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Öffentliches Recht (grundständig)

Studienberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 73183

Was ist Öffentliches Recht (grundständig)?

Studienfach Öffentliches Recht Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.Mögliche grundständige StudiengängeGood Governance (Wirtschaft, Gesellschaft, Recht)Öffentliches RechtZugangsvoraussetzungen an Universitäten: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreifean Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bürgerliches RechtEuroparechtHistorische Grundlagen des RechtsÖffentliche Sicherheit und OrdnungRechtsökonomie und -soziologieSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtUnternehmensrechtZivilprozessrechtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium Öffentliches Recht absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, -dienstleistungen oder Öffentliche Verwaltung ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich beispielsweise in weiterführenden Studienfächern wie Öffentliches Recht oder Rechtswissenschaft an.

Steckbrief

Studientyp: Grundständiges Studium Studienmöglichkeiten: Universität, Fachhochschule Abschlüsse: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Laws (LL.B.) Regelstudienzeit: 3-4 Jahre

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Öffentliches Recht (grundständig) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Lernorte

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Steckbrief

StudientypGrundständiges StudiumStudienmöglichkeitenUniversität, FachhochschuleAbschlüsseBachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Laws (LL.B.)Regelstudienzeit3-4 JahreStudienfach Öffentliches Recht Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.Mögliche grundständige StudiengängeGood Governance (Wirtschaft, Gesellschaft, Recht)Öffentliches RechtZugangsvoraussetzungen an Universitäten: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreifean Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bürgerliches RechtEuroparechtHistorische Grundlagen des RechtsÖffentliche Sicherheit und OrdnungRechtsökonomie und -soziologieSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtUnternehmensrechtZivilprozessrechtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium Öffentliches Recht absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, -dienstleistungen oder Öffentliche Verwaltung ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich beispielsweise in we...

Studiendauer

Regelstudiendauer: 6-8 SemesterDurchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 8 SemesterQuelle: Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Statistik der Prüfungen an deutschen Hochschulen - Prüfungsjahr 2024

Studienkosten

Studienkosten Einschreib- und Verwaltungsgebühren sowie Semesterbeiträge (z.B. für das Studierendenwerk, die verfasste Studierendenschaft, Semesterticket)ggf. Studiengebühren Gebühren für "Langzeitstudierende", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens Aufwendungen für Lernmittel und Studienbedarf, z.B. für Fachliteratur, Exkursionen Beiträge für eine studentische Krankenversicherung (i.d.R. bei Überschreiten der Altersgrenze von 25 Jahren oder bestimmter Einkommensgrenzen)FörderungsmöglichkeitenInformationen: Deutsches Studierendenwerk - FinanzierungsmöglichkeitenBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.2010 (BGBl. I S. 1952), zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 16.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107)

Studieninhalte

Module, z.B.:Bürgerliches RechtEuroparechtHistorische Grundlagen des RechtsÖffentliche Sicherheit und OrdnungRechtsökonomie und -soziologieSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtUnternehmensrechtZivilprozessrechtPraktische Studieninhalte:Je nach Hochschule ggf. Praktika, Praxismodule, Praxissemester (z.B. bei Behörden)

Studiensituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:Lehrveranstaltungen: während des Semesters in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule Vorlesungen und Seminare besuchen; ggf. zu Hause an Online-Lehrveranstaltungen teilnehmen Eigenständige Arbeit: Lehrveranstaltungen vor- und nachbereiten, in Bibliotheken recherchieren, Referate vorbereiten, Hausarbeiten anfertigen (auch in der vorlesungsfreien Zeit)Organisation: das Studium im Rahmen des vorgegebenen Studienaufbaus eigenverantwortlich planen, vorgegebene Abgabetermine und Studienzeiten einhalten, Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen (Selbstdisziplin und Organisationstalent erforderlich)Berufsvorbereitung: ggf. Praktika absolvieren (z.B. bei Behörden), Berufseinstieg vorbereiten

Studienalternativen

Folgende Studienfächer können Alternativen für das Studienfach Öffentliches Recht (grundständig) sein:Bereich Recht und VerwaltungRechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)Rechtswissenschaft (grundständig außer Erste juristische Prüfung)Staats-, Verwaltungswissenschaft (grundständig)Verwaltungsmanagement, Public Management (grundständig)Wirtschaftsrecht (grundständig)Gemeinsamkeiten:Kenntnisse über Verwaltungsvorgänge bzw. wirtschaftliche Abläufe und ihre rechtlichen Grundlagen erwerbeneinschlägige Rechtsvorschriften für den jeweiligen Vorgang identifizieren und anwenden

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium:Politik/Sozialkunde, Geschichte: z.B. um die Bereiche Staats- und Verwaltungsrecht zu erfassenDeutsch: z.B. um ein gutes Textverständnis und gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit vorzuweisen sowie Texte zu interpretieren und Sachverhalte zu prüfenEnglisch: z.B. um Fachliteratur, Originaldokumente und Rechtsentscheidungen in englischer Sprache nachzuvollziehenLatein: z.B. um gebräuchliche Rechtsbegriffe und -regeln lateinischen Ursprungs zu verstehen

Zusatzqualifikationen

Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erleichtern einen erfolgreichen Berufseinstieg. Folgende Themen kommen z.B. infrage: Beratungs- und MediationsfertigkeitenKommunikationAuch Praktika z.B. bei Behörden bereiten gezielt auf das Berufsleben vor.Angebote zum Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen finden sich bei den Career Centern der Hochschulen (siehe Kontaktdaten der jeweiligen Hochschule):Hochschulen in Deutschland - Hochschulsuche des Hochschulkompass

Das Studium im Überblick

Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Studiengangsbezeichnungen

BeispieleGood Governance (Wirtschaft, Gesellschaft, Recht) (Bachelor)Öffentliches Recht (Bachelor)

Mögliche Tätigkeitsfelder

Für Bachelorabsolventen im Bereich Öffentliches Recht bieten sich unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst an, z.B. Rechtsberatung, -dienstleistungen oder Öffentliche Verwaltung.

Entwicklung des Studienfachs

Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts:Etablierung einer eigenständigen deutschen Rechtswissenschaft, eine der klassischen Universitätsdisziplinen neben Theologie, Philosophie und MedizinBis Ende des 19. Jahrhunderts:Entwicklung einer Verwaltungswissenschaft; Ausweitung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit öffentlichem Recht20. Jahrhundert:Einrichtung von Studiengängen des Öffentlichen Rechts mit den Fachgebieten:StaatsrechtVerfassungsrechtVerwaltungsrechtStrafrechtProzessrecht1999:Beginn des Bologna-Prozesses: Reform der europäischen Hochschullandschaft u.a. mit folgenden Zielen:Schaffung eines einheitlichen europäischen HochschulraumsHarmonisierung von Studiengängen und Studienabschlüssen: Einführung von Bachelor- und MasterstudiengängenVerbesserung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussgradeje nach StudiengangBachelor of Arts (B.A.)Bachelor of Laws (LL.B.)

Alternativen nach Studienabbruch

Folgende Ausbildungsberufe können Alternativen für das Studienfach sein:Bereich Recht und VerwaltungJustizfachangestellter/JustizfachangestellteRechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und NotarfachangestellteRechtsanwaltsfachangestellter/RechtsanwaltsfachangestellteGemeinsamkeiten:Rechtspraxis, Rechtspflege, Justizverwaltung, öffentlicher DienstGgf. kommt auch eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst infrage:Amtsanwalt/AmtsanwältinBeamter/Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Auswärtigen Dienst (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Bundeskriminaldienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin beim Bundesnachrichtendienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin in der Digitalen Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Justizvollzugsdienst (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Landeskriminaldienst (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin in der Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im Verfassungsschutz (gehobener Dienst)Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst)Beamter/Beamtin im gehobenen nichttechnischen ZolldienstPolizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst der LänderPolizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin in der Bundespolizei (gehobener nichttechnischer Dienst)Rechtspfleger/RechtspflegerinDer Sucheinstieg über Berufsfelder eröffnet ggf. weitere Alt...

Vergütung während des Studiums

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

Rechtliche Regelungen für das Studium

BundesebeneHochschulrahmengesetz (HRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1622)Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Absatz 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)LandesebeneHochschulgesetze in Verbindung mit Verwaltungsvorschriften, z.B. über die Akkreditierung von StudiengängenQualifikations- oder HochschulzugangsverordnungenHochschulebeneSatzung der Hochschule Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge im jeweiligen Studienfach

Zugangsvoraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreifeoderein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes ZeugnisInformationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Mögliche weiterführende Studienfächer

Bachelorabsolventen im Bereich Öffentliches Recht können ihr Studium in einem weiterführenden Studienfach, z.B. Öffentliches Recht oder Rechtswissenschaft, fortsetzen und dadurch ihre Berufs- und Karrierechancen ausbauen.Öffentliches Recht (weiterführend)Rechtswissenschaft (weiterführend)

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Öffentliches Recht (grundständig)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Öffentliches Recht (grundständig) in Deutschland?

Studienfach Öffentliches Recht Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.Mögliche grundständige StudiengängeGood Governance (Wirtschaft, Gesellschaft, Recht)Öffentliches RechtZugangsvoraussetzungen an Universitäten: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreifean Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreifeggf. Bestehen eines hochschulinternen AuswahlverfahrensInhalte des StudiumsDie Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule, z.B. in folgenden Modulen:Bürgerliches RechtEuroparechtHistorische Grundlagen des RechtsÖffentliche Sicherheit und OrdnungRechtsökonomie und -soziologieSchuldrechtStaatsrechtStrafrechtUnternehmensrechtZivilprozessrechtNach dem StudiumWer ein Bachelorstudium Öffentliches Recht absolviert hat, kann z.B. in den Tätigkeitsfeldern Rechtsberatung, -dienstleistungen oder Öffentliche Verwaltung ins Berufsleben einsteigen.Für Führungspositionen wird im Anschluss an das Bachelorstudium i.d.R. ein Masterabschluss erwartet. Eine Fortsetzung des Studiums bietet sich beispielsweise in weiterführenden Studienfächern wie Öffentliches Recht oder Rechtswissenschaft an.

Ist Öffentliches Recht (grundständig) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Öffentliches Recht (grundständig)" einem Studienberuf — d. h. du benötigst einen Bachelor- oder Master-Abschluss einer deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule.

Wie kann ich in Deutschland als Öffentliches Recht (grundständig) qualifiziert werden?

Voraussetzung für das Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder ggf. die fachgebundene Hochschulreife an Fachhochschulen: mindestens die Fachhochschulreifeoderein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes ZeugnisInformationen zum Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte:Zugang zur Hochschule in den einzelnen BundesländernJe nach Hochschule erfolgt ein hochschulinternes Auswahlverfahren.

Wo arbeiten Öffentliches Recht (grundständig) in Deutschland typischerweise?

Das Studium findet an Universitäten und Fachhochschulen statt.Lernorte sind an der Hochschule: Hörsäle, Seminar- und Übungsräume, Bibliothekenzu Hause (z.B. Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Anfertigen von Hausarbeiten; ggf. Teilnahme an Online-Lehrveranstaltungen)

Wie hoch ist das typische Gehalt für Öffentliches Recht (grundständig) in Deutschland?

Während des Studiums erhält man keine Vergütung.Für Praxisphasen kann eine Entlohnung vereinbart werden.

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