Pflegeberater/Pflegeberaterin
Pflegeberater/in
Was ist Pflegeberater/Pflegeberaterin?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) WeiterbildungsdauerUnterschiedlich, 3 Monate bis 1 Jahr - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Pflegeberater/Pflegeberaterin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume; im Praktikum Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. auch bei Klienten zu Hausebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, bei Klienten zu Hause bei Präsenzphasenbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. bei Klienten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) WeiterbildungsdauerUnterschiedlich, 3 Monate bis 1 Jahr - je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und LernformAufgaben und TätigkeitenPflegeberater und -beraterinnen sind Ansprechpersonen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben reichen von kurzen telefonischen Beratungen über die Vermittlung von Kontakten z.B. zu Facharztpraxen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg. Sie ermitteln bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI zunächst den Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Anschließend erstellen sie individuelle Versorgungspläne, berücksichtigen dabei u.a. die notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitative, medizinische oder pflegerische Hilfen, veranlassen entsprechende Maßnahmen und überprüfen diese regelmäßig bzw. passen sie an. Sie beraten pflegende Angehörige über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.Je nach Tätigkeitsbereich führen Pflegeberater und -beraterinnen z.B. bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch oder sind z.B. im Entlassmanagement eines Krankenhauses tätig.Arbeitsbereiche und -orteBeschä...
▶ Weiterbildungsdauer
Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot und Lernform: Vollzeit: ca. 3-5 MonateTeilzeit: ca. 1 Jahr
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Pflegefachwissen: mindestens 100 StundenCase Management: mindestens 170 StundenRecht: mindestens 130 StundenGesamtstundenzahl: mindestens 400 StundenPflegepraktikum: 9 Tage
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenWeiterbildungen können ggf. gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit FörderungFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Theoretischer UnterrichtPflegefachwissen, z.B.:pflegerelevante Kenntnisse der Medizinmedizinische Bedarfe chronisch kranker und pflegebedürftiger MenschenBeratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und PflegeanleitungQualitätssicherung pflegerischer und medizinischer LeistungenCase Managementtheoretische und praktische Grundlagen des Case ManagementsGesprächsführungs- und Beratungskompetenzarbeitsfeldspezifische Vertiefung, z.B. Beratungseinsätze, Konzepte integrativer Arbeit mit AngehörigenRechtallgemeines Sozialrechtpflegerelevante Rechtsfelder, z.B. Leistungsrecht der Kranken-, Pflege-, RentenversicherungPraktikum Das Pflegepraktikum kann auf verschiedene Einrichtungen verteilt und z.B. bei Pflegediensten oder in teil- bzw. vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Hospizen abgeleistet werden.
▶ Zusatzqualifikationen
Je nach Bildungsangebot gibt es ggf. Zusatzqualifikationen, z.B.Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin: z.B. um über behandlungspflegerische Fragen zu informierenPädagogik und Psychologie: z.B. um Konzepte integrativer Arbeit mit Angehörigen zu entwickelnRecht: z.B. um in Fragen des Leistungs-, Betreuungs- oder Rehabilitationsrechts zu beratenKommunikation: z.B. für den Kontakt mit Pflegepersonal, Behörden oder Kranken- bzw. Sozialversicherungen
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und Übungen sowie einem Pflegepraktikum.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeitbei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagenbei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend bzw. als BlockunterrichtLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause ausbei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Pflegeberater/in an:Bereich PflegePflegesachverständiger/PflegesachverständigeSozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische AssistentinPflegeexperte/Pflegeexpertin für Stoma, Kontinenz und WundeAltentherapeut/AltentherapeutinGemeinsamkeit:Beratung, Bedarfsermittlung und Unterstützung bei Leistungsansprüchen übernehmen
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2008:Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) tritt in Kraft: Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater bzw. eine Pflegeberaterin wird festgelegtEmpfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI) treten in Kraft; betreffen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberatern/Pflegeberaterinnen 2018:überarbeitete Fassung der Empfehlungen von 2008 treten in Kraft2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Eine Verkürzung der Weiterbildung ist möglich, wenn angehende Pflegeberater bzw. Pflegeberaterinnen nachweisen können, dass sie Qualifikationen, die Teil der Weiterbildung sind, bereits erworben haben.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
je nach Bildungsangebot bzw. -maßnahme z.B.:Pflegeberater/Pflegeberaterin nach § 7a SGB XIZertifizierter Pflegeberater/Zertifizierte Pflegeberaterin nach §7a SGB XI bei Weiterbildungslehrgängen nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI z.B.: Pflegeberater/Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Pflegeberater bzw. Pflegeberaterin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist durch Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Die Weiterbildungslehrgänge dauern in Vollzeit ca. 3-5 Monate, in Teilzeit etwa 1 Jahr.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Pflegeberater/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Weiterbildung Zusatzqualifikationen erwerben und z.B. einen Lehrgang zur Pflegeberatung nach § 45 SGB XI absolvieren.Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Pflegeberater/innen z.B. bei Pflegeversicherungen, Pflegestützpunkten, Sozialämtern oder kommunalen Beratungsstellen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Case Management bis zu Sozialrecht.Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen zu absolvieren.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Pflegeberater/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft erwerben.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einer privaten Pflegeberatung.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Die Weiterbildung wird nach Regelungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) durchgeführt:Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29.08.2008 in der Fassung vom 22.05.2018Übergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.:eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Pflegefachmann/-frau, Sozialversicherungsfachangestellte/r oderein Hochschulstudium, z.B. im Bereich Soziale Arbeitodereine Ausbildung in anderen Berufen oder ein Studium in anderen Studienfächern und mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Pflegeberater/Pflegeberaterin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Pflegeberater/Pflegeberaterin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenPflegeberater und -beraterinnen sind Ansprechpersonen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben reichen von kurzen telefonischen Beratungen über die Vermittlung von Kontakten z.B. zu Facharztpraxen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg. Sie ermitteln bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI zunächst den Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Anschließend erstellen sie individuelle Versorgungspläne, berücksichtigen dabei u.a. die notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitative, medizinische oder pflegerische Hilfen, veranlassen entsprechende Maßnahmen und überprüfen diese regelmäßig bzw. passen sie an. Sie beraten pflegende Angehörige über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.Je nach Tätigkeitsbereich führen Pflegeberater und -beraterinnen z.B. bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch oder sind z.B. im Entlassmanagement eines Krankenhauses tätig.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Pflegeberater und Pflegeberaterinnen sind beschäftigtbei Kranken- und Pflegeversicherungenbei Pflegestützpunkten und Pflegedienstenin Sozialämtern, kommunalen Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralenin Krankenhäusern (Entlassungsmanagement)bei privaten PflegeberatungenArbeitsorte:Pflegeberater und Pflegeberaterinnen arbeiten meistin Büro-, Besprechungs- und Beratungsräumenbei Klienten/KlientinnenSie arbeiten ggf. auchim Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.:eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Pflegefachmann/-frau, Sozialversicherungsfachangestellte/r oderein Hochschulstudium, z.B. im Bereich Soziale Arbeit odereine Ausbildung in anderen Berufen oder ein Studium in anderen Studienfächern und mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem SozialversicherungsträgerInhalte der WeiterbildungPflegefachwissen, z.B.:pflegerelevante Kenntnisse der Medizinmedizinische Bedarfe chronisch kranker und pflegebedürftiger MenschenBeratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und PflegeanleitungQualitätssicherung pflegerischer und medizinischer LeistungenCase Managementtheoretische und praktische Grundlagen des Case ManagementsGesprächsführungs- und Beratungskompetenzarbeitsfeldspezifische Vertiefung, z.B. Beratungseinsätze, Konzepte integrativer Arbeit mit AngehörigenRechtallgemeines Sozialrechtpflegerelevante Rechtsfelder, z.B. Leistungsrecht der Kranken-, Pflege-, RentenversicherungPraktikum Das Pflegepraktikum kann auf verschiedene Einrichtungen verteilt und z.B. bei Pflegediensten oder in teil- bzw. vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Hospizen abgeleistet werden.
Ist Pflegeberater/Pflegeberaterin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Pflegeberater/Pflegeberaterin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Pflegeberater/Pflegeberaterin qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.:eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Pflegefachmann/-frau, Sozialversicherungsfachangestellte/r oderein Hochschulstudium, z.B. im Bereich Soziale Arbeitodereine Ausbildung in anderen Berufen oder ein Studium in anderen Studienfächern und mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger
Wo arbeiten Pflegeberater/Pflegeberaterin in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume; im Praktikum Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. auch bei Klienten zu Hausebei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, bei Klienten zu Hause bei Präsenzphasenbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Räumlichkeiten von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, ggf. bei Klienten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Pflegeberater/Pflegeberaterin in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.