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Makler/Maklerin (Handel)

Makler/in (Handel)

Grundberuf Rechts-, Wirtschaftswissenschaften KldB B 61133

Was ist Makler/Maklerin (Handel)?

Als Makler/Maklerin in Deutschland tätige Fachkräfte vermitteln im Auftrag ihrer Klienten bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften. Dieser Beruf, zwischen zwei Parteien, Gütern

Studiengänge, die zu diesem Beruf führen

Feld Rechts-, Wirtschaftswissenschaften →

Der Beruf Makler/Maklerin (Handel) in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Rechts-, Wirtschaftswissenschaften:

Detaillierte Informationen

Medien

absatzwirtschaftdnv - der neue vertriebSales ExcellenceW&V - Werben & Verkaufen

Arbeitsorte

Makler und Maklerinnen arbeiten meistin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchbei Kunden/Kundinnenim Homeoffice bzw. mobil

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:AkquisitionKalkulationKundenberatung, -betreuungVermitteln, MakelnWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AußendienstBuchführung, BuchhaltungFinanzierungHandelsrechtKreditgeschäftSteuerrechtVerkaufVertragsbearbeitung, -verwaltungVertragsgestaltung, VertragsausarbeitungVertragsrechtVertriebsmanagementWarengeschäfte

Arbeitssituation

Makler/innen sind in der Regel eigenverantwortlich tätig. Da Kundenbetreuung Hauptbestandteil ihrer Arbeit ist, treten Makler/innen serviceorientiert und seriös auf. Sie verbinden Verkaufsgeschick mit ihren Kenntnissen im Vertrags- und Handelsrecht. Überzeugungskraft und Kommunikationsstärke sind wichtige Voraussetzungen für ihre Tätigkeit.Makler/innen arbeiten hauptsächlich im Büro, wo sie z.B. Angebote prüfen. Wenn sie im Außendienst tätig sind, etwa um Besichtigungen vorzunehmen oder Kunden zu beraten, arbeiten sie auch im Freien oder in Geschäfts- bzw. Privaträumen ihrer Klienten. Da sie sich bei der Terminplanung nach den Wünschen ihrer Auftraggeber oder Kaufinteressenten richten, können ihre Arbeitszeiten unregelmäßig sein und auch auf Abendstunden oder Wochenenden fallen.

Existenzgründung

Makler und Maklerinnen können sich z.B. mit einem eigenen Maklerbüro selbstständig machen oder freiberuflich tätig werden.

Verdienst/Einkommen

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

Branchen im Einzelnen

Sonstige Dienstleistungen für Unternehmen und PrivathaushalteSonstige Vermittlungstätigkeiten für die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g., z.B. Maklerbüros für die Anbahnung von Verträgen über Gegenstände des HandelsverkehrsGroßhandel, HandelsvermittlungHandelsvermittlung, z.B. Handelsvermittlung auf Provisionsbasis

Zugang zur Tätigkeit

Arbeitgebende erwarten häufig eine kaufmännische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.

Zugangsstudienfächer

Marketing, Vertrieb (grundständig)Marketing, Vertrieb (weiterführend)

Arbeitsbereiche/Branchen

Makler und Maklerinnen finden Beschäftigung in Maklerbüros für die Anbahnung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs.

Die Tätigkeit im Überblick

Makler und Maklerinnen vermitteln fallweise im Namen ihrer Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs.

Stellen- und Bewerberbörsen

handelsvertreter.deMarketing-Stellenmarkt.deRetailChoicesalesjobvertriebsjobs.deW&V - Werben & Verkaufen Stellenmarkt

Verbände und Organisationen

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)Handelsverband Deutschland - HDE e.V.ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Kundenkontakt (Kunden beraten und betreuen)Bildschirmarbeit (moderne Informations- und Kommunikationsmedien sowie fachspezifische Software routiniert einsetzen)Arbeit in Büroräumenunregelmäßige Arbeitszeiten (Terminplanung nach den Wünschen der Auftraggeber)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Unterlagen, z.B.: Vertragsunterlagen, Produktbeschreibungen, Angebote, RechtsvorschriftenWaren, z.B.: HandelsgüterBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Makler und Maklerinnen bringen zwischen zwei Parteien Vertragsabschlüsse z.B. über den Erwerb oder die Veräußerung von Gütern, Versicherungen, Transportkapazitäten oder Wertpapieren zustande. Sie suchen im Namen der Klienten bzw. Klientinnen passende Vertragspartner bzw. Vertragspartnerinnen, die anbieten, was die Kundschaft sucht, bzw. die abnehmen, was die Kundschaft anbietet. Hierfür vergleichen sie Angebote und Konditionen und präsentieren sie mit dem Ziel, bei beiden Parteien die Bereitschaft zum Vertragsabschluss herbeizuführen. Mit dem eigentlichen Handelsgegenstand haben Makler und Maklerinnen nichts zu tun. Sie vertreten beide Vertragsparteien und sind somit zur Neutralität verpflichtet, i.d.R. werden ihre Dienste fallweise in Anspruch genommen. Makler und Maklerinnen übernehmen ggf. bei Vertragsabschluss auch formale Angelegenheiten und gestalten z.B. die entsprechenden Verträge.

Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb/Geprüfte Berufsspezialistin für VertriebBetriebswirt/Betriebswirtin (doppelt qualifizierende Ausbildung) für AußenhandelBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Außenwirtschaft/Bachelor Professional in WirtschaftBetriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für HandelGeprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin (doppelt qualifizierende Ausbildung)Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin (Weiterbildung)Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel/Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel (doppelt qualifizierende Ausbildung)Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel/Geprüfte Fachwirtin für Vertrieb im Einzelhandel (Weiterbildung)

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Vertrieb, Kundenservice, Marketing oder Handelsrecht).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch ein grundständiges oder weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Handelsgeschäfte zwischen zwei Parteien vermittelnAufträge entgegennehmen und die Ziele der Auftraggebenden ermitteln, z.B. Anmietung von Frachtraum, Erwerb oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, Abschluss von Versicherungenpassende Vertragspartner/innen suchen, Angebote einholen, prüfen und der Kundschaft als Entscheidungsgrundlage präsentierenggf. Vorverhandlungen zwischen potenziellen Vertragsparteien führen, dabei Neutralität wahrenVertragsabschlüsse anbahnenVerträge gestaltenbei Reklamationen zwischen den Vertragsparteien vermitteln

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gewerbeordnung (GewO) vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 04.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33)

Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen

Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Makler/in an:Job- und Besetzungsalternativenin angrenzenden Berufen:Finanzmakler/FinanzmaklerinImmobilienmakler/ImmobilienmaklerinInformations-Broker/Informations-BrokerinListbroker/inSchiffsmakler/SchiffsmaklerinVersicherungsmakler/VersicherungsmaklerinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen

Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit

Häufig gestellte Fragen zu Makler/Maklerin (Handel)

Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer

Was macht ein Makler/Maklerin (Handel) in Deutschland?

Als Makler/Maklerin in Deutschland tätige Fachkräfte vermitteln im Auftrag ihrer Klienten bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften. Dieser Beruf, zwischen zwei Parteien, Gütern

Ist Makler/Maklerin (Handel) eine Ausbildung oder ein Studienberuf?

In Deutschland folgt "Makler/Maklerin (Handel)" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.

Wie kann ich in Deutschland als Makler/Maklerin (Handel) qualifiziert werden?

Arbeitgebende erwarten häufig eine kaufmännische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.

Wo arbeiten Makler/Maklerin (Handel) in Deutschland typischerweise?

Makler und Maklerinnen arbeiten meistin BüroräumenSie arbeiten ggf. auchbei Kunden/Kundinnenim Homeoffice bzw. mobil

Wie hoch ist das typische Gehalt für Makler/Maklerin (Handel) in Deutschland?

Aussagen zu den Verdienstmöglichkeiten bei dieser beruflichen Tätigkeit können nicht getroffen werden.

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