Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik
Nautiker/in (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik
Was ist Nautiker (Denizcilik Uzmanı)?
Steckbrief
Berufstyp: Weiterbildungsberuf: Bachelor Professional Weiterbildungsart: Weiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt) Weiterbildungsdauer: 2 Jahre (Vollzeit)
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →Der Beruf Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:
- Betriebswirtschaftslehre/Business Studies
Master · Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Academic Presentation and Communication
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Academic Reading and Writing
Bachelor · Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Accounting and Auditing
Master · Ruhr-Universität Bochum
Accounting and Auditing
Master · Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Accounting and Controlling
Master · Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Informationsangebote der Bundesagentur für ArbeitFilm Nautik und Nautische/r Wachoffizier/inWeitere InformationsangeboteDeutsche SeeschifffahrtHANSAMarineForumNachrichten für Seefahrer (NfS)Schiff & Hafen
▶ Lernorte
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffeUm die Befähigungszeugnisse "Erster Offizier NEO" bzw. "Kapitän NK" zu erwerben sind Seefahrtzeiten durch praktische Berufstätigkeit in entsprechenden Funktionen auf Seeschiffen nachzuweisen.
▶ Steckbrief
BerufstypWeiterbildungsberuf: Bachelor ProfessionalWeiterbildungsartWeiterbildung an Fachschulen (landesrechtlich geregelt)Weiterbildungsdauer 2 Jahre (Vollzeit)Aufgaben und TätigkeitenNautiker und Nautikerinnen können als Nautischer Wachoffizier und -offizierin, nach entsprechender Seefahrtzeit auch als Erster Nautischer Schiffsoffizier und -offizierin oder Kapitän und Kapitänin tätig sein.Als Nautische Wachoffiziere und -offizierinnen stellen sie auf Kauffahrteischiffen aller Größen im Brückenwachdienst die Navigation samt Einsatzfähigkeit der technischen Einrichtungen auf der Brücke sicher. In der Funktion als Sicherheitsoffizier bzw. Sicherheitsoffizierin sind sie für den zuverlässigen Betrieb aller Sicherheitseinrichtungen verantwortlich, z.B. für Rettungsboote oder Feuerschutzvorrichtungen. Sie bilden die Rettungsmannschaften aus. Außerdem wirken sie an der Überwachung von Lade- und Löscharbeiten mit.Als Erste Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sind sie vorrangig für den Brückenwachdienst sowie den Transport der Ladung zuständig. Während des Manövrierens assistieren sie dem Kapitän bzw. der Kapitänin. Sie können stellvertretend die Verantwortung für die Navigation und Sicherheit des Schiffes, der Fahrgäste sowie der Besatzung übernehmen. Als Ladungsoffizier bzw. Ladungsoffizierin kümmern sie sich um das sichere Stauen und Löschen der Ladung. Auch die korrekte Entsorgung von Abfällen, die Instandhaltung des Schiffes und der technischen Einrichtungen gehören zu...
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen:MeteorologieNautischer DienstNautischer Wachoffizier (Schiffe aller Größen/weltweit)Navigation (Nautik)OzeanografieSchifffahrtsrechtSchiffs-, BootsführungWeitere Kompetenzen:BeladeplanerstellungChemieEnglischGefahrgutverladung, -versendung, -transportGüterverkehrHandelsrechtLadungssicherungLadungs- und UmschlagtechnikMassengutMathematikNEO - Erster OffizierNK - KapitänNWO - Nautischer WachoffizierPersonalwesenPersonenverkehrRettungsmaßnahmen, Erste HilfeSeediensttauglichkeitStückgutWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Funkzeugnisse"Kompetenzgruppe "Patente, Schifffahrtslizenzen - Seeverkehr"Kompetenzgruppe "Schiffstypen"
▶ Weiterbildungsdauer
Vollzeit: 2 Jahre
▶ Weiterbildungsaufbau
Stundenverteilung (beispielhaft):Gesellschaft und Kommunikation: 360 UnterrichtsstundenSeefahrtbezogene Naturwissenschaften: 400 UnterrichtsstundenSchiffsführung: 940 UnterrichtsstundenLadungsumschlag und Stauung: 240 UnterrichtsstundenSteuerung des Schiffsbetriebs; Fürsorge für Personen an Bord: 460 UnterrichtsstundenErwerb des SSO-Zertifikates (Ship Security Officer): 20 UnterrichtsstundenProjekte: 220 UnterrichtsstundenGesamtstundenzahl: 2.640 UnterrichtsstundenSeefahrtzeiten zum Erwerb von BefähigungszeugnissenWährend des Fachschul-Bildungsganges findet eine Prüfung zum Erwerb des allgemeinen Betriebszeugnisses für Funker/innen statt. Mit der staatlichen Abschlussprüfung wird das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier NWO" erlangt.Nach dem Erhalt des Befähigungszeugnisses "Nautischer Wachoffizier NWO" sind 12 Monate Seefahrtzeit als Nautische/r Wachoffizier/in nachzuweisen, um das Befähigungszeugnis "Erster Offizier NEO" zu erwerben.Nach einer weiteren nachzuweisenden Seefahrtzeit von 12 Monaten als Erste/r Offizier/in oder von mindestens 24 Monaten als Nautische/r Wachoffizier/in kann das Befähigungszeugnis "Kapitän NK" erworben werden.
▶ Weiterbildungskosten
Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei.Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.
▶ Weiterbildungsinhalte
Gesellschaft und Kommunikation, z.B. Schriftverkehr, Berichte und Dokumentation sowie fachlicher Dialog in deutscher und englischer Sprache, Informations- und Kommunikationstechnik, EDV-Anwendungsprogramme, Grundlagen der Seeverkehrswirtschaft und Reedereibetriebswirtschaftseefahrtbezogene Naturwissenschaften, z.B. Mathematik, Physik, ChemieSchiffsführung, z.B. Wachdienst, Navigation, Schiffssicherheit, Manöverkunde, maritimes Englisch, Systemüberwachung, Meteorologie, Telekommunikation (Funkverkehr)Ladungsumschlag und Stauung, z.B. Seehandelsrecht, Ladungstechnik, gefährliche LadungenSteuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord, z.B. Personalführung und Arbeitsrecht, Notfallmanagement (u.a. Brandabwehr, Evakuierung, Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr), Verwaltung und Umweltschutz, Schiffstheorie, Schiffbau, SchifffahrtsmedizinProjekte, z.B. integrierte Übungen an einem Radarsimulator, Schiffsführungssimulator einschließlich Navigation, Kommunikation und SAR-Maßnahmen (Seenotrettung)
▶ Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen sind gute Voraussetzungen, um die Weiterbildungsprüfung erfolgreich zu bestehen:Mathematik: z.B. um Flächen, Volumen und Schwerpunkte für Ladetätigkeiten zu bestimmenPhysik: z.B. um terrestrische, astronomische und technische Navigation durchzuführenEnglisch: z.B. um Seefahrtstandardvokabular anzuwenden
▶ Weiterbildungssituation
Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:Unterrichtszeitganztägiger Unterricht an mindestens vier WochentagenLernformi.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)
▶ Weiterbildungsvergütung
Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.
▶ Weiterbildungsalternativen
Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Nautiker/in an:Bereich Schiff und SchifffahrtKapitän/Kapitänin - KüstenfischereiNautischer Schiffsoffizier/Kapitän/Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in TechnikNautischer Schiffsoffizier/Kapitän / Nautische Schiffsoffizierin/Kapitänin in der Kleinen HochseefischereiStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Schiffsbetriebstechnik/Bachelor Professional in TechnikStaatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung SeevermessungstechnikGemeinsamkeit:Navigation und Schiffstechnik steuern
▶ Verbände und Organisationen
Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS)Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftVerband Deutscher Reeder (VDR)Zentrale Heuerstelle Hamburg (ZHH)
▶ Entwicklung der Weiterbildung
2020:Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO): u.a. Einführung der Weiterbildungsabschlüsse "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional", um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu betonen. Das Führen der Berufsbezeichnungen ist abhängig vom Erlass entsprechender neuer Fortbildungsregelungen.
▶ Verkürzungen/Verlängerungen
VerkürzungMit einem der Befähigungszeugnisse "Technischer Wachoffizier TWO", "Zweiter technischer Schiffsoffizier TZO" oder "Leiter der Maschinenanlage TLM" kann die Ausbildungsdauer um ein Jahr verkürzt werden.
▶ Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung:Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen:Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)Schleswig-Holstein:Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional im Fachbereich Technik)Mit dem Abschluss wird zugleich das Befähigungszeugnis "Nautischer Wachoffizier NWO" mit den Befugnissen für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge erworben.Nach 12 Monaten Fahrtzeit als Nautischer Wachoffizier bzw. Nautische Wachoffizierin kann das Befähigungszeugnis "Erster Offizier NEO" erworben werden.Nach weiteren 12 Monaten Seefahrtzeit als Erster Nautischer Schiffsoffizier bzw. Erste Nautische Schiffsoffizierin oder nach 24 Monaten Seefahrtzeit als Nautischer Wachoffizier bzw. Nautische Wachoffizierin ist der Erwerb des Befähigungszeugnisses "Kapitän NK" im nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen möglich.
▶ Die Weiterbildung im Überblick
Nautiker bzw. Nautikerin (Fachschule) ist eine Weiterbildung. Sie ist landesrechtlich geregelt und findet an Fachschulen statt. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre.Nach einer Seefahrtzeit von 12 Monaten als Nautischer Wachoffizier bzw. Nautische Wachoffizierin kann das Befähigungszeugnis "Erster Offizier NEO" erworben werden.Nach einer Seefahrtzeit von weiteren 12 Monaten als Erster Nautischer Schiffsoffizier bzw. Erste Nautische Schiffsoffizierin oder nach einer Seefahrtzeit von insgesamt 24 Monaten als Nautischer Wachoffizier bzw. Nautische Wachoffizierin kann das Befähigungszeugnis "Kapitän NK" erworben werden.Daneben besteht die Möglichkeit, Nautik an Hochschulen zu studieren.
▶ Perspektiven nach der Weiterbildung
Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Weiterbildung arbeiten Nautiker/innen in der See- und Küstenschifffahrt.Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Schiffsverkehr bis hin zu Notfallmaßnahmen.Beruflich weiterkommenAufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen.Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Nautiker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffsbetriebstechnik erwerben.
▶ Rechtliche Regelungen für die Weiterbildung
Schul- bzw. FachschulordnungenDie Weiterbildung ist in folgenden Bundesländern landesrechtlich geregelt:Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen für Nautik und für Schiffsbetriebstechnik im Land Mecklenburg-Vorpommern (Seeschifffahrtausbildungs- und Prüfungsverordnung - SeeschAPVO M-V) vom 06.05.2008 (GVOBl. M-V S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.04.2022 (Mittl.bl. BM M-V S. 50)Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009 (Nds. GVBl. S. 243), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.05.2025 (Nds. GVBl. Nr. 34)Landesverordnung über die Fachschule für die Seeschifffahrt (Fachschulverordnung Seeschifffahrt - FSVO-Seeschifffahrt) vom 28.05.2020 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 189), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.11.2021 (NBl.MBWK.Schl.-H. S. 370)In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor:Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringenÜbergreifend für Weiterbildung und TätigkeitGesetz zum internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Gesetz) vom 25.03.1982 (BGBl. II S. 297, 298), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.10.2024 (BGBl. II Nr. 443)Seearbeitsgesetz (SeeArbG) vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 868), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.03.202...
▶ Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule sind i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in oder eine 2-jährige landesrechtlich geregelte seefahrtbezogene Ausbildung, z.B. als Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in der Fachrichtung Nautik (SBTA) sowie eine Seefahrtzeit im Decks- und Brückendienst von insgesamt 12 Monaten als Nautische/r Offiziersassistent/in bzw. im Rahmen eines Praktikums der Berufsfachschule SBTAoderein mindestens 12 Monate geführtes, von der Berufsfachschule SBTA überprüftes Berichtsheft, in dem der Kapitän/die Kapitänin oder ein/e befähigte/r Offizier/in bestätigt, dass die Ausbildung an Bord dem Abschnitt A-II/1 des STCW-Codes entsprochen hat,Für die Zulassung zum verkürzten Bildungsgang zusätzlich:ein Befähigungszeugnis "Technischer Wachoffizier TWO" oder "Zweiter technischer Schiffsoffizier TZO" oder "Leiter der Maschinenanlage TLM" Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Für die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Nautiker (Denizcilik Uzmanı)
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik in Deutschland? ▼
Aufgaben und TätigkeitenNautiker und Nautikerinnen können als Nautischer Wachoffizier und -offizierin, nach entsprechender Seefahrtzeit auch als Erster Nautischer Schiffsoffizier und -offizierin oder Kapitän und Kapitänin tätig sein.Als Nautische Wachoffiziere und -offizierinnen stellen sie auf Kauffahrteischiffen aller Größen im Brückenwachdienst die Navigation samt Einsatzfähigkeit der technischen Einrichtungen auf der Brücke sicher. In der Funktion als Sicherheitsoffizier bzw. Sicherheitsoffizierin sind sie für den zuverlässigen Betrieb aller Sicherheitseinrichtungen verantwortlich, z.B. für Rettungsboote oder Feuerschutzvorrichtungen. Sie bilden die Rettungsmannschaften aus. Außerdem wirken sie an der Überwachung von Lade- und Löscharbeiten mit.Als Erste Nautische Schiffsoffiziere und -offizierinnen sind sie vorrangig für den Brückenwachdienst sowie den Transport der Ladung zuständig. Während des Manövrierens assistieren sie dem Kapitän bzw. der Kapitänin. Sie können stellvertretend die Verantwortung für die Navigation und Sicherheit des Schiffes, der Fahrgäste sowie der Besatzung übernehmen. Als Ladungsoffizier bzw. Ladungsoffizierin kümmern sie sich um das sichere Stauen und Löschen der Ladung. Auch die korrekte Entsorgung von Abfällen, die Instandhaltung des Schiffes und der technischen Einrichtungen gehören zu ihren Verantwortungsbereichen. Daneben erledigen sie Organisationsaufgaben, weisen das Personal in ihrem Aufgabenbereich an, leisten Erste-Hilfe-Maßnahmen und wirken bei der Ausbildung der Schiffsmechaniker und Schiffsmechanikerinnen mit.Als Kapitäne bzw. Kapitäninnen tragen sie die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und sorgen dafür, dass Schiffe sicher und pünktlich den Zielhafen erreichen. Von der Brücke aus navigieren sie während ihrer Seewache das Schiff und organisieren den Wachdienst so, dass die Brücke immer besetzt ist. Vor Beginn einer Reise informieren sich Kapitäne und Kapitäninnen über die Besonderheiten der zu durchfahrenden Gewässer und über die meteorologischen Gegebenheiten. Sie planen alle Arbeiten an Bord, kontrollieren die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Den Schiffsreiseverlauf und besondere Vorkommnisse dokumentieren sie durch Einträge im Logbuch. Außerdem repräsentieren sie Reederei an Bord und wickeln Verwaltungsaufgaben ab, z.B. Zollformalitäten.Arbeitsbereiche und -orteBeschäftigungsbetriebe:Nautiker und Nautikerinnen sind in der See- und Küstenschifffahrt beschäftigt.Arbeitsorte:Nautiker und Nautikerinnen arbeiten meistauf Frachtschiffenauf Fähr- und PassagierschiffenSie arbeiten ggf. auchauf Behördenfahrzeugen, z.B. Vermessungsschiffen oder Tonnenlegernin Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, z.B. den VerkehrszentralenVoraussetzungenVoraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule sind i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in oder eine 2-jährige landesrechtlich geregelte seefahrtbezogene Ausbildung, z.B. als Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in der Fachrichtung Nautik (SBTA) sowie eine Seefahrtzeit im Decks- und Brückendienst von insgesamt 12 Monaten als Nautische/r Offiziersassistent/in bzw. im Rahmen eines Praktikums der Berufsfachschule SBTA oderein mindestens 12 Monate geführtes, von der Berufsfachschule SBTA überprüftes Berichtsheft, in dem der Kapitän/die Kapitänin oder ein/e befähigte/r Offizier/in bestätigt, dass die Ausbildung an Bord dem Abschnitt A-II/1 des STCW-Codes entsprochen hatSchulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Für die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.Inhalte der WeiterbildungGesellschaft und Kommunikation, z.B. Schriftverkehr, Berichte und Dokumentation sowie fachlicher Dialog in deutscher und englischer Sprache, Informations- und Kommunikationstechnik, EDV-Anwendungsprogramme, Grundlagen der Seeverkehrswirtschaft und Reedereibetriebswirtschaftseefahrtbezogene Naturwissenschaften, z.B. Mathematik, Physik, ChemieSchiffsführung, z.B. Wachdienst, Navigation, Schiffssicherheit, Manöverkunde, maritimes Englisch, Systemüberwachung, Meteorologie, Telekommunikation (Funkverkehr)Ladungsumschlag und Stauung, z.B. Seehandelsrecht, Ladungstechnik, gefährliche LadungenSteuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord, z.B. Personalführung und Arbeitsrecht, Notfallmanagement (u.a. Brandabwehr, Evakuierung, Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr), Verwaltung und Umweltschutz, Schiffstheorie, Schiffbau, SchifffahrtsmedizinProjekte, z.B. integrierte Übungen an einem Radarsimulator, Schiffsführungssimulator einschließlich Navigation, Kommunikation und SAR-Maßnahmen (Seenotrettung)
Ist Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik" einer Weiterbildung — fortgeschrittene Spezialisierung, die auf einer bestehenden Ausbildung oder einem Abschluss aufbaut (z. B. Meister, Fachwirt, zertifizierter Kurs).
Wie kann ich in Deutschland als Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik qualifiziert werden? ▼
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Seefahrtschule bzw. Fachschule sind i.d.R.:eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker/in oder eine 2-jährige landesrechtlich geregelte seefahrtbezogene Ausbildung, z.B. als Schiffsbetriebstechnische/r Assistent/in der Fachrichtung Nautik (SBTA) sowie eine Seefahrtzeit im Decks- und Brückendienst von insgesamt 12 Monaten als Nautische/r Offiziersassistent/in bzw. im Rahmen eines Praktikums der Berufsfachschule SBTAoderein mindestens 12 Monate geführtes, von der Berufsfachschule SBTA überprüftes Berichtsheft, in dem der Kapitän/die Kapitänin oder ein/e befähigte/r Offizier/in bestätigt, dass die Ausbildung an Bord dem Abschnitt A-II/1 des STCW-Codes entsprochen hat,Für die Zulassung zum verkürzten Bildungsgang zusätzlich:ein Befähigungszeugnis "Technischer Wachoffizier TWO" oder "Zweiter technischer Schiffsoffizier TZO" oder "Leiter der Maschinenanlage TLM" Schulische Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss.Für die Bewerbung um ein Befähigungszeugnis als Kapitän/in:ein Mindestalter von 20 JahrenDie Seediensttauglichkeit ist nachzuweisen.
Wo arbeiten Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik in Deutschland typischerweise? ▼
Die Weiterbildung findet an Fachschulen statt.Lernorte sindSchulungsräumeMaschinenfahrständeRadarsimulatorenManöverbeckenSchiffsführungssimulationsanlagenAusbildungsschiffeUm die Befähigungszeugnisse "Erster Offizier NEO" bzw. "Kapitän NK" zu erwerben sind Seefahrtzeiten durch praktische Berufstätigkeit in entsprechenden Funktionen auf Seeschiffen nachzuweisen.
Wie hoch ist das typische Gehalt für Nautiker/Nautikerin (Fachschule)/Bachelor Professional in Technik in Deutschland? ▼
Der schulische Teil der Weiterbildung wird nicht vergütet. Die erforderlichen Seefahrtzeiten werden entsprechend dem ausgeübten Dienstgrad, der Berufsjahre und gegebenenfalls der Größe des Schiffes vergütet.