Lerntherapeut/Lerntherapeutin
Lerntherapeut/in
Was ist Lerntherapeut/Lerntherapeutin?
Studiengänge, die zu diesem Beruf führen
Feld Medizin, Gesundheitswissenschaften →Der Beruf Lerntherapeut/Lerntherapeutin in Deutschland wird in der Regel durch Studiengänge im Bereich Medizin, Gesundheitswissenschaften:
Advanced Healthcare
Master · Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Advanced Nursing Practice
Master · Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Advanced Nursing Practice
Master · Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Advanced Practice Nursing
Master · Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Angewandte Hebammenwissenschaft Midwifery
Bachelor · Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
Angewandte Pflegewissenschaft
Bachelor · Jade Hochschule
Detaillierte Informationen
▶ Medien
Gehirn & GeistLERNEN FÖRDERNLernen und LernstörungenUnterrichtswissenschaft. Zeitschrift für LernforschungWie wird man Lerntherapeut?
▶ Arbeitsorte
Lerntherapeuten und -therapeutinnen arbeiten meistin speziell eingerichteten Praxis- und Therapieräumenin Unterrichts- und SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Besprechungsräumen
▶ Kompetenzen
Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:Förderpläne (erstellen, umsetzen etc.)Legasthenie (Test, Diagnose etc.)LerntherapiePatientenbetreuungWeitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:AbrechnungDokumentation (Therapieverlauf)ElternarbeitEntspannungstechnikenEntwicklungspsychologieGesundheitsvorsorge (Prävention)Kinder- und JugendlichentherapieNeurolinguistisches Programmieren (NLP)Pädagogische Psychologie, SchulpsychologieSuggestopädieWeitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:Kompetenzgruppe "Personengruppen"
▶ Arbeitssituation
Bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen halten sich Lerntherapeuten und -therapeutinnen in Therapiezimmern oder Schulungsräumen auf. Vereinzelt führen sie Hausbesuche durch. Arbeitsmaterialien, Therapiepläne oder Berichte erstellen sie meist an Computern in Büroräumen. Dort erledigen sie auch ihre Verwaltungsaufgaben. Beratungsgespräche finden z.B. in Besprechungsräumen statt. Lerntherapeuten und -therapeutinnen fördern Betroffene mit Lern- und Leistungsschwächen in der Regel über mehrere Monate hinweg selbstständig und eigenverantwortlich, jedoch in Absprache und Abstimmung z.B. mit Ärzten und Ärztinnen sowie anderen therapeutischen Fachkräften. Verantwortungsbewusst gehen sie auf die besondere Lern- und Lebenssituation ihrer Klienten ein. Dies erfordert Geduld, Einfühlungs- und Durchhaltevermögen. Da Lerntherapeuten und -therapeutinnen auch mit schwierigem Verhalten, wie Leistungsverweigerung, umgehen müssen, verfügen sie über Konfliktfähigkeit und ein hohes Maß an psychischer Belastbarkeit.
▶ Existenzgründung
Lerntherapeuten und -therapeutinnen können sich z.B. mit einer Praxis für Lerntherapie selbstständig machen.
▶ Verdienst/Einkommen
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): 4.361 € bis 5.084 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
▶ Branchen im Einzelnen
GesundheitswesenSonstiges Gesundheitswesen a. n. g., hier: lerntherapeutische PraxenSozialwesenJugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit), z.B. JugendzentrenSonstige soziale Beratungsdienste, z.B. psychologische Beratungsstellen im Bereich Jugend- und FamilienhilfeAllgemeinbildende SchulenGrundschulen, z.B. FörderschulenAllgemeinbildende weiterführende Schulen, z.B. FörderschulenBerufsbildende SchulenBerufsbildende weiterführende Schulen, z.B. Förderberufsschulen
▶ Zugang zur Tätigkeit
Lerntherapeuten und -therapeutinnen müssen:ein Studium mit pädagogisch-psychologischer, medizinischer oder therapeutischer Ausrichtung oder eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung abschließeneine Zusatzqualifikation besitzen, die sie durch eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium erwerben
▶ Zugangsstudienfächer
Erziehungs-, Bildungswissenschaft (grundständig)Erziehungs-, Bildungswissenschaft (weiterführend)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (grundständig außer Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (weiterführend)Pädagogische Psychologie (grundständig)Pädagogische Psychologie (weiterführend)
▶ Arbeitsbereiche/Branchen
Lerntherapeuten und -therapeutinnen finden Beschäftigungin lerntherapeutischen Praxen bzw. Institutenin psychologischen Beratungsstellenan Förderschulen und Förderzentren
▶ Sonstige Zugangsbedingungen
Ein erweitertes Führungszeugnis kann für den Umgang mit Minderjährigen erforderlich sein.
▶ Die Tätigkeit im Überblick
Lerntherapeuten und -therapeutinnen führen Therapien bei Lern- und Rechenstörungen durch.
▶ Stellen- und Bewerberbörsen
Fachkräfteportal der Kinder- und JugendhilfeGesundheit.Jobshospital-jobs.chINFO SOZIAL Stellenmarktkliniken.desozialeberufe.deStaffSanté.fr
▶ Verbände und Organisationen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)Berufsverband für Lerntherapeut/innen e.V. (BLT)Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL)Fachverband für integrative Lerntherapie e.V. (FiL)Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
▶ Arbeitsbedingungen im Einzelnen
Arbeit unter den Augen von Kunden/Kundinnen und Gästen (unter den Augen von zu fördernden Personen)Umgang mit Kindern und Jugendlichen (Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen, Lern- und Leistungsstörungen oder Teilleistungsschwächen)Umgang mit problembelasteten Menschen (z.B. Betroffene mit Entwicklungsbeeinträchtigungen fördern und motivieren)Verantwortung für PersonenBildschirmarbeit (z.B. zu Unterrichtszwecken mit speziellen Lernprogrammen arbeiten, Arbeitsmaterialien erstellen, mit spezieller Software den Behandlungsverlauf und -erfolg dokumentieren)Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen
▶ Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel
Ein zentraler Bestandteil der Tätigkeit ist es, Betroffene mit Lern- und Leistungsstörungen zu unterstützen und zu motivieren. Dabei nutzen Lerntherapeuten und Lerntherapeutinnen folgende Arbeitsmittel:Lehrmaterial, z.B.: Balance-Wippen, Bildertafeln, Diktattrainer, ZahlenstecktafelnDaten und Unterlagen, z.B.: Patientendaten, Befunde, medizinische Diagnosen, Therapieverlaufs- und AbschlussberichteBüroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon
▶ Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Lerntherapeuten und -therapeutinnen diagnostizieren und analysieren Lernstörungen ihrer Klienten und Klientinnen und werten die Befunde aus. Sie beziehen dabei Diagnosen von Fachärzte und -ärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Ergotherapeuten und -therapeutinnen sowie das soziale Umfeld mit ein. Sie leiten daraus lerntherapeutische Fördermaßnahmen ab und dokumentieren sie in einem Therapieplan. Sie helfen Klienten und Klientinnen dabei, neue Lernstrategien zu entwickeln ihre Stärken zu entdecken und Lernschwierigkeiten zu überwinden. Bei Lese- und Rechtschreibschwächen trainieren sie z.B. die Wahrnehmung der Klienten und Klientinnen oder lassen sie Wörter in Laute zerlegen. Bei einer Rechenschwäche versuchen sie, Rechenstrategien Schritt für Schritt nachvollziehbar zu machen.
▶ Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte ErzieherinFachlehrkraft (staatlich geprüft) an FörderschulenFörderlehrer/FörderlehrerinStaatlich anerkannter Motopäde/Staatlich anerkannte Motopädin
▶ Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Lern-, Heil- und Sonderpädagogik, Jugendhilfe, Familienberatung, Psychologie).
▶ Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich - je nach beruflicher Vorbildung - durch eine Aufstiegsweiterbildung (z.B. als Fachlehrkraft für Förderschulen) oder ein grundständiges oder weiterführendesStudium (z.B. im Studienfach Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik oder Pädagogische Psychologie).Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
▶ Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
Betroffene diagnostizieren, daraus Fördermethoden ableitenlerntherapeutische Testverfahren auswählenFähigkeiten im Lesen, Schreiben, Sprechen testenArt und Ausprägung der Lernschwächen bzw. -störungen ermitteln und Therapieplan erstellenindividuelle Vorlieben und Stärken der Betroffenen berücksichtigen und Ziele festlegenlerntherapeutische Fördermaßnahmen anwendendie problematische Lernsituation der Betroffenen umgestalten, z.B. einen neuen Zugang zur Schriftsprache, zum Rechnen schaffendie Lernstruktur laufend überprüfen und die Therapie darauf abstimmenmit Angehörigen Lernsituationen analysieren, Anstöße zur Entspannung geben und deren Umsetzung begleitenBehandlungsverlauf protokollieren, beobachten und auswertenOrganisations- und Verwaltungsaufgaben erledigenLeistungen abrechnenUnterricht oder Schulungen erteilenEltern und Angehörige beraten
▶ Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1984 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245)
▶ Unmittelbare Job- und Besetzungsalternativen
Im Folgenden werden Berufe oder Tätigkeiten genannt, die Ähnlichkeiten zum Ausgangsberuf aufweisen. Diese Berufe stellen für Bewerber eine mögliche Alternative dar. Darüber hinaus können Arbeitgeber Kräfte dieser Berufe als Alternativen für die Besetzung einer Arbeitsstelle im Ausgangsberuf in Betracht ziehen.Manche Alternativberufe umfassen nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.Folgende unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen bieten sich für den Beruf Lerntherapeut/in an:Job- und Besetzungsalternativenfür die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):Pädagoge/PädagoginPädagogischer Psychologe/Pädagogische Psychologinin angrenzenden Berufen:Psychologe/PsychologinSchulpsychologe/SchulpsychologinEine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen findet man hier:Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen
Quelle: BERUFENET · Bundesagentur für Arbeit
Häufig gestellte Fragen zu Lerntherapeut/Lerntherapeutin
Ausbildungsweg, Gehalt, Anerkennung und Einstiegsmöglichkeiten für Ausländer
Was macht ein Lerntherapeut/Lerntherapeutin in Deutschland? ▼
In Deutschland führen Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten Therapien für Personen durch, die Lern- und Rechenstörungen aufweisen, um sie in ihrer akademischen Entwicklung zu unterstützen.
Ist Lerntherapeut/Lerntherapeutin eine Ausbildung oder ein Studienberuf? ▼
In Deutschland folgt "Lerntherapeut/Lerntherapeutin" einem Grundberuf — Einstiegsberuf, der keine formale Berufsausbildung oder einen bestimmten Abschluss erfordert.
Wie kann ich in Deutschland als Lerntherapeut/Lerntherapeutin qualifiziert werden? ▼
Lerntherapeuten und -therapeutinnen müssen:ein Studium mit pädagogisch-psychologischer, medizinischer oder therapeutischer Ausrichtung oder eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung abschließeneine Zusatzqualifikation besitzen, die sie durch eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium erwerben
Wo arbeiten Lerntherapeut/Lerntherapeutin in Deutschland typischerweise? ▼
Lerntherapeuten und -therapeutinnen arbeiten meistin speziell eingerichteten Praxis- und Therapieräumenin Unterrichts- und SchulungsräumenSie arbeiten ggf. auchin Besprechungsräumen
Wie hoch ist das typische Gehalt für Lerntherapeut/Lerntherapeutin in Deutschland? ▼
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst inkl. Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst (monatlich): 4.361 € bis 5.084 €Quelle:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.