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Öffentliches Recht (weiterführend)

Weiterbildung Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73184

Was ist Öffentliches Recht (weiterführend)?

Dieser Beruf beschreibt hochspezialisierte Fachkräfte im Bereich des öffentlichen Rechts in Deutschland. Diese Fachkräfte regeln die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, die internen Strukturen des Staates und die öffentliche Verwaltung.

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Öffentliches Recht (weiterführend) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Studiendauer

Regelstudiendauer: 2-4 Semester

Studienkosten

Studienkosten Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)ggf. Studiengebühren Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)FörderungsmöglichkeitenInformationen: Deutsches Studierendenwerk - FinanzierungsmöglichkeitenBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)

Studieninhalte

Module, z.B.:E-Government - zwischen Verwaltungsmodernisierung und BürgernäheEinfaches und höherrangiges RechtNotwendigkeit der Entscheidungen über optimale Handlungs- und OrganisationsformenNotwendigkeit generell abstrakter VerwaltungsentscheidungenPersonalmanagementRecht in der für die Verwaltung relevanten PraxisRechtlich relevante Verhandlungsführung, Probleme vor Gericht, StreitschlichtungVerwaltungskostenmanagementVollzug und VollstreckungVoraussetzung und Handwerkszeug der RechtsanwendungZusammenarbeit im Team; juristische Entscheidungen als komplexer VorgangPraktische Studieninhalte:Je nach Hochschule ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. in einer Kanzlei)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmenBerufsbegleitendes Studium: unter der Woche tagsüber im Beruf tätig und in den Abendstunden oder am Wochenende an der Hochschule Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Wissenschaftliche Forschung: Fertigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten vertiefen Organisation und Planung: das Studium eigenverantwortlich planen, vorgegebene Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. in einer Kanzlei), Berufseinstieg vorbereiten

Studienalternativen

Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Öffentliches Recht (weiterführend) sein:Bereich Recht und VerwaltungRechtswissenschaft (weiterführend)Staats-, Verwaltungswissenschaft (weiterführend)Verwaltungsmanagement, Public Management (weiterführend)Wirtschaftsrecht (weiterführend)Gemeinsamkeiten:Kenntnisse über Verwaltungsvorgänge bzw. wirtschaftliche Abläufe und ihre rechtlichen Grundlagen erwerbeneinschlägige Rechtsvorschriften für den jeweiligen Vorgang identifizieren und anwenden

Zugangsstudienfächer

Hochschulen setzen z.B. folgende Abschlüsse voraus:Öffentliches Recht (grundständig)Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Zusatzqualifikationen

Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erleichtern einen erfolgreichen Berufseinstieg. Folgende Themen kommen z.B. infrage:FremdsprachenKommunikation Beratungs- und MediationsfertigkeitenAuch Wahlpflichtmodule wie zum Thema Vollzug und Vollstreckung können Zusatzqualifikationen vermitteln. Praktika z.B. in einer Kanzlei bereiten gezielt auf das Berufsleben vor.Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Das Studium im Überblick

Das weiterführende Studienfach Öffentliches Recht vertieft die im grundständigen Studienfach und ggf. während einer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse in Gebieten des Öffentlichen Rechts, z.B. im Verwaltungsrecht mit dessen Entscheidungs- und Anwendungsfeldern.Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.Öffentliches Recht gibt es auch als Fernstudiengang.

Studiengangsbezeichnungen

BeispieleGood Governance - Rechtsgestaltung (Master)Öffentliches Recht und Management (Master)Recht für die öffentliche Verwaltung (Master)

Mögliche Tätigkeitsfelder

Für Masterabsolventen im Bereich Öffentliches Recht bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst an, z.B. Rechtsberatung, -dienstleistungen oder Öffentliche Verwaltung.Wer eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule anstrebt, muss i.d.R. promovieren. Eine Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft und Forschung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Entwicklung des Studienfachs

Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts:Etablierung einer eigenständigen deutschen Rechtswissenschaft, eine der klassischen Universitätsdisziplinen neben Theologie, Philosophie und MedizinBis Ende des 19. Jahrhunderts:Entwicklung einer Verwaltungswissenschaft; Ausweitung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit öffentlichem Recht20. Jahrhundert:Einrichtung von Studiengängen des Öffentlichen Rechts mit den Fachgebieten:StaatsrechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtStrafrechtProzessrecht1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussgradeje nach StudiengangMaster of Laws (LL.M.)Master of Public Administration (MPA)

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Rechtliche Regelungen für das Studium

BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)LandesebeneHochschulgesetze in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften, z.B. über die Akkreditierung von StudiengängenQualifikations- oder HochschulzugangsverordnungenHochschulebeneSatzung der Hochschule Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge im jeweiligen Studienfach

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Öffentliches Recht vorausgesetzt.Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren. Auswahlkriterien sind z.B. Leistungen im ersten berufsqualifizierenden Studium.Bei weiterbildenden Studiengängen ist eine mindestens 1-jährige Berufspraxis erforderlich.

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Öffentliches Recht (weiterführend)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Öffentliches Recht (weiterführend) in Deutschland?

Dieser Beruf beschreibt hochspezialisierte Fachkräfte im Bereich des öffentlichen Rechts in Deutschland. Diese Fachkräfte regeln die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, die internen Strukturen des Staates und die öffentliche Verwaltung.

Ist Öffentliches Recht (weiterführend) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Öffentliches Recht (weiterführend)" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).

Wie kann ich in Deutschland als Öffentliches Recht (weiterführend) qualifiziert werden?

Voraussetzung für das Studium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss; meist wird ein grundständiges Studium im Studienfach Öffentliches Recht vorausgesetzt.Je nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren. Auswahlkriterien sind z.B. Leistungen im ersten berufsqualifizierenden Studium.Bei weiterbildenden Studiengängen ist eine mindestens 1-jährige Berufspraxis erforderlich.

Wo arbeiten Öffentliches Recht (weiterführend) in Deutschland typischerweise?

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Öffentliches Recht (weiterführend) in Deutschland?

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

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