben von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehören die Anamnese (Krankengeschichte) der Patientinnen und Patienten zu erheben und eine umfassende Diagnose unter Anwendung verschiedener Methoden wie ärztlicher Berichte und psychodiagnostischer Tests zu stellen. Nach der Diagnosestellung informieren sie die Patientinnen und Patienten über Behandlungsoptionen und potenzielle Risiken.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Forensische Psychiatrie und PsychotherapieForum der Kinder- und Jugendpsychiatrie und PsychotherapieGehirn & GeistGruppenpsychotherapie und GruppendynamikKinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und PsychotherapiePiD - Psychotherapie im DialogPPmP - Psychotherapie · Psychosomatik · Medizinische PsychologiePsychotherapeutPsychotherapeutenjournal (PTJ)PSYCH up2daterp Report PsychologieZeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie

Trends

Virtuelle Therapie- und Beratungssitzungen im psychotherapeutischen und psychosozialen BereichIn den vergangenen Jahren sind zunehmend digitale Therapie- und Beratungsmöglichkeiten entstanden. Die virtuellen Sitzungen laufen über speziell zertifizierte Plattformen per Videokonferenz ab. So ist der Schutz von hochsensiblen Daten der Patienten und Patientinnen gewährleistet. Erste Studien zeigen, dass die virtuelle Therapie bzw. Beratung einen vergleichbaren Erfolg hat wie die klassische Sitzung vor Ort. In Zukunft könnten die technischen Möglichkeiten weiter ausgebaut werden. So könnte z.B. der Puls des Patienten bzw. der Patientin via Smartwatch gemessen werden, um körperliche und emotionale Erregungen festzustellen. Fachkräfte der psychotherapeutischen und psychosozialen Berufe werden sich mit diesen Optionen auseinandersetzen.

Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um in diesem Studienberuf erfolgreich zu sein. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit angegeben. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.Interesse an sozial-beratenden Tätigkeitenz.B. Beraten von Patienten in Einzelgesprächenz.B. Besprechen und Aufarbeiten von bewussten bzw. unbewussten Konfliktenz.B. Durchführen von GruppenbehandlungenInteresse an theoretisch-abstrakten Tätigkeitenz.B. Analysieren von Symptomen und des Ausprägungsgrades psychischer Erkrankungenz.B. Untersuchen der kognitiven Fähigkeiten von Personen

Arbeitsorte

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen arbeiten in erster Liniein Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Sprech- und Patientenzimmernin BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die man während des Studiums erwirbt bzw. vertieft:Bio-Psycho-Soziales KrankheitsmodellDifferentielle und PersönlichkeitspsychologieEntwicklungspsychologieFamilientherapieGesprächstherapieGruppentherapieIndikationKinder- und JugendlichentherapieKlinische PsychologieKrisenintervention, NotfallpsychologieNeuropsychologiePsychiatrie und Psychotherapie (ärztlich)PsychoanalysePsychologiePsychologische DiagnostikPsychosomatikPsychotherapieRehabilitationSozialpsychologieVerhaltenstherapieWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:BindungstheorieDokumentation (Therapieverlauf)Ehe-, Familien-, LebensberatungErziehungsberatungExtremismuspräventionFörderpläne (erstellen, umsetzen etc.)ForschungGenderkompetenzGestalttherapieKundenberatung, -betreuungLehrtätigkeit (Hochschule)MediationMilieutherapieOpfer- und BetroffenenberatungPsychodramaSuchtberatungSuchtpräventionSupervisionTheatertherapieTiefenpsychologieTraumatherapieVideosprechstundeWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Personengruppen"

Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Psychotherapeut/innen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:Dokumentenmanagementsysteme - DMS (z.B. psychotherapeutische Sitzungen digital dokumentieren und Ergebnisprotokolle verwalten; psychotherapeutische Gutachten digital verfassen und mittels Praxismanagementsystem verwalten)Elektronische Patientenakte - ePA (z.B. Diagnosen und Therapieverläufe elektronisch erfassen und auswerten)Formularmanagementsysteme (z.B. Anamnese- und Testbögen digital anlegen und verwalten)Praxisverwaltungssysteme - PVS (z.B. Informationen aus Praxisinformationssystemen für Therapiepläne heranziehen)Predictive Analytics (z.B. aufgrund von Datenmodellen mögliche Krankheitsverläufe prognostizieren)Telemedizin (z.B. Patienten/Patientinnen in einer Online-Videosprechstunde psychotherapeutisch betreuen bzw. über Therapiemöglichkeiten informieren)

Arbeitssituation

Psychotherapeuten und -therapeutinnen tragen eine hohe Verantwortung bei der Therapie von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Sie benötigen Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, genau zuzuhören, müssen in den oft gefühlsmäßig belastenden Situationen im Zusammenhang mit Familien- und Beziehungsproblemen jedoch auch professionelle Distanz bewahren. Da seelische Konfliktlagen und psychische Erkrankungen oft nur in kleinen Schritten gemindert werden können und Rückfälle eintreten, brauchen Psychotherapeuten und -therapeutinnen eine hohe Frustrationstoleranz, psychische Belastbarkeit und Durchhaltevermögen. Bei der Arbeit mit den Betroffenen und deren Angehörigen ist ein klares Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen erforderlich. Im Klinikbereich arbeiten Psychotherapeuten und -therapeutinnen eng mit Ärzten und Ärztinnen sowie mit therapeutischem und medizinischem Fachpersonal zusammen. Psychotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten in Behandlungs- und Therapieräumen von Kliniken, Beratungsstellen oder Praxen. Im Büro erstellen sie am Computer z.B. Dokumentationen und halten Diagnosen und Therapieverläufe fest. Insbesondere in freiberuflicher Tätigkeit orientieren sie sich an den zeitlichen Wünschen ihrer Kunden. Im klinischen Bereich oder in Heimen und Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung kann Bereitschaftsdienst anfallen, teilweise auch nachts oder an Wochenenden.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 5.279 € bis 6.177 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

GesundheitswesenErbringung von Dienstleistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten, klinischen und Gesundheitspsychologinnen und -psychologen, ohne ärztliche TherapienFacharztpraxen, z.B. für PsychotherapieKrankenhäuser, z.B. psychiatrische KlinikenSozialwesenStationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, SuchtbekämpfungAmbulante Betreuungsdienste für ältere MenschenAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungErziehungsberatungSonstige soziale BeratungsdiensteHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung, z.B. ErziehungsheimeHochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, FachakademienUniversitäten, z.B. Institute für PsychologiePolitische Parteien, Verbände, OrganisationenOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung, z.B. Organisationen des Gesundheitswesens

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:ein weiterführendes Studium der Psychotherapie das mit der staatlichen Prüfung abschließteine Approbation als Psychotherapeut/in gemäß Psychotherapeutengesetz

Zugangsstudienfächer

Psychotherapie (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen finden Beschäftigung z.B.in Krankenhäusern, Kliniken und psychotherapeutischen Praxenin Rehabilitationseinrichtungen, Heimen und Beratungsstellenbei ambulanten sozialen Dienstenbei Organisationen des Gesundheitswesens und Sozialversicherungsträgernin der psychologischen und psychotherapeutischen Forschung sowie Lehre

Tätigkeitsbezeichnungen

Psychotherapeut/inBerufsbezeichnung in englischer SprachePsychotherapist (m/f)Berufsbezeichnung in französischer SprachePsychothérapeute (m/f)

Sonstige Zugangsbedingungen

Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz ihre Masernimpfung oder -immunität nachweisen, wenn sie nach 1970 geboren sind.

Arbeits- und Sozialverhalten

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Studienberuf ausüben zu können.Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. engagiertes und zeitlich flexibles Durchführen der psychosozialen Betreuung im Rahmen des Bereitschaftsdienstes von Kliniken, Notfallpraxen und Beratungsstellen)Durchhaltevermögen / Zielstrebigkeit (z.B. Fortsetzen der Therapie auch bei kleinen Fortschritten oder Rückschlägen)Sorgfalt (z.B. genaues Auswerten psychodiagnostischer Testverfahren)Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. Übernehmen von Verantwortung für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Störungen; gewissenhaftes Erstellen von Diagnosen)Entscheidungsfähigkeit (z.B. sicheres und schnelles Entscheiden über geeignete Therapiemaßnahmen)Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Durchführen von psychoanalytischen, tiefenpsychologisch fundierten Einzel- und Gruppenbehandlungen oder Verhaltenstherapien)Verschwiegenheit (z.B. Wahren von Stillschweigen über Verhaltensauffälligkeiten, psychische Störungen und Erkrankungen von Patienten)Psychische Belastbarkeit (z.B. konzentriertes Arbeiten auch bei hohem Patientenaufkommen und langen Dienstzeiten)Psychische Stabilität (z.B. Wahren von professi...

Die Tätigkeit im Überblick

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen diagnostizieren und behandeln psychische, psychosomatische und neuropsychologische Störungen mithilfe psychotherapeutischer Verfahren.

Stellen- und Bewerberbörsen

bkeBMJ CareersDGPPNGesundheit.JobsKonturen - Fachportal zu Sucht und sozialen FragenLeibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID)Medische VacaturebankPsycCareersPsychJobPsychologieJobsStaffSanté.frStellenangebote/Praxisbörse DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e.V.

Verbände und Organisationen

Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen e.V. (bkj)Bundespsychotherapeutenkammer BPtKDeutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV)European Association for Psychotherapy (EAP)GwG - Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und BeratungInstitut für Psychologische Psychotherapiever.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V.Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendl. -Psychotherapeuten e.V VKAJP

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Verantwortung für Personen (für die psychische Gesundheit der Patienten und Klienten Verantwortung übernehmen)Umgang mit kranken und verletzten Menschen (z.B. Menschen mit psychosomatischen Symptomen)Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. Alkohol- und Drogenabhängige sowie Patienten mit Depressionen oder Essstörungen)gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (z.B. bei der Konfrontation mit schweren persönlichen Schicksalen wie Krankheit oder Gewalterfahrung)Gruppen-, Teamarbeit (z.B. in der Therapie mit weiteren therapeutischen, psychologischen oder medizinischen Fachkräften zusammenarbeiten)Bildschirmarbeit (z.B. zur Dokumentation des Therapieverlaufs)Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen (z.B. in psychotherapeutischen Kliniken)Arbeit in Büroräumen (z.B. Erstellen eines Behandlungsplans)Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (z.B. in Kliniken oder psychotherapeutischen Notfallpraxen)

Berufliche Einsatzmöglichkeiten

Berufliche Einsatzmöglichkeiten gegliedert nach Tätigkeitsfeldern:Psychologische Analyse, Beratung, TherapieVerhaltenstherapeut/VerhaltenstherapeutinFamilientherapeut und Paartherapeut/Familientherapeutin und PaartherapeutinPädagogischer Psychologe/Pädagogische PsychologinGesundheits- und Rehabilitationspsychologe/Gesundheits- und RehabilitationspsychologinPsychoonkologe/PsychoonkologinSozialberatung, -arbeitSuchtberater/Drogenberater / Suchtberaterin/DrogenberaterinJugendberater/JugendberaterinErziehungsberater/ErziehungsberaterinMediator/MediatorinCoach / Supervisor/Coach / SupervisorinNichtärztliche Behandlung, TherapieSpieltherapeut/SpieltherapeutinWissenschaftliche ForschungForschungsreferent/ForschungsreferentinLeiter einer Forschungsgruppe/Leiterin einer ForschungsgruppeWissenschaftlicher Mitarbeiter/Wissenschaftliche MitarbeiterinLehrtätigkeit an HochschulenDozent/Dozentin an Hochschulen und AkademienStudiengangkoordinator/Studiengangkoordinatorin

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Im Mittelpunkt der Tätigkeit von Psychotherapeuten und -therapeutinnen stehen Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Um diese fachgerecht zu behandeln, werden u.a. folgende Arbeitsmittel eingesetzt:Unterlagen, z.B.: Patientenakten, Arztbriefe, Gutachten, Interventions- und Rehabilitationskonzepte, Struktur-, Prozess- oder sonstige Umfeldanalysen, Interview-, Test- und Erfassungsbögen, Rezepte, Fachpublikationen, Rechtsvorschriften (z.B. Datenschutzbestimmungen)Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen erstellen ihre Diagnose anhand einer Anamnese und ärztlicher Befunde und Testverfahren. Anhand der Erkenntnisse wählen sie psychotherapeutische Verfahren aus und klären die Patienten bzw. Patientinnen über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken auf. Sie führen therapeutische Maßnahmen durch, z.B. psychoanalytische, tiefenpsychologisch fundierte Einzel-, Gruppen- oder Verhaltenstherapien. Durch Beratungen versuchen sie, psychische Störungen im Vorfeld zu verhindern. Nach Abschluss einer Therapie bewerten sie deren Erfolg.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Psychotherapie, Psychologie, Supervision, Forschung und Entwicklung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Eine Aufstiegsweiterbildung (i.d.R. eine Weiterbildung als Fachpsychotherapeut/in) bietet die Möglichkeit, sich nach Erteilung der Approbation in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie weiterzubilden.Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Diagnostik, Therapie, PräventionErstgespräch führen und prüfen, ob zwischen Patient/in und Psychotherapeut/in eine therapeutische Arbeitsbeziehung hergestellt werden kannAnamnese durchführen und Befunde z.B. durch Exploration und psychodiagnostische Testverfahren erhebenpsychische, psychosomatische und neuropsychologische Störungen bzw. Symptome beurteilen, z.B. Verhaltensauffälligkeiten, und Art und Grad der seelischen Störung diagnostizierenBehandlungsplan und Therapieziele aufstellenPatienten/Patientinnen und/oder Angehörige bzw. Sorgeberechtigte beraten und Behandlungen einleiten Interventionen, Methoden und Techniken auswählen und anwenden, ggf. digitale Gesundheitsanwendungen zur Therapieunterstützung von Menschen mit Depressionen und depressiven Verstimmungen verordnenEinzel- und Gruppenbehandlungen oder Verhaltenstherapien durchführen, ggf. auch per psychotherapeutischer Fernbehandlung, dabei verschiedene Methoden, z.B. Rollenspiele, nutzen zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit Maßnahmen der psychosozialen Versorgung durchführenSozialberatung und -arbeit in Beratungsstellen mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen und ggf. deren Angehörigen in Kontakt tretenUnterstützungsleistungen anbieten, um Lebenskrisen oder soziale Konfliktsituationen zu bewältigen, etwa Erziehungs-, Familien-, Sexualitäts-, Ess- oder VerhaltensproblemeVerwaltungs- und OrganisationsaufgabenTherapieverlauf und -ergebnis dokumentierenLeistungsabrechnungen entsprech...

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?Psychotherapeuten und -therapeutinnen diagnostizieren und behandeln psychische, psychosomatische und neuropsychologische Störungen mit Krankheitswert bei Menschen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.Diagnose und BehandlungDas Spektrum an psychischen, psychosomatischen und neuropsychologischen Krankheitsbildern ist breit: Es beinhaltet beispielsweise Ängste, Zwänge, schwere Traumatisierungen als Folge von körperlichen Schädigungen, Psychosen, neurotische Depressionen oder vegetativ-funktionelle und psychosomatische Störungen wie Essstörungen oder Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes. Um die jeweilige Störung möglichst genau ermitteln zu können, führen Psychotherapeuten und -therapeutinnen bei den Patienten Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen durch. Zunächst stellen sie in einer probatorischen Sitzung (Erstgespräch) fest, ob sich zwischen Patient/in und Therapeut/in ein vertrauensvolles Verhältnis einstellen kann. Ist dies der Fall und erscheint eine psychotherapeutische Behandlung ratsam, wählen Psychotherapeuten und -therapeutinnen geeignete Methoden und Verfahren aus. Im Anschluss daran besprechen sie die Behandlungsmöglichkeiten und -risiken, deren Settings (Rahmenbedingungen der Therapie, z.B. Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie, Notfall- und Krisenintervention) sowie Therapieziele mit dem Patienten bzw. - bei Kindern und Jugendlichen - mit dessen Sorgeberechtigten. Herrscht Einverständnis, beginnen sie...

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden für die Ausübung möglicher Tätigkeiten in diesem Studienberuf benötigt.Fähigkeitenverbales (sprachliches) Denken (z.B. Führen und Interpretieren von Therapiegesprächen; Beraten in Problemlagen)Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Diagnostizieren von normabweichendem Erleben und Verhalten von Patienten/Patientinnen)Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Personen, deren Vorgeschichte und psychologische Störungsbilder)Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Koordinieren von Aufnahme, Verlegung und Entlassung von Patienten/Patientinnen; Leiten von Besprechungen und Visiten)Pädagogisches Geschick (z.B. Anleiten, Aktivieren und Motivieren von Patienten/Patientinnen; Informationsveranstaltungen durchführen)Kenntnisse und FertigkeitenVerständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen der Äußerungen von Patienten/Patientinnen oder Klienten/Klientinnen, etwa beim Erheben von Anamnesen)Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Beraten und Informieren von Patienten/Patientinnen und Angehörigen über Diagnosen und Therapiemöglichkeiten)Textverständnis (z.B. Lesen und Verstehen von Fallstudien und psychologischer Fachliteratur)Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Erstellen von Berichten und Gutachten, etwa zu Behandlungsverläufen; Mitarbeit an klinischen Studien)

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604), geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.05.2020 (BGBl. I S. 1018)Muster-Berufsordnung der Psychotherapeut*innen in der Fassung des Beschlusses des 24. Deutschen Psychotherapeutentages in Berlin am 17.05.2014, zuletzt geändert auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin am 15.11.2025Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) in der Fassung vom 19.02.2009, zuletzt geändert am 21.08.2025 (BAnz AT 10.11.2025 B4)Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.1988, BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Charakteristische körperliche Anforderungen

Die Ausübung des Berufs kann folgende körperliche Anforderungen mit sich bringen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten.Ungestörtes Sprechvermögen (z.B. Therapiegespräche mit psychisch kranken Personen führen)Nahsehvermögen - auch korrigiert (z.B. ärztliche Untersuchungsberichte lesen; Verhaltensbeobachtungen bei psychisch erkrankten Menschen durchführen)Hörvermögen und Sprachverständnis (z.B. Anamnesen durchführen)(Intaktes) Belastbares Nervensystem (z.B. mit gefühlsmäßig belastenden Situationen und Tätigkeiten umgehen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber, die in ihrem erlernten Beruf keine freie Stelle finden, eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Fachkräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Psychotherapeut/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür Teiltätigkeiten und berufliche Einsatzmöglichkeiten (mit/ohne Einarbeitung):Arbeitspsychologe/ArbeitspsychologinErziehungsberater/ErziehungsberaterinFamilientherapeut und Paartherapeut/Familientherapeutin und PaartherapeutinGesundheits- und Rehabilitationspsychologe/Gesundheits- und RehabilitationspsychologinJugendberater/JugendberaterinNeuropsychologe/NeuropsychologinPädagogischer Psychologe/Pädagogische PsychologinPsychoonkologe/PsychoonkologinSozialpsychologe/SozialpsychologinSuchtpsychologe/SuchtpsychologinSupervisor/Supervisorin (Psychotherapie)Verhaltenstherapeut/Verhaltenstherapeutinin angrenzenden Berufen:Klinischer Psychologe/Klinische PsychologinKommunikationspsychologe/KommunikationspsychologinPsychologe/PsychologinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterun...

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Psychotherapeut/in ist reglementiert. Gemäß Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604), geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.05.2020 (BGBl. I S. 1018) und Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 448), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.08.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 309) ist für die Ausübung des Berufs Psychotherapeut/in in Deutschland die Approbation erforderlich.Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist eine berufliche Anerkennung notwendig. Die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.deZuständige Stellen sind Behörden wie z.B. Landesämter, Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)...

Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen

Folgende gesundheitliche Einschränkungen könnten bei der Ausübung des Berufs zu Problemen führen. Die Angaben müssen nicht zwingend für jedes Tätigkeitsprofil oder jede berufliche Einsatzmöglichkeit gelten. Immer häufiger gibt es zudem Möglichkeiten, Einschränkungen beispielsweise durch technische Hilfsmittel zu kompensieren.Sprachstörung, Sprachfehler (z.B. Therapiegespräche mit psychisch kranken Personen führen)Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. ärztliche Untersuchungsberichte lesen; Verhaltensbeobachtungen bei psychisch erkrankten Menschen durchführen)Hörminderung, Schwerhörigkeit, Taubheit, Hörstörung, chronische Ohrenleiden (z.B. Anamnesen durchführen)Schwere vegetative oder nervliche Erkrankungen (z.B. mit gefühlsmäßig belastenden Situationen und Tätigkeiten umgehen)Hinweis: Diese Informationen bilden keine Grundlage für rechtliche Schritte und sind nicht im Sinne einer medizinischen Eignungsfeststellung zu verstehen. Die tatsächliche körperliche Eignung oder Nichteignung muss stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher angemessener Vorkehrungen festgestellt werden.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Psychotherapeut/Psychotherapeutin

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Deutschland?

In Deutschland sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten grundlegende Fachkräfte im Gesundheitswesen, die psychische, psychosomatische und neuropsychologische Störungen mittels psychotherapeutischer Methoden diagnostizieren und behandeln. Diese Fachkräfte bieten umfassende Leistungen an, die darauf abzielen, die psychische Gesundheit von Einzelpersonen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen.

Zu den Hauptaufgaben von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehören die Anamnese (Krankengeschichte) der Patientinnen und Patienten zu erheben und eine umfassende Diagnose unter Anwendung verschiedener Methoden wie ärztlicher Berichte und psychodiagnostischer Tests zu stellen. Nach der Diagnosestellung informieren sie die Patientinnen und Patienten über Behandlungsoptionen und potenzielle Risiken.

Ist Psychotherapeut/Psychotherapeutin eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Psychotherapeut/Psychotherapeutin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Psychotherapeut/Psychotherapeutin qualifiziert werden?

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:ein weiterführendes Studium der Psychotherapie das mit der staatlichen Prüfung abschließteine Approbation als Psychotherapeut/in gemäß Psychotherapeutengesetz

Wo arbeiten Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Deutschland typischerweise?

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen arbeiten in erster Liniein Untersuchungs- und Behandlungsräumenin Sprech- und Patientenzimmernin BüroräumenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 5.279 € bis 6.177 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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