Patentanwalt/Patentanwältin
Patentanwalt/-anwältin
Was ist Patentanwalt/Patentanwältin?
Steckbrief
Berufstyp: Studienberuf (plus Weiterbildung) Weiterbildungsart: Weiterbildung nach bundesweit einheitlicher Regelung (kombiniert mit begleitendem Weiterbildungsstudium) Weiterbildungsdauer: Mindestens 34 Monate
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Patentanwalt/Patentanwältin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Ausbildung findet in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens, beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht statt (ggf. darüber hinaus bei einem Gericht für Patentstreitsachen). Daneben wir ein ausbildungsbegleitendes rechtswissenschaftliches Weiterbildungsstudium absolviert.Lernorte sindbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Büro- und Kanzleiräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypStudienberuf (plus Weiterbildung)WeiterbildungsartWeiterbildung nach bundesweit einheitlicher Regelung (kombiniert mit begleitendem Weiterbildungsstudium)WeiterbildungsdauerMindestens 34 MonateAufgaben und TätigkeitenPatentanwälte und -anwältinnen beraten ihre Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen der Anmeldung, Verteidigung und Anfechtung gewerblicher Schutzrechte wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs oder Sortenschutzrechte. Dabei vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und Mandantinnen vor den zuständigen Behörden, z.B. vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt oder dem Bundespatentgericht. Sie überwachen und verwalten Schutzrechte und verfolgen deren Verletzung bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten und dem Bundesgerichtshof. Darüber hinaus beraten Patentanwälte und -anwältinnen bei Lizenzverträgen sowie Arbeitnehmererfindungen.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Patentanwälte und -anwältinnen finden Beschäftigung in erster Liniein Patent- und Rechtsanwaltskanzleien in einschlägigen Behörden bzw. EU-Institutionen, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Europäischen Patentamt in Patentabteilungen von WirtschaftsunternehmenArbeitsorte:Patentanwälte und -anwältinnen arbeiten in erster Linie in Büro-, Kanzlei- und Besprechungsräumenim Außendienst bei Mandantenin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)im Homeoff...
▶ Vergütung
In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.
▶ Weiterbildungsdauer
Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes: mindestens 34 MonateAusbildungsbegleitendes Weiterbildungsstudium: 24 MonateEine Ausbildung in Teilzeit ist in besonderen Fällen möglich. Sie dauert entsprechend länger.
▶ Weiterbildungsaufbau
Aufbau der Ausbildung laut Patentanwaltsordnung (PAO) sowie Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)1. Ausbildungsabschnitt: mindestens 26 und höchstens 36 Monate in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens2. Ausbildungsabschnitt: zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt3. Ausbildungsabschnitt: sechs Monate beim BundespatentgerichtDer 1. Ausbildungsabschnitt muss durch das ausbildungsbegleitende Weiterbildungsstudium "Recht für Patentanwälte und Patentanwältinnen" ergänzt werden. Dieses Studium zielt auf die Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse. An der Fernuniversität in Hagen ist dazu ein besonderer Studiengang eingerichtet, der durch hochschuleigene Studien- und Prüfungsordnungen geregelt ist. Das Fernstudium wird nach zwei Jahren mit einer Prüfung abgeschlossen (Zeugnis). Ein erfolgreich abgelegtes Erstes juristisches Staatsexamen oder ein juristischer Bachelorabschluss, der die entsprechenden Rechtsgebiete abdeckt, kann das Weiterbildungsstudium ersetzen.
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch der Weiterbildungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren, für die Teilnahme an den Prüfungen ggf. Prüfungsgebühren zu entrichten. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder Fachliteratur.
▶ Weiterbildungsinhalte
Erster Ausbildungsabschnitt:Dieser Ausbildungsabschnitt findet in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens statt. Es werden u.a. folgende Inhalte vermittelt:umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des deutschen gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts sowie des Rechts der ArbeitnehmererfindungenKenntnisse des Unionsrechts und der Inhalte zwischenstaatlicher Vereinbarungen auf dem Gebiet des gewerblichen RechtsschutzesKenntnisse der Grundzüge des ausländischen gewerblichen RechtsschutzesKenntnisse der Patentanwaltsordnung und der Berufsordnung der Patentanwälte und -anwältinnenKenntnisse der Grundlagen von Rechtsgebieten wie bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht oder Europarecht in Ergänzung zum ausbildungsbegleitenden UniversitätsstudiumEs werden zudem regionale Arbeitsgemeinschaften durch die Patentanwaltskammer gebildet, bei denen die Teilnahme verpflichtend ist.Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt:Diese Ausbildungsabschnitte finden beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. beim Bundespatentgericht statt.Die Zuweisung zu einzelnen Ausbildungsstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt im zweiten und beim Bundespatentgericht im dritten Ausbildungsabschnitt erfolgt nach Ausbildungsplan. Sie berücksichtigt die naturwissenschaftliche oder technische Vorbildung der Bewerber und Bewerberinnen. Es gibt zudem Lehr- und Informationsveranstaltungen (vor allem auf...
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung:Gewerblicher Rechtsschutz: z.B. durch Wahlfächer bzw. -module im Studium oder Arbeitserfahrung nach dem StudiumKommunikation und Sprache: z.B. um juristische Sachverhalte zu gewerblichen Schutzrechten zu erläutern oder bei Gerichtsterminen aufzutreten
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht (u.a. in regionalen Arbeitsgemeinschaften) und praktischer Arbeit bzw. Unterweisungen.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Theoretischer Unterricht:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernform bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-LerneinheitenPraktische Arbeit/Unterweisungen:Mitarbeit in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens (mindestens 26 und höchstens 36 Monate), beim Deutschen Patent- und Markenamt (2 Monate) sowie beim Bundespatentgericht (6 Monate)
▶ Entwicklung der Weiterbildung
1977:Inkrafttreten der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung 2017:Die Patentanwaltsausbildungs- und prüfungsverordnung wird neu gefasst und modernisiert. Gleichzeitig tritt die Verordnung von 1977 außer Kraft.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Nach § 11 Patentanwaltsordnung:Patentassessor/PatentassessorinFür die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist neben dem erfolgreichen Abschluss der Patentanwaltsprüfung eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit bei einem Patentanwalt bzw. einer Patentanwältin nachzuweisen. Die Antragsteller erhalten eine von der Patentanwaltskammer ausgefertigte Urkunde über die Zulassung zur Patentanwaltschaft und dürfen folgende Berufsbezeichnung führen:Patentanwalt/Patentanwältin
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Die Ausbildung zum Patentanwalt bzw. zur Patentanwältin erfolgt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie ist mit einem ausbildungsbegleitenden rechtswissenschaftlichen Weiterbildungsstudium kombiniert. Sie ist durch die Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV) geregelt. Die Ausbildung dauert mindestens 34 Monate. Das ausbildungsbegleitende Weiterbildungsstudium dauert 24 Monate.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Patentanwälte und -anwältinnen vor allem in Patentanwaltskanzleien oder in der Rechtspflege und in EU-Institutionen, insbesondere beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. beim Europäischen Patentamt.Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung hält man seine Fachkenntnisse aktuell, bringt sie auf den neuesten Stand und erweitert sie. Das Themenspektrum reicht dabei von Wettbewerbs- und Urheberrecht bis hin zu speziellen Lehrgängen für Juristen.Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, insbesondere mit einer eigenen Patentanwaltskanzlei.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPrV) vom 22.09.2017 (BGBl. I S. 3437), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17.12.2021 (BGBl. I S. 5219)Übergreifende Rechtsvorschrift (Ausbildung/Tätigkeit)Patentanwaltsordnung (PAO) vom 07.09.1966 (BGBl. I S.557), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 9)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltsprüfung ist eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer die technische Befähigung erworben hat, d.h. ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität abgeschlossen hat und eine einjährige praktische technische Tätigkeit nachweisen kann.Darüber hinaus können zur Patentanwaltsprüfung insbesondere auch Patentsachbearbeiter/innen mit einem abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium und langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen werden.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Patentanwalt/Patentanwältin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Patentanwalt/Patentanwältin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenPatentanwälte und -anwältinnen beraten ihre Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen der Anmeldung, Verteidigung und Anfechtung gewerblicher Schutzrechte wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs oder Sortenschutzrechte. Dabei vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und Mandantinnen vor den zuständigen Behörden, z.B. vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt oder dem Bundespatentgericht. Sie überwachen und verwalten Schutzrechte und verfolgen deren Verletzung bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vor Zivilgerichten und dem Bundesgerichtshof. Darüber hinaus beraten Patentanwälte und -anwältinnen bei Lizenzverträgen sowie Arbeitnehmererfindungen.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Patentanwälte und -anwältinnen finden Beschäftigung in erster Liniein Patent- und Rechtsanwaltskanzleien in einschlägigen Behörden bzw. EU-Institutionen, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Europäischen Patentamt in Patentabteilungen von WirtschaftsunternehmenArbeitsorte:Patentanwälte und -anwältinnen arbeiten in erster Linie in Büro-, Kanzlei- und Besprechungsräumenim Außendienst bei Mandantenin GerichtssälenDarüber hinaus arbeiten sie ggf. auchin Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)im Homeoffice bzw. mobilVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltsprüfung ist eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer die technische Befähigung erworben hat, d.h. ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität abgeschlossen hat und eine einjährige praktische technische Tätigkeit nachweisen kann.Darüber hinaus können zur Patentanwaltsprüfung insbesondere auch Patentsachbearbeitende mit einem abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium und langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen werden.Inhalte der WeiterbildungErster Ausbildungsabschnitt (u.a.):Deutscher gewerblicher Rechtsschutz, v.a. Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und DesignrechtAusländischer gewerblicher RechtsschutzPatentanwaltsordnung und Berufsordnung der Patentanwälte und -anwältinnenZweiter Ausbildungsabschnitt:Ausbildung beim Deutschen Patent- und MarkenamtDritter Ausbildungsabschnitt:Ausbildung beim BundespatentgerichtWas verdient man während der Weiterbildung?I.d.R. arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.
Ist Patentanwalt/Patentanwältin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Patentanwalt/Patentanwältin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Patentanwalt/Patentanwältin qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltsprüfung ist eine Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer die technische Befähigung erworben hat, d.h. ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Universität abgeschlossen hat und eine einjährige praktische technische Tätigkeit nachweisen kann.Darüber hinaus können zur Patentanwaltsprüfung insbesondere auch Patentsachbearbeiter/innen mit einem abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium und langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen werden.
Wo arbeiten Patentanwalt/Patentanwältin in Deutschland typischerweise? ▼
Die Ausbildung findet in einer Patentanwaltskanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens, beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht statt (ggf. darüber hinaus bei einem Gericht für Patentstreitsachen). Daneben wir ein ausbildungsbegleitendes rechtswissenschaftliches Weiterbildungsstudium absolviert.Lernorte sindbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume, Büro- und Kanzleiräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Patentanwalt/Patentanwältin in Deutschland? ▼
Gehälter variieren je nach Region, Betriebsgröße und Erfahrung. Aktuelle Zahlen liefern BERUFENET oder Gehaltsportale wie gehalt.de und stepstone.de Gehaltsreport.