Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin
Praxisassistent/in (nicht ärztlich)
Was ist Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf Weiterbildungsart: Weiterbildung nach Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer bzw. der Landesärztekammern Weiterbildungsdauer: i.d.R. 271 Stunden
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet an Bildungseinrichtungen der Ärztekammern statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume während der theoretischen Weiterbildung; wechselnde Arbeitsorte im Rahmen von ambulanten Einsätzen (z.B. Seniorenwohnheime, Patientenwohnungen) während der praktischen Weiterbildungbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und wechselnde Arbeitsorte im Rahmen von ambulanten Einsätzen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberufWeiterbildungsartWeiterbildung nach Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer bzw. der LandesärztekammernWeiterbildungsdauer i.d.R. 271 StundenAufgaben und TätigkeitenNicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen übernehmen im Auftrag von Hausärzten und -ärztinnen sowie ggf. Fachärzten und -ärztinnen die ambulante Versorgung von Patienten bzw. Patientinnen. Sie besuchen diese in Privatwohnungen oder in Alten- und Pflegeheimen. Sie wechseln Verbände, versorgen Wunden und messen z.B. den Blutdruck. Außerdem beurteilen sie das häusliche Umfeld, weisen auf mögliche Gefahren hin, beraten z.B. zur Gesundheitsvorsorge und motivieren zu Bewegung und gesunder Lebensführung. Zudem koordinieren sie die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten. Nach Hausbesuchen informieren sie den Arzt oder die Ärztin über Befunde und Maßnahmen und dokumentieren durchgeführte Leistungen.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen sind in Hausarztpraxen und ggf. in Facharztpraxen beschäftigt.Arbeitsorte:Nicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen arbeiten meistin Praxisräumenam Empfangin Patientenwohnungen im Wohn- und Pflegebereich von Alten- und PflegeheimenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: Berufsausbildung als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte bzw. als Arzthelfer/in (Vorläuferberuf) und jeweils 3-jährige Berufstätigkeit in e...
▶ Weiterbildungsdauer
Die Weiterbildungsdauer ist abhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und beträgt z.B. bei einschlägiger Berufserfahrung von weniger als 5 Jahren in der Regel271 StundenDie Weiterbildung ist innerhalb von fünf Jahren abzuleisten.
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Grundlagen und Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns/Berufsbild: 15 Stundenmedizinische Kompetenz: 160 StundenKommunikation/Dokumentation: 26 StundenNotfallmanagement/erweiterte Notfallkompetenz: 20 Stundenpraktische Fortbildung: 50 StundenGesamtstundenzahl: 271 Stunden
▶ Weiterbildungskosten
Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung Prüfungsgebühren.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.FörderungsmöglichkeitenFörderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium
▶ Weiterbildungsinhalte
Grundlagen und Rahmenbedingungen des beruflichen Handelnsmedizinische Kompetenz häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxisgeriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im AlterVersorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatientenpalliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordinationpsychosomatische und psychosoziale VersorgungErnährungArzneimittelversorgungWundpflege und -versorgungVorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen/Schulungentelemedizinische GrundlagenKommunikation/DokumentationNotfallmanagement/erweiterte Notfallkompetenzpraktische Fortbildung
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Medizin: z.B. um Onkologie- und Palliativpatienten/-Patientinnen zu betreuenErnährungslehre: z.B. um Patienten/Patientinnen zu gesunder bzw. geeigneter Ernährung zu beratenKommunikation: z.B. um Patienten/Patientinnen zu informieren oder zu motivieren
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht sowie Praxisphasen, z.B. in Form von Hausbesuchen.Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:Unterrichtszeiti.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am AbendLernformbei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus
▶ Weiterbildungsvergütung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in an:Bereich MedizinFachkraft - Frühe HilfenGeprüfter Berufsspezialist für ambulante medizinische Versorgung/Geprüfte Berufsspezialistin für ambulante medizinische VersorgungGemeinsamkeit:Ärzte/Ärztinnen unterstützen, Patienten/Patientinnen betreuen, Hausbesuche durchführen und Behandlungen dokumentieren
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2010:Veröffentlichung des Fortbildungscurriculums "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V (Bundesärztekammer)Weiterbildung zum Nicht-ärztlichen Praxisassistenten/zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin in Hausarztpraxen seither möglich
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
Eine Qualifikation als "Versorgungsassistent bzw. Versorgungsassistentin der Hausarztpraxis (VERAH)" kann auf die Weiterbildung als Nicht-ärztlicher Praxisassistent bzw. Nicht-ärztliche Praxisassistentin angerechnet werden.Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren kann die Weiterbildungsdauer verkürzt werden.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnungenje nach zuständiger Kammer z.B.Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche PraxisassistentinEntlastender Versorgungsassistent (EVA)/Entlastende Versorgungsassistentin (EVA)
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Nicht-ärztlicher Praxisassistent bzw. Nicht-ärztliche Praxisassistentin ist eine berufliche Weiterbildung. Sie ist nach dem Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer bzw. der Landesärztekammern geregelt.Die Weiterbildung umfasst i.d.R. 271 Stunden und dauert 5 Jahre.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Nicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen in hausärztlichen oder ggf. fachärztlichen Praxen.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Hygiene bis Abrechnung.Beruflich weiterkommenMit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Abschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Die Weiterbildung orientiert sich an folgendem Curriculum der Bundesärztekammer:Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen "Nicht-ärztliche Praxisassistentin", Bundesärztekammer, 3. Auflage 2023Beispiel für ein Curriculum einer Landesärztekammer:Fortbildungscurriculum der Sächsischen Landesärztekammer für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte "Nicht-ärztliche Praxisassistentin" nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB vom 07.04.2010 in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Vorstandes vom 05.06.2024 (Sächsischen Landesärztekammer)
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: Berufsausbildung als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte bzw. als Arzthelfer/in (Vorläuferberuf) und jeweils 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen Praxisoder Berufsausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau und 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen Praxis
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenNicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen übernehmen im Auftrag von Hausärzten und -ärztinnen sowie ggf. Fachärzten und -ärztinnen die ambulante Versorgung von Patienten bzw. Patientinnen. Sie besuchen diese in Privatwohnungen oder in Alten- und Pflegeheimen. Sie wechseln Verbände, versorgen Wunden und messen z.B. den Blutdruck. Außerdem beurteilen sie das häusliche Umfeld, weisen auf mögliche Gefahren hin, beraten z.B. zur Gesundheitsvorsorge und motivieren zu Bewegung und gesunder Lebensführung. Zudem koordinieren sie die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten. Nach Hausbesuchen informieren sie den Arzt oder die Ärztin über Befunde und Maßnahmen und dokumentieren durchgeführte Leistungen.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen sind in Hausarztpraxen und ggf. in Facharztpraxen beschäftigt.Arbeitsorte:Nicht-ärztliche Praxisassistenten und -assistentinnen arbeiten meistin Praxisräumenam Empfangin Patientenwohnungen im Wohn- und Pflegebereich von Alten- und PflegeheimenVoraussetzungenVoraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: Berufsausbildung als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte bzw. als Arzthelfer/in (Vorläuferberuf) und jeweils 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen Praxis oder Berufsausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau und 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen PraxisInhalte der WeiterbildungGrundlagen und Rahmenbedingungen des beruflichen HandelnsMedizinische KompetenzHäufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen PraxisGeriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im AlterVersorgung und Betreuung von Onkologie - und PalliativpatientenPalliativmedizinische Zusammenarbeit und KoordinationPsychosomatische und psychosoziale VersorgungErnährungArzneimittelversorgungWundpflege und -versorgungVorsorge- und FrüherkennungsmaßnahmenKoordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen/SchulungenTelemedizinische GrundlagenKommunikation/DokumentationNotfallmanagement/Erweiterte NotfallkompetenzPraktische Fortbildung
Ist Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist i.d.R.: Berufsausbildung als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte bzw. als Arzthelfer/in (Vorläuferberuf) und jeweils 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen Praxisoder Berufsausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau und 3-jährige Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder ggf. einer fachärztlichen Praxis
Wo arbeiten Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet an Bildungseinrichtungen der Ärztekammern statt.Lernorte sindbei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume während der theoretischen Weiterbildung; wechselnde Arbeitsorte im Rahmen von ambulanten Einsätzen (z.B. Seniorenwohnheime, Patientenwohnungen) während der praktischen Weiterbildungbei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und wechselnde Arbeitsorte im Rahmen von ambulanten Einsätzen bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten
Wie hoch ist das typische Gehalt für Nicht-ärztlicher Praxisassistent/Nicht-ärztliche Praxisassistentin in Deutschland? ▼
Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.