Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)
Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)
Was ist Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)?
Steckbrief
Berufstyp: AusbildungsberufAusbildungsartAusbildung an Pflegeschulen (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer: 3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernortePflegeschule sowie Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced General Dental Practice
Master · Dresden University of Technology
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Healthcare – Interprofessionelle Gesundheitsversorgung
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Pflegefachleute werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.Lernorte sindPflegeschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen: Krankenstationen verschiedener fachmedizinischer Abteilungen (z.B. innere Medizin, Pädiatrie), geriatrische Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen, PflegeheimeWechselnde Arbeitsorte: im Rahmen von ambulanten Einsätzen (z.B. Patientenwohnungen)
▶ Steckbrief
BerufstypAusbildungsberufAusbildungsartAusbildung an Pflegeschulen (bundesweit einheitlich geregelt)Ausbildungsdauer3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)LernortePflegeschule sowie Krankenhäuser, stationäre und ambulante PflegeeinrichtungenWas macht man in diesem Beruf?Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Sie erheben die individuellen Pflegebedarfe, planen, organisieren und dokumentieren Pflegeprozesse. Neben der Pflege führen sie auch präventive und gesundheitsfördernde Handlungen durch. Sie setzen ärztlich angeordnete Maßnahmen um, versorgen Wunden, verabreichen Medikamente und assistieren bei Untersuchungen. Darüber hinaus beraten sie Pflegebedürftige und deren Angehörige und fördern die Selbstständigkeit sowie die Erhaltung vorhandener Fähigkeiten ihrer Patienten und Patientinnen. Sie leiten Pflegeassistenzkräfte sowie Ehrenamtliche an und sorgen für eine wirtschaftliche, umweltfreundliche und nachhaltige Arbeitsweise in ihren Verantwortungsbereichen. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Pflegefachleute sind beschäftigtin Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungenin Altenwohn- und -pflegeheimen, in Wohngruppenbei ambulanten Pflegedienstenin Einrichtungen der Kurzzeitpflegein Hospizenin Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin psychiatrischen Einrichtungenin Informations-, Beratungs-, BegutachtungsstellenArbeitsorte:Pflegefachleute arbeiten meistin Patientenzimmern von Kranken...
▶ BERUF AKTUELL
BerufsbezeichnungPflegefachmann/-frauBerufstypBildungsgang an PflegeschulenAusbildungsdauer3-5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)ZugangsvoraussetzungI.d.R. mittlerer BildungsabschlussWas macht man in diesem Beruf?Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.Wo arbeitet man?Pflegefachleute finden Beschäftigungin Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentrenin Altenwohn- und -pflegeheimenbei ambulanten Pflegedienstenin Einrichtungen der Kurzzeitpflegein Hospizenin Wohnheimen für Menschen mit BehinderungenWeitereBerufe in der PflegeBerufe mit Medizin
▶ Ausbildungsdauer
Vollzeit: 3 JahreTeilzeit: höchstens 5 Jahre
▶ Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und PrüfungsverordnungErstes und zweites AusbildungsdrittelPraktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste):Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 StundenPflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege (je 400 Stunden): 1.200 StundenPflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung: 120 StundenTheoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren: 680 StundenKommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten: 200 StundenIntra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten: 200 StundenDas eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen: 80 StundenDas eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen: 100 StundenStunden zur freien Verteilung: 140 StundenZwischenprüfung zum Ende des zweiten AusbildungsdrittelsLetztes AusbildungsdrittelPraktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste):Allgemein-, geronto-, kinder-...
▶ Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt, genauso wie die Ausbildungsmittel für die praktische Ausbildung.FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.Weitere Informationen:Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)Das BAföG: alle Infos auf einen Blick
▶ Ausbildungsinhalte
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernt man beispielsweise:wie man zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstütztwie man Gesundheit fördert und präventiv handeltwie man mit der zu pflegenden Person, ggf. unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds, personen- und situationsbezogen kommuniziertwelche Pflegetechniken es gibt und wie man sie anwendetwie in Akutsituationen sicher gehandelt und z.B. in Notfällen Erste Hilfe geleistet wirdwie man Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützt und z.B. chronische Wunden versorgtwie man Menschen aller Altersstufen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen bei der Wiederherstellung, Kompensation und Anpassung eingeschränkter Fähigkeiten unterstütztwie man Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleitetwie Pflegeprozesse und Pflegediagnostik organisiert, gestaltet und gesteuert werdenwie man bei der Qualitätssicherung sowie -verbesserung der pflegerischen Leistungen mitwirktwelche rechtlichen Rahmenbestimmungen bei der Pflege zu beachten sindPraktische AusbildungWährend der praktischen Ausbildung werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in Krankenhäusern sowie in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Pflegedienste) angewendet.
▶ Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:An der Pflegeschule:Unterricht im Klassenverband, ggf. Projektarbeit, Aufarbeitung der Inhalte zu HauseIm Krankenhaus sowie in einer stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung:Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. den Zustand von Patienten überwachen, Untersuchungen vorbereitenUmgebung: z.B. wechselnde Krankenstationen, wechselnde TeamsKleidung: Arbeitskleidung, z.T. Schutzkleidung (z.B. Mundschutz, Einweghandschuhe)Arbeitszeit: Früh-, Spät-, Nacht- und WochenenddiensteAnforderungen:Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. für die Beratung von Patienten/Patientinnen und ihren Bezugspersonen)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Pflegeplanung, bei der Unterstützung und Anleitung von Pflegeassistenzkräften)Psychische Stabilität (z.B. beim Kontakt mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)
▶ Ausbildungsvergütung
Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben.Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten die Auszubildenden beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.491 €2. Ausbildungsjahr: 1.552 €3. Ausbildungsjahr: 1.653 €Quelle:Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Wichtige Schulfächer
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:Ethik: z.B. ein gutes Gespür für ethische FragestellungenBiologie: z.B. um die Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen bei unterschiedlichen Erkrankungen einzuschätzenDeutsch: z.B. für die Beratung von Patienten/Patientinnen und ihren BezugspersonenWirtschaft/Recht: z.B. für die Planung wirtschaftlicher und nachhaltiger Pflegeprozesse, für die korrekte Dokumentation und Abrechnung von Leistungen
▶ Ausbildungsalternativen
Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Pflegefachmann/-frau an:Bereich PflegeStaatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger/Staatlich anerkannte Haus- und FamilienpflegerinStaatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerinGemeinsamkeit:kranke oder pflegebedürftige Menschen betreuen und versorgenBereich MedizinOperationstechnischer Assistent/Operationstechnische AssistentinMedizinischer Technologe/Medizinische Technologin für FunktionsdiagnostikMedizinischer Fachangestellter/Medizinische FachangestellteMedizinischer Dokumentationsassistent/Medizinische DokumentationsassistentinFachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Medizinische DokumentationGemeinsamkeit:Patienten betreuen und bei ärztlichen Maßnahmen assistieren bzw. medizinische Dokumentationen durchführen
▶ Entwicklung der Ausbildung
1957:Erlass des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz)Gleichstellung der Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenschwestern Festlegung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre1965:Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre1985:Neufassung des Gesetzes über die Berufe in der KrankenpflegeAngleichung der Ausbildung an europäische Richtlinien2003:Gesetz über die Berufe in der Altenpflege2004:Neufassung des Gesetzes über die Berufe in der KrankenpflegeIntensivierung der theoretischen Ausbildung und Umbenennung Krankenpfleger/-schwester in Gesundheits- und Krankenpfleger/in2017/2018:Veröffentlichung des neuen Pflegeberufegesetzes und der neuen Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung2020:Zusammenlegung der Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege; generalistische Ausbildung im Pflegebereich mit neuer Berufsbezeichnung Pflegefachmann/-frau. Im dritten Ausbildungsjahr können die Auszubildenden sich für die Fortsetzung der generalistischen Ausbildung entscheiden oder ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen oder die Versorgung von Kindern legen und einen entsprechenden Abschluss erwerben.2023:Änderung des Pflegeberufegesetzes von 2020 durch das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften. Beispielsweise wurden die Regelungen zur Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen vereinfacht und der...
▶ Die Ausbildung im Überblick
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Pflegeschulen sowie an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss im Bereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der AusbildungszeitMit einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. mit erfolgreich abgeschlossenen Teilen einer solchen Berufsausbildung ist je nach Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit eine Verkürzung von bis zu zwei Jahren möglich.Mit einem Abschluss in einem der landesrechtlich geregelten Assistenz- und Helferberufe in der Pflege kann die reguläre Ausbildungsdauer um ein Drittel verkürzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege" erfüllt wurden.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
AbschlussbezeichnungPflegefachmann/PflegefachfrauDie Auszubildenden können im letzten Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss im Bereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.Wer die Voraussetzungen der Erlaubnis zum Führen einer der Berufsbezeichnungen "Pflegefachmann/-frau", "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" erfüllt, kann statt diesen jeweils die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachperson", "Altenpflegefachperson" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson" beantragen.
▶ Perspektiven nach der Ausbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Pflegefachleute z.B. in Krankenhäusern, Kinderkliniken, Alten- und Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Krankenpflege bis hin zu Hygiene im Gesundheitsbereich.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung z.B. als Fachkrankenpfleger/in für klinische Geriatrie zu absolvieren.Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Medizinische Assistenz erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen ambulanten Pflege- und Sozialdienst.
▶ Rechtliche Regelungen für die Ausbildung
Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur AusbildungAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV) vom 02.10.2018 (BGBl. I S. 1572), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371)Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG), 2. Auflage 2020Hinweis: Die Rahmenpläne haben empfehlende Wirkung und können von den Ländern und Ausbildungsträgern zur Entwicklung von Lehr- und Ausbildungsplänen herangezogen werden.Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss, der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, z.B. in der Gesundheits- und Kranken- oder Altenpflegehilfe.Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignungggf. Führungszeugnisggf. VorpraktikumEin Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) in Deutschland? ▼
Was macht man in diesem Beruf?Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Sie erheben die individuellen Pflegebedarfe, planen, organisieren und dokumentieren Pflegeprozesse. Neben der Pflege führen sie auch präventive und gesundheitsfördernde Handlungen durch. Sie setzen ärztlich angeordnete Maßnahmen um, versorgen Wunden, verabreichen Medikamente und assistieren bei Untersuchungen. Darüber hinaus beraten sie Pflegebedürftige und deren Angehörige und fördern die Selbstständigkeit sowie die Erhaltung vorhandener Fähigkeiten ihrer Patienten und Patientinnen. Sie leiten Pflegeassistenzkräfte sowie Ehrenamtliche an und sorgen für eine wirtschaftliche, umweltfreundliche und nachhaltige Arbeitsweise in ihren Verantwortungsbereichen. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Pflegefachleute sind beschäftigtin Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungenin Altenwohn- und -pflegeheimen, in Wohngruppenbei ambulanten Pflegedienstenin Einrichtungen der Kurzzeitpflegein Hospizenin Wohnheimen für Menschen mit Behinderungenin psychiatrischen Einrichtungenin Informations-, Beratungs-, BegutachtungsstellenArbeitsorte:Pflegefachleute arbeiten meistin Patientenzimmern von Krankenstationen in Untersuchungs-, Behandlungs- und Pflegearbeitsräumenin Patientenwohnungen (bei ambulanter Pflege)in Wohn-, Untersuchungs-, Aufenthaltsräumen von Gemeinschaftseinrichtungenin Büroräumen oder StationszimmernWelcher Schulabschluss wird erwartet?Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Pflegeschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.Worauf kommt es an?Anforderungen:Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z.B. für die Beratung von Patienten/Patientinnen und ihren Bezugspersonen)Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Pflegeplanung, bei der Unterstützung und Anleitung von Pflegeassistenzkräften)Psychische Stabilität (z.B. beim Kontakt mit schwer kranken oder sterbenden Patienten)Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit Patientendaten)Schulfächer:Ethik (z.B. ein gutes Gespür für ethische Fragestellungen)Biologie (z.B. um die Wirksamkeit von Pflegemaßnahmen bei unterschiedlichen Erkrankungen einzuschätzen)Deutsch (z.B. für die Beratung von Patienten/Patientinnen und ihren Bezugspersonen)Wirtschaft/Recht (z.B. für die Planung wirtschaftlicher und nachhaltiger Pflegeprozesse, für die korrekte Dokumentation und Abrechnung von Leistungen)Was verdient man in der Ausbildung?Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben.Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.416 €2. Ausbildungsjahr: 1.477 €3. Ausbildungsjahr: 1.578 €
Ist Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich.
Wie kann ich in Deutschland als Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) qualifiziert werden? ▼
In Deutschland folgt "Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung)" einer 3-jährigen dualen Ausbildung — Kombination aus Berufsschule und bezahlter betrieblicher Ausbildung. Kein Hochschulabschluss erforderlich. Ausländische Bewerber sollten vor der Bewerbung außerdem die Anerkennung des Abschlusses über anabin.kmk.org prüfen.
Wo arbeiten Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) in Deutschland typischerweise? ▼
Pflegefachleute werden in Form von theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung ausgebildet.Lernorte sindPflegeschule: Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband)Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen: Krankenstationen verschiedener fachmedizinischer Abteilungen (z.B. innere Medizin, Pädiatrie), geriatrische Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen, PflegeheimeWechselnde Arbeitsorte: im Rahmen von ambulanten Einsätzen (z.B. Patientenwohnungen)
Wie hoch ist das typische Gehalt für Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Ausbildung) in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.