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Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Prüfsachverständige/r - Eisenbahnbereich

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 51224

Was ist Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich?

Eisenbahn-Inspektoren in Deutschland überprüfen die Einhaltung der bei Neubau oder Sanierung von Eisenbahninfrastruktur (Anlagen, Bauwerke und Ausrüstung) durchgeführten Arbeiten mit technischen Normen und Vorschriften.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

Bundesforschungsprogramm SchieneDer BausachverständigeDer SachverständigeDeutsches Zentrum für Schienenverkehr beim Eisenbahn-BundesamtETR - Eisenbahntechnische RundschauGIT SICHERHEIT + MANAGEMENTingenieur.deRail.BusinessSicherheitsingenieurSIGNAL + DRAHTTechnische SicherheitVDE dialogVDI nachrichtenZEVrail

Arbeitsorte

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich arbeiten meistin Büroräumenan bzw. auf Bahnanlagen, auf Bahnhöfen, an oder in Eisenbahnbauwerkenin Stellwerken, Leitzentralen, BahnbetriebswerkenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:BaustatikBauwerksprüfungenGefahrenanalyseGutachter-, SachverständigentätigkeitMelde- und Signalanlagen, -technikPrüfpläne anfertigenSchadensanalyseSicherungsaufsicht, Prüfung (Eisenbahn, Gleisbau)Technische PrüfungTiefbau (Planung, Überwachung)Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:Arbeitsschutz, UnfallverhütungBahnübergangsposten, Prüfung (Eisenbahn, Gleisbau)BauabnahmeBaugrunduntersuchungBaukonstruktionBauphysikBausanierungBrandschutzDokumentation (technisch)ElektrotechnikGefahrenabwehr (Prävention)Kundenberatung, -betreuungLärmschutzSicherheitsvorschriftenTaxieren, Bewerten, AbschätzenTechnische MechanikUnfallforschung, -ursachenanalyseWerkstofftechnik

Arbeitssituation

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich arbeiten weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich, haben jedoch vielfältige Kontakte, z.B. zu ihren jeweiligen Auftraggebern, zu Angestellten (bau-)ausführender Unternehmen oder Mitarbeitern von Behörden, z.B. des Eisenbahnbundesamtes. Ihre Prüftätigkeit erfordert fundierte Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet und absolute Objektivität. Durch ihre Kontrollen tragen sie dazu bei, Unfälle und Sachschäden, z.B. aufgrund unsachgemäßer Arbeitsausführung oder minderwertiger Bauteile, zu verhindern. Dies erfordert technisches Verständnis ebenso wie eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise. Für das Verfassen von Gutachten benötigen sie ein gutes sprachliches Ausdrucksvermögen.Die Prüfung von Ausführungsunterlagen, Plänen, Konstruktionszeichnungen oder Abnahmedokumenten nehmen sie in Büroräumen vor, ggf. auch bei den jeweils ausführenden Unternehmen. Ihre Gutachten und Berichte erstellen sie am Computer. Bei Bedarf sind sie auch selbst vor Ort, z.B. um zu prüfen, ob die Bauausführung einer Eisenbahnbrücke mit den Ausführungsunterlagen übereinstimmt oder ob Signalanlagen ordnungsgemäß funktionieren. Dabei sind sie unter Umständen der Witterung sowie Baulärm und Baustaub ausgesetzt. Auf Baustellen und Gleisanlagen ist Sicherheitskleidung erforderlich, z.B. Schutzhelm, Warnweste und Sicherheitsschuhe.

Existenzgründung

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich können sich z.B. mit einem Sachverständigenbüro selbstständig machen.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 4.299 € bis 4.739 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Branchen im Einzelnen

Technische, physikalische, chemische UntersuchungTechnische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. technische ÜberwachungsvereineIngenieurdienstleistungenIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen AnlagenSonstige Ingenieurbüros, z.B. Büros baufachlicher SachverständigerArchitektur, BauplanungArchitekturbüros für HochbauÖffentliche VerwaltungWirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, z.B. Gewerbeaufsichtsämter

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für das beantragte Fachgebiet sind ein einschlägiges Studium und eine amtliche Anerkennung erforderlich.

Zugangsstudienfächer

Architektur (grundständig)Architektur (weiterführend)Bauingenieurwesen (grundständig)Bauingenieurwesen (weiterführend)Bauphysik (grundständig)Bauphysik (weiterführend)Elektrotechnik (grundständig)Elektrotechnik (weiterführend)Geotechnologie (grundständig)Geotechnologie (weiterführend)Informations-, Kommunikationstechnik (grundständig)Informations-, Kommunikationstechnik (weiterführend)Infrastrukturmanagement (grundständig)Infrastrukturmanagement (weiterführend)Ingenieurwissenschaft (grundständig)Ingenieurwissenschaft (weiterführend)Konstruktionstechnik (grundständig)Konstruktionstechnik (weiterführend)Sicherheitstechnik (grundständig)Sicherheitstechnik (weiterführend)Umwelttechnik (grundständig)Umwelttechnik (weiterführend)Verkehrsingenieurwesen (grundständig)Verkehrsingenieurwesen (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich finden Beschäftigungbei technischen Überwachungsvereinenin Ingenieurbüros bzw. baufachlichen Sachverständigenbürosin Architekturbürosin der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Gewerbeaufsichtsämtern

Sonstige Zugangsbedingungen

Die Tätigkeit als Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige muss anerkannt werden.Dafür ist erforderlich ein für das Fachgebiet einschlägiges StudiumFachkunde im beantragten Fachgebiet des EisenbahnwesensBerufserfahrung im beantragten FachgebietWeisungsungebundenheit bei der PrüfsachverständigentätigkeitFührungszeugnis körperliche Eignung

Die Tätigkeit im Überblick

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich kontrollieren die fachgerechte Ausführung der Arbeiten beim Neu- oder Umbau von Anlagen, Bauwerken und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur.

Stellen- und Bewerberbörsen

bahn.debauingenieur24.deingenieur.deingenieur1.deIngenieurcenter DeutschlandInteramt.deSchienenJobs.deservice.bund.deStellenblatt.de

Verbände und Organisationen

Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF)Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V. (BSVI)Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V (DGSV)Deutsche Sachverständigen Gesellschaft (DESAG)Eisenbahn-Bundesamt (EBA)IfS Institut für Sachverständigenwesen e.V.Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)Verband der Technischen Überwachungs- Vereine e.V. (VdTÜV)Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)ZVEI Elektro-und Digitalindustrie

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Baurecht, Eisenbahnrecht, technische Vorschriften)Kundenkontakt (Kontakte zu Auftraggebern, zu Behörden)Verantwortung für Personen (z.B. unsachgemäße Arbeitsausführung erkennen, um Unfälle zu verhindern)Verantwortung für Sachwerte (z.B. bewerten, ob Bauteile den Sicherheitsvorschriften entsprechen)Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnische Anlagen)Bildschirmarbeit (z.B. Gutachten und Berichte erstellen)Arbeit in Büroräumen (z.B. bei der Prüfung von Unterlagen und Nachweisen)Arbeit auf Baustellen (z.B. bei der Prüfung der Bauausführung)Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Baustaub)Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (Witterungseinflüsse bei Ortsbesichtigungen von Bauwerken oder Bahnanlagen)Arbeit unter Lärm (Baustellenlärm)Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. auf Baustellen oder Gleisanlagen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte, z.B.: Eisenbahnanlagen, Ingenieurbauwerke wie Brücken oder Tunnel, Gleisanlagen, Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische AnlagenUnterlagen, z.B.: Gutachten, Prüfberichte, Ausführungsunterlagen, Konstruktionszeichnungen, Abnahmeprotokolle, Rechts- und Sicherheitsvorschriften, Baunormen und -vorschriftenGeräte, z.B.: Mess- und Prüfgeräte, DigitalkamerasBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich überwachen die Eisenbahninfrastruktur z.B. im Ober- und Hochbau oder in der Signal- und Elektrotechnik. Sie führen bautechnische sowie Plan-, Abnahme- und Zulassungsprüfungen im Auftrag von Eisenbahnen, Herstellern oder Behörden durch. Dabei stellen sie fest, ob Nachweise, Konstruktions- und Ausführungsunterlagen von Ingenieurbauwerken oder Signaleinrichtungen vollständig sind und den Vorschriften entsprechen. Bei Bedarf prüfen sie vor Ort, ob die Bauausführung, z.B. von Brücken oder Tunneln, den Unterlagen entspricht und die Abnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Zudem kontrollieren sie neue oder veränderte Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnische Anlagen. Schließlich bewerten sie, ob nicht originale Produkte, Verfahren oder Bauarten den technischen Vorschriften entsprechen.

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Bausachverständigenwesen, Normen, Anlagensicherheit oder Baurecht).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich durch ein weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik).Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

bautechnische Prüfungen durchführenprüfen, ob Nachweise, Ausführungs- und Konstruktionspläne, z.B. von Brücken- und Tunneln, vollständig sind und den technischen Vorschriften entsprechenkontrollieren, ob die Vorschriften zum Wärme-, Schall- und Brandschutz berücksichtigt sindbei Bedarf vor Ort prüfen, ob die Bauausführungen mit den Unterlagen übereinstimmen und Abnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurdenPlan- und Abnahmeprüfungen übernehmenprüfen, ob Ausführungsunterlagen von Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischen Anlagen vollständig sind und den technischen Vorschriften entsprechenkontrollieren, ob neu gebaute oder veränderte Signal-, Telekommunikations- oder elektrotechnischer Anlagen mit der Ausführungsplanung konform sindprüfen, ob Anlagen ordnungsgemäß funktionierenProdukte, Verfahren oder Bauarten prüfen, bei denen Abweichungen von nationalen technischen Vorschriften oder behördlichen Entscheidungen festgestellt wurdenkontrollieren, ob die Sicherheit gewährleistet ist, entweder durch einen Nachweis oder durch Vergleich mit einem Referenzsystemprüfen, ob eine Risikoabschätzung durchgeführt wurdein Zulassungsprüfungen feststellen, ob generische (nicht originale) Produkte, Verfahren oder Bauarten den technischen Vorschriften entsprechenPrüfungen dokumentieren, Gutachten und Berichte verfassen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich (Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung - EPSV), verkündet als Artikel 1 der Verordnung vom 05.10.2020 (BGBl. I S. 2077)Verordnung über die Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich (Eisenbahn-Prüfsachverständigen-Prüfungsverordnung - EPSPV), verkündet als Artikel 2 der Verordnung vom 05.10.2020 (BGBl. I S. 2077)Gleichwertigkeit ausländischer BerufsqualifikationenRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (ABl. EU L 255, S. 22), zuletzt geändert durch Delegierten Beschluss (EU) 2025/2187 vom 30.07.2025 (ABl. EU L 2187, S. 1)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Prüfsachverständige/r im Eisenbahnbereich an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Architekt/ArchitektinIngenieur/Ingenieurin für BauIngenieur/Ingenieurin für BauphysikIngenieur/Ingenieurin für ElektrotechnikIngenieur/Ingenieurin für Informations-, KommunikationstechnikIngenieur/Ingenieurin für VerkehrswesenKonstruktionsingenieur/Konstruktionsingenieurinfür berufliche Schwerpunkte (i.d.R. kurze Einarbeitung):Hochbauingenieur/HochbauingenieurinStahl- und Metallbauingenieur/Stahl- und MetallbauingenieurinStatiker/StatikerinTiefbauingenieur/TiefbauingenieurinVerkehrsbauingenieur/Verkehrsbauingenieurinin angrenzenden Berufen:Beamter/Beamtin im Bahnwesen (gehobener technischer Dienst)Betriebsleiter/Betriebsleiterin für EisenbahnenEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich in Deutschland?

Eisenbahn-Inspektoren in Deutschland überprüfen die Einhaltung der bei Neubau oder Sanierung von Eisenbahninfrastruktur (Anlagen, Bauwerke und Ausrüstung) durchgeführten Arbeiten mit technischen Normen und Vorschriften.

Ist Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich qualifiziert werden?

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für das beantragte Fachgebiet sind ein einschlägiges Studium und eine amtliche Anerkennung erforderlich.

Wo arbeiten Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich in Deutschland typischerweise?

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich arbeiten meistin Büroräumenan bzw. auf Bahnanlagen, auf Bahnhöfen, an oder in Eisenbahnbauwerkenin Stellwerken, Leitzentralen, BahnbetriebswerkenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Prüfsachverständiger/Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich in Deutschland?

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): 4.299 € bis 4.739 €Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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