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Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige

Pflegesachverständige/r

Weiterbildung Medizin, Gesundheitswissenschaften KldB B 82243

Was ist Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige?

Aufgaben und TätigkeitenPflegesachverständige schätzen z.B. im Auftrag von Versicherungsträgern den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit von Patienten bzw. Patientinnen ein. Sie erstellen unabhängige Gutachten für Versicherungen und den medizinischen Dienst, aus denen sich die Höhe des Leistungsanspruches ergibt. Zudem erstellen sie Gutachten für juristische Verfahren, z.B. wenn Widerspruch gegen die Einordnung in einen Pflegegrad eingelegt wird.Pflegesachverständige überprüfen außerdem die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten bzw. Patientinnen. Bei einem Antrag auf häusliche Pflege besuchen sie die Patienten bzw. Patientinnen in deren Wohnbereich und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Des Weiteren beurteilen sie die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und beraten Patienten bzw. Patientinnen sowie Angehörige, wie sie die Pflegesituation verbessern und einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Pflegesachverständige sind beschäftigtals freiberufliche Berater/innen, z.B. im Auftrag von Sozialgerichten, Versicherungsträgern oder Pflegedienstenbei Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert habenbei sozialen Diensten, z.B. PflegeeinrichtungenArbeitsorte:Pflegesachverständige arbeiten meistin Büroräumenin Privatwohnungen pflegebedürftiger Patienten/Patientinnenin Räumen von PflegeeinrichtungenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B. Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie eine mehrjährige einschlägige BerufspraxisEinige Bildungseinrichtungen setzen zudem den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes bzw. von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen Weiterbildungen voraus.Inhalte der WeiterbildungPflegeforschung Grundprinzipien des Sozial- und GesundheitswesensProzess- und Ergebnisqualität in der PflegeKommunikation in der PflegeFeststellung der PflegebedürftigkeitPrävention- und Rehabilitationsmaßnahmen in der PflegeAnalyse von Sachverhalten und DokumentenPlanung und Durchführung der BegutachtungErstellung von Gutachten und Stellungnahmen

Steckbrief

Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach internen Regelungen der Bildungseinrichtungen Weiterbildungsdauer: Unterschiedlich, 6-18 Monate - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →

Der Beruf Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Die Weiterbildung findet an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Steckbrief

BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach internen Regelungen der BildungseinrichtungenWeiterbildungsdauer Unterschiedlich, 6-18 Monate - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenPflegesachverständige schätzen z.B. im Auftrag von Versicherungsträgern den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit von Patienten bzw. Patientinnen ein. Sie erstellen unabhängige Gutachten für Versicherungen und den medizinischen Dienst, aus denen sich die Höhe des Leistungsanspruches ergibt. Zudem erstellen sie Gutachten für juristische Verfahren, z.B. wenn Widerspruch gegen die Einordnung in einen Pflegegrad eingelegt wird.Pflegesachverständige überprüfen außerdem die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten bzw. Patientinnen. Bei einem Antrag auf häusliche Pflege besuchen sie die Patienten bzw. Patientinnen in deren Wohnbereich und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Des Weiteren beurteilen sie die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und beraten Patienten bzw. Patientinnen sowie Angehörige, wie sie die Pflegesituation verbessern und einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Pflegesachverständige sind beschäftigtals freiberufliche Berater/innen, z.B. im Auftrag von Sozialgerichten, Versi...

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Vollzeit: 6 MonateTeilzeit: ca. 12-18 Monate

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):Pflegeforschung: 48 UnterrichtseinheitenGrundprinzipien des Sozial- und Gesundheitswesens: 16 UnterrichtseinheitenRechtliche Grundlagen: 120 UnterrichtseinheitenProzess- und Ergebnisqualität in der Pflege: 40 UnterrichtseinheitenKommunikation in der Pflege: 40 UnterrichtseinheitenFeststellung der Pflegebedürftigkeit: 72 UnterrichtseinheitenPrävention- und Rehabilitationsmaßnahmen in der Pflege: 32 UnterrichtseinheitenDer/Die Pflegesachverständige: 16 UnterrichtseinheitenAnalyse von Sachverhalten und Dokumenten: 24 UnterrichtseinheitenPlanung und Durchführung der Begutachtung: 58 UnterrichtseinheitenErstellung von Gutachten und Stellungnahmen: 54 UnterrichtseinheitenSchreibwerkstatt für Pflegesachverständige: 40 UnterrichtseinheitenGesamtdauer: 560 Unterrichtseinheiten

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Weiterbildungsinhalte

Pflegeforschung Grundprinzipien des Sozial- und GesundheitswesensProzess- und Ergebnisqualität in der PflegeKommunikation in der PflegeFeststellung der PflegebedürftigkeitPrävention- und Rehabilitationsmaßnahmen in der PflegeAnalyse von Sachverhalten und DokumentenPlanung und Durchführung der BegutachtungErstellung von Gutachten und Stellungnahmen

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsangebot gibt es ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen, z.B.zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Deutsch: z.B. um Gutachten überzeugend und präzise zu formulierenBetriebswirtschaft: z.B. um Aufgaben im Bereich Budgetierung und Projektmanagement zu verwaltenRecht: z.B. um in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren als Sachverständige beizusitzenDatenverarbeitung: z.B. bei der digitalen Erstellung von Gutachten und Dokumentationen

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungsalternativen

Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Pflegesachverständige/r an:Bereich Erziehung, Schule, Aus- und WeiterbildungPraxisanleiter/Praxisanleiterin - PflegeberufeGemeinsamkeit:Pflegepersonal aus- und weiterbildenBereich Gesundheits- und SozialmanagementPflegedienstleiter/PflegedienstleiterinQualitätsbeauftragter/Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und SozialwesenStaatlich anerkannter Stationsleiter/Staatlich anerkannte Stationsleiterin in der Krankenpflege/Altenpflege oder KinderkrankenpflegeGemeinsamkeit:Pflegeabläufe und -leistungen koordinieren und weiterentwickelnBereich PflegePflegeberater/PflegeberaterinGemeinsamkeit:Pflegebedürftige und Angehörige beraten

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

je nach Bildungsangebot z.B.Geprüfter unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen/Geprüfte unabhängige Pflegesachverständige im GesundheitswesenPflegesachverständiger/PflegesachverständigePflegesachverständiger (TÜV)/Pflegesachverständige (TÜV)Unabhängiger Gutachter nach § 53a SGB XI/Pflegesachverständiger (GGSD) / Unabhängige Gutachterin nach § 53a SGB XI/Pflegesachverständige (GGSD)

Die Weiterbildung im Überblick

Pflegesachverständiger bzw. Pflegesachverständige ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist durch interne Vorschriften der Bildungseinrichtungen geregelt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 6 Monate, in Teilzeit ca. 1-1,5 Jahre.

Perspektiven nach der Weiterbildung

Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Pflegesachverständige verschaffen, indem sie bereits während ihrer Weiterbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. den Abschluss als Pflegeberater/in.Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Pflegesachverständige z.B. bei Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert haben, oder bei sozialen DienstenDie Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Fachpflege bis hin zu Sozialrecht.Beruflich weiterkommenMit ihrem Weiterbildungsabschluss können Pflegesachverständige auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. durch eine freiberufliche Ausübung ihrer Tätigkeit.

Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung

Zur WeiterbildungDie Bildungseinrichtungen regeln den Bildungsgang intern.Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitSozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.1994, BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B. Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie eine mehrjährige einschlägige BerufspraxisEinige Bildungseinrichtungen setzen zudem den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes bzw. von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen Weiterbildungen voraus.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige in Deutschland?

Aufgaben und TätigkeitenPflegesachverständige schätzen z.B. im Auftrag von Versicherungsträgern den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit von Patienten bzw. Patientinnen ein. Sie erstellen unabhängige Gutachten für Versicherungen und den medizinischen Dienst, aus denen sich die Höhe des Leistungsanspruches ergibt. Zudem erstellen sie Gutachten für juristische Verfahren, z.B. wenn Widerspruch gegen die Einordnung in einen Pflegegrad eingelegt wird.Pflegesachverständige überprüfen außerdem die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten bzw. Patientinnen. Bei einem Antrag auf häusliche Pflege besuchen sie die Patienten bzw. Patientinnen in deren Wohnbereich und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Des Weiteren beurteilen sie die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und beraten Patienten bzw. Patientinnen sowie Angehörige, wie sie die Pflegesituation verbessern und einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Pflegesachverständige sind beschäftigtals freiberufliche Berater/innen, z.B. im Auftrag von Sozialgerichten, Versicherungsträgern oder Pflegedienstenbei Unternehmen, die sich auf Pflegegutachten spezialisiert habenbei sozialen Diensten, z.B. PflegeeinrichtungenArbeitsorte:Pflegesachverständige arbeiten meistin Büroräumenin Privatwohnungen pflegebedürftiger Patienten/Patientinnenin Räumen von PflegeeinrichtungenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B. Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie eine mehrjährige einschlägige BerufspraxisEinige Bildungseinrichtungen setzen zudem den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes bzw. von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen Weiterbildungen voraus.Inhalte der WeiterbildungPflegeforschung Grundprinzipien des Sozial- und GesundheitswesensProzess- und Ergebnisqualität in der PflegeKommunikation in der PflegeFeststellung der PflegebedürftigkeitPrävention- und Rehabilitationsmaßnahmen in der PflegeAnalyse von Sachverhalten und DokumentenPlanung und Durchführung der BegutachtungErstellung von Gutachten und Stellungnahmen

Ist Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige qualifiziert werden?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft, z.B. Pflegefachmann/-frau, Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie eine mehrjährige einschlägige BerufspraxisEinige Bildungseinrichtungen setzen zudem den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes bzw. von sonstigen regelmäßigen pflegefachlichen Weiterbildungen voraus.

Wo arbeiten Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige in Deutschland typischerweise?

Die Weiterbildung findet an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräumebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Wie hoch ist das typische Gehalt für Pflegesachverständiger/Pflegesachverständige in Deutschland?

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

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