Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Was ist Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin?
Steckbrief
Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartAusbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer: 2,5-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)Lernorte Berufsfachschule: /Berufskolleg und Apotheke
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Pharmazeutisch-technische Assistenten/Pharmazeutisch-technische Assistentinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), LaborsApotheke: Labors und Verkaufsräume
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartAusbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs (bundesweit einheitlich geregelt)Ausbildungsdauer2,5-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernorteBerufsfachschule/Berufskolleg und ApothekeWas macht man in diesem Beruf?Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen geben unter Aufsicht des Apothekers oder der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an Kunden ab und verkaufen rezeptfreie Arzneimittel sowie andere apothekenübliche Waren. Dabei klären sie über Wirkungsweisen und Anwendung eines Produkts auf und informieren über mögliche Nebenwirkungen und die Art der Aufbewahrung. Abhängig von der Berufserfahrung können Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen Tätigkeiten ggf. auch ohne Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchführen. Des Weiteren wirken sie z.B. bei der Herstellung von Salben und Lösungen mit, kontrollieren die Substanzen nach den Vorgaben im Arzneibuch und dosieren sie exakt. Darüber hinaus führen sie einfache chemische und physikalische Arzneimittelanalysen durch oder messen z.B. Cholesterin-, Harn- oder Blutwerte von Kunden. Sie überwachen den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen führen sie ebenfalls durch und registrieren die Ausgabe und den Bestand von Giften und Betäubungsmitteln. Außerdem stellen sie Informationen für spezielle Beratungsaktionen zusammen, z.B. zum Thema Allergien, und wir...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungPharmazeutisch-technische/r Assistent/inBerufstypBerufsfachschulberufAusbildungsdauer2,5-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. mittlerer BildungsabschlussWas macht man in diesem Beruf?Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen geben unter Aufsicht des Apothekers oder der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an Kunden ab und verkaufen rezeptfreie Arzneimittel sowie andere apothekenübliche Waren. Dabei klären sie über Wirkungsweisen und Anwendung eines Produkts auf und informieren über mögliche Nebenwirkungen und die Art der Aufbewahrung. Abhängig von der Berufserfahrung können Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen Tätigkeiten ggf. auch ohne Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchführen. Des Weiteren wirken sie z.B. bei der Herstellung von Salben und Lösungen mit, kontrollieren die Substanzen nach den Vorgaben im Arzneibuch und dosieren sie exakt. Darüber hinaus führen sie einfache chemische und physikalische Arzneimittelanalysen durch oder messen z.B. Cholesterin-, Harn- oder Blutwerte von Kunden. Sie überwachen den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen führen sie ebenfalls durch und registrieren die Ausgabe und den Bestand von Giften und Betäubungsmitteln. Außerdem stellen sie Informationen für spezielle Beratungsaktionen zusammen, z.B. zum Thema Allergien, und wirken bei Veranstaltungen mit.Wo a...
▶ Ausbildungsdauer
Vollzeit: 2,5 Jahre (einschließlich 6 Monate praktische Ausbildung)Teilzeit: höchstens 5 Jahre
▶ Auswahlverfahren
Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Auswahlkriterien können beispielweise der schulische Leistungsstand (insbesondere in den Naturwissenschaften), ein Motivationsschreiben sowie praktische Erfahrungen z.B. in Form von Praktika oder das positive Ergebnis einer schriftlichen Aufnahmeprüfung sein.
▶ Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und PrüfungsverordnungTheoretischer und praktischer Unterricht an der Berufsfachschule:Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt:Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde: 120 StundenGalenik: 160 Stunden Galenische Übungen: 480 StundenAllgemeine und pharmazeutische Chemie: 160 StundenChemisch-pharmazeutische Übungen: 280 StundenBotanik, Drogenkunde und Phytopharmaka: 120 StundenÜbungen zur Drogenkunde: 80 StundenMathematik (fachbezogen): 80 StundenGefahrstoff- und Umweltschutzkunde: 60 StundenArzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien: 320 StundenMedizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien: 60 StundenÜbungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien: 200 StundenErnährungskunde und Diätetik: 40 StundenKörperpflegekunde: 40 StundenApothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien: 160 StundenAllgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde): 240 StundenSumme: 2.600 StundenPraktische Ausbildung in der Apotheke:Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten/der pharmazeutisch-technischen Assistentin be...
▶ Ausbildungskosten
Für den schulischen Teil der Ausbildung an öffentlichen Schulen sind in der Regel keine Kosten für Schulgeld und Ausbildungsmittel zu tragen.Abhängig von den diesbezüglichen rechtlichen Regelungen in den Bundesländern, können an privaten Schulen Kosten für die Ausbildung anfallen.Grundsätzlich können Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufsbekleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung, entstehen.Für die Durchführung der an den schulischen Teil anschließenden praktischen Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Zudem ist Ausbildungsmittelfreiheit vorgeschrieben.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.Weitere Informationen:Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
▶ Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:welche Arzneistoffe und Medikamente bei welchen Krankheiten anzuwenden sind, wie Arzneimittel auf den menschlichen Organismus wirken und welche Neben- bzw. Wechselwirkungen sie haben könnenwie Kunden und Patienten beraten werden und welche Fachterminologien dabei einzusetzen sind welche wichtigen Eigenschaften die chemischen Elemente und ihre Verbindungen haben, welche chemisch-analytischen Untersuchungsverfahren es gibt und wie man diese durchführtwie Pflanzen aufgebaut sind, welche Pflanzen als Arzneipflanzen infrage kommen, welche Inhaltsstoffe der Pflanzen für die Wirksamkeit von Bedeutung sindwie verschiedene Arzneiformen und Hilfsstoffe (z.B. Tabletten, Kapseln, Salben, Lösungen, Augentropfen, Teemischungen) hergestellt werdenwelche Arten von Medizinprodukten (z.B. Verbandsstoffe, Pflaster) es gibtwie der menschliche Körper aufgebaut ist, wie die Organsysteme funktionieren, was sich bei typischen Krankheiten verändert und woran diese zu erkennen sindwie Medizinprodukte und Arzneimittel sowie ihre Bestandteile gelagert werden müssenwelches die grundlegenden Strukturen des Gesundheitswesens und die Leistungen der Krankenversicherungen sindwie Arzneimittel verschrieben werden und worauf bei der Abgabe an Kunden hinzuweisen ist (Dosierung, Wirkung, Einnahme von verschiedenen Arzneiformen)wie der Apothekenalltag mithilfe digitaler Technologie organisiert werden kannWährend der Ausbildung werden au...
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Im theoretischen Unterricht:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIm schuleigenen Labor und im Praktikumsbetrieb:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Arznei- und Hilfsstoffe untersuchen, Untersuchungsergebnisse auswerten, Arzneimittel herstellen Umgebung: häufig künstliche Dauerbeleuchtung in Labors und Verkaufsräumen, Gerüche durch PharmazeutikaKleidung: Schutzkleidung (z.B. Laborkittel, Handschuhe)Arbeitszeit: in öffentlichen Apotheken ist Samstagsarbeit üblichAnforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beraten von Kunden)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. exaktes Herstellen von Salben im Labor, für die Abgabe von Arzneimitteln)Geschicklichkeit (z.B. beim Pipettieren und Abwiegen von Arzneimittelbestandteilen) Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. für das Erkennen von Veränderungen bei chemischen oder mikrobiologischen Versuchsreihen, beim Beobachten von Versuchsabläufen)
▶ Ausbildungsvergütung
Der schulische Teil der Ausbildung als Pharmazeutisch-technischer Assistent bzw. Pharmazeutisch-technische Assistentin wird nicht vergütet. Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.Praktikanten und Praktikantinnen, die im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter arbeiten, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von 876 €.Quelle:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und SozialesHinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Chemie/Physik: z.B. um Arzneimittel herzustellen und zu prüfenBiologie: z.B. um sich mit Krankheit und Heilung auszukennenMathematik: z.B. um Preis- und Teilmengenberechnungen zu tätigenDeutsch: z.B. um Verkaufsgespräche und Kundenberatungen zu führen
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in an:Bereich PharmaziePharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/Pharmazeutisch-kaufmännische AngestelltePharmakant/PharmakantinGemeinsamkeit:mit Arzneimitteln bzw. deren Wirk- und Hilfsstoffen umgehen
▶ Entwicklung der Ausbildung
1968:Gesetz über den Beruf Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) tritt in Kraft1969:Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-technische Assistenten1997:Neufassung des Gesetzes über den Beruf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung2020:Veröffentlichung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen (umfasst das PTA-Berufsgesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Apothekenbetriebsordnung)2023:Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen In den modernisierten Vorschriften finden u.a. die Beratung von Patienten, die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Nutzung digitaler Technologien größere Berücksichtigung.
▶ Die Ausbildung im Überblick
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs sowie an Apotheken. Sie dauert in Vollzeit 2,5 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der AusbildungszeitDie Ausbildung kann verkürzt werden, wenn gleichwertige Inhalte bereits im Rahmen einer anderen Ausbildung oder im Rahmen eines Studiums der Pharmazie oder anderer naturwissenschaftlicher Fachrichtungen absolviert wurden.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen i.d.R. in öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Warenkunde bis hin zu Verkaufsberatung.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Pharmazie abzulegen.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss in Pharmatechnik erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) vom 23.09.1997 (BGBl. I S. 2352), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 07.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148)Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Berufsgesetz - PTAG) vom 13.01.2020 (BGBl. I S. 66), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1174)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignungggf. Mindestalter von 16 bis 18 Jahrenggf. (erweitertes) Führungszeugnis
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen geben unter Aufsicht des Apothekers oder der Apothekerin verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß Rezept an Kunden ab und verkaufen rezeptfreie Arzneimittel sowie andere apothekenübliche Waren. Dabei klären sie über Wirkungsweisen und Anwendung eines Produkts auf und informieren über mögliche Nebenwirkungen und die Art der Aufbewahrung. Abhängig von der Berufserfahrung können Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen Tätigkeiten ggf. auch ohne Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin durchführen. Des Weiteren wirken sie z.B. bei der Herstellung von Salben und Lösungen mit, kontrollieren die Substanzen nach den Vorgaben im Arzneibuch und dosieren sie exakt. Darüber hinaus führen sie einfache chemische und physikalische Arzneimittelanalysen durch oder messen z.B. Cholesterin-, Harn- oder Blutwerte von Kunden. Sie überwachen den Warenbestand und organisieren die Bestellungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Stichproben sowie Lagerkontrollen führen sie ebenfalls durch und registrieren die Ausgabe und den Bestand von Giften und Betäubungsmitteln. Außerdem stellen sie Informationen für spezielle Beratungsaktionen zusammen, z.B. zum Thema Allergien, und wirken bei Veranstaltungen mit.Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung in öffentlichen Apotheken, Krankenhaus- oder Versandapotheken.Arbeitsorte:Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen arbeiten in erster Liniein Verkaufsräumen von Apothekenin Laborsin Lagerräumenin BüroräumenWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen und Berufskollegs wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. für das Beraten von Kunden)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. exaktes Herstellen von Salben im Labor, für die Abgabe von Arzneimitteln)Geschicklichkeit (z.B. beim Pipettieren und Abwiegen von Arzneimittelbestandteilen) Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. für das Erkennen von Veränderungen bei chemischen oder mikrobiologischen Versuchsreihen, beim Beobachten von Versuchsabläufen)Schulfächer:Chemie/Physik (z.B. um Arzneimittel herzustellen und zu prüfen)Biologie (z.B. um sich mit Krankheit und Heilung auszukennen)Mathematik (z.B. um Preis- und Teilmengenberechnungen zu tätigen)Deutsch (z.B. um Verkaufsgespräche und Kundenberatungen zu führen)Was verdient man in der Ausbildung?Der schulische Teil der Ausbildung als Pharmazeutisch-technischer Assistent bzw. Pharmazeutisch-technische Assistentin wird nicht vergütet. Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.Praktikanten und Praktikantinnen, die im Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter arbeiten, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von 876 €.
Ist Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin in Deutschland typischerweise? ▼
Pharmazeutisch-technische Assistenten/Pharmazeutisch-technische Assistentinnen werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.Lernorte sindBerufsfachschule/Berufskolleg: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband), LaborsApotheke: Labors und Verkaufsräume
Wie hoch ist das typische Gehalt für Pharmazeutisch-technischer Assistent/Pharmazeutisch-technische Assistentin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.